31.03.2014

Luftrettung für Tierkinder - neues Spendenprojekt

Die Wiesen sind von März bis Ende Juni das Kinderzimmer für zahlreiche Wildtierarten. Die erste Mahd des Grünlandes führt daher zu verheerenden Verlusten und unendlichem Leid. Viele Hunderttausend Tiere sterben jedes Jahr durch die Mähwerke der Landwirte: Rekitze, Feldhasen, bodenbrütende Vögel ….

Die Landwirte wollen und müssen in gerade dieser Zeit die Heuernte einfahren und haben kaum Möglichkeiten, Mähopfer zu vermeiden.

Schon im letzten Jahr haben wir sehr gute Erfahrungen mit dem Einsatz einer mit Infrarotkamera ausgestatteten Drohne gemacht und viele Tierleben gerettet. Um dieses von der Wildtierhilfe Mecklenburg-Vorpommern durchgeführte Projekt weiterzuführen, benötigen wir dringend weitere technische Ausstattung:
  • Ladegeräte für den ferngesteuerten Hubschrauber
  • Monitor für die Infrarot-Überwachung
  • Video-Empfänger
  • Empfängerantenne
  • Videobrille
  • Tablet-PC
  • Stromaggregat.




So funktioniert die Luftrettung für Tierkinder:

Vorbereitung der Flächen:
Landwirte kontaktieren uns im Vorfeld über ihr Mähvorhaben.
Relevante Flächen werden von uns besichtigt, auf Hindernisse wie Gräben, Telegrafenmasten usw. untersucht und in eine Karte eingescannt.
Für eine optimale Flugroute werden nun die Wegpunkte festgelegt.
Die Daten können durch das Anlegen eines Ordners auch in der nächsten Saison wieder genutzt werden.
                                         
Abfliegen der Flächen:
Optimale Positionierung des Bergungsteams (kurze Laufwege).
Bei Kitzerkennung des Copters, Fluggerät sofort anhalten und direkt über das Fundtier stellen.
Das Bergungsteam erkennt das Zielobjekt mittels Videobrille, ist sofort vor Ort und schlägt mit einem modifizierten  Windschutz einen geschlossenen Zirkel um das Tier.                              
Oktocopter kann seine Suche fortsetzen

Bergung der Rehkitze
Landwirt entscheidet ob die gefundenen Tiere im "Zirkel" verbleiben oder ob sie außerhalb der zu mähenden Fläche in Sicherheit gebracht werden.
Die Bergung erfolgt möglichst ohne Körperkontakt zum Tier. Mit Gras präparierte Schutzkleidung ist unbedingt notwendig.
"Zwischenparken" der Kitze in geeignete Holzkisten (ebenfalls mit frischem Gras präpariert).
Nach der Grünlandmahd werden die Rehkitze an einem geschützten Ort in der Nähe wieder  frei gegeben. "Familienzusammenführung" wird aus sicherer Entfernung beobachtet.
Gleiche Vorgehensweise bei im "Zirkel" verbliebenen Kitzen. Eine kleine Grasinsel bleibt stehen, der "Schutz" wird zurück gebaut und das Tier bleibt ohne menschlichen Kontakt gehabt zu haben in der Deckung liegen.

28.03.2014

Schreiben an Minister Backhaus, M-V, bleibt unbeantwortet

Um die Verbreitung der Afrikanische Schweinepest (ASP) in Mecklenburg-Vorpommern zu verhindern, zieht Till Backhaus, SPD, in Erwägung die Jagd in seinem Bundesland zu intensivieren. Unser Anschreiben dazu vom 10. März bleibt unbeantwortet:

„Sehr geehrter Herr Minister Backhaus,

der Presse war zu entnehmen, dass Sie es nicht ausschließen und auch mit dem Gedanken spielen, die Jagd auf „Aasfresser“ wie Rabenvögel oder Beutegreifer zuzulassen oder zu intensivieren, um der Ausbreitung der ASP entgegenzuwirken. Der Unterzeichner ist der Meinung, dass bereits durch diese Aussage und das daraus resultierende Presseecho ein erheblicher Schaden für das Image dieser Tierarten in der Bevölkerung geschaffen wurde.

Könnten Sie uns bitte mitteilen, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen diese  - ich nenne sie mal Planungen -  basieren?

