30.07.2011

Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen?


Der Fall "Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland" wird am 30.11.2011 vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden.

Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee/Baden-Württemberg ist Eigentümer zweier Waldgrundstücke in Rheinland-Pfalz. Dadurch ist er automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft - gegen seinen Willen und ohne Möglichkeit, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Hiergegen hat er vor den deutschen Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos geklagt, so dass er im Jahr 2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrief. Denn der Tier- und Naturfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass Jäger sein Grundstück gegen seinen Willen betreten, um dort Tiere zu töten.

In seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rügte er die Verletzung der in der Menschenrechtskonvention garantierten Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit), Artikel 11 (Vereinigungsfreiheit), Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) und Artikel 1 des Zusatzprotokolls Nr. 1 (Schutz des Eigentums).

Doch entgegen der bisherigen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle von Klägern aus Frankreich (Urteil EGMR 1999) und Luxemburg (Urteil EGMR 2007) kam die Kleine Kammer am 20.01.2011 im Falle des deutschen Klägers zu der überraschenden Entscheidung, dass die Menschenrechte von Grundeigentümern in Deutschland weniger wert sind als die Menschenrechte von Grundeigentümern in Luxemburg und Frankreich. Denn die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wies die Beschwerde eines deutschen Grundstückseigentümers ab:

Die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft verstoße nicht gegen die Menschenrechte. Dieses Urteil, das selbst viele Jäger und die großen Jagdmagazine überraschte, bedeutet: Jäger dürfen in Deutschland auch weiterhin auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer die Jagd ausüben. Das Magazin „Freiheit für Tiere“ berichtete darüber ausführlich in Ausgabe 2/2011.

Keine Jagd auf meinem Grundstück! Foto Brienle


Der Beschwerdeführer Rechtsanwalt Herrmann und Rechtsanwalt Storr haben daraufhin den Antrag auf Vorlage des Rechtsstreites gegen die Bundesrepublik Deutschland an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausgearbeitet. Der Antrag wurde von den beiden Juristen in englischer Sprache verfasst, weil sie sich so intensiver mit dem englischen Urteil auseinandersetzen konnten.

„Ich denke, aus dem Antrag geht deutlich hervor, dass es keine seriösen Gründe gibt, um zulasten des deutschen Beschwerdeführers von der gefestigten EGMR-Rechtsprechung abweichen zu können“, so Rechtsanwalt Dominik Storr.

Am 26. Juni 2011 kam die erfreuliche Nachricht: Der Vorprüfungsausschuss, in dem fünf Richter sitzen, die bisher mit dem Verfahren noch nichts zu tun hatte, hat den Antrag auf Vorlage an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angenommen. Die Beschwerde wird somit den 17 Richtern der Großen Kammer zur Entscheidung vorgelegt.

Der Fall "Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland" wird am 30.11.2011 um 09.15 Uhr in einer mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden. Für die Verhandlung wurden zwei Stunden angesetzt.

Wir hoffen nun auf eine gerechte Entscheidung im Sinne aller Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grundstücken gejagt wird - und vor allem im Sinne unserer wild lebenden Tiere, die dann zumindest auf einigen Grundstücken endlich in Frieden leben dürften.

Informationen
"Zwangsbejagung ade" ist ein Zusammenschluss von Grundeigentümern, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften zu beenden.
Der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. unterstützt das gerichtliche Verfahren mehrerer unfreiwilliger Jagdgenossen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

24.07.2011

Fehlschuss - das andere Jagdtagebuch

Seit kurzem stellen wir Ihnen auf „Fehlschuss – das andere Jagdtagebuch“ aktuelle Presseartikel und –berichte zu groben Verfehlungen von Jägern zusammen. Wir berichten über das Pferd, welches mit einem Wildschwein verwechselt wird, den Golden Retriever, der angeblich wie ein Fuchs aussieht, den Jäger, der seine Hunde auf Hauskatzen hetzt und die Jäger, die massiv den Gang der Natur stören, weil sie zum Beispiel das Wild mästen.

Das, was wir Ihnen hier zum Thema Jagdvergehen zusammenstellen können, ist weniger als die Spitze des Eisberges … zum einen sind unsere Ressourcen sehr begrenzt und zum anderen kommt kaum etwas von den alltäglichen Schandtaten im Bereich der Jagd ans Tageslicht, getreu dem Jagdmotto „schießen – schaufeln – schweigen“.

