27.11.2011

Der Jagd ein Gesicht geben - Halali oder Der Schuss ins Brötchen


Hier geht's zum Film: Viel Spaß bei Halali oder Der Schuss ins Brötchen

Als „Halali oder Der Schuss ins Brötchen“, diese einzigartige Jagd-Satire im Oktober 1995 erstmals im ZDF ausgestrahlt wurde, war die Fernsehkritik  - ganz im Gegensatz zu den Vertretern der Jagd -  begeistert.  


Der Film war lange in den Archiven der Fernsehanstalten verschollen – wohl auch aufgrund des seinerzeit erbitterten Protestes der Vertreter der Jagd. Das Internet macht ihn wieder öffentlich. 

Besser als jede Beschreibung nimmt der mit deutscher Starbesetzung gedrehte Fernsehfilm die Jagd auf’s Korn – ohne dabei allzu sehr übertreiben zu müssen. Der Autor und Regisseur Joachim Roering stützte sich bei jeder Szene auf in der Realität Geschehenes. Einzelgeschichten mussten lediglich noch zu einer fortlaufenden Handlung verknüpft werden.

So führt der unsachgemäße Umgang mit der Schusswaffe bei einer Drückjagd gleich zu Beginn des Films zu einem tödlichen Jagdunfall. Die ortsansässige Jägerschaft versteht es mit allen Mitteln, das Unglück herunterzuspielen, um den ohnehin beschädigten Ruf in der Öffentlichkeit nicht weiter zu gefährden. 

Für die Jagd in Volieren gezüchtete Fasane, die in der Vergangenheit regelwidrig – weil unmittelbar nach dem Aussetzen -  gejagt wurden, werden für den alternden und zunehmend dementen Freiherrn, der im eigens dafür aufgebauten Fahrstuhl in den Hochsitz gefahren wird, nicht mehr benötigt. Stattdessen möchte der erfahrene Waidmann, der bereits mit Göring gejagt hat und Autor von jagdlichen Standardwerken („Jagdethik“) ist, noch einmal einen Hirsch schießen. 

Da ein Hirsch nicht herbeigeschafft werden kann, erfüllt ihm seine Tochter diesen Wunsch erst auf dem Totenbett: aus der geöffneten Heckklappe eines Krankenwagens schießt der Freiherr auf ein mit Hirschgeweih verkleidetes Pony. 

Bereits in den 90er Jahren wurden Jäger als Lustmörder bezeichnet und es wurden Hochsitze zerstört und Jagdautos „umlackiert“. Sex, Alkoholprobleme und Gewaltfantasien sind ebenso wie der Haustierabschuss weitere satirisch aufbereitete Themen des sehenswerten Films.



Eine Satire, die ins Schwarze trifft (Cinema.de)
Bitter, Bitter, Bitterböse (TV-Spielfilm)


Im Rahmen der Kampagne „Der Jagd ein Gesicht“ geben sind bisher folgende Artikel erschienen:


Unterstützer der Kampagne „Der Jagd ein Gesicht geben“
animal aid AWM - Animal Alliance.eu - Anti-Jagd-Allianz e.V. - Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. - Homo Tyrannus - ITV Grenzenlos - Liga für Tierschutzpolitik - Marderhilfsnetz - Natur ohne Jagd e.V. -Naturefund e.V. - Pro iure animalis - Robin Hood, Tierschutzverein - SOS Galgos - Tierschutznews Schweiz – Tierschutznetzwerk Leer - Tierschutzpartei (Sektionen RP, HH, TH) - Tierschutzverein Noris e.V. - VIER PFOTEN Stiftung für Tierschutz – Unabhängige Tierschutz-Union Deutschlands - Vogelschutzkomittee Sektion Luxemburg – Wildtierschutz Deutschland e.V. - Wolfsvoegel.de

24.11.2011

Rheinland-Pfalz: Mehr Jagd, mehr Wildschweine!

Zunächst mag man denken, es sei ein Widerspruch – doch die Realität lehrt uns anderes. In Rheinland-Pfalz ist die Anzahl der getöteten Wildschweine  - die Jäger sprechen von der „Schwarzwildstrecke“ -  im langjährigen Durchschnitt trotz einer Intensivierung der Jagd kontinuierlich steigend. Wurden im Jagdjahr 1991/92 noch etwa 20.000 Wildschweine im langjährigen Jahresschnitt zur Strecke gebracht, so waren das 19 Jahre später bereits 55.000, Tendenz steigend wie das Rekordjahresergebnis von 2008/09 mit über 80.000 toten Tieren  verdeutlicht.



Gründe für die starke Vermehrung der Wildschweine gibt es reichlich. So trägt der Klimawandel mit einer Häufung sogenannter „Mastjahre“ dazu bei. Mastjahre bescheren dem Wild ein üppiges Angebot an Waldfrüchten wie Bucheckern und Eicheln und führen in den Folgejahren zu einer erhöhten Reproduktion. Kontinuierlicher noch als Mastjahre ist die Regelmäßigkeit, mit welcher Jäger das Schwarzwild füttern: Hochrechnungen der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft, Rheinland-Pfalz, zufolge bringen Jäger dazu jedes Jahr bis zu  1.384 Tonnen (!) Mais zum Anfüttern des Wildes in den rheinland-pfälzischen Wald - zusätzlich zu dem Angebot unserer immer häufiger monokulturell angelegten Landwirtschaft, die den Schwarzkitteln mit riesigen Mais- oder Rapsfeldern übrigens eine prächtige Deckung bietet.

Das Landwirtschafts- und Umweltministerium in Mainz versucht gemeinsam mit dem Landesjagdverband, den Bauern und anderen Interessensgruppen dieser Entwicklung mit einer seit Jahren zunehmenden Intensivierung der Jagd zu begegnen – bisher ohne Erfolg.

Dabei gibt es in Rheinland-Pfalz kaum noch Tabus: Da werden revierübergreifende Gesellschaftsjagden mit Hundertschaften von Jägern und Treibern mit ihren Jagdhunden veranstaltet, das Jagen der für das Sozialgefüge so wichtigen Leitbachen  - ob tragend oder nicht -  wird propagiert, Frischlingsfallen aufgestellt, Tiere in der Winterruhe gestört, die Jagd des nachts mit Zusatzscheinwerfern erlaubt und Schonzeiten aufgehoben.