Unseres Wissens gibt es keinerlei durch seriöse, jagdunabhängige Forschung belegte und belastbare Hinweise dafür, dass durch jagdliche Maßnahmen großflächig eine nachhaltige Reduktion der genannten Tierarten erfolgen kann und schon gar nicht dafür, dass derartige Maßnahmen eine positive Auswirkung hinsichtlich der Prävention der ASP haben könnten. Wildtierschutz Deutschland hält grundsätzlich eine Bejagung von Beutegreifern nicht für notwendig. Wir stimmen darin mit der Einschätzung der bei weitem meisten wissenschaftlichen Ökologen, vieler Naturschutzverbände und des Bundesamtes für Naturschutz überein.

"Die Afrikanische Schweinepest durch Krähenjagd zu regeln ist wildbiologischer Unsinn" (Karl-Heinz Guiard vom Ökologischen Jagdverband)
Bild: W. Hupperich


Aus der Forschung ist hinreichend bekannt, dass die intensive Bejagung von Beutegreifern  - insbesondere von Füchsen -  vor allen Dingen zwei Konsequenzen hat:

•             In bisher unbejagten Revieren wird das stabile Sozialgefüge von Beutegreifern durch die Jagd zerstört. Das Reproduktionsverhalten nimmt unverzüglich zu (mehr Tiere beteiligen sich an der Reproduktion, die Geheckgrößen verdoppeln und verdreifachen sich). In den unbejagten Revieren der Großschutzgebiete Ihres Bundeslandes dürfte die durchschnittliche Geheckgröße bei Rotfüchsen derzeit bei etwa 1,7 Welpen liegen. Diese Zahl wurde zum Beispiel für den Nationalpark Bayerischer Wald in begleitenden wissenschaftlichen Schriftreihen veröffentlicht. Auch hier werden Beutegreifer nicht bejagt. In intensiv bejagten Regionen liegen die Geheckzahlen bei 6-9 Welpen!

•             Die Intensivierung der Fuchsjagd führt durch erhöhte Reproduktion einerseits und freiwerdende Reviere andererseits zu einer intensiveren Wanderungsbewegung der Tiere. Insbesondere diese Tatsache dürfte im Hinblick auf eine ASP-Prävention eher kontraproduktiv sein.

Aus der Vergangenheit und aus begleitender Forschung ist hinlänglich bekannt, dass durch die Jagd noch in keinem Fall irgendwelche Seuchen oder Krankheiten, die potentiell durch Füchse verbreitet werden können, eingeschränkt wurden. Die Tollwut wurde nicht durch die intensive Fuchsbejagung eingeschränkt und letztlich eliminiert, sondern allein durch die Ausbringung von Impfködern. Diese wurden hauptsächlich per Flugzeug ausgebracht. Der Befall mit dem Fuchsbandwurm kann durch die Jagd nicht eingeschränkt werden, medikamentöse Lösungen bringen dagegen innerhalb von relativ kurzer Zeit eine dauerhafte Reduzierung. 

Vor diesem Hintergrund, Herr Minister, fragen wir uns, welche präventive Auswirkung Sie sich von einer eventuellen Freigabe der Bejagung von jagdbaren Beutegreifern in den Schutzgebieten von Mecklenburg-Vorpommern versprechen.

Quellen: Wissenschaftliche Reihe des Nationalparks Bayerischer Wald (http://www.wildtierschutz-deutschland.de/2011/07/jagd-lost-keine-probleme-jagd-schafft.html),  Forschung der TU München, Abtl. Weihenstephan (Projekt Starnberger See zum Fuchsbandwurm), Literaturverzeichnis: http://www.schonzeit-fuer-fuechse.de/links.html

Auch Rabenvögel haben in der Regel ein ausgeprägtes Revierverhalten. Ein jagdlicher Eingriff würde nicht nur bestehende Revierstrukturen unter den Rabenvögeln zerstören, die Jagd wäre auch nicht viel mehr als die Vergrämung eines geringen Anteils des Bestands von gefiederten Aasfressern. Greifvögel, Dohlen und Saatkrähen dürften nach den strengen Kriterien des Naturschutzes in solche Maßnahmen gar nicht erst mit einbezogen werden, den Großteil der Rabenkrähen und auch Elstern würde es in die jagdfreien urbanen Regionen treiben. Auch hier wäre also das Risiko recht groß, genau das Gegenteil einer Prävention zu erreichen. (Quelle: Was bringt die Krähenbekämpfung,  Prof. Dr. Josef Reichholf).