Am Feldrand entsorgter Hochsitz


23.07.2011

Jungfuchsjagd, Kurzgeschichte

von Mario Natale

Brüderchen, wieso sagen Mama und Papa, Jäger sind böse?

Ich weiss nicht genau, Schwesterchen. Sie sollen Gewehre haben, aus denen Kugeln kommen.

Was ist ein Gewehr? Und was für Kugeln kommen da raus?

Ich weiss auch nicht, aber schau mal, Schwesterchen, da sitzt ein Mensch im Baum! Siehst Du?

Oh ja, er zeigt mit einem langen Stock auf uns... Will der mit uns spielen?

(Knall)

Huch, Schwesterchen, hast Du gesehen? Aus dem Stock kam Feuer!...

…Schwesterchen!? Bist Du plötzlich müde? Was ist mit Dir? Sag doch was!

(Stille)
(Knall)
(Totenstille)

Jungfüchse sind vor Nachstellung nicht sicher, Bild Dominik Schmidli


Wer das nicht möchte, der sollte es für uns sagen. Wir Füchse können es nicht. Die Wahrheit über Füchse auf www.fuechse.info

und noch mehr über Füchse gibt's hier

22.07.2011

Petition für verpflichtende Schutzmechanismen an Mähmaschinen

Jahr für Jahr sterben auf deutschen Wiesen und Feldern hunderttausende von Bodenbrütern (Rebhuhn, Fasan), Kleinsäugern (Hase), Rehkitzen und anderen Tieren durch die Maschinen der Landwirtschaft. Die Ressourcen, die Felder vor der Mahd oder der Ernte abzusuchen, stehen nur in den seltensten Fällen zur Verfügung. Spätestens seitdem der Schutz des Tieres im Grundgesetz verankert ist, sollten wirtschaftliche Erwägungen nicht mehr über dem Leben von Tieren stehen.

Inzwischen werden diverse Schutzsysteme für Mähmaschinen angeboten. Die Petition von Marion Rotte läuft noch bis zum 1. September 2011 und fordert eine gesetzliche Pflicht, entsprechende Schutzsysteme in der Landwirtschaft anzuwenden.

Viele Rehkitze sterben unter dem Kreiselmäher oder anderen Geräten, Bild James Lindsey


Unter dem Gesichtspunkt, dass die Landwirtschaft der Artenfeind Nr. 1 ist (Prof. Dr. Josef H. Reichholf), wäre das doch der kleinste Beitrag, den dieser Industriezweig zum Artenerhalt beitragen könnte.


20.07.2011

Warum ich zum Jagdgegner wurde

von Nadine S. (Name geändert)

Seit einigen Jahren lebe ich mit meinen Tieren auf dem Land, nicht unweit einer mittleren Großstadt. Ein Jäger hatte mir damals innerhalb eines Jahres meine zwei Katzenbrüder Grisu und Gismor erschossen. Sie durften beide das 2. Lebensjahr nicht erreichen. Ich hatte mein Häuschen weit ab vom Dorf direkt am Wald eigentlich nur gekauft, um meinen Tieren (Hunde, Katzen, Pferde) ein einigermaßen artgerechtes Leben bieten zu können.

Der unberechtigte Abschuss meiner zwei Katzen direkt am Garten hat mich zum Jagdgegner und zum „Jägerbekämpfer“ gemacht (Anmerkung Wildtierschutz: das Jagdgesetz fordert in der Regel eine Mindestentfernung von 200 - 500m vom nächsten Wohnhaus; ab dieser Entfernung gelten Katzen als wildernd und dürfen erschossen werden). Ich fing damals an das Waidwerk zu hinterfragen und war entsetzt was dort alles so abgeht.

Nadine's Katerchen durften nur 2 Jahre leben


Seither beobachte ich die Jägerlein hier sehr kritisch, bin auch zwischenzeitlich bei allen bekannt und gefürchtet, da sie schon manchen Ansitz wieder abbauen mussten, der nicht den Anforderungen entsprach usw.. Mein Grundsatz ist es sie mit ihren eigenen Gesetzen und Verordnungen zu schlagen, denn in der Regel kennen sie sie nicht.

