30.12.2016

Silvesterknallerei im Nationalpark Wattenmeer - stehen Wirtschaftsinteressen über dem Gesetz?


Es ist mal wieder soweit:  Im und am „Weltnaturerbe“ Wattenmeer – der ganz nebenbei ein Nationalpark und EU-Vogelschutzgebiet ist – wird es zu Silvester wieder rund gehen. Böller und Raketen werden die hier rastenden Zugvögel in Panik versetzen und weiträumig vertreiben. Das ist eigentlich verboten, wird aber von der Tourismusindustrie gefördert.

In Norddeich z.B. ruft die Kurverwaltung zusammen mit dem aus öffentlichen Geldern finanzierten NDR (Radiosender NDR2) zu einer „Silvesterparty am Strand“ auf. Verantwortlich für das Spektakel ist u.a. der erst seit wenigen Jahren amtierende und „zugereiste“ Kurdirektor Armin Korok, der offensichtlich wenig vertraut ist mit dem angrenzenden Großschutzgebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, das er vermarktet. Aber der innovative Tourismusmacher wurde von der Nationalparkverwaltung schon geadelt:  Am 07. März 2016 wurde der Kurbetrieb Norddeich mit dem Kurdirektor Armin Korok mit dem gerahmten Papierorden „Nationalparkpartner“ bedacht („besonders umweltfreundlich und nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen“), eine Realsatire!

Eine Strafanzeige des Wattenrates gegen diese lautstarke Veranstaltung direkt am Nationalpark verlief im Sande. Der Auricher Staatsanwalt und Kommunalpolitiker Johann Boelsen (SPD)  stellte das Verfahren ein, Begründung: Es sei nicht möglich festzustellen, dass sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung streng geschützte Tiere dort aufgehalten hätten. Sicher ist das leicht festzustellen, ein Blick durch das Fernglas reicht aus. Alle Vögel des Wattenmeers gehören zu den besonders- oder streng geschützten Arten. Wofür wurde denn u.a. dieser Nationalpark eingerichtet?

Nonnengänse am verschneiten Emsdeich - Foto (C): Eilert Voß

Auch der Landkreis Aurich als Untere Naturschutzbehörde konnte keine Verstöße erkennen. Neben dem Blick in das Fernglas ist der zusätzliche Blick in das Bundesnaturschutzgesetz hilfreich: Für solche lärmintensiven Veranstaltungen ist eigentlich eine vorherige Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen, die aber selbstverständlich nicht vorliegt.

Auch dem Landkreis Aurich liegen umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen zu dem enormen Stress und den panikauslösenden Auswirkungen von Böllern und Raketen auf wildlebende Vögel vor, sie werden ignoriert in diesen „postfaktischen“ Zeiten. Man kann davon ausgehen, dass auch hier der ostfriesische Klüngel prächtig funktioniert. Dann war da noch die Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven, die auch in diesem Jahr in der Presse – wieder einmal vergeblich – appelliert, auf Feuerwerke und Böller im und am Nationalpark zu verzichten.

Silvester 2016 wird das Hochwasser (landläufig „Flut“) an der Küste nachts auflaufen und seinen Höchststand in Norddeich um 00.22 Uhr erreichen. Dann werden die Rastvögel des Wattenmeeres mit dem auflaufenden Wasser ihre Rastplätze auch in der Nähe des Strandspektakels aufsuchen, genau zu der Zeit, wo die Böller und Raketen gezündet und so von dort vertrieben werden, wie an anderen Küstenbadeorten auch.

Viel weiter ist man schon auf der Insel Spiekeroog, dort ist das Böllern ganzjährig untersagt, ein Alleinstellungsmerkmal an der ostfriesischen Küste!

Mehr zu diesem Thema: Dornumersiel: Silvesterböller im Nationalpark Wattenmeer

27.12.2016

Wirkliche Tierfreunde verzichten auf Böller und Feuerwerk

Für viele Wildtiere, Hunde und Katzen geht schlichtweg die Welt unter,  für Vögel wird der Silvesterhimmel zum Inferno.



Böller und Feuerwerk können:
- Panisches Flüchten mit lebensbedrohlichen Folgen bei allen Tierarten auslösen
- Rauchschwaden mit Metallsalzen freisetzen, die bei Vögeln zum Tode führen
- Erheblichen Stress für Tiere in Zoos und Wildparks darstellen
- Angststörungen bei Pferden, Hunden und Katzen verursachen

Bitte planen Sie eine von Tierleid freie Feier und geben Sie diese Information weiter.

Spenden statt Böller

22.12.2016

Die Sparkasse verdoppelt Ihre Spende

Unsere Projekte "Marderhilfsnetz" und "Tier-Oase Stefanshof" nehmen an der Aktion "Gut für die Region Landshut" teil. Im Rahmen dieses sozialen Projektes unterstützt die Sparkasse Landshut teilnehmende Vereine aus der Region, indem sie jede Einzelspende bis 200 Euro solange verdoppelt, bis der Topf von insgesamt 10.000 Euro ausgeschöpft ist. ... erfahrungsgemäß geht das ganz rasch.

Die Verdoppelungsaktion ist bereits abgelaufen, "einfach" spenden geht auch weiterhin.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!


15.12.2016

Luxemburg: Fuchsjagdverbot um ein weiteres Jahr verlängert


Die Regierung von Luxemburg hat das seit 2015 bestehende Verbot der Fuchsjagd um ein weiteres Jahr verlängert. Dies meldet das Luxemburger Wort am 14.12.2016.
Laut Camille Gira, Staatssekretär im Nachhaltigkeitsministerium, gebe es keine Gründe, die bestehende Regelung abzuändern. "Ich bin zufrieden mit dem Umstand, dass auch Landwirte und Jäger keine größeren Probleme mehr mit dem Verbot haben", so Gira.

Der kleine Staat kann damit als großes Vorbild für Europa dienen: Statt sich einseitig den Abschussinteressen der Jägerlobby unterzuordnen, setzt die luxemburgische Regierung darauf, Belange von Natur- und Tierschutz bei der Jagdgesetzgebung angemessener zu berücksichtigen. Die Botschaft: Auch Wildtiere brauchen Schutz vor ungerechtfertigten Nachstellungen.

Bild: Frecherfuchs.de

Als das Fuchsjagdverbot 2015 zum ersten Mal verkündet wurde, malte der Luxemburgische Jagdverband in öffentlichen Stellungnahmen Schreckensszenarien ausufernder Fuchsbestände und um sich greifender Wildseuchen an die Wand. Dies ist alles nicht eingetreten.

In Luxemburg wurden 2016 um die 150 tote Füchse, die am Straßenrand aufgesammelt wurden, auf eventuelle Krankheiten untersucht. Bei nur einem Drittel konnte eine Infizierung mit dem Fuchsbandwurm festgestellt werden. Das wäre absolute europäische Norm, so Staatssekretär Gira. Tollwutinfektionen konnten keine gefunden werden. 