Eine Maßnahme, die das Landwirtschaftsministerium jedoch unverzüglich verfügen könnte, wäre ein Verbot der Auslage von toten Tieren (Luderauslagen) zwecks des Anlockens von  Aasfressern. Das wäre durchaus auch eine sinnvolle Präventionsmaßnahme.

Ich würde mich freuen, wenn diese Ausführungen ernsthaft in die weitere Entscheidungsfindung in Ihrem Ministerium einfließen würden. Dürfte ich des Weiteren darum bitten, dass Sie uns hinsichtlich der Grundlagen Ihres Ministeriums für Planungen die Jagd auf „Aasfresser“ auszudehnen/zu intensivieren“ ausführlich informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Wildtierschutz Deutschland,
Lovis Kauertz (Vorsitzender)“

23.03.2014

Zum Ende des Jagdjahres 7 bis 8 Millionen Tiere erschossen

Am 31. März endet die Jagdsaison 2013/2014. Im abgelaufenen Jahr wurden in Deutschland jeden Tag über 20.000 Tiere meist von Freizeitjägern erschossen – nach den Berechnungen*) von Wildtierschutz Deutschland insgesamt etwa sieben bis acht Millionen Tiere. Darunter etwa drei Millionen Vögel, zwei Millionen Rehe, Wildschweine und Hirsche, eine Millionen Füchse, Dachse, Waschbären und andere Beutegreifer inklusive etwa 200 bis 300 Tausend Katzen.

Auf der Streckenliste stehen ferner seltene Arten wie Rebhühner, Baummarder und Waldschnepfen, der in vielen Regionen bereits gefährdete Feldhase, Kormorane und selbst Schwäne.

Mehr Jagd, mehr Futter, mehr Wildschweine

„Wir sehen die Jagd ausgesprochen kritisch,“ erläutert Lovis Kauertz, Vorsitzender Wildtierschutz Deutschland, „die Anzahl von Rehen, Wildschweinen und Füchsen nimmt nicht etwa ab, sie nimmt zum Teil dramatisch zu oder verharrt auf hohem Niveau – und das seit Jahrzehnten. Viele Wildtiere reagieren auf Bestandsverluste mit wesentlich höheren Nachwuchszahlen. Das gilt für insbesondere auch für Rehe, Wildschweine und für Füchse. Füchse haben in bejagten Revieren etwa drei- bis viermal soviel Nachwuchs, wie in unbejagten Gebieten. Rehe bekommen häufig zwei Kitze und bei den Wildschweinen beteiligen sich nicht zuletzt aufgrund der intensiven Jagd selbst Jungtiere an der Reproduktion. Weiterhin wird der hohe Wildtierbestand durch unnötige und verbotene Fütterungen seitens vieler Jäger gefördert.“

Mehr Jagd, mehr Futter, mehr Rehe

„Die Jagd wird auch ihrem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht, die Bestandregulierung funktioniert nicht, anstelle einer Wildschadenverhütung werden die meisten Tiere lediglich von ihren angestammten Revieren auf die Äcker der Nachbarn oder in die Städte vertrieben, ein vermeintlicher Artenschutz bezieht sich im Wesentlichen auf jagdbare Arten wie Rebhühner und Fasanen und ist dennoch ergebnislos, weil Lebensräume durch die Landwirtschaft zunehmend schwinden.“

*) Basis für die statistischen Berechnungen sind öffentlich zugängliche Daten der Länder und der Jagdverbände. 


16.03.2014

Behörden in Schleswig-Holstein schikanieren Jagdgegner


Wer als Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein die Jagd nicht länger dulden möchte, muss damit rechnen, dass ihm Behörden hohe Kosten und weitere Hürden in den Weg stellen. „Jahrzehntelang mussten Eigentümer den Abschuss von Tieren auf ihrem Grund und Boden dulden, auch wenn sie strikt dagegen waren“, heißt es in der Waldeckischen Landeszeitung vom 16.3.2014. „Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hielten sie ein Jagdverbot auf ihrem Grund und Boden nur noch für Formsache“.

Umwelt- und Naturschützer Dieter Grade, der die Internetseite Natur in Not Dithmarschen betreibt, ist einer von über 20 Grundstückseigentümern in Schleswig-Holstein, die einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt haben. Er muss nicht nur seine ethischen Motive „glaubhaft machen“ - wie früher bei der Wehrdienstverweigerung -, nicht nur für jedes einzelne seiner Grundstücke Grundbuchauszüge, Karten und Angaben vorlegen, sondern auch noch für die Grundstücke seiner Nachbarn. Dieter Grade hat den Verlauf seines Antragsverfahrens auf seiner Internetseite ausführlich dokumentiert.

