20.11.2016

Das Wild leidet still und verludert in der Dickung

In diesen Wochen haben bereits wieder viele Drückjagden in Deutschland stattgefunden.  Das sind meist revierübergreifende Bewegungsjagden, bei welchen oft Dutzende von Treibern mit Ihren Hunden lautstark und mit Knüppeln bewaffnet durch den Wald ziehen und Wildtiere aus ihren Ruhezonen aufscheuchen, um sie den wartenden Jägern vor die Gewehre zu „drücken“. Drückjagden werden nicht selten in Regimentsstärke durchgeführt, um Wildschweine, Rehe oder Hirsche zu jagen.

Lesen Sie im Folgenden Zitate von Jägern und Tierärzten über diese Form der Jagd:

Nachrichten der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT), Arbeitskreis 6 Wildtiere und Jagd, 02/2011: 
"Ist das Wild in Bewegung sind tödliche Treffer viel schwieriger als bei stehendem Wild anzubringen. … So wurde bei Drückjagden auf Schwarzwild (Anm. Red.: Wildschweine) in Hessen nur etwa ein Drittel mit Blattschuss erlegt, der Rest der Strecke wies Waidwund-, Keulen- oder Laufschüsse auf (Anm. Red.: Bauchschüsse, Rückenverletzungen, Schüsse in Gliedmaßen u.a.). Rehwild wies bei etwa 30 % der männlichen und 60 % der weiblichen Tiere Bauchschüsse auf (Krug, unveröffentlicht)."

"Flüchtendes Rehwild kann aufgrund der arttypischen Bogensprünge nicht sicher getroffen werden." 

"Der Einsatz von Hunden kann zu starker Beunruhigung vieler Wildarten führen. Besonders tierschutzrelevant ist, wenn Hunde gesundes Wild angreifen."

„Störung des Schalenwilds (Anm. Red.:  Rehe, Wildschweine, Hirsche u.a.) im Winter … führen zu energiezehrenden Fluchten und verschlechtern die Energiebilanz im Körper. Dies hat zur Folge, dass die fehlende Energie durch Schäle und Verbiss im Wald ausgeglichen werden muss. Stressende Jagden nach der Umstellung der Verdauung im Januar bewirken daher trotz Wildverminderung drastisch steigende Schäden am Wald …"

"Bei der Durchführung von Bewegungsjagden im Hochwinter ist die Gefahr, eine Bache, die bereits gefrischt hat …  zu erlegen, erhöht. Darüber hinaus kann das Wild aus Zeitmangel oft nicht sicher angesprochen werden, denn realistischer Weise muss die Entscheidung zum Schuss schnell fallen (Anm. Red.: ansprechen bedeutet: der Jäger muss sich vor dem Schuss zunächst über die Tierart, das Geschlecht, das Alter, den Zustand des Tieres sicher sein). Auch durch das langhaarige Winterfell (Schwarte) … und die Witterungs- und Vegetationsbedingungen … wird das sichere Ansprechen erschwert, z.B. das Gesäuge der Bache zu erkennen. Außerdem besteht die Gefahr, Bachen von ihrem unselbständigen Nachwuchs zu trennen. Das kann zum Erfrieren der Frischlinge innerhalb weniger Stunden führen."
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Bild: Sanny Schulz
Wild und Hund 1/2010, Chefredakteur Heiko Hornung unter der Überschrift „Totmacher“ über revierübergreifende Bewegungsjagden:
•   Ist das noch Jagd oder geht es hier um Schädlingsbekämpfung?
•   Sauberes Ansprechen (Anm. siehe oben): Fehlanzeige
•   Der beschossene Fuchs …. Nachgesucht wird er eh nicht.
•   Hauptsache totgemacht.
•   Das Wild leidet still und verludert in der Dickung.
•   Jagd wird zum Schieß-„Event“.
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Karl-Heinz Kuckelkorn, Pressesprecher der Kreisjägerschaft, Jagdberater der Städteregion und Ausbilder angehender Waidmänner in Az-web.de am 21.10.2010:

"Aus Gründen des Tierschutzes sei diese Art der Bejagung «mehr als bedenklich».
Dort (Anm. Red.: in privaten Jagdrevieren) werde das Wild «beunruhigt» und in Richtung der Schützen getrieben. An ihnen vorbei flüchten die Tiere wie in Panik. Es fallen viele Schüsse, doch längst nicht jeder Schuss ist ein finaler. Etliche Tiere werden nur verletzt und verenden später qualvoll irgendwo im Dickicht, es werden ihnen Gliedmaßen abgeschossen oder sie laufen nur mehr verkrüppelt herum, weiß Kuckelkorn aus langjähriger Erfahrung.

Hinzu komme die Gefahr, eines oder mehrere Leittiere zu töten, ein Verlust, der Struktur und Rangordnung eines Rudels über den Haufen wirft. «Wenn die Tiere an mir vorbei rennen, kann ich nicht erkennen, welches ein Leittier ist und welches nicht.»

Das Risiko, ein Tier bei einer Drückjagd nur zu verletzen, sei sehr hoch. Ein solches Risiko müsse niemand eingehen. Werden Wildtiere beunruhigt und fliehen, ist ihr Adrenalinausstoß so groß, dass die Qualität des Fleisches gemindert wird."
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Jagdopfer
Jagdpächter Kerbl wehrte sich gegen eine Drückjagd, denn laut Aussage eines Wildbrethändlers aus dem Altöttinger Bereich blieben zwar bei einer Drückjagd im Landkreis Altötting, durchgeführt vom Staatsforst, 98 Rehe auf der Strecke, aber nur 40 wurden waidmännisch geschossen.
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Im Südkurier vom 30.12.2011 schreibt ein langjähriger Jäger:
In dem kleinen Revier mit circa 150 Hektar hat das von Jagdhunden gejagte Rehwild bei einer dicht platzierten Schützenkette kaum noch Chancen, unbeschossen durchzukommen. Es ist für den Jäger schwierig, in Sekunden zu erkennen (ansprechen), ob es sich um eine Geiß, oder ein Schmalreh (1,5 Jahre) oder um einen abgeworfenen Rehbock (Rehbock ohne Gehörn) oder um Rehkitze handelt. Daher kommt es vor, dass Fehlschüsse getätigt werden. Ein gezielter, schnell tödlicher Schuss, was des Jägers Pflicht sein soll, ist daher nicht immer möglich. Abgegebene Schüsse in Keulen, Läufe oder Weichteile bleiben nicht aus, das Rehwild erleidet dadurch erhebliche Schmerzen.
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01.11.2016

Grundstück jagdfrei - sieben Jahre vor Ablauf des Pachtvertrages

Warendorf, Oktober 2016. »Endlich geschafft – unser rund 17.100 m² umfassendes Grundstück im Münsterland wird zum 01.04.2017 jagdfrei!«, freut sich Dipl.-Ing. Dirk L. Im Bereits im Dezember 2014 hatten der Landschaftsarchitekt und seine Frau aus ethischen Gründen einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf gestellt. Es folgte ein langer und steiniger Weg und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Schließlich entschied das Verwaltungsgericht Münster: Das 1,7 ha große Grundstück wird ab 01.04.2017 offiziell jagdfrei.
Verwaltungsgericht entscheidet  für die jagdliche Befriedung - gegen den Ablauf des Pachtvertrages für das Jagdrevier

Landschaftsarchitekt Dirk L. berichtet: »Seit fast 9 Jahren wohnen wir nun schon mit unserer inzwischen 8-jährigen Tochter auf unserem kleinen, zuvor durchsanierten ‚Kotten’ im Außenbereich von Oelde, zusammen mit unseren 4 Pferden, 3 (kastrierten) Katzen und unserem Hund. Wir als Naturschützer haben uns sehr gefreut, dass wir durch unsere Hilfsmaßnahmen bald auch geschützte und gefährdete Arten wie Steinkauz, Schleiereule, Turmfalke, Feldsperling, Zwergfledermaus – um nur einige zu nennen – auf unserem Grund und Boden ansiedeln konnten.«