Der Umgang mit den Wildschweinen stößt auch im Kreis der Jägerschaft auf zunehmende Akzeptanzprobleme und auf Widerstand. Erhard Bäder, der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz, beklagte erst kürzlich den „Stress für seine Jäger“. Andere halten die Wertung der Tiere als Schädlinge für nicht tragbar. Schon 2002 prangert Norbert Happ, der bekannteste deutsche Wildschweinkenner – selber Jäger – an: „Die Nachwuchsschwemme ist hausgemacht". Für die explosionsartige Vermehrung der Wildschweine seien die Jäger selbst verantwortlich. „Ungeordnete Sozialverhältnisse im Schwarzwildbestand mit unkoordiniertem Frischen und Rauschen und unkontrollierbarer Kindervermehrung sind ausschließlich der Jagdausübung anzulasten.“

Zur Intensivierung der Jagd kommt eine Langzeitstudie von Wissenschaftlern um Sabrina Servanty, die 2009 im renommierten „Journal of Animal Ecology" veröffentlicht wurde, zu folgendem Ergebnis: Starke Bejagung führt zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen. In Gebieten, in denen wenig Jäger unterwegs sind, ist die Vermehrung der Wildschweine deutlich geringer, die Geschlechtsreife bei den Bachen tritt später und erst bei einem höheren Durchschnittsgewicht ein.

Prof. Dr. Josef H. Reichholf, der die Abteilung Wirbeltiere der Zoologischen Staatssammlung München leitet, führt diesen Sachverhalt auch darauf zurück, dass in einem Gebiet in welchem durch die Jagd viele Tiere getötet werden, die Verbliebenen ein besseres Futterangebot haben. „Tiere, die gestärkt überleben, pflanzen sich im Frühjahr zeitiger und zahlenmäßig stärker fort", sagt Reichholf.

Es gibt zahlreiche Indizien dafür, dass die Schwarzwildjagd trotz oder vielleicht gerade wegen der intensiven Bejagung hinsichtlich ihrer Effektivität am Ende ist. Neben tierschutzrechtlichen und ethischen Bedenken stößt die Jagd auch an zeitliche und räumliche Grenzen.

Eine Alternative zum hohen Jagddruck könnte nach Meinung von Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland e.V., die Rückkehr zur herkömmlichen Ansitzjagd sein, verbunden mit der strikten Unterlassung jeglicher Fütterung und im Rahmen der üblichen Jagdzeiten im Herbst und Winter. Unterstützen könnte man diesen Weg mittels Empfängnisverhütung in punktuell kritischen Regionen. Impfstoffe mit EU-Zulassung, die auch im Hinblick auf die Verwertung des Wildbrets unbedenklich sind, stehen im Bereich der Nutztierhaltung bereits zur Verfügung. Allerdings bedürfen hierzu einige Bereiche noch der wissenschaftlichen Begleitforschung, welche das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW), Berlin, voranbringt. Um eine Finanzierung des 3-4 Jahre dauernden Projektes bemüht sich Wildtierschutz Deutschland.


War Ihnen dieser Artikel einen Euro wert? Zum Überweisungsformular
Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67

23.11.2011

Wildschweine schießen oder schonen?

Das Interview mit dem Vorsitzenden von Wildtierschutz Deutschland e.V. führte Susanne Faschingbauer von der Zeitung „Mittelbayerische“, Schwandorf

Herr Kauertz, Ihre These lautet: Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, umso stärker vermehren sie sich. Wie kommen Sie darauf?
Das ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Langzeitstudie. Ein Team rund um die Wissenschaftlerin Sabrina Servanty hat 22 Jahre die Vermehrung von Wildschweinen in einem französischen Departement erforscht. Das Ergebnis: Starke Bejagung führt zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen.

Fortpflanzung durch Abschuss – wie soll das möglich sein?
Wildschweine leben in Rotten zusammen, die ein ausgeprägtes soziales Gefüge darstellen. Zusammengehalten wird die Rotte durch ein weibliches Leittier, die Leitbache.  Durch die sogenannte Rauschsynchronität sorgt sie dafür, dass die Bachen einer Gruppe gleichzeitig fruchtbar sind und nicht bereits ältere Jungtiere Nachwuchs bekommen. Wird die Leitbache erschossen, zersprengt dies die Rotte, die Tiere vermehren sich völlig unkontrolliert. In Gebieten, in denen wenig Jäger unterwegs sind, ist die Vermehrung der Wildschweine deutlich geringer, die Geschlechtsreife bei den Bachen tritt später und erst bei einem höheren Durchschnittsgewicht ein.

Die Schäden in der Landwirtschaft sind immens. Wie sonst, wenn nicht durch Jagd, kann man dem Problem begegnen?
Die Intensivierung der Jagd, wie wir sie seit Jahren erleben ist kontraproduktiv. Die Bestände gehen nicht zurück, sie steigen! Vernünftige Ansatzpunkte wären a) zur Ansitzjagd zurückzukehren und Bewegungsjagden zu unterlassen, b) ältere Tiere und insbesondere Leitbachen zu verschonen, c) jegliche Fütterung zu unterbinden, d) punktuell, z.B. in Gebieten mit nachweislich hoher Wildschweindichte, mit Empfängnisverhütung entgegenzuwirken.

Kondome an Keiler? Bache mit Frischlingen.


Wollen Sie Kondome an Keiler verteilen?
Es gibt bereits EU-zugelassene Impfstoffe, welche die Fortpflanzung sowohl bei männlichen wie bei weiblichen Tieren unterbinden.

Und dieser Impfstoff wartet auf seinen Einsatz?
Nein, noch gibt es ungeklärte Fragen. Man müsste in eine etwa 3-jährige Forschung investieren, um herauszufinden wie die Wildschweine genau darauf reagieren. Das Projekt scheitert bisher an der fehlenden Finanzierung. Es gibt wohl zu viele Vorbehalte – sowohl in den Ministerien als auch bei den Jägern.  (sf)


War Ihnen dieser Artikel einen Euro wert? Zum Überweisungsformular
Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67

22.11.2011

Unser Spendenkonto ist transparent!

