27.12.2011

Jagdstatistik: Nie gab es so viel Rehe und Wildschweine

Aktualisiert am 23. 08. 2017

Die Anzahl der Tiere, welche durch die Jagd getötet werden, wird alljährlich vom Deutschen Jagdverband veröffentlicht. Für Lovis Kauertz spiegelt die Jahresstrecke der Jäger allerdings nur die halbe Wahrheit wider: „Viele Tierarten wie Schwäne, Rabenvögel, Kormorane, aber auch Hunde und Katzen, werden in der Jagdstatistik gar nicht erst erfasst, ebenso wenig wie nicht aufgefundene, den Verletzungen erlegene Tiere oder Opfer, die aus Bequemlichkeit nicht erfasst werden“, erläutert der Vorsitzende von Wildtierschutz Deutschland e.V.

Die Streckenstatistik des Jagdverbandes weist jährlich etwa fünf Millionen getötete Wildtiere aus, darunter auch ein Teil der durch Verkehrsunfälle umgekommenen Tiere. Die von Wildtierschutz Deutschland veröffentlichten Zahlen zählen bis zu acht Millionen Jagdopfer – 22.000 tote Tiere pro Tag!

Der Sinn der Freizeitbeschäftigung Jagd wird nicht mehr nur von wenigen Jagdkritikern hinterfragt. Inzwischen gibt es breite gesellschaftliche Strömungen, welche eine grundsätzliche Reform der Jagdgesetzgebung fordern. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurde die Jagd auf Hunde und Katzen gesetzlich unterbunden und die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren eingeschränkt, wie das bereits auch in Baden-Württemberg passiert ist. Die Vergiftung von Mensch, Tier und Umwelt mit bleihaltiger Munition ist ein weiteres aktuelles Thema. Immer mehr Bundesländer verbieten den Einsatz bleihaltiger Jagdmunition.



Nie hat es in Deutschland so viele Rehe und Wildschweine gegeben, wie im letzten Jahrzehnt. Während in den 1980er Jahren jedes Jahr noch etwa 800 – 900.000 Rehe und 150 – 250.000 Wildschweine erlegt wurden, waren es im letzten Jahrzehnt etwa 1 - 1,1 Millionen Rehe und 500 – 600.000 Wildscheine pro Jahr, Tendenz steigend. „Die Jagd wird ihrem Auftrag der Bestandsregulierung nicht gerecht“ erläutert Kauertz, „trotz der zunehmenden Intensivierung der Jagd, nicht selten in Armeestärke von 200 – 300 Mann, und trotz Aufhebung von Schonzeiten wird das Wild nicht weniger, sondern mehr.“

Gründe liegen in der immensen Zuführung von Mastfutter durch Jäger und  - wie Wildschweinkenner und Jäger Norbert Happ schon 2002 resümierte  -  in der jagdlichen Zerstörung der sozialen Ordnung der Tiere, die in unbejagten Beständen die Reproduktion in Grenzen hält. Zu diesem Schluss kommt auch eine Langzeitstudie von Wissenschaftlern um Sabrina Servanty, die 2009 im renommierten „Journal of Animal Ecology“ veröffentlicht wurde: je intensiver die Tiere bejagt werden, desto stärker vermehren sie sich und desto höher werden die Bestände.

Wildtierschutz Deutschland kritisiert ferner, dass es durch mangelndes Schießtraining und die Jagd in der Dämmerung oder während der Nacht regelmäßig zu schlechten Trefferquoten kommt. Untersuchungen zeigen, dass bei Gesellschaftsjagden auf Rehe, Hirsche oder Wildschweine nur jeder dritte bis vierte Schuss tödlich ist. Bei der Jagd auf Wasservögel wird durch die breite Streuwirkung des Schrots ein großer Teil der Tiere „nur“ verletzt und nicht sofort getötet.



