28.02.2016

Jäger sind Tierquäler - Beispiel Fuchs

Der Fuchs ist der am häufigsten gejagte Beutegreifer in Deutschland. Jedes Jahr werden etwa 500.000 Rotkittel von den Kleintierjägern getötet. Bei allen Jagdarten werden dabei erhebliche Tierquälereien billigend in Kauf genommen:

Ansitzjagd - Die Ansitzjagd ist eine Einzeljagd, bei welcher der Jäger das Wildtier meist vom Hochsitz aus erwartet, um es zu töten. Untersuchungen in Großbritannien haben gezeigt, dass unter normalen Geländebedingungen jeder zweite Fuchs durch eine Schussverletzung lediglich verwundet worden wäre. Wohl erst recht bei Treibjagden, denn hier flüchten die Tiere in Panik.

Baujagd - Bei der Baujagd werden kleine, aggressive Jagdhunde in den Fuchsbau geschickt, um dort verharrende Füchse  - meist während der Paarungszeit -  vor die Flinten der Jäger zu jagen. Mutige Füchse lassen es bisweilen auf einen Kampf mit dem Hund ankommen, der im schlimmsten Fall für beide Beteiligten tödlich enden kann, oft aber zumindest zu gravierenden Verletzungen führt. In Internet-Foren zur Jagd finden sich zahlreiche Bilder übel zugerichteter Jagdhunde, mit denen Jäger die "Raubwildschärfe" ihrer Hunde beweisen.

Es kommt immer wieder vor, dass Jagdhunde nicht mehr in der Lage sind, sich selbst aus einem Bau zu befreien. Wenn der Hund ausgegraben werden muss, werden dabei oft auch über Generationen für die Fortpflanzung genutzte Baue von den Jägern zerstört.

Fuchspfote im Tellereisen
Bild: R. Altenkamp, Berlin
Fallenjagd - Sowohl legal als auch illegal aufgestellte Totschlagfallen führen bei Füchsen immer wieder zu schwersten Verletzungen, insbesondere der Vorderläufe. Die Jagd von Fuchswelpen mit Drahtgitterfallen direkt am besetzen Fuchsbau und die anschließende Tötung gehen mit erheblichem Stress nicht nur für die Kleinen, die oft das „Abmurksen“ der Geschwister miterleben, einher, sondern auch für die die Fuchsmutter, die ihren Welpen nicht mehr helfen kann.

Jagdzeiten – Dem Fuchs wird in den meisten Bundesländern immer noch ganzjährig nachgestellt, am häufigsten während der Paarungszeit zwischen Dezember und Ende Februar. Aus tierschützerischer Sicht ist das besonders problematisch, zum einen weil schon im Februar die ersten Jungtiere geboren werden und somit billigend in Kauf genommen wird, dass beide Elternteile während der Aufzuchtzeit getötet werden. Aber auch wenn noch keine Welpen da sind, führt der zigtausend fache Verlust der Fuchsväter, welche die Rolle des Versorgers während der Aufzucht übernehmen,  zu einem Drama: die jungen Füchse haben eine wesentlich geringere Überlebenschance als diejenigen, die in einem intakten sozialen Umfeld mit dem Vaterrüden aufwachsen.

Im Tierschutzgesetz, § 1 heißt es: „… Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Die Jäger haben dafür gesorgt, dass dieses Gesetz für ihresgleichen in weiten Teilen nicht zur Anwendung kommt. Darüber hinaus gilt: wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter, und das ist bei der Jagd wohl der Regelfall.

10.02.2016

Jagd in NRW - ein reines Trauerspiel

Am 28. Mai 2015 ist mit Unterstützung zahlreicher Tier- und Naturschutzorganisationen und gegen den Protest der Jagdverbände das neue Ökologische Jagdgesetz für Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.