Wir möchten Ihnen hier Einblick in unser Spendenkonto gewähren. So können Sie sich ein Bild über unsere finanzielle Situation und die Verwendung Ihrer Mittel machen und haben eine valide Entscheidungsgrundlage für eventuelle weitere Zuwendungen.


Wenn auch Sie uns unterstützen möchten:


Projekte / Kampagnen:

Mauersegler in Not! Wohnung in Frankfurt gesucht.

Die gemeinnützige Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V., Frankfurt am Main, betreut jedes Jahr etwa 700 Mauersegler. Diese Arbeit ist in Gefahr. Die Räumlichkeiten, in welcher die ehrenamtlich betriebene Mauerseglerklinik betrieben wird, stehen zum Verkauf an.

Obwohl diese einmalige Institution national und international einen ausgezeichneten Ruf genießt, sind nur wenige Mittel da um den laufenden Betrieb der Mauerseglerklinik gerecht zu werden.

Es werden dringend preiswerte Räumlichkeiten in Frankfurt am Main West oder Süd gesucht.
Patienten, Ärzte und Mitarbeiter sind saubere, ordentliche, zuverlässige, solide, handwerklich geschickte Mieter. Gesucht wird eine Wohnung mit etwa 4-5 Zimmern, Küche und Bad, ggf. Keller. Garten ist nicht erforderlich. Die Wohnung sollte kliniktauglich sein (d.h. hygienische und leicht sauber zu haltende Böden, Wände, Decken; kein Teppich).

Mauersegler-Klinik sucht ein neues Zuhause in Frankfurt


Können Sie helfen, haben Sie eine Idee?
Bitte wenden Sie sich an info@mauersegler.com oder telefonisch an 069-35351504. www.mauersegler.com

War Ihnen dieser Artikel einen Euro wert? Zum Überweisungsformular
Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67

21.11.2011

Illegale Jagd im EU Vogelschutzgebiet "Elbaue Jerichow"

Tangermünde. Das Komitee gegen den Vogelmord hat heute Beweise für illegale Jagd auf Wasservögel im EU Vogelschutzgebiet „Elbaue Jerichow“ vorgelegt. Wie der Verband mitteilt, hat am vergangenen Freitag eine Gruppe von Jägern versucht, Wildgänse beim Einflug auf ihr Schlafgewässer an der Elbe bei Klietznick (Kreis Jerichower Land) abzuschießen. Fotos und Videomaterial, auf dem die Jäger mit Waffen zu erkennen sind und zugeben, auf die Gänse geschossen zu haben, will das Komitee in den nächsten Tagen an die Behörden weiterleiten.

„Als gegen 16 Uhr die ersten Gänsegruppen am Schlafplatz eintrafen, fielen kurz nacheinander 5 Schüsse“, berichtet Thomas Hellwig, Ornithologe und 2. Vorsitzender des Komitees. Einem Beobachterteam des Komitees gelang es, eine Gruppe von vier mit Schrotflinten bewaffneten Personen in dem unwegsamen Gelände aufzuspüren und zu fotografieren. Wie sich herausstellte handelte es sich um zwei örtliche Jagdaufseher, die zwei Jagdtouristen aus Thüringen an den Gänseschlafplatz geführt hatten. Von den Vogelschützern zur Rede gestellt, verließen die Männer das Gebiet. Vorher gaben sie jedoch noch vor laufender Videokamera zu, auf die landenden Gänse geschossen zu haben.

Bei den Gewässern und Altarmen im Havelland handelt es sich um Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, in denen jedes Jahr zehntausende Kraniche, Enten, Schwäne und Wildgänse rasten und überwintern. Um die Zugvögel in diesen äußerst sensiblen Bereichen zu schützen, wurde ein großer Teil der Flächen als Naturschutz- oder EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die Jagd an und auf den Rastgewässern ist laut §23 des Landesjagdgesetzes von Sachsen-Anhalt streng untersagt. „Wir sind entsetzt, dass einige Jäger diese einzigartigen Naturlandschaft immer noch als Selbstbedienungsladen für ihr Hobby betrachten und Schutzvorschriften missachten“, so Thomas Hellwig. Der Naturschützer fordert eine bessere Überwachung der Gebiete durch die Behörden und ein strengere Kontrollen der Jagdpächter, die gegen Bares organisierte Wasservogeljagden in Sachsen-Anhalt anbieten.

Als Delikatesse auf der Speisenkarte, Anzeige an die Jagdbehörde
Bild: Christina Galitzki 


Dass hinter der Jagd auf Wasservögel oft rein kommerzielle Interessen stehen, zeigt auch der Fall eines Restaurants in Tangermünde, dessen Inhaber seinen Gästen - trotz strenger Vermarktungsverbote - frisch geschossene Schwäne aus der Region als Delikatesse anbietet. Auch in diesem Fall hat das Komitee angekündigt, Anzeige zu erstatten und eine Kopie der Speisekarte an die zuständige Jagdbehörde zu schicken.

V.i.S.d.P. und Kontakt für weitere Informationen: Komitee gegen den Vogelmord, Axel Hirschfeld (Pressesprecher), An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Tel. 0179 480 3805 oder 0228/665521

Lesen Sie auch: Jagd bei Nacht und Nebel im EU-Vogelschutzgebiet an der Ems


War Ihnen dieser Artikel einen Euro wert? Zum Überweisungsformular
Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67

19.11.2011

Ökologischer Jagdverein Baden-Württemberg fördert die Verwendung bleifreier Munition

Im Hinblick auf den Einsatz umweltfreundlicher Munition waren die im Ökologischen Jagdverband (ÖJV) zusammengeschlossenen Vereine schon immer fortschrittlicher als der doch eher konservative Deutsche Jagdschutzverband (DJV). Während Letzterer die Politik bisher erfolgreich mit immer wieder neuen Bedenken hinhält und teure und langwierige Gutachten einfordert, fördert beispielsweise die baden-württembergische Fraktion des ÖJV den erfolgreichen Umstieg auf bleifreie Büchsenmunition auch finanziell. Der Verein verweist auf langjährige positive Erfahrungen mit bleifreier Büchsenmunition in Schweden und in den USA. Auch andere Mitgliedsvereine des ÖJVs propagieren den Umstieg auf bleifreie Munition.