15.12.2011

Ministerium: Für Gesetzesänderung bestand keine zwingende Notwendigkeit

In einem Schreiben vom 8.12.2011 begründet das von Lucia Puttrich geleitete Umweltministerium die Verlängerung der Jagdzeit für Dachse wie folgt (Schreiben ist hier vollständig einsehbar):

·         Anzahl der Dachse sei kontinuierlich angewachsen
Anm. Red.: Diese Aussage ist falsch. Der Bestand der Dachse hat sich seit der signifikanten Dezimierung durch die Begasung von Fuchs- und Dachsbauen durch Jäger in den 1970er Jahren bis zu Beginn dieses Jahrtausends wieder erholt. In den vergangenen 10 Jahren ist der Bestand, gemessen an der Anzahl der getöteten Tiere, jedoch weitgehend konstant (vgl. Grafik).

Anzahl der getöteten Dachse bewegt sich in
einem Korridor zwischen 3.200 und 4.300 Tieren

Gefährdung des Straßenverkehrs durch Dachse
Anm. Red.: Das Ministerium geht von etwa 1.200 Dachsen aus, die p.a. bei Verkehrsunfällen mit PKWs in Hessen ums Leben kommen. Im Verhältnis zu gemeldeten ca. 16.000 Verkehrsunfällen mit Rehen ist die Anzahl der verkehrstoten Dachse, insbesondere aber der dadurch entstandene Schaden eher zu vernachlässigen. Dem Ministerium liegen nach eigener Auskunft keine Verkehrsunfallschadendaten von Versicherungen vor.

Fraßschäden in landwirtschaftlichen Kulturen
Anm. Red.: Dem Ministerium liegen hierzu gem. eigenen Angaben keine Schadensdaten vor.

Schäden durch Dachse an bodenbrütenden Vogelarten / Kleinsäugern
Anm. Red.: Dem Ministerium liegen hierzu gem. eigenen Angaben keine Daten über den Einfluss von Dachsen auf die Population anderer Arten vor. Es gibt auch keine wissenschaftlichen Belege darüber, dass Dachse die Bestände anderer Arten gefährden.

„Die Staatszielbestimmung Tierschutz (Anm. Red.: im Grundgesetz) enthält – wie Staatszielbestimmungen allgemein – eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Verwaltungsbehörden und Gerichten bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts zu beachten ist.“ (Quelle BMELV)

Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Verlängerung der Jagdzeit für Dachse hat durch das Ministerium offensichtlich nicht stattgefunden. Diese hätte zwangsläufig zu dem Schluss kommen müssen, dass keine nachvollziehbaren Gründe für eine Verlängerung der Jagdzeit vorliegen. Weil weder nachvollziehbare ökonomische noch ökologische Gründe vorliegen, welche eine Verhältnismäßigkeit des Beschlusses auch nur annäherungsweise belegen, wird die durch das Hessische Umweltministerium und die von CDU und FDP getragene Entscheidung den Anforderungen unseres Grundgesetzes an den Tierschutz nicht gerecht.

Das hessische Umweltministerium, geleitet von Staatsministerin Lucia Puttrich, welches in der „weidgerechten Jagdausübung“ bereits einen vernünftigen Grund gemäß Tierschutzgesetz für das Töten von Tieren sieht, kommt selbst zu dem Schluss, dass für die Jagdzeitenverlängerung „keine zwingende Notwendigkeit“ besteht.

Wildtierschutz Deutschland fühlt sich in der Einschätzung bestätigt, dass die Gesetzesänderung in Hessen willkürlich und vermutlich alleine aufgrund einer Forderung des Landesjagdverbandes vorgenommen wurde.


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13.12.2011

Wir versteigern einen Fuchs - Weihnachtsauktion zugunsten von Wildtierschutz Deutschland

Die Auktion zugunsten von Wildtierschutz Deutschland ist beendet. Der Fuchs ist weg ... aber schauen Sie doch mal in unsere Katzengalerie.

Tun Sie Gutes und überraschen Sie sich selbst oder einen lieben Menschen in Ihrem Umfeld mit einem einzigartigen Weihnachtsgeschenk!

Ersteigern Sie Reineke Fuchs! Der Rotfuchs in Acryl auf Leinwand vom Airbrush-Künstler Rolf Tingler wurde 2010 gemalt und Wildtierschutz Deutschland e.V. für seine Weihnachtsversteigerung 2011 zur Verfügung gestellt. Das Bild misst 60 x 80 cm, kann vom Meistbietenden in Gau-Algesheim (bei Wiesbaden, Mainz) abgeholt werden oder wird mit Rahmen auf Wunsch kostenfrei versandt. Die Auktion endet am 23. Dezember 2011 gegen 19h00.

