12.04.2016

Falle entdeckt? Bitte melden!

Im Rahmen der deutschen Jagdgesetze dürfen Jäger Wildtieren und Katzen auch mit Fallen nachstellen. Es gibt allerdings zahlreiche sich aus Gesetzen und Verordnungen ergebende Aspekte, welche bei der Fallenjagd (in der Jägersprache „Fangjagd“) berücksichtigt werden müssen – und die kaum jemand kontrolliert.

o: unverblendete Kastenfalle
u: während der Schonzeit fängisch gestellte Kastenfalle
Bilder: www.komitee.de
Deswegen bieten wir Ihnen an, jeden Ihrer Fallenfunde zu prüfen und ggf. zur Anzeige zu bringen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie uns Fotomaterial an wildtierschutz@gmail.de schickt, den genauen Standort übermitteln, in welchem Stadt-/Landkreis der Fallenstandort liegt und sich mit Personalien als Zeugen zur Verfügung stellen.

fängisch gestellte Betonrohrfalle
Bild: www.komitee.de
Gründe für gesetzeswidrige Fallen gibt es viele, z.B.
  • Ein Fallentyp ist nicht zugelassen (u.U. Vogelfallen, Totschlagfallen, nicht verblendete Fallen, Schlingen u.a.)
  • Es könnten mit der Falle nach dem Naturschutzgesetz geschützte Arten gefangen werden (z.B. Biber, Wildkatzen u.a.)
  • Fallen werden während der Schonzeiten von Wildtieren verwendet
  • Nachstellen von Tieren, die keine Jagdzeit haben
  • Fangen von für die Aufzucht von Jungtieren erforderlichen Elterntieren
  • Totschlagfallen sind offen zugänglich
  • Maße der Fallen zu klein
Willi Schuppert, www.komitee.de,
mit der Polizei bei einer illegalen Leiterfalle für Greifvögel
Mehr über die Fallenjagd, warum der Deutsche Jagdverband sie befürwortet und warum sie weitgehend sinnlos ist