Seeadler.......Haliaeetus albicilla - auch andere Greifvögel werden immer wieder
Opfer von Bleivergiftungen, Bild: Andreas Klein


Nach den jüngsten Blei-Skandalen werden insbesondere bei den Grünen die Stimmen nach einem unverzüglichen Verbot jeglicher Bleimunition laut. Unseren Informationen zufolge wurden erst kürzlich 1,2 Tonnen Hasenfleisch aus den Handelsregalen genommen, nachdem im vergangenen Jahr bereits eine größere Charge Rehfleisch aufgrund der Überschreitung von Bleigrenzwerten vom Markt genommen wurde. Seit Jahren verenden insbesondere Greifvögel an Bleivergiftung, darunter auch der in Deutschland seltene Seeadler. Die Tiere vergiften sich über die Aufnahme von bleikontaminierten Kadavern.


War Ihnen dieser Artikel einen Euro wert? Zum Überweisungsformular
Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67

17.11.2011

Protest: Bitte schreiben Sie Ihrer Tierarztpraxis

Fast 900 Unterstützer gegen das Merkblatt für Jäger der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz haben unseren Protest bis heute unterzeichnet. Um unserem Protest noch mehr Nachdruck zu verleihen, wäre es wichtig, dass noch mehr Tierärztinnen und Tierärzte dieses Anliegen unterstützen. Vielleicht kennen Sie ja eine Praxis, die Sie bitten möchten, sich solidarisch für den Fuchs zu zeigen. 


Nachfolgend der Vorschlag für ein Anschreiben:

„Anrede

Im Internet ist mir ein Protest gegen eine Tierärzte-Vereinigung aufgefallen. Dieser richtet sich gegen ein von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) herausgegebenes Merkblatt „Tierschutz für Jäger“.  Dort heißt es:

„Am wenigsten in Frage gestellt wird das Töten von Tieren zum Schutz der menschlichen Gesundheit. So wird kaum ein Mensch, der von einem Bandwurm befallen ist, zögern, ein Medikament dagegen einzunehmen. In diese Kategorie fällt die Reduktion des Fuchses zum Schutz des Menschen vor der Tollwut oder dem kleinen Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis. Allerdings wurde die Tollwutgefahr viel mehr durch die Impfung als durch Bejagung reduziert, und ob mit jagdlichen Mitteln auf das Gesundheitsrisiko durch Echinococcen Einfluss genommen werden kann, ist nicht erwiesen.“

Durch diese Formulierung kann insbesondere bei Jägern der Eindruck entstehen oder gefestigt werden, dass Füchse wie Schädlinge einzuordnen seien. Ein Vergleich des hochentwickelten Fuchses mit einem Bandwurm, der darauf abzielt, die Schädlichkeit des für unser ökologisches Gleichgewicht essentiellen Säugetiers zu suggerieren, ist ethisch nicht haltbar, verächtlich und geeignet anhaltendes Leid zu verursachen und zu rechtfertigen.

Ich würde mich deshalb sehr freuen, wenn auch Sie diesen Protest unterzeichneten und einigen Ihrer Kolleginnen und Kollegen, die bereits unterzeichnet haben, gleichtun würden.


Mit freundlichen Grüßen“

Der Fuchs ist kein Schädling, er ist ein schönes, intelligentes und überaus nützliches Tier
Bild: Bianca Pelli

16.11.2011

Jagd bei Nacht und Nebel im EU-Vogelschutzgebiet an der Ems

Wattenrat.de

Es war wieder einmal soweit: Bei Dunkelheit und Nebel waren Wasservogeljäger wie in jedem Jahr im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems, Teil eines EU-Vogelschutzgebietes, unterwegs. 

Deutlich waren schon zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr Schrotschüsse aus dem Schutzgebiet zu hören, bei Dunkelheit und Nebel mit späteren Sichtweiten zwischen 50 und 80 Metern! Sonnenaufgang war erst um 07.46 Uhr, jagdrechtlich darf aber schon 90 Minuten vor Sonnenaufgang bis 90 Minuten nach Sonnenuntergang gejagt werden, zulässiger Jagdbeginn in diesem Falle also ab 06.16 Uhr, aber nur wenn die Sichtverhältnisse dies zulassen; so sagt es der § 1 Absatz 3 der Bundesjagdzeitenverordnung:

(3) Die in Absatz 1 festgesetzten Jagdzeiten umfassen nur solche Zeiträume einschließlich Tageszeiten, in denen nach den örtlich gegebenen äußeren Umständen für einen Jäger die Gefahr der Verwechslung von Tierarten nicht besteht.

Opfer einer illegalen Jagd: geschützte Blässgans - Bild Eilert Voß

Immerhin, diesmal wurde diese Nacht- und Nebeljagd von der Polizei frühmorgens vor Ort aufgenommen, ein anwesender Polizist sagte vor Zeugen, dass es viel zu dunkel zum Jagen sei, ein Jäger, der verspätet zur Jagd eintraf, sagte ebenfalls vor Zeugen, es sei viel zu neblig für die Gänsejagd. Auch ein Redakteur der Emder Zeitung erschien kurz darauf am Ort des Geschehens und berichtete am nächsten Tag ausführlich über die Vorgänge.

Die Jagd bei unsichtigen Wetterverhältnissen ist ein eindeutiger Verstoß, wenn die Artenunterscheidung nicht möglich ist, und das führt dann zwangsläufig zu „Kollateralschäden“ wie die kurz darauf bei Tageslicht frischtot gefundene Blässgans am Deich des Naturschutzgebiets, innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes.