Ein Blick auf langjährig fuchsjagdfreie Gebiete zeigt, dass das Jagdverbot auch weiterhin keineswegs das ökologische Gleichgewicht aus den Angeln hebt. Ob in den Dünengebieten Nordhollands, dem jagdfreien Schweizer Kanton Genf, Nationalparks wie Berchtesgaden und Bayerischer Wald oder fuchsjagdfreien Großrevieren in ganz Europa: Überall dort hat weder eine Massenvermehrung von Füchsen stattgefunden noch hat die Häufigkeit von Wildseuchen zugenommen. Es gibt daher auch keinen Anlass zu der Annahme, dass die Situation in Luxemburg sich in den nächsten Jahren anders entwickeln wird.


20.11.2016

Das Wild leidet still und verludert in der Dickung

In diesen Wochen haben bereits wieder viele Drückjagden in Deutschland stattgefunden.  Das sind meist revierübergreifende Bewegungsjagden, bei welchen oft Dutzende von Treibern mit Ihren Hunden lautstark und mit Knüppeln bewaffnet durch den Wald ziehen und Wildtiere aus ihren Ruhezonen aufscheuchen, um sie den wartenden Jägern vor die Gewehre zu „drücken“. Drückjagden werden nicht selten in Regimentsstärke durchgeführt, um Wildschweine, Rehe oder Hirsche zu jagen.

Lesen Sie im Folgenden Zitate von Jägern und Tierärzten über diese Form der Jagd:

Nachrichten der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT), Arbeitskreis 6 Wildtiere und Jagd, 02/2011: 
"Ist das Wild in Bewegung sind tödliche Treffer viel schwieriger als bei stehendem Wild anzubringen. … So wurde bei Drückjagden auf Schwarzwild (Anm. Red.: Wildschweine) in Hessen nur etwa ein Drittel mit Blattschuss erlegt, der Rest der Strecke wies Waidwund-, Keulen- oder Laufschüsse auf (Anm. Red.: Bauchschüsse, Rückenverletzungen, Schüsse in Gliedmaßen u.a.). Rehwild wies bei etwa 30 % der männlichen und 60 % der weiblichen Tiere Bauchschüsse auf (Krug, unveröffentlicht)."

"Flüchtendes Rehwild kann aufgrund der arttypischen Bogensprünge nicht sicher getroffen werden." 

"Der Einsatz von Hunden kann zu starker Beunruhigung vieler Wildarten führen. Besonders tierschutzrelevant ist, wenn Hunde gesundes Wild angreifen."

„Störung des Schalenwilds (Anm. Red.:  Rehe, Wildschweine, Hirsche u.a.) im Winter … führen zu energiezehrenden Fluchten und verschlechtern die Energiebilanz im Körper. Dies hat zur Folge, dass die fehlende Energie durch Schäle und Verbiss im Wald ausgeglichen werden muss. Stressende Jagden nach der Umstellung der Verdauung im Januar bewirken daher trotz Wildverminderung drastisch steigende Schäden am Wald …"

"Bei der Durchführung von Bewegungsjagden im Hochwinter ist die Gefahr, eine Bache, die bereits gefrischt hat …  zu erlegen, erhöht. Darüber hinaus kann das Wild aus Zeitmangel oft nicht sicher angesprochen werden, denn realistischer Weise muss die Entscheidung zum Schuss schnell fallen (Anm. Red.: ansprechen bedeutet: der Jäger muss sich vor dem Schuss zunächst über die Tierart, das Geschlecht, das Alter, den Zustand des Tieres sicher sein). Auch durch das langhaarige Winterfell (Schwarte) … und die Witterungs- und Vegetationsbedingungen … wird das sichere Ansprechen erschwert, z.B. das Gesäuge der Bache zu erkennen. Außerdem besteht die Gefahr, Bachen von ihrem unselbständigen Nachwuchs zu trennen. Das kann zum Erfrieren der Frischlinge innerhalb weniger Stunden führen."
+++
Bild: Sanny Schulz
Wild und Hund 1/2010, Chefredakteur Heiko Hornung unter der Überschrift „Totmacher“ über revierübergreifende Bewegungsjagden:
•   Ist das noch Jagd oder geht es hier um Schädlingsbekämpfung?
•   Sauberes Ansprechen (Anm. siehe oben): Fehlanzeige
•   Der beschossene Fuchs …. Nachgesucht wird er eh nicht.
•   Hauptsache totgemacht.
•   Das Wild leidet still und verludert in der Dickung.
•   Jagd wird zum Schieß-„Event“.
+++

Karl-Heinz Kuckelkorn, Pressesprecher der Kreisjägerschaft, Jagdberater der Städteregion und Ausbilder angehender Waidmänner in Az-web.de am 21.10.2010:

"Aus Gründen des Tierschutzes sei diese Art der Bejagung «mehr als bedenklich».
Dort (Anm. Red.: in privaten Jagdrevieren) werde das Wild «beunruhigt» und in Richtung der Schützen getrieben. An ihnen vorbei flüchten die Tiere wie in Panik. Es fallen viele Schüsse, doch längst nicht jeder Schuss ist ein finaler. Etliche Tiere werden nur verletzt und verenden später qualvoll irgendwo im Dickicht, es werden ihnen Gliedmaßen abgeschossen oder sie laufen nur mehr verkrüppelt herum, weiß Kuckelkorn aus langjähriger Erfahrung.

Hinzu komme die Gefahr, eines oder mehrere Leittiere zu töten, ein Verlust, der Struktur und Rangordnung eines Rudels über den Haufen wirft. «Wenn die Tiere an mir vorbei rennen, kann ich nicht erkennen, welches ein Leittier ist und welches nicht.»

Das Risiko, ein Tier bei einer Drückjagd nur zu verletzen, sei sehr hoch. Ein solches Risiko müsse niemand eingehen. Werden Wildtiere beunruhigt und fliehen, ist ihr Adrenalinausstoß so groß, dass die Qualität des Fleisches gemindert wird."
+++
Jagdopfer
Jagdpächter Kerbl wehrte sich gegen eine Drückjagd, denn laut Aussage eines Wildbrethändlers aus dem Altöttinger Bereich blieben zwar bei einer Drückjagd im Landkreis Altötting, durchgeführt vom Staatsforst, 98 Rehe auf der Strecke, aber nur 40 wurden waidmännisch geschossen.
+++

Im Südkurier vom 30.12.2011 schreibt ein langjähriger Jäger:
In dem kleinen Revier mit circa 150 Hektar hat das von Jagdhunden gejagte Rehwild bei einer dicht platzierten Schützenkette kaum noch Chancen, unbeschossen durchzukommen. Es ist für den Jäger schwierig, in Sekunden zu erkennen (ansprechen), ob es sich um eine Geiß, oder ein Schmalreh (1,5 Jahre) oder um einen abgeworfenen Rehbock (Rehbock ohne Gehörn) oder um Rehkitze handelt. Daher kommt es vor, dass Fehlschüsse getätigt werden. Ein gezielter, schnell tödlicher Schuss, was des Jägers Pflicht sein soll, ist daher nicht immer möglich. Abgegebene Schüsse in Keulen, Läufe oder Weichteile bleiben nicht aus, das Rehwild erleidet dadurch erhebliche Schmerzen.
+++

