29.06.2015

Verfassungsbeschwerde gegen Bundesjagdgesetz: Jägern droht neues Ungemach aus Karlsruhe

Seit Jahren wehren sich Grundeigentümer in Deutschland vor Gericht, weil sie nicht wollen, dass auf ihren Flächen gejagt wird. Durch einen gesetzlich verordneten Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft konnten sie das bis zum Jahr 2012 nicht verhindern. Dann aber entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 26.06.2012, dass die so genannte Zwangsbejagung menschenrechtswidrig ist, sofern die Eigentümer dies aus ethischen Gründen nicht wollen. Grundstückseigentümer in Deutschland müssen somit die Jagd auf ihren eigenen Flächen nicht mehr länger dulden. Oder etwa doch?

Neuregelung gilt nicht für juristische Personen wie Vereine und Stiftungen   Der Gesetzgeber hat in der Zwischenzeit das Bundesjagdgesetz entsprechend geändert und die neue Vorschrift des § 6a eingefügt. Diese neue Vorschrift sieht jedoch vor, dass nur natürliche Personen einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundflächen stellen können.

Auch auf den Grundstücken von Tierschutzvereinen und Naturschutzverbänden soll in Zukunft nicht mehr gejagt werden.
Waldkauz, Bild: Berndt Fischer

Stiftungen reichten Verfassungsbeschwerde ein  Die Kanzlei Storr aus Stromberg hatte am 04.12.2014 für zwei Stiftungen Verfassungsbeschwerden gegen die Neuregelung des Bundesjagdgesetzes eingereicht. Die Beschwerdeführer berufen sich auf eine Verletzung des Eigentumsrechts sowie auf eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Jan Gerdes ist mit seiner Stiftung Hof Butenland – Lebenshof für Tiere einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe. Er hat seine eigenen privaten Flächen bereits nach dem neuen Bundesjagdgesetz jagdrechtlich befrieden lassen. „Ich kann nicht verstehen, warum dies nicht auch für die Flächen der Stiftung möglich ist“, fragt sich der engagierte Tierschützer zu recht.

Bundesverfassungsgericht beteiligt Politik und Verbände Das Bundesverfassungsgericht teilte nun mit, dass die Verfassungsbeschwerden dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundsministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie allen Regierungen der Länder zur Stellungnahme bis zum 15. September 2015 zugeleitet wurden. Darüber hinaus können mehrere Verbände zu den Verfassungsbeschwerden Stellung nehmen, u.a. auch Wildtierschutz Deutschland.

Sollten die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht unterliegen, droht unter Umständen ein erneuter Urteilsspruch gegen die Jäger vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.


21.06.2015

Waschbären: erfolgreiche Einbürgerung - nutzlose Jagd

aktualisiert am 17.07.2016
„Die Einbürgerung des Waschbären ist erfolgreich verlaufen und nicht mehr rückgängig zu machen, wir sollten deshalb lernen, mit ihm leben zu müssen“ konstatierte bereits 1981 Dr. Walburga Lutz, eine Pionierin der deutschen Waschbärenforschung.

Die erste erfolgreiche und dokumentierte Aussetzung der possierlich anmutenden Kleinbären erfolgte mit Erlaubnis des Preußischen Landesjagdamtes 1934 in Nordhessen. Heute kommt der Waschbär in unterschiedlichen Bestandsdichten in ganz Deutschland vor.  Vor drei Jahren wurde der Bestand noch mit mindestens 500 Tausend beziffert, inzwischen dürften etwa 600 bis 800 Tausend Waschbären des Nachts durch Wald und Flur ziehen.

Bellebaum/Langgemach: "Durch die Jagd wird die Bestandsentwicklung nicht einmal aufgehalten"
Bild: www.andersfotografiert.com

Das Tierchen mit der Zorro-Maske ist ein Allesfresser, ein sogenannter Nahrungsopportunist: Was er leicht bekommen kann, holt er sich. Er ernährt sich liebend gerne von Obst – und frisst im Verbund auch schon einmal ganze Obstbäume leer – er verschmäht Insekten nicht, räumt aber auch mal Vogelgelege aus und verwertet menschliche Nahrungsabfälle.

Lokale Berichte über negative ökologische Auswirkungen von Waschbären liest man in den letzten Jahren immer wieder. Gleichwohl hat bis dato keine wissenschaftliche Untersuchung dieser nach dem Bundesnaturschutzgesetz heimischen Tierart den ernsthaften Druck auf andere Tierarten nachgewiesen.

Für den Deutschen Jagdverband ist das allerdings kein Grund, diese Tiere nicht zu verunglimpfen. Seit Jahren verbreitet die Jägerorganisation immer wieder die gleichen vagen Behauptungen. So sollen die überwiegend nachtaktiven Räuber auch für den Bestandsrückgang der europäischen Sumpfschildkröte verantwortlich sein (aktueller Bestand in Brandenburg etwa 70 bis 100 Stück) und auch Graureiherkolonien dezimiert haben. Wissenschaftler konnten sich vor Ort ein Bild machen und widersprechen diesen Darstellungen.