Lesen Sie den vollständigen Artikel des Wattenrats hier
Zum gleichen Thema: BUND und NABU Niedersachsen fordern, Gänsejagd abzuschaffen

14.11.2011

Interview zum Haustierabschuss mit Mitteldeutsche Zeitung

------
Jäger in Deutschland töten jährlich mehr als 200 000 Katzen. Grundlage dafür ist die Jagdgesetzgebung, die seit mehreren Jahrzehnten unverändert ihre Gültigkeit besitzt (die MZ berichtete). MZ-Mitarbeiterin Kornelia Noack sprach mit Lovis Kauertz, dem Vorsitzenden des Vereins Wildtierschutz Deutschland, über die Folgen des Gesetzes für Tierhalter.

Frage: Mit der Kampagne „Der Jagd ein Gesicht geben“ machen Ihr Verein und andere Institutionen auf nicht mehr zeitgemäße Aspekte der bestehenden Jagdgesetze aufmerksam. Wieso sind Haustiere davon betroffen?
Antwort: Das Jagdgesetz in Sachsen-Anhalt ermöglicht es dem Jagdschutzberechtigten jede Katze, die sich mehr als 300 m vom nächsten Haus entfernt befindet, zu töten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Katze mit dem Herbstlaub spielt, sich in der Sonne aalt oder tatsächlich einem Wildtier nachstellt (z.B. einem reaktionsschwachen Kaninchen). Das ist aus heutiger Sicht nicht mehr tragbar! Die Rechtslage hinsichtlich des Tierschutzes hat sich im Gegensatz zur Jagdgesetzgebung in den letzten Jahrzehnten signifikant geändert. Hinzu kommt, dass Katzen häufig auch Familienmitglieder sind und ihr Verlust einen großen Schmerz bedeutet. In anderen Bundesländern variiert meist nur die Entfernung vom nächstgelegenen Haus, die zwischen 200 und 500 m betragen kann. Erfreulicherweise ist eine Tendenz zu beobachten, dass Bundesländer, bei denen die Grünen mitregieren, Abstand vom Haustierabschuss nehmen.

Frage: Sind Hunde denn auch gefährdet?
Antwort: Ja. Ein Hund, der in Sachsen-Anhalt in einem Jagdrevier nicht innerhalb der Einwirkung einer verantwortlichen Person von einem Jagdschutzbeauftragten angetroffen wird, darf durch den Jäger getötet werden. Das ist so ähnlich in allen Bundesländern, in manchen Ländern muss der Hund dazu tatsächlich Wildtieren nachstellen oder der Jäger hat zunächst die Auflage, den Hund mit anderen Mitteln vom Wildern abzuhalten.

Frage: Was raten Sie Tierhaltern also?
Antwort: Ein Hundebesitzer sollte grundsätzlich darauf achten, dass sein Tier bei Spaziergängen in Wald und Flur in seinem Einflussbereich bleibt und nicht links und rechts vom Weg abkommt. Geht das nicht, gehört der Hund an die Leine. Wichtig ist das vor allem in der Brut- und Aufzuchtzeit von März bis Juni und im Winter. Während der Winterruhe dürfen auch größere Wildtiere, wie z.B. Rehe nicht unnötig beunruhigt werden – der gesamte Organismus und auch die Reaktionsfähigkeit sind dann in den ersten Gang geschaltet. Jede Flucht erfordert wertvolle Reserven. Nicht selten kommt es zum Erschöpfungstod. Katzen sind meist zu eigen, die kann man gegen ihren Willen kaum im Haus halten.

Katzen werden gerne auch in Fallen gefangen - nicht selten sind illegale Fallen,
die im Handel legal feilgeboten werden, in Gebrauch. Bild: Grüne OOE


Frage: Wie sollten sich Tierhalter verhalten, wenn ihr Tier durch Schüsse oder Fallen verletzt wurde?
Antwort: Zum Tierarzt gehen, Fotos von den Verletzungen machen, die Polizei, eventuell auch die Untere Jagdbehörde und ganz wichtig … die lokale Presse informieren. Je mehr Öffentlichkeit dieses Thema hat, desto eher wird sich etwas ändern.



War Ihnen dieser Artikel einen Euro wert? Zum Überweisungsformular
Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67

13.11.2011

Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken in Deutschland gegen den Willen der Eigentümer jagen?


Mit der Entscheidung ist in einigen Monaten zu rechnen - wir werden berichten
Der Fall "Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland" wird am 30.11.2011 vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden.

Entgegen der bisherigen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle von Klägern aus Frankreich (1999) und Luxemburg (2007) kam die Kleine Kammer am 20.01.2011 im Falle des deutschen Klägers zu der überraschenden Entscheidung, dass die Menschenrechte von Grundeigentümern in Deutschland weniger wert sind als die Menschenrechte von Grundeigentümern in Luxemburg und Frankreich.

Der Beschwerdeführer Rechtsanwalt Herrmann und Rechtsanwalt Storr haben daraufhin den Antrag auf Vorlage des Rechtsstreites gegen die Bundesrepublik Deutschland an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausgearbeitet.
 
Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee/Baden-Württemberg ist Eigentümer zweier Waldgrundstücke in Rheinland-Pfalz. Dadurch ist er automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft - gegen seinen Willen und ohne Möglichkeit, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Hiergegen hat er vor den deutschen Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos geklagt, so dass er im Jahr 2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrief. Denn der Tier- und Naturfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass Jäger sein Grundstück gegen seinen Willen betreten, um dort Tiere zu töten.

In unserem Nachbarland Frankreich ist möglich, dass Grundstückseigentümer an der Grundstücksgrenze Schilder aufstellen: „Privateigentum – Jagen verboten“. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 1999 stellte im Falle französischer Kläger fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. Das gleiche sollten aus Gründen der Gleichbehandlung auch für deutsche Grundstücksbesitzer möglich sein.

Keine Jagd auf meinem Grundstück!
Bild Luise Dittombée


Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2007 im Falle einer luxemburgischen Klägerin erneut entschieden hat, dass es Eigentümern kleinerer Grundstücke in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugemutet werden kann, die Hobbyjagd auf ihren Grundstücken gegen ihren Willen auszuüben, ist das Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften und damit die Zwangsbejagung privater Grundstücke auch in Deutschland nicht mehr länger haltbar.




