25.11.2015

Jagd ist Tierquälerei!

Jagdverbände behaupten, Jagdausübung und Tierschutz seien keine Gegensätze. Die Ansprüche des Tierschutzes seien bereits in den allgemeinen Grundsätzen "deutscher Waidgerechtigkeit" enthalten.

Papier ist geduldig – die Praxis sieht anders aus: Schuss … und tot! Das trifft in vielen Fällen nicht zu.

Unter anderem haben Untersuchungen in Großbritannien dies gezeigt. Hier wurde die Treffsicherheit von Jägern auf sich bewegende Papiersilhouetten eines Fuchses untersucht. Anhand der Lage der Einschusslöcher und der errechneten Eindringtiefe der Geschosse wurde abgeleitet, dass unter normalen Geländebedingungen jeder zweite Fuchs durch eine Schussverletzung lediglich verwundet worden wäre. 

Tierärztliche Vereinigung: 60 % der weiblichen Tiere wiesen Bauchschüsse auf
Bild: Timo Litters

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) berichtet von Untersuchungen, wonach nach Treibjagden zwei Drittel der Wildschweine nicht sofort tödliche Schüsse aufweisen: im Rücken, im Bauch oder an den Beinen.  Bei Rehen wiesen ca. 60 % der weiblichen Tiere Bauchschüsse auf. Bei der Wasservogeljagd wird häufig mit Schrot in die Vogelschwärme geschossen. Zahlreiche Tiere werden lediglich „angebleit“ und verenden häufig unbemerkt an ihren Verletzungen.

Das sind nur einige wenige Beispiel von „waidgerechter Tierquälerei“, hier noch weitere:
die Haltung von Füchsen in nicht artgerechten Zwingern; die Ausbildung von Jagdhunden mit gefangenen Füchsen; die Baujagd, bei der scharfe Bauhunde sich für beide Seiten blutige Kämpfe mit Füchsen und Dachsen liefern; die Ausbildung von Jagdhunden auf der Hasenspur oder an der lebenden Ente; das Töten von für die Aufzucht erforderlichen Fuchsrüden während der Paarungszeit; das Hetzen von Wild durch nicht unter Kontrolle befindliche Hunde; die Beunruhigung von Wildtieren während der Wintermonate; die Fallenjagd, das Aussetzen von gezüchteten Tieren zum Zwecke der Jagd u.v.m.




23.11.2015

Der Lebensraum Natur braucht die Jagd nicht!

Jäger maßen sich an zu behaupten Jagd sei Artenschutz. Aus diesem Grunde müsse der Jäger regulierend in den Tierbestand eingreifen und zwar insbesondere bei Fuchs, Dachs, Waschbär und Marder.  Dazu sei aus Sicht der Jagdverbände die Fallenjagd unabdingbar.

Zahlreiche Forschungsarbeiten (Langgemach/Bellebaum, Baker/Harris/Webbon, Labhardt, McDonald, Kaphegy u.v.m.) belegen, dass die Jagd auf Fuchs und Co. die Bestände nicht nachhaltig reduziert und schon alleine deshalb keinen signifikanten Einfluss auf die Artenvielfalt hat. Jahr für Jahr werden in Deutschland etwa eine Million Beutegreifer getötet … seit Jahrzehnten. Die Bilanz des „jagdbasierten Artenschutzes“: es gibt kaum noch Rebhühner, der Fasanenbestand ist stark rückläufig, in vielen Bundesländern ist der Hasenbestand zusammengebrochen!

Artenschutz mit der Flinte funktioniert nicht - es ist nicht mehr als ein vorgeschobenes Argument für ein gesellschaftlich kaum noch toleriertes Hobby einer Randgruppe
 Bild: Fabien Gagnon
Da hat die Hege wohl nicht funktioniert! Anders im jagdfreien Kanton Genf in der Schweiz. Wissenschaftler berichten, dass sich dort seit dem Jagdverbot vor über 40 Jahren eine nie gekannte Artenvielfalt insbesondere bei den Wasservögeln entwickelt hat.

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02.11.2015

Anhörung zur Hessischen Jagdverordnung

Heute Vormittag fand im Landtag Hessen vor dem Umweltausschuss die mündliche Anhörung zu den Änderungen der Jagdverordnung statt. Diese umfasst im Wesentlichen die Regelung der Jagd- und Schonzeiten, aber nicht nur.

Repräsentanten des Jagdlagers vertraten mehrheitlich die Position, alles beim Alten zu lassen und schon aus verfassungsrechtlichen (!) Gründen das Jagdrecht und entsprechende Verordnungen nicht zu ändern. Der Ökologische Jagdverein vertrat die Position, dass eine Kürzung der Jagdzeit für Füchse und für andere Beutegreifer durchaus vertretbar sei, insofern die getöteten Tiere nicht einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden. Die ist beim ÖJV allerdings sehr viel weiter gefasst ist, als bei den Natur- und Tierschutzorganisationen.

Letztere vertreten überwiegend die Meinung, dass es weder für Vögel noch für Beutegreifer (Fuchs & Co) den vom Tierschutzgesetz geforderten „vernünftigen Grund“ für die Bejagung dieser Tierarten gibt. Ferner solle man Rote Liste-Arten wie das Rebhuhn oder den Feldhasen gar nicht jagen dürfen oder in Ausnahmefällen nach der Feststellung entsprechender Besatzdichten (Screening / Monitoring).

Jungfüchse sollen auch weiterhin am Bau bejagt werden können.
Bild: www.frecherfuchs.de

Nach wie vor ist die lodengrüne Fraktion bei den Meinungsmachern in der Überzahl. Erfreulich war allerdings, dass bei dieser Anhörung erstmals zahlreiche Repräsentanten des Tier- und Naturschutzes eingeladen und vertreten waren, die den Reformgegnern auch gutes Kontra gegeben haben.

Über die Ergebnisse der nun stattfindenden Beratungen halten wir Sie auf dem Laufenden.