Lesen Sie auch: Die Totmacher vom Westerberg

01.11.2016

Grundstück jagdfrei - sieben Jahre vor Ablauf des Pachtvertrages

Warendorf, Oktober 2016. »Endlich geschafft – unser rund 17.100 m² umfassendes Grundstück im Münsterland wird zum 01.04.2017 jagdfrei!«, freut sich Dipl.-Ing. Dirk L. Im Bereits im Dezember 2014 hatten der Landschaftsarchitekt und seine Frau aus ethischen Gründen einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf gestellt. Es folgte ein langer und steiniger Weg und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Schließlich entschied das Verwaltungsgericht Münster: Das 1,7 ha große Grundstück wird ab 01.04.2017 offiziell jagdfrei.
Verwaltungsgericht entscheidet  für die jagdliche Befriedung - gegen den Ablauf des Pachtvertrages für das Jagdrevier

Landschaftsarchitekt Dirk L. berichtet: »Seit fast 9 Jahren wohnen wir nun schon mit unserer inzwischen 8-jährigen Tochter auf unserem kleinen, zuvor durchsanierten ‚Kotten’ im Außenbereich von Oelde, zusammen mit unseren 4 Pferden, 3 (kastrierten) Katzen und unserem Hund. Wir als Naturschützer haben uns sehr gefreut, dass wir durch unsere Hilfsmaßnahmen bald auch geschützte und gefährdete Arten wie Steinkauz, Schleiereule, Turmfalke, Feldsperling, Zwergfledermaus – um nur einige zu nennen – auf unserem Grund und Boden ansiedeln konnten.«

Tierfreunde wollen Jagd in ihrem Biotop nicht dulden
Bald musste die Familie erleben, wie sich Jäger in ihrem Biotop einfanden. Als Tier- und Naturfreunde war dies für sie unerträglich: »Wir sehen die bei uns praktizierten herbstlichen Niederwild-Treibjagden auf Feldhase, Wildkaninchen und Jagdfasan als völlig sinnlosen, ethisch unerträglichen ‚Massenmord’ an: Feldhase und Kaninchen stehen in Nordrhein-Westfalen auf der Vorwarnliste; der Jagdfasan ist vor Jahrhunderten – wie der Name schon sagt – zu rein jagdlichen Zwecken eingeführt worden – ohne ‚Hegemaßnahmen’ durch die Jägerschaft könnte er bei uns nicht überleben. Es fehlt also jeglicher vernünftige Grund, diese drei bei uns regelmäßig vorkommenden Niederwildarten zu töten.«

»Nie werden wir den Schrotregen vergessen«
Hinzu kam die Gefährdung der Tiere auf dem Hof sowie die Gefahr für Leib und Leben der Familie: »Nie werden wir den Schrotregen vergessen, der etwa im Jahr 2009 auf uns niederging und vor allem die im Paddock eingesperrten Pferde sowie unseren Hund in Panik versetzte. Die Jagd auf unserem Grundstück stellt in unseren Augen eine unzumutbare Belastung dar, da sie in keiner Weise dem Wohl der Allgemeinheit dient, sondern ausschließlich dem zweifelhaften Privatvergnügen der Jäger!«

Dem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung wollte die Jagdbehörde erst mit Ablauf des Jagdpachtvertrags 2014 stattgeben
Im Dezember 2014 stellte das Ehepaar einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf.

»Einen ersten Befriedungsbescheid haben wir dann tatsächlich im Juni 2015 erhalten – das neue Jagdjahr war leider schon angefangen – ein Schelm, der Böses dabei denkt. Der Haken dabei: Die Befriedung sollte erst zum 01.04.2024, dem Ende des aktuellen Pachtvertrages, in Kraft treten! Das war und ist für uns nicht nachvollziehbar, denn ethische Bedenken sind selbstverständlich nicht aussetzbar, schon gar nicht 9 Jahre lang! Da dieses Vorgehen der Jagdbehörden aber insbesondere in konservativ geprägten Regionen leider gängige Praxis ist, haben wir im Juli 2015 beim Verwaltungsgericht Münster dagegen geklagt – letztlich mit Erfolg!«

Ende März 2016 - es war fast schon ein weiteres Jagdjahr vergangen – kam es nach einem mühsamen Schriftwechsel in Form von Stellungnahmen seitens der Unteren Jagdbehörde und der Familie L. uns zu einer Anhörung vor Gericht, in der beide Seiten noch einmal ihre Argumente vortragen konnten. Anschließend wurde die Klage von beiden Seiten dem Gericht ohne weitere Verhandlung zur Entscheidung übergeben.

Auf Drängen der Unteren Jagdbehörde wegen weiterer ähnlich gelagerter Anträge im Kreis Warendorf hat das Gericht im August 2016 dann zu Gunsten der Grundstückseigentümer entschieden und die Untere Jagdbehörde verpflichtet, die Befriedung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nämlich dem 01.04.2017 (Beginn des neuen Jagdjahres) zu erteilen (Aktenzeichen 1 K 1607/15).

»Wir hoffen, dass das Urteil ein bisschen etwas bewegen kann in Deutschland, denn wir haben die üble Praxis "Befriedung grundsätzlich erst zum Ende des Pachtvertrages" kippen können«, erklärt der Landschaftsarchitekt. »Wir konnten während des ganzen Verfahrens übrigens auf einen Rechtsbeistand verzichten, da wir so viele wertvolle Tipps von Gleichgesinnten bekommen haben, wofür wir uns an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bedanken möchten!«

24.10.2016

In Hessen endet der Tierschutz bei Waschbär und Nutria

Mit Erschrecken lesen wir den nachfolgenden Hinweis auf der Webseite des Umweltministeriums Hessen zum Umgang mit in Not befindlichen Säugetieren, die auf der EU-Liste der sogenannten „invasiven Arten“ stehen:

„Ebenso wie z.B. bei Mäusen oder Ratten besteht bei wildlebenden gelisteten Tierarten keine Veranlassung, hilflose oder verletzte Tiere aufzunehmen oder zu pflegen.“ (hier nachzulesen).

Umweltministerium Hessen: "Keine Veranlassung hilflose oder verletzte Tiere aufzunehmen oder zu pflegen"
Bild: Harald Deischinger, Flickr, Creative Commons


Zu den in Hessen vorkommenden gelisteten Säugetieren gehören seit kurzem u.a. Waschbär und Nutria (Biberratte). Auf Deutsch gibt Umweltministerin Priska Hinz, Die Grünen, damit die Empfehlung an die Bürger des Landes, unter Missachtung des geltenden deutschen Tierschutzrechts notleidenden Tiere, die europäische Beamte in Brüssel zum Teil auf den Druck deutscher und europäischer Jagdverbände auf die Liste invasiver Arten geschrieben haben, keine Hilfestellung zu leisten. Das ist ein Skandal!