In der Folge des von den Jägern ausgehenden Waschbären-Mobbings liest man in Print- und in Onlinemedien Headlines wie „Der maskierte Jäger erobert das Land“, „Terror-Waschbär macht Regierungsviertel unsicher“, „Aggressive Waschbären killen Jagdhunde“ oder „Waschbären für Artensterben verantwortlich“. Die Intention dieses breitangelegten Mobbings wird meist mitgeliefert: „Wir brauchen weiterhin die Fallenjagd.“

Der Waschbärenforscher Frank Michler wirft dem Deutschen Jagdverband in diesem Zusammenhang eine tendenziöse Argumentation vor. Der Jagdverband verbreite ein undifferenziertes und vorgefertigtes Meinungsbild und Daten, die nicht der Faktenlage entsprechen. Man könnte meinen, hier handele es sich um einen vorsätzlichen Täuschungsversuch der Öffentlichkeit.

Ein echter Held
Im Jagdjahr 2014/15 wurden über 116.000 Waschbären in Deutschland getötet.  Die Bestandsentwicklung wird dadurch nicht einmal aufgehalten, ein messbarer Beitrag zum Artenschutz ist ebenfalls nicht zu erkennen. Es wird deshalb Zeit, dass die zuständigen Politiker in Bund, Ländern und Kommunen aufwachen, und das Jägerlatein nicht ungeprüft zur Vorlage von Gesetzen und Verordnungen machen, die der Allgemeinheit nicht nutzen und den Tieren erhebliches Leid zufügen.

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16.06.2015

Es gibt auch Länder, in denen die Jagd verboten ist ...

Für den Schutz der Wildtiere
Von Julia Brunke

Immer mehr Länder sprechen für den Schutz von Wildtieren Jagdverbote aus: In Albanien ist Mitte Februar 2014 ein zweijähriger totaler Jagdbann in Kraft getreten, um Wildtiere und vor allem die Zugvögel besser zu schützen. In Botswana hat die Regierung seit 2014 Trophäenjagd und Jagdtourismus verboten, um den Artenschutz zu fördern. In Griechenland gilt seit Dezember 2013 ein generelles Jagdverbot. In Israel ist seit 2013 die Jagd zu Sportzwecken verboten. Costa Rica hat 2013 ein umfangreiches Jagdverbot erlassen. Kenia hat die Großwildjagd bereits seit 1977 verboten – lediglich die Jagd auf Vögel ist noch erlaubt.

Jagdverbote gibt es in immer mehr Ländern
Bild: Berndt Fischer


Dass eine Natur ohne Jagd möglich ist, zeigen nicht nur die Erfahrungen im Schweizerischen Nationalpark, der seit 100 Jahren jagdfrei ist, oder im Schweizer Kanton Genf, in dem seit der Volksabstimmung von 1974 die Jagd verboten ist („Freiheit für Tiere“ berichtete ausführlich in Ausgabe 2/2014). Auch in Italien sind die weitläufigen Nationalparks alle seit Jahrzehnten jagdfrei.

06.06.2015

Timo Litters - Fotoausstellung in Bürstadt/Hessen

Füchse und mehr - Fotoausstellung mit Werken des Abenteurers Timo Litters in 68642 Bürstadt, im Rathausfoyer (Rathausstrasse 2), 1. bis 30. Juni


05.06.2015

Süß, tapsig, knuffig: Zu Gast in Reinekes geheimer Kinderstube

Von Jürgen Heimann, Rotorman.de
Kleine Tiere sind, Nacktmull, Blobfisch oder Titicaca-Frosch mal außen vor gelassen, per se knuffig. Während bei letzteren ja schon die Eltern krass aussehen, weshalb auch von den Kids keine optisch-ästhetischen Wunder zu erwarten sind. Ansonsten gilt in der Fauna die Faustregel, dass Tierbabys einfach (zu) süß aussehen. Ist auch in der überwiegenden Zahl der Fälle so.

Einfach zum Knuddeln: Mama Reinekes Nachwuchs gibt sich auch angesichts der Linse eines Fotografen völlig unverkrampft. Foto: Uwe Schäfer

Ganz besonders aber bei den oft so angefeindeten Füchsen. Da sind die Nachkommen, wenn sie denn erst mal die Augen geöffnet und den Bau für erste Erkundungstouren verlassen haben, in ihrer unschuldigen, tapsigen Putzigkeit kaum zu toppen. Der Eschenburger Naturfotograf Uwe Schäfer kennt seine Pappenheimer, und er kennt jene verschwiegenen, versteckten Orte, an denen sich Mama Reinecke mit ihrem putzigen Nachwuchs aufzuhalten pflegt. Wird aber nicht verraten. Touristenverkehr kann die alleinerziehende Mutter derzeit nicht gebrauchen. Wobei „alleinerziehend“ lediglich eine Vermutung ist. Von „ihm“ war zumindest bislang nichts zu sehen. Kann aber durchaus sein, dass sich Papa lediglich bedeckt und versteckt hält, weil er dem Frieden nicht traut. Oder er hat noch ein Bratkartoffelverhältnis. Dazu später mehr.