„Immer neue Forderungen zu stellen, wenn alle bisherigen geliefert worden sind, halte ich für eine üble Hinhaltetechnik. Einige Forderungen sind in meinen Augen logisch begründet, andere wiederum nicht nachvollziehbar. Ich denke, dass die Untere Jagdbehörde auf Fehler meinerseits hofft, die dann zu der endgültigen Ablehnung des Antrages führen würden.“

Keine Jagd auf meinem Grundstück

Für den Antrag wurde eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 2.000 Euro angekündigt. Der für die Jagd zuständige Umweltminister Robert Habeck (Die Grünen) hatte bereits vor dem NDR im Schleswig-Holstein Magazin geäußert, er finde es befremdlich dass eine Gewissensentscheidung etwas kosten soll. „Niemand, der aus ethischen Gründen die Jagd grundsätzlich ablehnt, sollte dazu gezwungen werden, einer Jagdgenossenschaft anzugehören“, zitiert die Waldeckische Landeszeitung den Minister und fügt hinzu: „Die Realität sieht womöglich anders aus.“

Weitere Informationen:


11.03.2014

Landesjagdverband = Tierschutzverein ?

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen will über seine vermeintliche Eigenschaft als „Tierschutzverein“ ein Verbandsklagerecht beim Land NRW erstreiten, um bei Belangen des Tierschutzes (also zum Beispiel bei der Einschränkung des Jagdrechts) stärker einbezogen zu werden. Begründet wird das damit, dass Jagd und Tierschutz kein Widerspruch seien. So nachzulesen auf der Webseite des Verbandes.

Dazu Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland:

„Tierschutz bedeutet Tiere zu schützen, davor, dass ihnen Schmerzen, Leid oder Schaden zugefügt wird. In der Natur der Jagd liegt es aber, dass genau das Gegenteil der Fall ist. So führt die Jagd mit Totschlagfallen zu schlimmsten Verletzungen, Lebendfallen verursachen großem Stress bei festgehaltenen Tieren und trennen häufig Jungtiere von Ihren Eltern; für die Jagdhundeausbildung werden lebende Enten „verbraucht“, Junghasen totgebissen, Füchse gequält. Die Baujagd gehört zu den perversesten Jagdmethoden. Bei dieser Jagdmethode wird ein Hund in den Fuchs- oder Dachsbau geschickt, um den Bau zu sprengen und den Fuchs vor die Flinte der wartenden Jäger zu treiben. Nicht selten werden dabei jahrzehntealte Baue ausgegraben und ganze Fuchsfamilien gestreckt.

Ein anderes Verständnis von Tierschutz


Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) macht darauf aufmerksam, dass verschiedener Untersuchungen zufolge bei Gesellschaftsjagden auf Wildschweine oder auf Rehe nur die wenigsten Tiere mit einem sofort tötenden Schuss erlegt werden. Der weit größere Teil der Tiere wird zunächst durch Bauch- oder Rückenmarksschüsse, durch Kugeln, die den Unterkiefer wegschießen oder einen Lauf verstümmeln, schwer verletzt. Auch werden nicht alle Tiere bei einer Nachsuche aufgefunden. Viele verenden irgendwo im Gebüsch.


Noch im Februar finden auf gefrorenem und schneebedecktem Boden große Gesellschaftsjagden in Regimentstärke statt. Gerade in den Wintermonaten führt das regelmäßig dazu, dass das in der Winterruhe befindliche Rehwild dringend erforderliche Reserven auf der Flucht vor Hunden und Jägern verbraucht - manchmal bis hin zur Erschöpfung.

Von "Tierschützern" erlegte Hauskatze


Die Jagd ist nicht nur nicht Tierschutz gerecht, sie ist längst nicht mehr zeitgemäß. Die Verantwortlichen haben es über Jahrzehnte versäumt  - oder sollte man besser sagen verhindert – die Regeln der Jagd an wissenschaftliche Erkenntnisse und an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.