Tierschutzrelevante Änderungen sind insbesondere das Verbot des Tötens von Katzen und Hunden (letztere nur in absoluten Ausnahmefällen), das weitgehende Verbot der Baujagd auf Dachse und Füchse, das Verbot des Einsatzes von Totschlagfallen, der mit Auflagen verbundene Einsatz von Lebendfallen, das Verbot der Hundeausbildung an der flugunfähigen Enten und am Fuchs in der Schliefenanlage und die Reduzierung der jagdbaren Arten von über 100 auf 29. Rebhuhn und Waldschnepfe dürfen zunächst bis Ende 2020 in NRW nicht gejagt werden.

Jäger haben in den letzten 10 Jahren in NRW 850.000 Füchse, Dachse, Marder und Katzen getötet - der Bestand der Feldhasen ist dennoch eingebrochen ... und er wird weiterhin bejagt!

Eigentlich  - so sollte man denken -  sind diese Minimaländerungen angesichts der Forderungen von Tier- und Naturschutzorganisationen aus jagdlicher Sicht weitgehend unerheblich. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums sind im Jagdjahr 2013/2014 etwa 956.000 Tiere durch Jäger in NRW getötet worden. Man geht davon aus, dass die Jahresjagdstrecke durch die Reduzierung der jagdbaren Arten um etwa 1.000 Tiere (1 %) sinken wird. Der Anteil der im Rahmen der Baujagd getöteten Füchse dürfte bei ebenfalls etwa 1-2 Prozent der Gesamtstrecke von über 52.000 Tieren in 2014/15 liegen. Die Auswirkung des Verbotes von Totschlagfallen dürfte zahlenmäßig vollkommen unbedeutend sein.

Insgesamt wird sich also aufgrund der moderaten Änderungen seitens der rot-grünen Landesregierung für den Großteil der über 82.000 Jäger in Nordrhein-Westfalen nur marginal etwas ändern. Der Präsident des Landesjagdverbandes, Ralph Müller-Schallenberg, geht dennoch auf die Barrikaden. Der Jurist, der bereits mit dem Vorhaben seinen Jagdverein als Tierschutzorganisation und damit für das Verbandsklagerecht anerkennen zu lassen, gescheitert ist, will allen Ernstes eine Volksinitiative auf die Beine stellen. Ziel ist es dabei, den Landtag in Düsseldorf zu zwingen, sich erneut mit dem rot-grünen Jagdgesetz zu befassen.

Jagdfunktionäre wie Müller-Schallenberg wollen der Öffentlichkeit weismachen, dass aufgrund minimaler Einschränkungen bei der Jagdausübung in NRW die Artenvielfalt gefährdet sei. Die Kleintierjäger in NRW erlebten derzeit ein „reines Trauerspiel“. 

Dabei sollten sie es besser wissen. In NRW wurden in den vergangenen 10 Jahren etwa 850.000 Füchse, Dachse, Marder, Hauskatzen und andere Beutegreifer getötet, dennoch gingen im gleichen Zeitraum die Bestände von Fasanen, Rebhühnern und Feldhasen um etwa 50 bis 70 % zurück. Im Hinblick auf den Erhalt gefährdeter (jagdbarer) Arten in der Fläche ist der Eingriff durch die Jagd also vollkommen nutzlos, wenn nicht gar kontraproduktiv.

Das zeigte auch ein Großversuch im Saarland. Vom Jagdjahr 1990/91 bis März 1996 wurde im etwa 700 Hektar großen Revier im nördlichen Saarland unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Paul Müller, damals Universität des Saarlandes, der Totalabschuss von Beutegreifern versucht, um die Reaktion des Niederwildes und einiger Singvogelarten zu testen. Der Massenabschuss ergab weder eine Zunahme beim Feldhasen, noch beim Fasan. Es gelang auch nicht, eine Zunahme von Singvögeln nachzuweisen. Das Projekt war gescheitert.

Im Kanton Genf dagegen sprechen Ornithologen und Wissenschaftler von einer nie gekannten Artenvielfalt – dort wird seit mehr als 40 Jahren nicht mehr gejagt!

Die Öffentlichkeit in jagdlichen Dingen wohl wissentlich zu täuschen, ist das eigentliche Trauerspiel. Es wird inszeniert von den Jagdverbänden, unterstützt von einer in tier- und naturschutzrelevanten Themen weitgehend desinteressierten Politik und verbreitet durch eine häufig unkritische oder gar tendenziöse Presse.