Das ist auch deshalb ein Skandal, weil die EU-Verordnung, auf welche sich das Umweltministerium bezieht, eindeutig klarstellt, dass dem Tierschutz gebührend Rechnung zu tragen ist. Frau Hinz setzt sich damit unseres Erachtens über deutsches und europäisches Recht hinweg.

Wir haben das Ministerium aufgefordert, den oben zitierten „Hinweis“ auf der Webseite unverzüglich zu löschen und uns die Rechtsgrundlage für diese Empfehlung zu erörtern.

Weitere Informationen zu diesem Thema auf der Seite des Vereins „Schutz der Waschbären e.V.“






05.08.2016

Jagd ist ein ständiger, schwerer Eingriff in das Gleichgewicht der Natur

Leserbrief von Ulrich Dittmann als Reaktion auf einen Artikel in der RP

Ja, es ist schon schlimm, welch üble Fehler der liebe Gott bei seiner Schöpfung gemacht hat und neben bösartigem, konkurrierenden "Raubzeug", wie Füchsen, streunenden Hunden, und Katzen, Grünzeug äsendem Rehwild, gar auch wühlende Wildschweine und andere störende Tiere schuf.

All dieses Versagen muss die edle "Dornen"-Krone der Schöpfung im grünen Rock nun mühsam mit Fallen, Schießeisen und über 1500 Tonnen Blei und Eisen jährlich ausbügeln.

Klartext: Jagd ist Krieg gegen die Natur. Nichts anderes. Das edle Angebot des meisterlichen Revierjägers B. mit Jagdgegnern zu diskutieren, ist ähnlich zielführend, analog Diskussionen von einzelnen Kriegsfreunden mit Kriegsgegnern. Es wäre Zeitverschwendung, da notwendige, gesetzgeberische Entscheidungen nur auf politischer Ebene getroffen werden können – tja, und viele Politiker sind eben Jäger.

Laut Rheinischer Post werden Füchse in Dormagen zur Plage - die tatsächliche Plage aber ist die unkritische Jagdpropaganda vieler Zeitungsredaktionen
Bild: Thorsten Emberger
Zu dem gebetsmühlenartigen Beteuerungen der grünen Lodenträger "Jagd ist gelebter Artenschutz" nur zwei Feststellungen:

Der anerkannte Biologe Prof. Dr. Josef Reichholf kam bei seinen Forschungen zu dem Ergebnis, dass die Jagd - nach der industriellen Landwirtschaft - der "Artenfeind Nr.2"(!) ist.

Und - "Wir jagen, weil es uns Freude macht, und was wir Hege nennen, ist blanker Eigennutz, gelegentlich Fressneid. Wir wollen den Habicht nicht fangen, weil uns die armen Fasanen leidtun, weil wir ihnen das ewige Leben wünschen. Wir wollen Habicht, Wiesel, Fuchs und Co. nur ans Leder, weil wir deren Beuteanteile selbst schlagen und kröpfen wollen." - so Bruno Hespeler, Jagdautor, in "Raubwild heute".

Jagd ist ein ständiger, schwerer Eingriff in das Gleichgewicht der Natur - ein die Umwelt schädigendes, schlimmes Überbleibsel unbewältigter Neandertal-Mentalität. Der seinen Killerinstinkt mittlerweile beherrschende Normalbürger steht verständnislos vor dieser mit viel Brimborium verbrämten Lust am Töten.

Die Evolution hat die Natur über Millionen Jahre hinweg befähigt, eigene Regelmechanismen für das Gleichgewicht in Tier- und Pflanzenwelt zu entwickeln. Der Wildbestand reguliert sich auch heute ohne Jagd auf normale Populationsgrößen ein. Das zeigen Nationalparks.

Der ganzen üblen Problematik des Jagdgeschehens wäre mittelfristig wohl nur durch die Einführung von Berufsjägern zu begegnen, damit die Jagd nicht weiter als Geschäftemacherei, Hobby und zum Lustgewinn betrieben wird.



21.07.2016

Zur Jagd auf Rabenvögel - nicht nur in Niedersachsen

Von Johann Beuke als Kommentar auf die Rückweisung eines Antrags des NABU, die Genehmigung zu Sonderanträgen zur Jagd außerhalb der Schonzeit zurückzunehmen

In Fallen gefangen, anschließend mit der Hand, den Schuhen oder dem Rundholz getötet. Von unten mit Schrot in das Nest mit der brütenden Krähe samt Eiern oder Jungvögeln geschossen. Mit vergifteten Eiern getötet oder früh morgens von ihren Schlafpläten aus den Bäumen geschossen.

Bild: Michael Lamberti, Flickr Creative Commons


Die Art der Bejagung von Krähen durch konservative Jäger war schon immer sehr vielfältig und brutal. Bis zu ihrer Unterschutzstellung im Jahre 1987 waren diese Praktiken der Bejagung von Krähen aus Sicht der konservativen Jägerschaft zeitgemäß. Den ab 1987 gesetzlich geregelten Schutz für Rabenvögel konnte die Jägerschaft nur schwer ertragen und so erfand man dann den angeblich schädlichen Einfluss der Rabenvögel auf Bodenbrüter und Landwirtschaft. Die sinkflugartig abnehmenden Bodenbrüterbestände hatten jedoch mit ganz anderen Problemen zu kämpfen: mit der intensiven Landwirtschaft und dem Flächenfraß durch Bebauung. Trotzdem gelang es der Jägerschaft, neben den Füchsen auch den Rabenvögeln den „schwarzen Peter“ zuzuschieben.

Im Jahr 2002 hatte die konservative Jägerschaft es endlich geschafft und die Rabenkrähen und Elstern bekamen wieder eine Jagdzeit von sieben Monaten. Das reichte den Jägern aber immer noch nicht und so wollen sie auch während der Aufzuch auf diese intelligenten Tiere schießen. Mit angeblichen und nicht nachgewiesenen Schäden in der Landwirtschaft stellen sie Ausnahmeanträge, die vom Landkreis dann auch gerne genehmigt werden.

Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Meyer (Die Grünen), hatte den Naturschutzverbänden versprochen, ein an ökologischen Gesichtspunkten ausgerichtetes Jagdgesetz zu schaffen und dabei auch den sinnlosen Tod tausender Rabenvögel zu verhindern. Auch der Ökologische Jagdverein Niedersachsen Bremen trat für eine Schonzeit der Rabenvögel ein. Leider ist Minister Meyer aber vor der massiven Lobby der konservativen Jagdverbände und auch vor seinem Koalitionspartner SPD, der auf Seiten der konservativen Jäger steht, eingeknickt und wird das jetztige Landesjagdgesetz nicht mehr novellieren. So ist durch das Versagen der derzeitigen Landesregierung es weiterhin möglich, dass Freizeitjäger im Donnerhall ihrer Schrotflinten `zigtausende dieser intelligenten Tiere vom Himmel ballern können.