Zwar ist die Fähe sehr wohl in der Lage, ihre Kleinen alleine aufzuziehen, die Betreuung durch beide Elterntiere (oder Verwandte) erhöht jedoch deren Überlebenschancen deutlich und wird deshalb in der Regel, wo möglich, auch praktiziert. In den ersten Wochen nach der Geburt verlässt die Füchsin ihren Bau nur selten. Sie wird während dieser Zeit von ihrem „Menne“ mit Nahrung versorgt. Die teilweise beobachtete Dominanz der Mütter bei der Aufzucht kann mehrere Gründe haben, beispielsweise den, dass der Rüde im Winter zuvor einen Jagdunfall erlitten hat oder unter die Räder gekommen ist. Andererseits neigen die Buschschwänzigen auch zur Polygamie und können mehrere Eisen zeitgleich im Feuer haben. Vielleicht war er beim Besuch des Fotografen gerade bei seiner Zweitfrau…

Genau an jener Stelle hatte der Eibelshäuser vor zwei Jahren schon einmal Freundschaft mit einer Fähe und ihren Jungen geschlossen. Vermutlich ist es dieselbe, die jetzt erneut einigen putzigen Welpen auf die Welt verholfen hat und ihm nun stolz Einblicke in die Kinderstube gewährt. Unermüdlich ist Mutti um das Wohlergehen der kleinen Racker bemüht. Dennoch hat das Tier einen großen Teil seiner sonst gegenüber Menschen üblichen Scheu abgelegt. Offenbar besitzt Schäfer in den einschlägigen Kreisen einen hervorragenden Leumund.

"Glatze" hat Uwe Schäfer den putzigen Kerl rechts getauft – wegen seiner auffälligen Frisur. Gemeinsam mit seinem Kumpel, der ja eigentlich sein Bruder ist, erkundet der Babyfuchs neugierig die Welt. Foto: Uwe Schäfer

Eines seiner knuddelig-goldigen Fotomotive hat er „Glatze“ getauft – wegen der auffälligen, im Stirnbereich etwas lichten Frisur. Sie kann aber auch dem aktuellen Haartrend, wie er derzeit unter Jungfüchsen „in“ ist, geschuldet sein. Wächst sich aber schon wieder aus. Wenn nicht, ein Toupet kann Wunder wirken. Für „Glatze“ und seine Geschwister gibt es momentan viel Aufregendes zu entdecken. An jeder Ecke, hinter jedem Strauch wartet eine neue Überraschung. Mögen ihnen solche der bösen Art in ihrem weiteren Leben erspart bleiben…




02.06.2015

Füchsin schwer verletzt: Tierquäler gesucht - Belohnung 1.000 Euro.

Am 9. Mai entdeckten Spaziergänger in einem Wald bei Holdorf (Niedersachsen) eine schwer verletzte Füchsin. Das Tier hatte offene Knochenbrüche an beiden Vorderbeinen und konnte sich nur noch mit den Hinterläufen über den Waldboden schieben. Aufgrund der blutigen und eitrigen Abschürfungen am Brustkorb und am Kinn der Fähe, hat sie sich vermutlich bereits längere Zeit unter großen Schmerzen über den Boden geschleppt. Die Füchsin musste durch einen Tierarzt von ihrem Leiden erlöst werden.


Aus dem veterinärmedizinischen Gutachten geht hervor, dass das Röntgenbild neben den Knochenbrüchen auch röntgendichte Strukturen im Körper des Tieres aufwies. Laut tierärztlichem Befund handelt es sich dabei vermutlich um Schrotrückstände.

PETA hat bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie das Jagdgesetz erstattet. Um die Suche nach dem oder dem oder den Täter/n zu unterstützen, hat die Tierrechtsorganisation eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise, die zur Ermittlung und Überführung des oder der Täter/s führen, ausgesetzt. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte per E-Mail (whistleblower@peta.de) oder telefonisch unter 01520 7373341 an PETA.

01.06.2015

Jägerlatein Nr. 186: Schuss und tot!

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Bereits erschienen: 
Jägerlatein Nr. 222   "Grünes Abitur"
Jägerlatein Nr. 234   Artenschutz

Weitere Informationen zum Thema: Bei Drückjagden bleibt der Tierschutz auf der Strecke