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07.02.2016

Luxemburg als Vorbild in Sachen Wildtierschutz: Fuchsjagdverbot verlängert

Dag Frommhold
In Luxemburg wurde in diesen Tagen das seit 2015 bestehende Fuchsjagdverbot um ein weiteres Jahr verlängert. Der kleine Staat kann damit als großes Vorbild für Europa dienen: Statt sich einseitig den Abschussinteressen der Jägerlobby unterzuordnen, setzt die luxemburgische Regierung darauf, Belange von Natur- und Tierschutz bei der Jagdgesetzgebung angemessener zu berücksichtigen. Die Botschaft: Auch Wildtiere brauchen Schutz vor ungerechtfertigten Nachstellungen.

Als das Jagdverbot auf Meister Reineke im letzten Jahr verkündet wurde, war der Protest des luxemburgischen Jagdverbands FSHCL massiv. Man startete Petitionen, zog vor Gericht, machte in der Presse publizistisch Hatz auf den Fuchs und die für das Jagdverbot verantwortlichen Politiker, allen voran den grünen Staatssekretär Camille Gira als Initiator der Regelung. 

In öffentlichen Stellungnahmen malte der FSHCL Schreckensszenarien ausufernder Fuchsbestände und um sich greifender Wildseuchen an die Wand. Dabei ist wissenschaftlich gut belegt, dass der Fuchsbestand sich weitestgehend unabhängig von jagdlichen Beeinflussungsversuchen entwickelt, weil intensive Bejagung die Fortpflanzungsraten in die Höhe schnellen lässt. Aus demselben Grund ist die Jagd auch zur Eindämmung von Tollwut oder Fuchsbandwurm ungeeignet – vieles deutet sogar darauf hin, dass diese sich bei hohem Jagddruck schneller ausbreiten können.

Bild: Michael Mayer

Trotz Protesten des Jagdverbands: Jagdverbot verlängert  Trotz der massiven Beeinflussungsversuche durch den Jagdverband setzten sich die Stimmen der Vernunft in der luxemburgischen Regierung durch. Ende Januar 2016 entschied sie, das Fuchsjagdverbot um zunächst ein weiteres Jahr zu verlängern.

Zuvor war ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Fuchsjagdverbots vor den Abgeordneten der zuständigen Parlamentsausschüsse eine Bilanz gezogen worden: Laut Natur- und Forstverwaltung seien nach der Einführung des Fuchsjagdverbots keine wesentlichen Probleme festgestellt worden. Auch der Vertreter des Gesundheitsministeriums hatte nichts zu bemängeln.

Um eventuelle Auswirkungen des Jagdverbots zu analysieren, wurde eine Expertengruppe eingesetzt, die aus Vertretern der Ministerien für Gesundheit, Landwirtschaft und Nachhaltigkeit besteht. Sie soll eventuelle landwirtschaftliche Schäden durch Füchse bewerten und den Gesundheitszustand der Fuchspopulation überwachen.

Keine „Massenvermehrung“ in jagdfreien Gebieten  Ein Blick auf langjährig fuchsjagdfreie Gebiete zeigt dabei, dass das Jagdverbot auch weiterhin keineswegs das vielzitierte ökologische Gleichgewicht aus den Angeln heben wird. Ob in den Dünengebieten Nordhollands, dem jagdfreien Schweizer Kanton Genf, Nationalparks wie Berchtesgaden und Bayerischer Wald, oder fuchsjagdfreien Großrevieren in ganz Europa: Überall dort hat weder eine Massenvermehrung von Füchsen stattgefunden, noch hat die Häufigkeit von Wildseuchen zugenommen. Es gibt daher auch keinen Anlass zu der Annahme, dass die Situation in Luxemburg sich in den nächsten Jahren anders entwickeln wird.