16.07.2016

Gegen die Aufnahme des Waschbären in die EU-Liste der invasiven Arten


Mensch vs. Waschbär – wer ist invasiv?
Laut Biodiversitäts-Konvention von Rio ist eine Art dann invasiv, wenn sie eine ökonomische, gesundheitliche oder ökologische Gefahr in ihrem Lebensraum darstellt.

Ökonomie Waschbär:
Waschbären können lokale Ernteverluste durch Fraßschäden verursachen. In Städten können kostspielige Schäden an einzelnen Immobilien entstehen.

Ökonomie Mensch:
Abgesehen davon, dass der Mensch der Allesfresser ist, ob Hase, Hühner, Schweine, Rinder, Hunde, Katzen, Singvögel, Affen und mitunter sogar sich selber- ist er im höchsten Maße für den verschwenderischen Verlust der Erdressourcen durch die Fleischherstellung verantwortlich.
Mensch und wirtschaftliche Schäden: Gier, Korruption, Kriminalität, Ausbeutung…mehr muss man dazu nicht sagen.

Wohl auf das Drängen der Jagdorganisationen hin wurde der Waschbär zur "invasiven Art" deklariert
Bild: www.andersfotografiert.com 

Epidemiologie Waschbär:
Der Waschbär tritt als Krankheitsüberträger extrem selten in Erscheinung. Die einzig bekannte Zoonose bildet der Spulwurm.
Tollwut, Fuchsbandwurm und Trichinen spielen keine Rolle.

Epidemiologie Mensch:
Der Mensch verbreitet als unvernünftiger Sexualpartner Aids, Hepatitis und viele andere sehr gefährliche Geschlechtskrankheiten.
Baut biologische Waffen um sich gegenseitig zu zerstören oder konstruiert neue krankmachende Viren um Geld an den zu verkaufenden Impfstoffen zu verdienen.

Ökologie Waschbär:
Diskutiert wird, dass der Waschbär einen negativen Einfluss auf heimische Arten haben könnte. Dazu fehlen aber solide, wissenschaftliche Untersuchungen.
Da eine verbindliche Definition über die Schadensgröße des Waschbären gänzlich fehlt, bleibt eine abschließende Bewertung zur Invasivität des Waschbären schwierig.
Nach bisherigem Wissensstand ist er allerdings als nicht invasive Art einzustufen.

Ökologie Mensch:
– Der Mensch hat negativen Einfluss auf die Umwelt! Klimawandel, Umweltverschmutzung und mangelnden Tierschutz.
– Der Mensch hat Teile der Natur unwiderruflich zerstört, viele Tierarten unwiderruflich ausgerottet!
– Kein anderes Lebewesen auf Erden töte in Massen andere Lebewesen und sich gegenseitig – wie der Mensch! Nur der Mensch tötet um zu töten!

Nach bisherigem Wissensstand in der Mensch als hoch invasiv einzustufen!

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18.06.2016

Wolfsspuren

Ein Spiel für drei bis sechs Spieler/innen ab 12 Jahren

„Wolfsspuren" entführt euch in das Leben eines freilebenden Wolfsrudels. Überleben könnt ihr nur gemeinsam, aber jeder Wolf ist auch eine einzigartige Persönlichkeit mit individuellen Vorlieben und Absichten.

Aber man kann nicht alles tun… immer gilt es abzuschätzen, ob man etwas für das Überleben des Rudels unternimmt, oder ob man seine eigenen Ziele verfolgt.



Die Lebenskraft jedes Wolfs ist begrenzt – wenn ein Wolf verletzt wird, hungern muss oder wenn er sich zu sehr anstrengt, wird er älter. Bis er irgendwann nicht mehr im Rudel mitläuft und stirbt.

„Wolfsspuren" wurde gemeinsam mit Wolfsforschern wie Günter Bloch, Peter Blanché und Erik Ziemen entwickelt, um das Spiel möglichst realitätsnah zu halten. Offensichtlich ist uns das gut gelungen, denn… Menschen, die sich mit Wölfen auskennen, braucht man viele Spielregeln gar nicht zu erklären.

Aber man muss kein Faible für Wölfe haben, um mit Wolfsspuren Spaß zu haben. „Wolfsspuren" ist eine Mischung aus Konkurrenz und Kooperation, die die ganz „normalen" Spieler/innen fasziniert.
Für alle Wolf-Fans finden sich im Anhang der Spielanleitung Erläuterungen zu den Bezügen zwischen Spiel und Realität.

Der reguläre Preis für „Wolfsspuren" liegt zwischen € 22,50 und € 29,50. Über Wildtierschutz Deutschland gibt's das Spiel für nur € 19,50, wenn Sie in die Anmerkungen das Stichwort „Wildtierschutz 19,50" schreiben. Die Versandkosten betragen jeweils € 6,60.

Für jedes verkaufte Spiel erhält Wildtierschutz Deutschland vom Herausgeber des Spiels eine Spende i.H. € 9,50 für die Unterstützung seiner Wildtierauffangstationen.



26.05.2016

Wissen Sie was ein Ästling ist?

von unserem Wildvogelexperten Rainer Olssok
Bei meinem letzten Kontrollgang durch die Brutgebiete unserer Wasservögel, hat ein hilfloses Piepsen meine Aufmerksamkeit geweckt. Ich entdeckte einen kleinen Bachstelzen-Ästling. „Ästling“ nennt man einen Jungvogel, der bereits das Nest verlassen hat, aber noch nicht selbstständig ist und auf die Fütterung durch seine Eltern angewiesen ist. Er sitzt häufig auf Ästen, auf dem Boden oder im Gebüsch. Im Nest ist es für die ganze Bande zu eng geworden.
Ohne mich weiter zu nähern, habe ich ihn eine Weile beobachtet. Da kam auch schon das Bachstelzen-Weibchen, in einem weiten Halbkreis um mich herumgeflogen und ließ sich auf einer kleinen Birke nieder. Von dort aus hat sie mit ein paar Rufen dem Kleinen signalisiert: „Mama ist da!“ - oder war es vielleicht die Aufforderung für mich, zu verschwinden – was ich sodann auch tat.

Mit diesem Erlebnis möchte ich deutlich machen, dass die kleinen, scheinbar hilflosen Piepser in den seltensten Fällen menschliche Hilfe brauchen. Nach ihren Flugstunden mit den Vogeleltern werden die Kleinen auf Ästen oder am Boden zurückgelassen, und warten auf die Fütterung. Das Piepsen der Ästlinge dient den Eltern zur Ortung. Hier gilt: Sie helfen, wenn Sie nichts tun.