Der gesamte Erlös geht an unseren gemeinnützigen Verein Wildtierschutz Deutschland e.V.. Wir setzen uns für Füchse, die derzeit in den meisten Bundesländern ganzjährig bejagt werden dürfen, dafür ein, dass sie wenigstens eine geregelte Schonzeit bekommen.

Für € 126,99 zugunsten von Wildtierschutz Deutschland e.V. versteigert.


Wenn Sie dieses Kunstwerk nicht für sich selbst ersteigern möchten, gibt es vielleicht einen lieben Menschen in Ihrem Umfeld, den Sie erfreuen möchten? Oder unterstützen Sie Wildtierschutz Deutschland direkt durch eine Spende auf: GLS Bank Konto-Nr. 6008 639 500 BLZ: 430 609 67 oder nutzen Sie einfach unser Überweisungsformular.


10.12.2011

Krieg in Deutschland - Jäger rücken in Stoßtruppen aus!

Von Rechtsanwalt Dominik Storr

Während die meisten von uns mit ihrem vorweihnachtlichen Alltag beschäftigt sind, kommt es in der Natur gerade wieder zu einem Schlachtfest ohnegleichen. Die Jäger rücken in militärisch anmutenden Stoßtruppen aus, um einen großen Teil der Wildtierpopulation den Garaus zu machen. Und dies geschieht zum Teil auf eine derart brutale Art und Weise, dass es seelisch gesunden Menschen auf der Stelle schlecht werden würde, wenn sie das ansehen müssten.

Bild www.abschaffung-der-jagd.de

Zwischen November und Januar rücken Jäger in Stoßtruppen von bis zu 300 Mann aus, um bei revierübergreifenden Bewegungsjagden Massentötungen von Wildtieren vorzunehmen. Nun bin ich, was die Jagd angeht, ein Insider, denn ich habe mich vor langer Zeit auf Jagdrecht spezialisiert, um den Wildtieren, die keine Lobby haben, helfen zu können. Dadurch habe ich Kontakt zu Jägern - und die schildern mir, welche Massaker sich still und heimlich in unserer Natur abspielen. Ich kenne Jäger, die ihr Hobby an den Nagel gehängt haben, weil sie das, was sich bei der heutigen Jagd abspielt, nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Die Jagd von heute ist kein Handwerk mehr. Die meisten Jäger sind nur noch Totmacher. Ein Interesse an den Zusammenhängen in der Natur durch das Beobachten von Wildtieren spielt heute überhaupt keine Rolle mehr.

Der typische Jäger von heute geht nur noch auf die Jagd, um Tiere zu töten. Deshalb nehmen auch die Großjagden mit zum Teil Hundertschaften von Jägern immer mehr zu. An diesen Jagden nehmen Jäger teil, die keine Kenntnis von den jeweiligen Revieren haben und auf alles schießen, was sich bewegt, um nicht hinterher in der großen Jagdgesellschaft als Depp dazustehen, weil man nichts geschossen hat. So werden zwangsläufig auch die Leittiere erlegt, wie z.B. führende Bachen, was dazu führt, dass die Sozialstrukturen der Wildschweine völlig aus den Angeln gehoben werden. Dies hat zur Folge, dass die Geschlechtsreife bei den Wildschweinen früher einsetzt. Ergebnis: Je höher der Jagddruck, desto mehr Wildschweine. Zu diesem Ergebnis kommt übrigens auch die einzige universitäre Langzeitstudie, die es zu diesem Thema gibt.

Heute ist eine Großjagd in meiner unmittelbaren Umgebung. Die Sonne scheint, ich wollte nach draußen in den Garten gehen und es knallt überall. Machtlos fühle ich mich, wenn gefühlskalte Männer paramilitärisch verkleidet und schwer bewaffnet durch die Natur ziehen, um Wildtiere zu töten. In den seltensten Fällen ist bei diesen Bewegungsjagden ein Tier auf der Stelle tot.