18.07.2011

Jagd löst keine Probleme, Jagd schafft sie erst. Hier: Fuchsbestände

Inzwischen ist seit über 20 (!) Jahren durch die Forschung von Wissenschaftlern wie Labhardt, Zimen („Geburtenbeschränkung statt Massenelend“), Harris, Mulder und anderen bekannt, dass erst die intensive Fuchsbejagung die Reproduktionsraten dieser Tiere erheblich ansteigen lässt. Eine weitere Bestätigung dafür fanden wir in einer wissenschaftlichen Reihe, herausgegeben vom Nationalpark Bayerischer Wald. Hier ist auf einer Fläche von rund 250qkm die Jagd auf Beutegreifer verboten.

"Der geringe Sommerbesatz im Nationalpark Bayerischer Wald kann auf die niedrigen beobachteten Geheckgrößen (1,7 Welpen je Wurf) zurückgeführt werden. Die geringe Wurfzahlgröße ist populationsbiologisch und methodisch zu erklären. Die Ursache liegt in der Sozialstruktur der hiesigen Fuchspopulationen. Nach den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um eine stabile Population, die keinem menschlichen Jagddruck unterliegt und die in einem Waldhabitat unter schwierigen Bedingungen (Klima, Nahrung, Baustandorte etc.) lebt. STUBBE (1990) stellte Unterschiede in der Reproduktivität von Fuchspopulationen zwischen Waldgebieten mit niedriger Mortalitätsrate und Feld-Wald-Mischgebieten mit hoher Mortalität fest. Im Wald gibt es signifikant weniger Welpen am Bau und einen höheren Anteil nicht reproduzierender Fähen. Zudem gelang der Nachweis von größeren und stabilen sozialen Strukturen in Waldgebieten.

Grundsätzlich produzieren wenig bejagte Fuchspopulationen weniger Nachkommen und ihr Durchschnittssalter ist höher. Die vorliegenden Ergebnisse bestätigen sowohl die geringen Populationszahlen in Waldgebieten als auch eine geringere Reproduktion."

und

„Der Einfluss des Rotfuchses auf bedrohte Arten wird intensiv und sehr emotional diskutiert. Im Nationalpark Bayerischer Wald ist die erfolgreich wiederangesiedelte Auerhhuhnpopulation vom Rotfuchs nicht gefährdet, es wurden keine Nachweise von Rauhfußhühnern in den Losungen gefunden. Die Einwirkung auf andere Niederwildarten schätzen Experten auf weniger als 1%."

Das Heft kann zum Preis von 14,90 Euro) bestellt werden
über: poststelle@npv-bw.bayern.de

16.07.2011

Offener Brief an den Jägermeister des Saarlands

Die saarländische Landesregierung hat unter Federführung des grünen Umweltministeriums den Entwurf eines aus Sicht des Tierschutzes weitgehend fortschrittlichen Jagdgesetzes vorgelegt. Wesentliche Eckpunkte sind die Einführung einer Schonzeit für Füchse, die Abschaffung des Haustierabschusses und der Fallenjagd sowie ein Ende der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren (z.B. Enten, Füchsen). 

Während sich die Koalition hinsichtlich der Novellierung des Jagdgesetzes einig zu sein scheint, gibt es seitens der Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) heftigen Widerstand – der sehr emotional und häufig auch unsachlich geführt wird.

In einem offenen Brief greifen Die Tierfreunde e.V. Streitthemen auf und stellen Sachverhalte richtig, Zitate:

„Eine Form der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren ist, dass ….für diesen Zweck gezüchteten Enten die Flügel mit einer Manschette zugebunden werden. So ist es den Enten unmöglich wegzufliegen, wenn sie in Panik versuchen, schwimmend dem Jagdhund zu entkommen. Oder sie angeschossen in Pein und Qual auf dem Wasser treiben, damit der Jagdhund lernt, das Opfer zu apportieren.“

Zerfetzte Schnauze, Bild E. Hoff

„Mit dem Töten von Hunden und Katzen wird massiv in das Eigentumsrecht der Bürger eingegriffen. Hunde und Katzen sind lieb gewonnene Familienmitglieder … Besitzer nehmen es nicht länger hin, dass ihre Tiere vom Jäger erschossen werden.“

Zitat des VJS-Mitglieds, Prof. Dr. Dr. Paul Müller (verstorben): "Wir kennen das beim Fuchs: Wenn er intensiv bejagt wird, nehmen die Bestände zu!"