 Hilfe oder nicht? Am besten wartet man ab und schaut, ob Eltern zur Fütterung kommen. Dass Jungvögel in diesem Alter nicht mehr im Nest sitzen, ist normal. Sie sind jedoch noch einige Tage auf die Versorgung durch ihre Eltern angewiesen. 
Bild: Jürgen Mangelsdorf

Im Gegensatz zum Ästling hat der Nestling nur wenige bis gar keine Federn oder seine Augen sind gar noch geschlossen. Einen solchen Vogel sollten Sie  - wenn er nicht verletzt ist -  wieder in sein Nest setzen. Auch wenn Sie das Tier angefasst haben, nehmen die Elternvögel ihren Nachwuchs wieder an.
Sollten Sie mal einen Vogel finden, der Ihre Hilfe benötigt, weil er verletzt ist, wenden Sie sich am besten an eine Wildvogel-Auffangstation. Verzeichnisse und weitere Informationen gibt es im Internet auf www.wildvogelhilfe.org und auf http://wildtierauffangstationen.blogspot.de/.

13.05.2016

NABU-Fuchsjagd entpuppt sich als Falschmeldung der Jagdpresse

Dag Frommhold

Vor wenigen Wochen bezichtigte die Jagdpresse - darunter etwa die Jagdzeitschrift "Jäger" - den Naturschutzbund Deutschland (NABU), im Naturschutzgebiet Heiligenhafener Graswarder Füchse mitten in der Welpenaufzuchtzeit töten zu lassen. Beweggrund dafür sei, bedrohte Vogelarten vor Füchsen zu schützen. Aus Jägersicht sei die Jagd in der Aufzuchtzeit jedoch unverantwortlich, weil dadurch unselbständige Jungtiere qualvoll verhungerten.



Auf Anfrage von fuechse.info erklärte Ingo Ludwichowski, der Vorsitzende des NABU-Landesverbands Schleswig-Holstein jedoch, dass es sich dabei um eine Falschmeldung handele. Auch Klaus Dürkop vom Naturschutzgebiet Graswarder erklärte damit übereinstimmend: "Im NSG Graswarder wird seit 2013 keine Jagd auf Füchse durchgeführt und es stehen auch keine Maßnahmen in der Welpenaufzuchtszeit an." Wie aus Heiligenhafen außerdem zu hören war, habe man als "Hauptschuldigen" für Gelegeverluste bei bodenbrütenden Vögeln inzwischen den Igel identifiziert.

Damit scheint es, als dienten die Meldungen in der Jagdpresse einerseits der Diskreditierung etablierter Naturschutzorganisationen, mit der die Jägerschaft schon seit Jahren im Clinch liegt. Zum anderen ist das Vorgehen der Jägerschaft wohl als Versuch zu werten, gezielt einen Keil zwischen Tier- und Naturschutz zu treiben, indem man dem NABU Tierquälerei und Doppelzüngigkeit vorwirft: Der NABU tritt seit Jahren für eine längere Schonzeit für Füchse sowie eine Abschaffung grausamer Jagdarten wie der Fallen- und der Baujagd ein.

An Scheinheiligkeit ist indes die - mutmaßlich gespielte - Empörung der Jäger nicht zu überbieten. Immerhin vertreten Jagdverbände wie Jagdpresse die Auffassung, dass die Jagd auf Füchse schon im Juni "unproblematisch" sei - obwohl viele Jungfüchse zu dieser Zeit noch lange nicht selbständig sein dürften. Und auch an der Jagd zur Paarungszeit hält man unbeirrt fest, obwohl dabei getötete Fuchsrüden für die Aufzucht der Jungtiere nicht mehr zur Verfügung stehen, was nachweislich Kondition und Überlebenschancen der Welpen erheblich reduziert.

Auch interessant: „Weidgerechtigkeit


01.05.2016

Der Rehbock ist auf ... und Jäger stellen Jungfüchsen nach

Ab Mai ist der Rehbock auf. Ihm wird jetzt vorwiegend wegen seines Gehörns nachgestellt. Bündnis90/Die Grünen wollten dem eigentlich Einhalt gewähren, weil die Trophäenjagd in unserer Zeit der Vergangenheit angehören sollte – doch sie scheinen sich nicht zu trauen. Jedenfalls nicht in Rheinland-Pfalz, in Schleswig-Holstein, in Baden-Württemberg, Hessen und in Nordrhein-Westfalen. Dieser Bock, gefilmt von unserem Mitglied Mirko Fuchs, führt noch ein idyllisches Leben:






Im Mai findet man auch erste Gitterfallen vor den Ausgängen der Fuchsbaue. Platz ist darin für einen ganzen Wurf – fünf, sechs Füchse oder mehr. In Hessen ist das nicht mehr erlaubt, dort haben Füchse unabhängig von Alter und Geschlecht eine Schonzeit bis Mitte August  - nicht zuletzt aufgrund der Intervention von Wildtierschutz Deutschland.

Der kalendarische Jagdeinblick
Mehr über die Fallenjagd, warum der Deutsche Jagdverband sie befürwortet und warum sie weitgehend sinnlos ist



12.04.2016

Falle entdeckt? Bitte melden!

Im Rahmen der deutschen Jagdgesetze dürfen Jäger Wildtieren und Katzen auch mit Fallen nachstellen. Es gibt allerdings zahlreiche sich aus Gesetzen und Verordnungen ergebende Aspekte, welche bei der Fallenjagd (in der Jägersprache „Fangjagd“) berücksichtigt werden müssen – und die kaum jemand kontrolliert.

o: unverblendete Kastenfalle
u: während der Schonzeit fängisch gestellte Kastenfalle
Bilder: www.komitee.de
Deswegen bieten wir Ihnen an, jeden Ihrer Fallenfunde zu prüfen und ggf. zur Anzeige zu bringen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie uns Fotomaterial an wildtierschutz@gmail.de schickt, den genauen Standort übermitteln, in welchem Stadt-/Landkreis der Fallenstandort liegt und sich mit Personalien als Zeugen zur Verfügung stellen.

fängisch gestellte Betonrohrfalle
Bild: www.komitee.de
Gründe für gesetzeswidrige Fallen gibt es viele, z.B.
  • Ein Fallentyp ist nicht zugelassen (u.U. Vogelfallen, Totschlagfallen, nicht verblendete Fallen, Schlingen u.a.)
  • Es könnten mit der Falle nach dem Naturschutzgesetz geschützte Arten gefangen werden (z.B. Biber, Wildkatzen u.a.)
  • Fallen werden während der Schonzeiten von Wildtieren verwendet
  • Nachstellen von Tieren, die keine Jagdzeit haben
  • Fangen von für die Aufzucht von Jungtieren erforderlichen Elterntieren
  • Totschlagfallen sind offen zugänglich
  • Maße der Fallen zu klein
Willi Schuppert, www.komitee.de,
mit der Polizei bei einer illegalen Leiterfalle für Greifvögel
Mehr über die Fallenjagd, warum der Deutsche Jagdverband sie befürwortet und warum sie weitgehend sinnlos ist

28.02.2016

Jäger sind Tierquäler - Beispiel Fuchs

Der Fuchs ist der am häufigsten gejagte Beutegreifer in Deutschland. Jedes Jahr werden etwa 500.000 Rotkittel von den Kleintierjägern getötet. Bei allen Jagdarten werden dabei erhebliche Tierquälereien billigend in Kauf genommen:

Ansitzjagd - Die Ansitzjagd ist eine Einzeljagd, bei welcher der Jäger das Wildtier meist vom Hochsitz aus erwartet, um es zu töten. Untersuchungen in Großbritannien haben gezeigt, dass unter normalen Geländebedingungen jeder zweite Fuchs durch eine Schussverletzung lediglich verwundet worden wäre. Wohl erst recht bei Treibjagden, denn hier flüchten die Tiere in Panik.