Hier finden Sie den vollständigen Artikel

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08.12.2011

Werden tierschutzkonforme Änderungen der Jagdgesetze jetzt Mainstream?

B90/Die Grünen scheinen es ernst zu meinen. Im Saarland sieht ein Gesetzentwurf zum neuen Landesjagdrecht die Abschaffung des Haustierabschusses, der Fallenjagd und der Baujagd vor.  Eine erfolgreiche Schonzeit für Füchse wurde bereits eingeführt. Ebenso steht die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen und Enten auf der Streichliste.

Die Bundesgrünen setzen das Verbot von bleihaltiger Munition auf die Tagesordnung und in Schleswig-Holstein wird eine generelle Verkürzung der Jagdzeiten gefordert. Auch in Baden-Württemberg steht das Thema „tierschutzkonformes Jagdrecht“ auf der Tagesordnung. Inzwischen gibt es mit Sachsen selbst ein CDU-regiertes Bundesland, welches sich für die Abschaffung der Jagd mit Totschlagfallen einsetzt.

Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (B90/Die Grünen) ist wie sein Kollege im Saarland konsequenterweise für ein generelles Verbot von Fallen, gegen die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren, für das Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen und für eine signifikante Reduzierung der Liste der jagdbaren Tierarten.

Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland unterstützt die Forderungen an ein neues Jagdrecht: „Fallenjagd, der Abschuss von Hunden und Katzen, das Töten von Tieren im Rahmen der Jagdhundeausbildung stimmen lange nicht mehr mit der gesellschaftlichen Einstellung zu Tieren und deren Schutz überein. Sinn und Zweck der Fallenjagd wird auch durch viele wissenschaftliche Arbeiten widerlegt. Und wozu Jagdhunde an lebenden Tieren ausbilden, wenn man doch ohne große ökologische und ökonomische Konsequenzen auf die Baujagd und die Jagd auf Wasservögel verzichten kann?“

Einstellung von Jägern: "Warum antasten, was sich seit Jahrzehnten bewährt hat"
Bild: ITP


Der Landesjagdverbandes NRW unter seinem Präsidenten, dem ehemaligen Landwirtschaftsminister Borchert (CDU), unterstützt von Bauernverbänden, will sich gegen das neue Gesetz wehren: „Warum antasten, was sich seit Jahrzehnten bewährt hat?“

Dabei lässt der Landesjagdpräsident außer Acht, dass das aktuelle deutsche Jagdrecht aus den 1950er Jahren stammt und immer noch wesentliche Züge des Reichsjagdgesetzes von 1934 trägt, welches unter anderem sehr auf Trophäenjagd ausgerichtet war.  Weder hat die Einführung des Tierschutzgesetzes noch die Änderung unserer Verfassung hinsichtlich des Schutzes der Tiere bisher eine relevante Anpassung der Jagdgesetzgebung an  tierschutzkonforme Normen bewirkt. 

Es gibt aber auch Jäger, die anders denken als die meisten der etwa 320.000 Mitglieder des Deutschen Jagdschutzverbandes. So lehnt beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd (AGNJ), gestützt auf den gegenwärtigen fachlichen Wissensstand, den Einsatz von Fallen, der das Ziel hat, Bestände von Beutegreifern zu reduzieren, ab. Man sieht vielmehr den ökologischen Nutzen von Fuchs, Dachs und Steinmarder.  Ähnlich denken der Ökologische Jagdverband und der mit ca. 450.000 Mitgliedern stärkste Naturschutzverband NABU. In seiner Resolution zur Neuausrichtung der Jagd finden sich auch die im Saarland und in Nordrhein-Westfalen anstehenden Änderungen wieder.


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05.12.2011

Rechtsstreit Wild und Hund - Spendenaufruf

Vor einiger Zeit haben wir eine Parodie auf die Jagdzeitschrift „Wild und Hund" (WuH) als Cover-Nachahmung veröffentlicht – abgebildet wurden Krähenjäger (Crowbuster), die in ihren Tarnanzügen mit Waffen und Hunden martialisch vor der Strecke getöteter Krähen posierten. Dieses Bild ist Gegenstand eines Rechtsstreites gegen den WuH herausgebenden Verlag geworden und kostet uns bis dato knapp € 1.000,-. Wir möchten uns in dieser Angelegenheit zur Wehr setzen und haben durchaus Chancen damit durchzukommen – aber eben keine Gewissheit.