Es ist daher schon verständlich, der Öffentlichkeit jetzt weiß machen zu wollen Jagd sei Tierschutz. Mit „tierschutzkonformer Beschaffung tierischer Nahrungsmittel“, wie der Deutsche Jagdverband es vor einiger Zeit in einer Meldung formulierte, hat die Jagd maximal am Rande zu tun. Der weitaus größte Anteil der jährlich 5 bis 9 Millionen in Deutschland durch die Jagd getöteten und häufig genug gequälten Tiere wird ohne weitere „Nutzung“ entsorgt.

Darunter sind allein ca. 900.000 Rabenvögel, die eigentlich durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt sind, und eine Millionen Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Marder, Iltis, Hauskatze und viele andere.  Eine flächendeckende Bejagung dieser ausgesprochen nützlichen Fleischfresser unter den Wildtieren mit dem Ziel einer Bestandsreduzierung ist nicht zielführend. Das wissen wir seit Jahrzehnten aus zahlreichen Forschungsarbeiten. Danach handeln auch ökologische orientierte Jäger und auch die großen Umwelt- und Naturschutzverbände sind sich diesbezüglich weitgehend einig. Auch das Bundesamt für Naturschutz hält eine Bejagung von Beutegreifern für nicht erforderlich. 

"Tierschützer" mit seinem Opfer

Seit den 1950er Jahren, als die aktuelle deutsche Jagdgesetzgebung aus der Taufe gehoben wurde, hat es keine signifikanten Änderungen der Jagdgesetze im Hinblick auf den Tierschutz und die seit Jahrzehnten vorliegenden Forschungsergebnisse gegeben. Daran hat weder die Einführung des Tierschutzgesetzes, welches die Jagd quasi als Ausnahme von der Regel akzeptiert, noch die Änderung des Grundgesetzes hinsichtlich des Tierschutzes etwas geändert. 

Der Anteil der Jäger an der Bevölkerung beträgt zwar nur etwa 0,4 %, in der politischen Szene aber sind sie überproportional vertreten und betreiben erfolgreich ihre Verhinderungspolitik. Die Anerkennung des Verbandsklagerechts für den Tierschutz für Jagdverbände wäre dafür ein weiterer Baustein.“ 



09.03.2014

NRW - 10 Hektar im Münsterland jagdfrei!

André Hölscher hat es geschafft: Seine beiden landwirtschaftlichen Grundstücke im Münsterland mit insgesamt 10 Hektar Fläche sind mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2014 jagdfrei.

André Hölscher ist als Comedian alias „Bauer Heinrich Schulte-Brömmelkamp“ bekannt. Presse und Fernsehen haben immer wieder über sein Engagement gegen die Jagd auf seinem Grundstück berichtet. 

Am 7. März 2014 erhielt der 39-jährige Ladberger den Bescheid der Unteren Jagdbehörde des Kreises Steinfurt. "Gleich nach Bekanntwerden des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Sommer 2012 habe ich den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung meiner Flächen gestellt. Aufgrund der Bindung an die deutsche Gesetzesgebung teilte mir die Behörde damals mit, derzeit nicht über mein Anliegen entscheiden zu können, den Antrag aber zurückzustellen." 

Als das Urteil aus Straßburg in das Deutsche Jagdgesetz eingeflossen war, ging alles ganz schnell. "Ich musste meine Gewissensgründe schriftlich darlegen, parallel wurden im Beteiligungsverfahren die Träger öffentlicher Belange, wie Forstbehörde, Landwirtschaftskammer, Jagdgenossenschaft und Jagdpächter angehört, dann erhielt ich umgehend den entsprechenden Bescheid."

Gängige Jagdpraxis:
Flügel anschneiden und als Lockvogel für die Entenjagd auf dem See aussetzen.

In ihrem Schreiben attestiert die Behörde dem Antragsteller, seine Gewissengründe gegen den Jagdbetrieb auf seinem Grundstück glaubhaft dargelegt zu haben.

Das Amt hat zudem von dem Sonderrecht Gebrauch gemacht, die Grundstücke noch vor Ablauf des Jagdpachtvertrages, also zum Ende des Jagdjahres, jagdfrei zu stellen. Dazu erfolgt die Befriedung ohne weitere Beschränkungen. Der Jagdpachtvertrag läuft noch bis 2018. 

In den vergangenen Jahren gab es zwischen dem Grundeigentümer und dem Jagdpächter immer wieder Auseinandersetzungen im Rahmen der Treibjagden. So wurde die Partnerin des Ladbergers auf dem Balkon sitzend von Schrot getroffen, gleich zweimal brachen Pferde von einer Nachbarweide aus und liefen zur Bundesstraße bzw. Eisenbahnstrecke. 