Baujagd - Bei der Baujagd werden kleine, aggressive Jagdhunde in den Fuchsbau geschickt, um dort verharrende Füchse  - meist während der Paarungszeit -  vor die Flinten der Jäger zu jagen. Mutige Füchse lassen es bisweilen auf einen Kampf mit dem Hund ankommen, der im schlimmsten Fall für beide Beteiligten tödlich enden kann, oft aber zumindest zu gravierenden Verletzungen führt. In Internet-Foren zur Jagd finden sich zahlreiche Bilder übel zugerichteter Jagdhunde, mit denen Jäger die "Raubwildschärfe" ihrer Hunde beweisen.

Es kommt immer wieder vor, dass Jagdhunde nicht mehr in der Lage sind, sich selbst aus einem Bau zu befreien. Wenn der Hund ausgegraben werden muss, werden dabei oft auch über Generationen für die Fortpflanzung genutzte Baue von den Jägern zerstört.

Fuchspfote im Tellereisen
Bild: R. Altenkamp, Berlin
Fallenjagd - Sowohl legal als auch illegal aufgestellte Totschlagfallen führen bei Füchsen immer wieder zu schwersten Verletzungen, insbesondere der Vorderläufe. Die Jagd von Fuchswelpen mit Drahtgitterfallen direkt am besetzen Fuchsbau und die anschließende Tötung gehen mit erheblichem Stress nicht nur für die Kleinen, die oft das „Abmurksen“ der Geschwister miterleben, einher, sondern auch für die die Fuchsmutter, die ihren Welpen nicht mehr helfen kann.

Jagdzeiten – Dem Fuchs wird in den meisten Bundesländern immer noch ganzjährig nachgestellt, am häufigsten während der Paarungszeit zwischen Dezember und Ende Februar. Aus tierschützerischer Sicht ist das besonders problematisch, zum einen weil schon im Februar die ersten Jungtiere geboren werden und somit billigend in Kauf genommen wird, dass beide Elternteile während der Aufzuchtzeit getötet werden. Aber auch wenn noch keine Welpen da sind, führt der zigtausend fache Verlust der Fuchsväter, welche die Rolle des Versorgers während der Aufzucht übernehmen,  zu einem Drama: die jungen Füchse haben eine wesentlich geringere Überlebenschance als diejenigen, die in einem intakten sozialen Umfeld mit dem Vaterrüden aufwachsen.

Im Tierschutzgesetz, § 1 heißt es: „… Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Die Jäger haben dafür gesorgt, dass dieses Gesetz für ihresgleichen in weiten Teilen nicht zur Anwendung kommt. Darüber hinaus gilt: wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter, und das ist bei der Jagd wohl der Regelfall.

10.02.2016

Jagd in NRW - ein reines Trauerspiel

Am 28. Mai 2015 ist mit Unterstützung zahlreicher Tier- und Naturschutzorganisationen und gegen den Protest der Jagdverbände das neue Ökologische Jagdgesetz für Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.

Tierschutzrelevante Änderungen sind insbesondere das Verbot des Tötens von Katzen und Hunden (letztere nur in absoluten Ausnahmefällen), das weitgehende Verbot der Baujagd auf Dachse und Füchse, das Verbot des Einsatzes von Totschlagfallen, der mit Auflagen verbundene Einsatz von Lebendfallen, das Verbot der Hundeausbildung an der flugunfähigen Enten und am Fuchs in der Schliefenanlage und die Reduzierung der jagdbaren Arten von über 100 auf 29. Rebhuhn und Waldschnepfe dürfen zunächst bis Ende 2020 in NRW nicht gejagt werden.

Jäger haben in den letzten 10 Jahren in NRW 850.000 Füchse, Dachse, Marder und Katzen getötet - der Bestand der Feldhasen ist dennoch eingebrochen ... und er wird weiterhin bejagt!

Eigentlich  - so sollte man denken -  sind diese Minimaländerungen angesichts der Forderungen von Tier- und Naturschutzorganisationen aus jagdlicher Sicht weitgehend unerheblich. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums sind im Jagdjahr 2013/2014 etwa 956.000 Tiere durch Jäger in NRW getötet worden. Man geht davon aus, dass die Jahresjagdstrecke durch die Reduzierung der jagdbaren Arten um etwa 1.000 Tiere (1 %) sinken wird. Der Anteil der im Rahmen der Baujagd getöteten Füchse dürfte bei ebenfalls etwa 1-2 Prozent der Gesamtstrecke von über 52.000 Tieren in 2014/15 liegen. Die Auswirkung des Verbotes von Totschlagfallen dürfte zahlenmäßig vollkommen unbedeutend sein.

Insgesamt wird sich also aufgrund der moderaten Änderungen seitens der rot-grünen Landesregierung für den Großteil der über 82.000 Jäger in Nordrhein-Westfalen nur marginal etwas ändern. Der Präsident des Landesjagdverbandes, Ralph Müller-Schallenberg, geht dennoch auf die Barrikaden. Der Jurist, der bereits mit dem Vorhaben seinen Jagdverein als Tierschutzorganisation und damit für das Verbandsklagerecht anerkennen zu lassen, gescheitert ist, will allen Ernstes eine Volksinitiative auf die Beine stellen. Ziel ist es dabei, den Landtag in Düsseldorf zu zwingen, sich erneut mit dem rot-grünen Jagdgesetz zu befassen.

Jagdfunktionäre wie Müller-Schallenberg wollen der Öffentlichkeit weismachen, dass aufgrund minimaler Einschränkungen bei der Jagdausübung in NRW die Artenvielfalt gefährdet sei. Die Kleintierjäger in NRW erlebten derzeit ein „reines Trauerspiel“. 

Dabei sollten sie es besser wissen. In NRW wurden in den vergangenen 10 Jahren etwa 850.000 Füchse, Dachse, Marder, Hauskatzen und andere Beutegreifer getötet, dennoch gingen im gleichen Zeitraum die Bestände von Fasanen, Rebhühnern und Feldhasen um etwa 50 bis 70 % zurück. Im Hinblick auf den Erhalt gefährdeter (jagdbarer) Arten in der Fläche ist der Eingriff durch die Jagd also vollkommen nutzlos, wenn nicht gar kontraproduktiv.