Kommt's anders als gedacht, legen wir nochmal gut € 500,- oben drauf. Deshalb an dieser Stelle der Aufruf, uns zu unterstützen. 50 mal € 10,-, Verwendungszweck WuH, … und wir müssen uns nicht geschlagen geben! Eine Entscheidung, ob wir rechtliche Mittel einsetzen, machen wir vom Aktions-Spendenaufkommen am 7. Dezember abhängig.


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oder

01.12.2011

Ohne stichhaltige Begründung: Jagdzeit Dachs - Offener Brief an Hessens Ministerpräsidenten

Mit den Stimmen von CDU und FDP wurde im Frühjahr des Jahres im Rahmen der Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes auch die Jagdzeit für den Dachs verlängert. Wildtierschutz Deutschland e.V. wirft dem Hessischen Umweltministerium vor, den entsprechenden Gesetzentwurf nicht auf Basis einer erforderlichen Abwägung der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme vorgenommen zu haben, sondern aus Gründen der Klientelpolitik: Der Landesjagdverband Hessen hatte die Verlängerung der Jagdzeit für Dachse gefordert. Eine stichhaltige Begründung für diese Maßnahme konnte von Staatsministerin Lucia Puttrich auf Anfrage nicht vorgelegt werden.



Nachfolgend ein offener Brief vom 30.11.2011 an den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier mit der Aufforderung, die Verlängerung der Jagdzeit für den Dachs zurückzunehmen:

„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

Unter Führung der Umweltstaatsministerin Lucia Puttrich hat der hessische Gesetzgeber vor der Sommerpause 2011 mit den Stimmen von CDU und FDP die Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes beschlossen. Auf Bitten des Landesjagdverbandes wurde in diesem Zusammenhang – konträr zur Bundesjagdzeitenverordnung und zu den entsprechenden Verordnungen anderer Bundesländer -   auch die Jagdzeit für den Dachs von bisher 3 auf nunmehr 7 Monate verlängert. Während der Anhörung zum Gesetzentwurf vorgebrachte Bedenken des Tierschutzbeirats und diverser Natur- und Tierschutzorganisationen wurden im Rahmen der Gesetzesänderung ignoriert.

Begründet wird die Verlängerung der Jagdzeit seitens des hessischen Umweltministeriums lapidar mit dem Hinweis „Im Juli sind die Dachse sehr aktiv und können gut bejagt werden. …. Einer Verlängerung der Jagdzeit steht wildbiologisch nichts entgegen.“

Im Grundgesetz heißt es „… der Staat schützt die Tiere …“. Jede Gesetzesänderung, welche die aktuelle Situation von Tieren signifikant negativ beeinflusst, sollte deshalb nur nach sorgfältiger  Abwägung mit den Rechten Dritter (z.B. Eigentumsrechte) dann vorgenommen werden, wenn es die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme gerechtfertigt. Das ist in dieser Sache offensichtlich nicht der Fall.

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist der Meinung, dass die von Hessen erlassene Regelung das Grundgesetz hinsichtlich des Schutzes der Tiere mit Füßen tritt. Die Begründung macht nicht einmal den Versuch, den gemäß Tierschutzgesetz geforderten „vernünftigen Grund“ auch nur ansatzweise darzulegen.

Unter dem Aspekt, dass es in Hessen weder die Möglichkeit der Popularklage noch ein Verbandsklagerecht in Tierschutzsachen gibt, entspricht diese Vorgehensweise unseres Erachtens einer gesetzgeberischen Willkür – selbst unter Berücksichtigung dessen, dass eine demokratisch gewählte Regierung diese Entscheidung mittels ihrer Mehrheitsverhältnisse im Landtag ermöglicht hat.
Wir fordern Sie deshalb auf, die Änderung der Jagdzeit für den Dachs rückgängig zu machen und sich ferner im Sinne der Demokratie für die Einführung eines Verbandsklagerechts in Sachen Tierschutz einzusetzen!

Mit freundlichen Grüßen
Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland e.V.“



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