War Ihnen dieser Artikel einen Euro wert? Zum Überweisungsformular
Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67

11.11.2011

Tiertransporte ... die 8-Stunden-Kampagne


Vielleicht wundern Sie sich, dass wir mit diesem Artikel von gewohnten Themen rund um unsere Wildtiere abweichen. Bitte erlauben Sie mir ausnahmsweise ein Intermezzo. Es ist einfach zu wichtig, dass Tiere in Europa nicht mehr über Tausende von Kilometern, Tage und Nächte hindurch ans Ende ihrer Tage gekarrt werden. Bitte unterschreiben Sie diesen Appell an das Europäische Parlament! Hier nun ein Situationsbericht von der bulgarisch-türkischen Grenze:

Bereits zum dritten Mal in diesem Jahr ist Animals' Angels bei den Tieren an der EU-Außengrenze zur Türkei. Im bulgarisch-türkischen Grenzübergang Kapitan Andreevo/Kapikule kommen Transporter mit Lämmern und Schafen aus Bulgarien und Ungarn an. Kälber, Bullen und tragende Färsen werden aus Litauen, Griechenland, Lettland, Ungarn, Estland und Österreich herangekarrt.

Animals' Angels hat auf die Missstände an dieser Grenze aufmerksam gemacht und wird hier weiter präsent sein.

Das ganze Elend der Langstreckentransporte zeigt sich hier wie in einem Brennglas: Dutzende Schafe und Lämmer erreichen die Grenze nicht lebend. Sie sind an den Strapazen des Transports gestorben. Ebenso ist es einigen Rindern ergangen. Wir sehen mehrere ganz junge Kälbchen, die während der Fahrt im Tiertransporter geboren worden sind.

Viele Tiere sind mit den Beinen oder dem Kopf eingeklemmt und können sich nicht befreien; andere sind so durstig, dass sie die LKW-Stangen ablecken.

Die Rinder stehen knöcheltief in ihren eigenen Exkrementen. Viele Lämmer husten, haben Atemprobleme und Augenentzündungen. Auch wir müssen den Atem anhalten und uns brennen nach kurzer Zeit Nase und Augen, wenn wir uns den LKWs nähern - so beißend ist der Ammoniak-Gestank.

Wir finden mehrere Tiertransporter, die tagelang an der Grenze stehen, weil Formalitäten geklärt werden müssen: bei Temperaturen um die 40°C !



Zwei Transporter begleiten wir von der Grenze bis zum Entladeort in der Türkei - auch hier das gleiche Bild: ein totes Kalb, viele tote Lämmer. Bei einem Stopp helfen uns Einheimische und ein paar deutsche Touristen, die verdurstenden Lämmer zu tränken. Wenn Sie sich zutrauen, einige schlimme Bilder auszuhalten, können Sie sich hier
zwei Filme ansehen, die Animals' Angels in der Türkei gedreht hat.

Wir sehen hin, wo andere wegsehen. Wir gehen hin, wo andere weggehen.
Solange Langstreckentransporte gesetzlich erlaubt sind, werden Tiere weiterhin tagelang transportiert, sind weiterhin Hunger und Durst, Hitze und Kälte ausgesetzt. Animals' Angels setzt sich deshalb weiterhin für eine Transportzeitbegrenzung von 8 Stunden ein. Damit werden nicht alle Probleme gelöst sein, aber vielen Tieren würde zumindest ein großer Teil ihres Leidens erspart.

Die 8hours-Kampagne, die Animals' Angels zusammen mit dem dänischen Politiker Dan Jørgensen ins Leben gerufen hat, geht weiter. Wir sammeln eine Million Unterschriften gegen die Tiertransporte. Die Zeit wird knapp - am 05.01.2012 läuft die Frist ab und es fehlen noch ca. 120.000 Unterschriften. Bitte helfen Sie den Tieren, indem Sie weiterhin Unterschriften sammeln. Sie können sowohl online unterschreiben (www.8hours.eu) als auch Unterschriftenlisten von derselben Seite herunterladen, ausdrucken und im Bekanntenkreis, im Büro in der Uni etc. Unterschriften sammeln.

Bei Animals' Angels können Sie außerdem umfangreiches Material bestellen: Poster, Postkarten, Aufkleber. Seit einiger Zeit neu im Sortiment ist ein handlicher, informativer Flyer, mit dem sich schnell und unkompliziert viele Menschen erreichen lassen. Bitte werden Sie aktiv. Die Tiere brauchen uns. Wir brauchen Sie.

Herzliche Grüße von Ihrem Michael Blanke
Kontakt: Animals' Angels, Rossertstr. 8, 60323 Frankfurt am Main, Telefon +49-46-7079817-0


09.11.2011

Die Grünen zur Novellierung des Landesjagdgesetzes in Schleswig-Holstein

Kiel – Zur Anhörung zum Entwurf des Landesjagdgesetzes erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
Das Jagdrecht in Schleswig-Holstein ist nicht mehr zeitgemäß. Eine Reform ist notwendig, um den Natur- und Tierschutz in der Jagd zu stärken und Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft zu verringern. Die von Schwarz-Gelb vorgelegte Novelle des Landesjagdgesetzes trifft allerdings nicht ins Ziel. Dieser Schuss geht nach hinten.

Vier Beispiele dafür:
1. Wenn die Reform wie vorgelegt beschlossen wird, werden die Konflikte zwischen Jagd und Natur- und Artenschutz sich verschärfen. So möchte Schwarz-Gelb die Zerstörung von Gelegen von „Federwild“ ermöglichen. Dabei soll noch nicht einmal das Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde erforderlich sein. Mit Federwild ist, so ist es im Begründungsteil zu lesen, der „Nachwuchs bestimmter Gänsearten“ gemeint. Welche Bedeutung diese Gänsearten für den Artenschutz haben, scheint dabei völlig irrelevant zu sein.