Jäger ziehen vor Gericht  Vielleicht aus genau diesem Grund will der FSHCL nicht auf die Ergebnisse der Expertenkommission warten, sondern versucht, gerichtlich gegen das Fuchsjagdverbot vorzugehen. Die Argumente, derer man sich dabei bedient, sind reichlich angestaubt und längst widerlegt: Abermals muss der Fuchsbandwurm herhalten; zudem bemüht man eine Studie der niederländischen Organisation SOVON zum Einfluss von Beutegreifern auf Wiesenvögel. Diese soll angeblich den Ausschlag dafür gegeben haben, dass der Fuchs nach einer gut dreijährigen Jagdruhe in den Niederlanden 2005 wieder zum Abschuss freigegeben wurde. 

Tatsächlich erfolgte die Jagdfreigabe jedoch bereits vor Abschluss der Untersuchung – und zwar auf massiven Druck der Jägerschaft, die in der damals gerade gewählten Mitte-Rechts-Regierung viele Fürsprecher hatte. Wolf Teunissen und Hans Schekkerman, Hauptautoren der Studie, protestierten damals vehement gegen die Vorverurteilung des Fuchses. Ihre Forschungsarbeiten ergaben nämlich, dass der Fuchs nur einen vergleichsweise unbedeutenden Einfluss auf Wiesenvogelpopulationen besitzt. Zur eigentlichen Kernfrage, ob die Fuchsjagd diesen Einfluss verändern kann, trafen sie überdies gar keine Aussage.

Luxemburg: Vorbild für ganz Europa?  Argumentativ steht die Jägerschaft also auf verlorenem Posten. Es ist daher zu hoffen, dass Luxemburg auch in Zukunft am Fuchsjagdverbot festhalten wird. Was den Wildtier- und Naturschutz angeht, kann das Großherzogtum damit zum Vorbild für ganz Europa werden: Die Schonung von Meister Reineke zeigt exemplarisch auf, dass nicht Jagdlust und Beuteneid, sondern Verstand und Empathie unseren Umgang mit Wildtieren prägen sollten.


Literatur: Teunissen W, Schekkerman H, Willems F. (2006): Predatie bij weidevogels. Op zoek naar de mogelijke effecten van predatie op de weidevogelstand. Gutachten im Auftrag von Sovon ogelonderzoek Nederland, Alterra

01.02.2016

Österreich: Jagdgegner vor Verfassungsgerichtshof

Zwangbejagung-ade.de
In Österreich haben Grundeigentümer bisher keine Möglichkeit, die Jagd auf ihren Flächen zu verbieten. Ein Waldbesitzer aus Kärnten reichte deswegen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. „Damit könnte das Kärntner Jagdgesetz aufgehoben werden“, meldete der ORF am 19.01.2016.

Der Tierschützer und Veganer hatte bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal einen Antrag auf Jagdfreistellung gestellt, weil er die Jagd aus ethischen Gründen grundsätzlich ablehne. Die Behörden lehnten den Antrag ab, weil das Jagdgesetz die Jagdfreistellung aus ethischen Gründen nicht vorsehe. Nachdem der Waldbesitzer beim Landesverwaltungsgericht keinen Erfolg hatte, legte er Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.


An Gewässern, an denen keine Jagd stattfindet, steigt die Artenvielfalt
Bild: Michael Mayer

Der Verfassungsgerichtshof prüft nun, ob das Jagdgesetz verfassungskonform ist: Der Waldbesitzer ist bisher verpflichtet, eine Aktivität auf seinem Grundstück dulden zu müssen, die er aus ethischen ablehnt. Der Eingriff in das Eigentumsrecht scheine „eine besondere Intensität aufzuweisen“, so die Verfassungsrichter im Prüfbeschluss.

Der Waldbesitzer beruft sich aus die inzwischen gefestigte Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Das höchste Europäische Gericht hatte am 26.06.2012 in einem Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn ein Grundeigentümer die Jagd auf seinen Flächen hinnehmen muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Vorangegangen waren ähnliche Urteile 2007 gegen Luxemburg und 1999 gegen Frankreich.

Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern: Grundeigentümer können seit 2013 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen stellen.