Das zeigte auch ein Großversuch im Saarland. Vom Jagdjahr 1990/91 bis März 1996 wurde im etwa 700 Hektar großen Revier im nördlichen Saarland unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Paul Müller, damals Universität des Saarlandes, der Totalabschuss von Beutegreifern versucht, um die Reaktion des Niederwildes und einiger Singvogelarten zu testen. Der Massenabschuss ergab weder eine Zunahme beim Feldhasen, noch beim Fasan. Es gelang auch nicht, eine Zunahme von Singvögeln nachzuweisen. Das Projekt war gescheitert.

Im Kanton Genf dagegen sprechen Ornithologen und Wissenschaftler von einer nie gekannten Artenvielfalt – dort wird seit mehr als 40 Jahren nicht mehr gejagt!

Die Öffentlichkeit in jagdlichen Dingen wohl wissentlich zu täuschen, ist das eigentliche Trauerspiel. Es wird inszeniert von den Jagdverbänden, unterstützt von einer in tier- und naturschutzrelevanten Themen weitgehend desinteressierten Politik und verbreitet durch eine häufig unkritische oder gar tendenziöse Presse.

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07.02.2016

Luxemburg als Vorbild in Sachen Wildtierschutz: Fuchsjagdverbot verlängert

Dag Frommhold
In Luxemburg wurde in diesen Tagen das seit 2015 bestehende Fuchsjagdverbot um ein weiteres Jahr verlängert. Der kleine Staat kann damit als großes Vorbild für Europa dienen: Statt sich einseitig den Abschussinteressen der Jägerlobby unterzuordnen, setzt die luxemburgische Regierung darauf, Belange von Natur- und Tierschutz bei der Jagdgesetzgebung angemessener zu berücksichtigen. Die Botschaft: Auch Wildtiere brauchen Schutz vor ungerechtfertigten Nachstellungen.

Als das Jagdverbot auf Meister Reineke im letzten Jahr verkündet wurde, war der Protest des luxemburgischen Jagdverbands FSHCL massiv. Man startete Petitionen, zog vor Gericht, machte in der Presse publizistisch Hatz auf den Fuchs und die für das Jagdverbot verantwortlichen Politiker, allen voran den grünen Staatssekretär Camille Gira als Initiator der Regelung. 

In öffentlichen Stellungnahmen malte der FSHCL Schreckensszenarien ausufernder Fuchsbestände und um sich greifender Wildseuchen an die Wand. Dabei ist wissenschaftlich gut belegt, dass der Fuchsbestand sich weitestgehend unabhängig von jagdlichen Beeinflussungsversuchen entwickelt, weil intensive Bejagung die Fortpflanzungsraten in die Höhe schnellen lässt. Aus demselben Grund ist die Jagd auch zur Eindämmung von Tollwut oder Fuchsbandwurm ungeeignet – vieles deutet sogar darauf hin, dass diese sich bei hohem Jagddruck schneller ausbreiten können.

Bild: Michael Mayer

Trotz Protesten des Jagdverbands: Jagdverbot verlängert  Trotz der massiven Beeinflussungsversuche durch den Jagdverband setzten sich die Stimmen der Vernunft in der luxemburgischen Regierung durch. Ende Januar 2016 entschied sie, das Fuchsjagdverbot um zunächst ein weiteres Jahr zu verlängern.

Zuvor war ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Fuchsjagdverbots vor den Abgeordneten der zuständigen Parlamentsausschüsse eine Bilanz gezogen worden: Laut Natur- und Forstverwaltung seien nach der Einführung des Fuchsjagdverbots keine wesentlichen Probleme festgestellt worden. Auch der Vertreter des Gesundheitsministeriums hatte nichts zu bemängeln.

Um eventuelle Auswirkungen des Jagdverbots zu analysieren, wurde eine Expertengruppe eingesetzt, die aus Vertretern der Ministerien für Gesundheit, Landwirtschaft und Nachhaltigkeit besteht. Sie soll eventuelle landwirtschaftliche Schäden durch Füchse bewerten und den Gesundheitszustand der Fuchspopulation überwachen.

Keine „Massenvermehrung“ in jagdfreien Gebieten  Ein Blick auf langjährig fuchsjagdfreie Gebiete zeigt dabei, dass das Jagdverbot auch weiterhin keineswegs das vielzitierte ökologische Gleichgewicht aus den Angeln heben wird. Ob in den Dünengebieten Nordhollands, dem jagdfreien Schweizer Kanton Genf, Nationalparks wie Berchtesgaden und Bayerischer Wald, oder fuchsjagdfreien Großrevieren in ganz Europa: Überall dort hat weder eine Massenvermehrung von Füchsen stattgefunden, noch hat die Häufigkeit von Wildseuchen zugenommen. Es gibt daher auch keinen Anlass zu der Annahme, dass die Situation in Luxemburg sich in den nächsten Jahren anders entwickeln wird.

Jäger ziehen vor Gericht  Vielleicht aus genau diesem Grund will der FSHCL nicht auf die Ergebnisse der Expertenkommission warten, sondern versucht, gerichtlich gegen das Fuchsjagdverbot vorzugehen. Die Argumente, derer man sich dabei bedient, sind reichlich angestaubt und längst widerlegt: Abermals muss der Fuchsbandwurm herhalten; zudem bemüht man eine Studie der niederländischen Organisation SOVON zum Einfluss von Beutegreifern auf Wiesenvögel. Diese soll angeblich den Ausschlag dafür gegeben haben, dass der Fuchs nach einer gut dreijährigen Jagdruhe in den Niederlanden 2005 wieder zum Abschuss freigegeben wurde. 

Tatsächlich erfolgte die Jagdfreigabe jedoch bereits vor Abschluss der Untersuchung – und zwar auf massiven Druck der Jägerschaft, die in der damals gerade gewählten Mitte-Rechts-Regierung viele Fürsprecher hatte. Wolf Teunissen und Hans Schekkerman, Hauptautoren der Studie, protestierten damals vehement gegen die Vorverurteilung des Fuchses. Ihre Forschungsarbeiten ergaben nämlich, dass der Fuchs nur einen vergleichsweise unbedeutenden Einfluss auf Wiesenvogelpopulationen besitzt. Zur eigentlichen Kernfrage, ob die Fuchsjagd diesen Einfluss verändern kann, trafen sie überdies gar keine Aussage.

Luxemburg: Vorbild für ganz Europa?  Argumentativ steht die Jägerschaft also auf verlorenem Posten. Es ist daher zu hoffen, dass Luxemburg auch in Zukunft am Fuchsjagdverbot festhalten wird. Was den Wildtier- und Naturschutz angeht, kann das Großherzogtum damit zum Vorbild für ganz Europa werden: Die Schonung von Meister Reineke zeigt exemplarisch auf, dass nicht Jagdlust und Beuteneid, sondern Verstand und Empathie unseren Umgang mit Wildtieren prägen sollten.


Literatur: Teunissen W, Schekkerman H, Willems F. (2006): Predatie bij weidevogels. Op zoek naar de mogelijke effecten van predatie op de weidevogelstand. Gutachten im Auftrag von Sovon ogelonderzoek Nederland, Alterra