2. Die Verwendung bleihaltiger Munition ist zu Recht ins Gerede gekommen. Alternativen gibt es, bleifreie Munition wird bereits erfolgreich eingesetzt. Eine soweit wie möglich bleifreie Jagd ist sowohl für den Verbraucherschutz als auch unter Artenschutzgesichtspunkten anzustreben. Bleihaltige Munitionsreste sind häufig Todesursache für Seeadler. Schwarz-Gelb geht genau den falschen Weg, sie möchten das bestehende Verbot von Bleimunition zur Jagd auf Wasservögel aufweichen.

Gegen das Zerstören von Gelegen von Federwild
für bleifreie Munition
für kurze Jagdzeiten
Flexibilisierung / Abschaffung von Abschussplänen


3. Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern mit den längsten Jagdzeiten. Aus Tierschutzgründen treten wir für eine Verkürzung der Jagdzeiten ein. Dieses Ziel steht nicht im Widerspruch zur Zielsetzung, für bestimmte Regionen den Wildbesatz zu verringern, um eine natürliche Waldverjüngung zu ermöglichen. Längere Zeiten der Jagdruhe vermindern die jagdbedingte Erhöhung der Stoffwechselaktivität und damit auch die Wildschäden. Zur Kontrolle der Wildbestände sollte die Jagd effektiver und in bestimmten Zeiten konzentriert stattfinden. Auch hier macht Schwarz-Gelb genau das Gegenteil des Erforderlichen und möchte eine Verlängerung der Jagdzeiten abweichend vom Jagdrecht des Bundes ermöglichen.

4. Während eine Überschreitung der Abschusspläne um bis zu 30 Prozent bisher genehmigungspflichtig ist, soll dies in Zukunft generell zulässig sein. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus, um das Problem der Verbissschäden in den Griff zu bekommen. Notwendig wäre eine Orientierung der Bejagung an den Lebensräumen und eine flexiblere Handhabung der Abschusspläne, wenn nicht gar deren Abschaffung.

Lesen Sie auch: Ignoranz und Unwissen bestimmen Änderungen des Hessischen Jagdgesetzes

War Ihnen dieser Artikel einen Euro wert? Zum Überweisungsformular
Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67

Protest: Ist für die TVT Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz der Fuchs ein Schädling?


Wir fordern vom Vorstand der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT), namentlich vom Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. Thomas Blaha von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover und von der für das Merkblatt 123 „Tierschutz für Jäger“ zuständigen Leiterin des Arbeitskreises „Wild und Jagd“, Frau Dr. Susanne Hartmann, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe, die unverzügliche Überarbeitung des Merkblattes Nr. 123 hinsichtlich jeglicher Formulierung, welche geeignet ist, den Fuchs als zu reduzierenden Schädling  darzustellen. Der Sachverhalt wurde den genannten Personen erstmals am 17.12.2010 schriftlich erörtert und ist bisher ergebnislos geblieben.

Begründung:

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT ), Bramsche, versteht sich als Tierschutzverein der Tierärzte mit der Aufgabe, kompetenten, wirksamen und zielgerichteten Tierschutz zu praktizieren.  Auf der Homepage des TVT heißt es:

„Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) stellt sich die Aufgabe, tierärztliches Handeln als Anwaltschaft für Leben und Wohlbefinden der uns anvertrauten Tiere gemäß § 1 TSchG verständlich zu machen und die Tierärztliche Ethik soweit wie nur denkbar aus der Abhängigkeit menschlicher Nutzungsinteressen zu lösen.
 
Hierfür wird es notwendig sein, das berufsethische Selbstverständnis der Tierärzte im Dialog mit der philosophischen und theologischen Ethik zu überprüfen. Gerechtigkeit für Mensch und Tier ist mit der Vorstellung einer grundsätzlichen Minderwertigkeit von Leben und Wohlbefinden der Tiere unvereinbar.“

Im TVT-Merkblatt Nr. 123 „Tierschutz für Jäger“ wird gleichwohl impliziert, dass Füchse minderwertig seien:

„Am wenigsten in Frage gestellt wird das Töten von Tieren zum Schutz der menschlichen Gesundheit. So wird kaum ein Mensch, der von einem Bandwurm befallen ist, zögern, ein Medikament dagegen einzunehmen. In diese Kategorie fällt die Reduktion des Fuchses zum Schutz des Menschen vor der Tollwut oder dem kleinen Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis. Allerdings wurde die Tollwutgefahr viel mehr durch die Impfung als durch Bejagung reduziert, und ob mit jagdlichen Mitteln auf das Gesundheitsrisiko durch Echinococcen Einfluss genommen werden kann, ist
nicht erwiesen.“

Durch diese Formulierung kann insbesondere bei Jägern der Eindruck entstehen oder gefestigt werden, dass Füchse wie Schädlinge einzuordnen seien. Ein Vergleich des hochentwickelten Fuchses mit einem Bandwurm, der darauf abzielt, die Schädlichkeit des für unser ökologisches Gleichgewicht essentiellen Säugetiers zu verdeutlichen, ist ethisch nicht haltbar, verächtlich und geeignet anhaltendes Leid zu verursachen und zu rechtfertigen.

Von Reineke Fuchs geht für den Menschen kaum Gefahr aus,
er ist eines der nützlichsten Tiere für unser ökologisches Gleichgewicht.
Bild: Luise Dittombée


Nach offiziellen Zahlen werden bereits heute jedes Jahr über 500.000 Rotfüchse in Deutschland durch Jäger getötet. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Die Tiere werden im Rahmen von revierübergreifenden „Fuchswochen“ während der Paarungszeit mit Dutzenden von Jägern gejagt, sind Opfer von Treibjagden, werden samt Jungtieren aus ihrem vermeintlich sicheren Bau gegraben oder mit davor aufgestellten Fallen gejagt –um anschließend entsorgt zu werden.

Die Argumentation von Jägern bedient sich immer noch einer vermeintlich vom Fuchs ausgehenden Tollwutgefahr bzw. der vom kleinen Fuchsbandwurm ausgehenden Ansteckungsgefahr. Dabei ist Deutschland seit 2008 gemäß der WHO frei von sylvatischer Tollwut. Auch jegliche Argumentation mit dem Fuchsbandwurm ist gemessen am Erkrankungsrisiko für Menschen reine Panikmache: Gemäß Robert-Koch-Institut gibt es in ganz Deutschland gerade mal 21 Neuerkrankungen im langjährigen Jahresdurchschnitt.