„Jäger töten auf vielfältigste Art und Weise über eine halbe Million Füchse jährlich zum angeblichen Schutz des Niederwildes. Gleichfalls töten Jäger jedes Jahr fast 400.000 Feldhasen, ca. 7.000 Rebhühner, ca. 20.000 Waldschnepfen, ca. 300.000 Fasane, allesamt Niederwild! Was soll hier geschützt werden? Das Niederwild seiner selbst willen als Art oder die willkommene Jagdbeute?“

„Die Ursache für eine Gefährdung des Niederwilds waren immer die Jagd sowie Eingriffe des Menschen in Umwelt und Lebensräume der gefährdeten Arten, und dies lässt sich durch das fortwährende Töten von Beutegreifern nicht beseitigen.“

„Wieso werden gewachsene, geburtenregulierende Wildschweinverbände blindlings zerschossen und durch die ungebremste Fütterung (Kirrung) der Tiere eine artselektierende Reduktion verhindert? Könnte man sagen, dass das sog. „Wildschweinproblem“ einer Bankrotterklärung der Hobbyjägerschaft gleichkommt?“

„Warum wird ignoriert, dass sich der Stellenwert des Tierschutzes in den letzten Jahren gewandelt hat, Tiere und ihre Rechte mehr und mehr anerkannt werden, der Tierschutz im Grundgesetz verankert wurde?“



07.07.2011

Jäger töten über neun Millionen Tiere

Die so genannte „Jahresstrecke", also die Anzahl der vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) gemeldeten jährlich getöteten Tiere ist nach Einschätzung von Wildtierschutz Deutschland e.V. vollkommen untertrieben. „Viele Tierarten wie Schwäne, Rabenvögel, Kormorane, aber auch Haustiere, werden in der Jagdstatistik gar nicht erst erfasst, ebenso wenig wie nicht aufgefundene, den Verletzungen erlegene Tiere oder die Opfer, die aus Bequemlichkeit nicht erfasst werden", erläutert Lovis Kauertz, der Vorsitzende des Vereins.

Die Statistik des Jagdverbandes erfasst jährlich etwa fünf Millionen getötete Wildtiere. Die von Wildtierschutz Deutschland erfassten Zahlen (siehe unten) weisen über neun Millionen Jagdopfer aus – 25.000 tote Tiere pro Tag!

Aus Sicht des Tierschutzes besonders relevant sind bei den nicht gezählten Tieren 'zigtausende von Enten, dazu Füchse, Hasen und Bodenbrüter, die alljährlich im Rahmen der Jagdhundeausbildung getötet werden.

Mangelndes Schießtraining und die Jagd in der Dämmerung oder während der Nacht führen regelmäßig zu schlechten Trefferquoten. Untersuchungen zeigen, dass bei Gesellschaftsjagden auf Rehe, Hirsche oder Wildschweine nur jeder dritte bis vierte Schuss tödlich ist. Bei der Jagd auf Wasservögel wird durch die breite Streuwirkung des Schrots ein weitaus größerer Teil der Tiere „nur" verletzt und nicht sofort getötet.

Umweltverbände gehen davon aus, dass jährlich etwa 1.000 – 2.000 Tonnen Blei in Deutschland verschossen werden. Das führt nicht nur zur Vergiftung von Böden und Gewässern, es führt auch dazu, dass viele hunderttausend Tiere durch die Aufnahme von Blei beim Gründeln oder über die Nahrung den Gifttod sterben, darunter immer wieder der Seeadler.























Der Sinn der Jagd, die meist als Freizeitbeschäftigung ausgeführt wird, ist nicht nur heftig umstritten, es gibt auch zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass die Jagd zur Bestandsregulierung - und diese wird als Hauptargument der Jagd vorgebracht - nicht erforderlich ist. Wissenschaftler haben sogar nachgewiesen, dass die Jagd hinsichtlich der Bestandsregulierung teilweise kontraproduktiv ist und zum Beispiel bei Fuchs oder Schwarzwild zu erhöhter Fortpflanzungsdynamik führen kann.

Spenden?  € 10 helfen uns bereits diese Information einer weiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen.