Tierfreunde wollen Jagd in ihrem Biotop nicht dulden
Bald musste die Familie erleben, wie sich Jäger in ihrem Biotop einfanden. Als Tier- und Naturfreunde war dies für sie unerträglich: »Wir sehen die bei uns praktizierten herbstlichen Niederwild-Treibjagden auf Feldhase, Wildkaninchen und Jagdfasan als völlig sinnlosen, ethisch unerträglichen ‚Massenmord’ an: Feldhase und Kaninchen stehen in Nordrhein-Westfalen auf der Vorwarnliste; der Jagdfasan ist vor Jahrhunderten – wie der Name schon sagt – zu rein jagdlichen Zwecken eingeführt worden – ohne ‚Hegemaßnahmen’ durch die Jägerschaft könnte er bei uns nicht überleben. Es fehlt also jeglicher vernünftige Grund, diese drei bei uns regelmäßig vorkommenden Niederwildarten zu töten.«

»Nie werden wir den Schrotregen vergessen«
Hinzu kam die Gefährdung der Tiere auf dem Hof sowie die Gefahr für Leib und Leben der Familie: »Nie werden wir den Schrotregen vergessen, der etwa im Jahr 2009 auf uns niederging und vor allem die im Paddock eingesperrten Pferde sowie unseren Hund in Panik versetzte. Die Jagd auf unserem Grundstück stellt in unseren Augen eine unzumutbare Belastung dar, da sie in keiner Weise dem Wohl der Allgemeinheit dient, sondern ausschließlich dem zweifelhaften Privatvergnügen der Jäger!«

Dem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung wollte die Jagdbehörde erst mit Ablauf des Jagdpachtvertrags 2014 stattgeben
Im Dezember 2014 stellte das Ehepaar einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf.

»Einen ersten Befriedungsbescheid haben wir dann tatsächlich im Juni 2015 erhalten – das neue Jagdjahr war leider schon angefangen – ein Schelm, der Böses dabei denkt. Der Haken dabei: Die Befriedung sollte erst zum 01.04.2024, dem Ende des aktuellen Pachtvertrages, in Kraft treten! Das war und ist für uns nicht nachvollziehbar, denn ethische Bedenken sind selbstverständlich nicht aussetzbar, schon gar nicht 9 Jahre lang! Da dieses Vorgehen der Jagdbehörden aber insbesondere in konservativ geprägten Regionen leider gängige Praxis ist, haben wir im Juli 2015 beim Verwaltungsgericht Münster dagegen geklagt – letztlich mit Erfolg!«

Ende März 2016 - es war fast schon ein weiteres Jagdjahr vergangen – kam es nach einem mühsamen Schriftwechsel in Form von Stellungnahmen seitens der Unteren Jagdbehörde und der Familie L. uns zu einer Anhörung vor Gericht, in der beide Seiten noch einmal ihre Argumente vortragen konnten. Anschließend wurde die Klage von beiden Seiten dem Gericht ohne weitere Verhandlung zur Entscheidung übergeben.

Auf Drängen der Unteren Jagdbehörde wegen weiterer ähnlich gelagerter Anträge im Kreis Warendorf hat das Gericht im August 2016 dann zu Gunsten der Grundstückseigentümer entschieden und die Untere Jagdbehörde verpflichtet, die Befriedung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nämlich dem 01.04.2017 (Beginn des neuen Jagdjahres) zu erteilen (Aktenzeichen 1 K 1607/15).

»Wir hoffen, dass das Urteil ein bisschen etwas bewegen kann in Deutschland, denn wir haben die üble Praxis "Befriedung grundsätzlich erst zum Ende des Pachtvertrages" kippen können«, erklärt der Landschaftsarchitekt. »Wir konnten während des ganzen Verfahrens übrigens auf einen Rechtsbeistand verzichten, da wir so viele wertvolle Tipps von Gleichgesinnten bekommen haben, wofür wir uns an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bedanken möchten!«