Unabhängig voneinander haben Forschungen des Friedrich-Löffler-Instituts für Viruskrankheiten der Tiere und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung darüber hinaus ergeben, dass die Jagd nicht geeignet ist, die von Tollwut oder Fuchsbandwurm ausgehenden Risiken zu reduzieren. Möglicherweise ist die Jagd sogar eher kontraproduktiv, weil Krankheiten durch die Zerstörung von Sozialverbänden in andere Fuchsreviere getragen werden. Sowohl gegen die Tollwut als auch gegen den Fuchsbandwurmbefall gibt es wirksame Medikamente, die per Köder ausgelegt werden.

Wenn Sie sich persönlich an die TVT wenden möchten, finden Sie


07.11.2011

Der Jagd ein Gesicht geben: Jagd heute – eine flüchtige Baustellenbesichtigung

Das aktuelle deutsche Jagdrecht stammt aus den 1950er Jahren und trägt immer noch wesentliche Züge des Reichsjagdgesetzes von 1934, welches unter anderem sehr auf Trophäenjagd ausgerichtet war.  Weder hat die Einführung des Tierschutzgesetzes noch die Änderung unserer Verfassung hinsichtlich des Schutzes der Tiere bisher eine relevante Anpassung der Jagdgesetzgebung an  tierschutzkonforme Normen bewirkt.  

Entsprechend lang ist die Liste der Baustellen im Jagdrecht.  Um nur einige zu nennen: Jäger töten jedes Jahr über 200.000 Katzen und Hunde. Oft reicht die reine Anwesenheit der Haustiere im Jagdrevier, um den rechtlichen Anforderungen für den Abschuss gerecht zu werden. 

Etwa die gleiche Anzahl von Tieren wird Opfer der Fallensteller unter den Jägern. Opfer sind meist nachtaktive Beutegreifer wie Marder, Marderhunde, Iltis oder Waschbär. Auch Füchsen und Dachsen wird mit Fallen nachgestellt, selbst Frischlingen.  Insbesondere Totschlagfallen führen oft zu schweren Verletzungen, wenn beispielsweise Waschbär, Fuchs oder Nachbars Katze versuchen, die gequetschte Pfote zu befreien. Unsachgemäß aufgestellte Fallen sind zudem eine Gefahr für Spaziergänger, Hunde und spielende Kinder.

Zu den grausamen und nicht mehr zeitgemäßen Jagdformen gehört auch die Baujagd. Dabei werden kleine, aggressive Jagdhunde in den Fuchsbau geschickt, um die dort in vermeintlicher Sicherheit verharrenden Füchse mit ihren Jungtieren den wartenden Jägern vor die Flinte zu treiben.  In Internet-Foren zur Jagd finden sich auch zahlreiche Bilder übel zugerichteter Jagdhunde, mit denen Jäger die "Raubwildschärfe" ihrer Hunde beweisen.

Bei der Ausbildung von Jagdhunden werden jährlich zigtausende Enten zunächst fluguntauglich gemacht, anschließend durch den Ausbildungshund zerdrückt oder verletzt oder durch eine Ladung Schrot erlöst. Auch Hasen werden Opfer der Jagdhundeausbildung, ebenso wie Füchse, die ihr freudloses Leben zwischen den Ausbildungsetappen in kargen Zwingern fristen.
Auch die geschützte Wildkatze wird wohl immer wieder Jagdopfer -
sie ist der Hauskatze zum Verwechseln ähnlich, Bild Michael Gäbler

Tier- und Naturschützer fordern seit Jahren, die Liste der etwa 60 jagdbaren Tierarten (darunter Singvögel, Schwäne, Zugvögel, Arten, die auf Roten Listen gefährdeter Tiere stehen) auf etwa 10 zu begrenzen. Nur noch die Tiere, die hinterher einer Nutzung zugeführt werden und in ihrem Bestand nicht ansatzweise gefährdet sind, sollen gejagt werden dürfen.  Da das Fell von heimischen Wildtieren kaum noch nachgefragt wird, käme lediglich das Wild in Frage, welches als Nahrungsmittel vermarktet werden kann, im Wesentlichen Reh und Wildschwein. Heute werden jedes Jahr Millionen erschossener Tiere durch Jäger unter der Erde oder in der Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt.

Änderung hinsichtlich tierschutzrelevanter Aspekte ist  - gegen den Widerstand des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) bzw. seiner Mitgliedsverbände -  in einigen Bundesländern allerdings in Sicht. So arbeiten Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und das Saarland unter Federführung von Politikern der Grünen daran, die Landesjagdgesetze einem aktuelleren Tierschutzverständnis anzupassen. Auch gibt es politische Initiativen, endlich die Vergiftung der Umwelt mit bleihaltiger Munition zu unterbinden.

Unterstützer der Kampagne „Der Jagd ein Gesicht geben"

animal aid AWM - Animal Alliance.eu - Anti-Jagd-Allianz e.V. - Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. - Homo Tyrannus - ITV Grenzenlos - Liga für Tierschutzpolitik - Marderhilfsnetz - Natur ohne Jagd e.V. -Naturefund e.V. - Pro iure animalis -  Rehkitzrettung e.V. - Robin Hood, Tierschutzverein - SOS Galgos - Tierschutznews Schweiz – Tierschutznetzwerk Leer - Tierschutzpartei (Sektionen RP, HH, TH) - Tierschutzverein Noris e.V. - VIER PFOTEN Stiftung für Tierschutz – Unabhängige Tierschutz-Union Deutschlands - Vogelschutzkomittee Sektion Luxemburg – Wildtierschutz Deutschland e.V. - Wolfsvoegel.de






Im Rahmen der Kampagne „Der Jagd ein Gesicht“ geben sind bisher folgende Artikel erschienen:

Die Natur kommt ohne Fallen aus
Rabenvögel sind die Tontauben der Jäger
Über 200.000 Katzen und Hunde werden von Freizeitjägern getötet
War Ihnen dieser Artikel einen Euro wert? Zum Überweisungsformular
Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67