Anmerkungen zur Statistik:
1) Statistik des DJV über die Jahresstrecke                                               
2) F. Werner "Was Jäger verschweigen", u.a.20 Enten pro Jagdhund (5.000 pro Jahr); Hasenspur: Ausbildung im Frühjahr geht einher mit erheblicher Störung der Jungenaufzucht. Baujagd-Ausbildung Füchse, geschätzt.                                                    
3)   Blattschussquote bei Bewegungsjagden 25-30%. "Unsere Jagd" Sonderdruck 2008 "Wildbrethygiene".  Zahlen inkl. nicht gemeldeten Fallwilds (Unfälle bei Trunkenheit). Geringe Treffergenauigkeit bei Jagd in der Dämmerung und nachts.  Bei Schrotschüssen in Vogelschwärme (Gänse, Enten, Tauben) werden im Durchschnitt auf ein totes Tier etwa 4 weitere verletzt.  
4) Beutegreifer, Greifvögel durch Nahrungsaufnahme, Wasservögel durch  Aufnahme von Schrotkörnern bei der Nahrungsaufnahme.                                                
5) Kölner Stadtanzeiger vom 15.03.2011 zitiert den Hegeringleiter Jütten aus Hellenthal: „Es ist schier unmöglich, mit korrekten Zahlen aufzuwarten.“ Manche der Jäger hätten gar keine Streckenzahlen zur Verfügung gestellt, andere wiederum hätten Zahlen geliefert, die vollkommen unrealistisch und wenig Vertrauen erweckend seien. Jütten: „Weiß der Geier, wo solche Zahlen herkommen.“  
6) Kormoran, Graureiher, Möwe, Bläßhuhn, Höckerschwan, Elster, Rabenkrähe, Eichelhäher,  u.a.. Quelle DJV-Handbuch 2006.                                                       
7) Schalenwild inklusive Fallwild                                                     
8) Die Anzahl erfasster Wildkaninchen ist unrealistisch a) im Vergleich zur der Anzahl getöteter Hasen,  b) im Vergleich z.B. zum Jahr 1991/1992, damals wurden noch über 860.000 tote Kaninchen erfasst.                                                                          

02.07.2011

Keine Schonzeit für Gänse?


Wie eine jagdrechtliche Ausnahmeregelung in Schleswig-Holstein aus dem Ruder läuft
Fritz Heydemann, NABU Schleswig-Holstein

Wie die allermeisten anderen jagdbaren Tierarten haben Gänse Schonzeiten. Währenddessen dürfen sie nicht geschossen werden – sollte man jedenfalls meinen. Doch das ist ein Irrtum. Mit einer Ausnahmeregelung des Bundesjagdgesetzes können Tiere auch zur Schonzeit bejagt werden. Insbesondere bei Graugänsen wird davon reichlich Gebrauch gemacht, wie eine Recherche des NABU Schleswig-Holstein zeigt.

Mit dem Anstieg der Rast- und Brutbestände der meisten Gänsearten in Schleswig-Holstein haben auch die Klagen aus der Landwirtschaft über angebliche und tatsächliche Fraßschäden zugenommen. Während an der Westküste vor allem Nonnengänse als Wintergäste ins Visier genommen werden, richtet sich der Unmut im Osten des Landes hauptsächlich gegen Graugänse, teilweise auch gegen überwinternde Blässgänse. Die Landesregierung reagierte 2005 mit einer deutlichen Verlängerung der Jagdzeiten. Selbst die Nonnengans, obwohl als im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistete Art eigentlich nicht bejagbar, erhielt für die an Westküste und Unterelbe gelegenen Kreise eine reguläre Jagdzeit.



Graugans, lat. Anser anser, Bild Andreas Trepte, www.photo-natur.de


Das genügte vielen Landwirten und Jägern jedoch nicht. Unter Bezug auf den § 27 des Bundesjagdgesetzes, der zur „Vermeidung übermäßigen Wildschadens" ausnahmsweise auch die Bejagung während der Schonzeit gestattet, erreichten sie bei den Unteren Jagdbehörden Genehmigungen bzw. Anordnungen zum Erlegen von Gänsen, Höckerschwänen und anderen Vogelarten außerhalb der Jagdzeit. Diese Schonzeitabschüsse haben in den vergangenen Jahren offenbar erheblich zugenommen. Deshalb hat der NABU bei den Unteren Jagdbehörden (UJBn) der Landkreise nach entsprechenden Daten gefragt und diese, differenziert nach den betroffenen Vogelarten und Kreisen, nun ausgewertet.