24.10.2016

In Hessen endet der Tierschutz bei Waschbär und Nutria

Mit Erschrecken lesen wir den nachfolgenden Hinweis auf der Webseite des Umweltministeriums Hessen zum Umgang mit in Not befindlichen Säugetieren, die auf der EU-Liste der sogenannten „invasiven Arten“ stehen:

„Ebenso wie z.B. bei Mäusen oder Ratten besteht bei wildlebenden gelisteten Tierarten keine Veranlassung, hilflose oder verletzte Tiere aufzunehmen oder zu pflegen.“ (hier nachzulesen).

Umweltministerium Hessen: "Keine Veranlassung hilflose oder verletzte Tiere aufzunehmen oder zu pflegen"
Bild: Harald Deischinger, Flickr, Creative Commons


Zu den in Hessen vorkommenden gelisteten Säugetieren gehören seit kurzem u.a. Waschbär und Nutria (Biberratte). Auf Deutsch gibt Umweltministerin Priska Hinz, Die Grünen, damit die Empfehlung an die Bürger des Landes, unter Missachtung des geltenden deutschen Tierschutzrechts notleidenden Tiere, die europäische Beamte in Brüssel zum Teil auf den Druck deutscher und europäischer Jagdverbände auf die Liste invasiver Arten geschrieben haben, keine Hilfestellung zu leisten. Das ist ein Skandal!

Das ist auch deshalb ein Skandal, weil die EU-Verordnung, auf welche sich das Umweltministerium bezieht, eindeutig klarstellt, dass dem Tierschutz gebührend Rechnung zu tragen ist. Frau Hinz setzt sich damit unseres Erachtens über deutsches und europäisches Recht hinweg.

Wir haben das Ministerium aufgefordert, den oben zitierten „Hinweis“ auf der Webseite unverzüglich zu löschen und uns die Rechtsgrundlage für diese Empfehlung zu erörtern.

Weitere Informationen zu diesem Thema auf der Seite des Vereins „Schutz der Waschbären e.V.“