Im Herbst 2012 berichteten das WDR-Fernsehen und die Westfälischen Nachrichten von einer polizeilich angemeldeten Demonstration des unfreiwilligen Jagdgenossen. Er stellte sich während einer Treibjagd mit einem Schild in der Hand "Keine Jagd auf meinem Grundstück" mitten auf seine eigene Wiese. Vor den Augen der Journalisten musste die Jagdgesellschaft abziehen, ohne, dass auch nur ein Schuss fiel.

Noch am 27. Februar 2014 haben sich André Hölscher und der Jagdpächter vor dem Amtsgericht in Münster getroffen. Der Grundstückseigentümer hatte den Jäger angezeigt. Der Vorwurf: Er habe im Juli vergangenen Jahres 12 Wildenten aus einer Zucht, denen ein Flügel angeschnitten worden war, auf dem See des Grundstückseigentümers als Lockvögel ausgesetzt. Das Gericht konnte nicht klären, ob der Jagdpächter selbst die Flügel angeschnitten hatte, sah es aber als erwiesen an, dass er hierfür verantwortlich war und bestätigte ein Ordnungsgeld des Kreises Steinfurt von EUR 500,--.

"Ich bin überglücklich und erleichtert, dass meine Grundstücke bald jagdfrei sind", sagt André Hölscher. "Ich danke allen Beteiligten für einen sachlichen und menschlichen Umgang miteinander während des gesamten Verfahrens! Mein besonderer Dank gilt der unteren Jagdbehörde des Kreises Steinfurt für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meines Antrags!"

André Hölscher muss nun die Kosten für die jagdrechtliche Befriedung tragen. Diese belaufen sich laut Bescheid auf EUR 115,--.


08.03.2014

Rheinland-Pfalz - Grundstückseigentümerin muss Jagd nicht länger dulden

„Jagd verboten“, titelt die Rheinpfalz / Westricher Rundschau am 8.3.2014 und berichtet, dass das gut 25 Hektar große Grundstück von Margot Scheibe in Hohenöllern / Rheinland-Pfalz ab dem 1. April 2014 offiziell jagdfrei ist. „Die Untere Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung hat ihrem Antrag entsprochen, ihr Grundstück als befriedet einzustufen“, so die Zeitung. 

Damit wurde für Frau Scheibe und die auf ihrem Grund lebenden Tiere ein großer Erfolg errungen!

Margot Scheibe, die vor Jahrzehnten selbst Jägerin gewesen war, ist seit vielen Jahren überzeugte Vegetarierin und Tierschützerin. Mit ihrem gut 25 Hektar großem Grundstück war sie automatisch und gegen ihren Willen Mitglied in der Jagdgenossenschaft. Das Grundstück ist ein kleines Paradies mit viel Wald, umgeben von einem 50 Jahre alten und insgesamt 5 km langen Zaun, der kein Wildtier davon abhält, hinein- oder herauszuschlüpfen. Sehr zum Unmut der Jäger, welche bei Treibjagden verhindern wollten, dass sich die Tiere hinter den Zaun flüchten. Die Forderung nach Abriss des Zauns wurde laut. Sogar ein Loch wurde in den Zaun geschnitten. 

Keine Jagd auf meinem Grundstück
Bild: Eilert Voß
Über den Streit der Jäger mit der Rentnerin berichtete am 22.8.2013 der SWR.

Margot Scheibe wollte nicht länger hinnehmen müssen, dass Jäger ihr Grundstück betreten und dort Tiere erschießen. Sie stellte einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen und berief sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012. Dieser hatte mit entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, wenn der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. 

Mit Bescheid vom 3.3.2014 hat die untere Jagdbehörde dem Antrag von Margot Scheibe stattgegeben – trotz massiven Widerstands der Jägerschaft und ihren zahlreichen Einsprüchen während der öffentlichen Anhörung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

Weitere Informationen: Initiative Zwangsbejagung Adé

Wildtierschutz Deutschland empfiehlt, entsprechende Anträge bei der Unteren Jagdbehörde mit Hilfe eines versierten Anwalts vorzunehmen.

02.03.2014

Afrikanische Schweinepest: Backhaus fordert Jagd in Schutzgebieten

Um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus Osteuropa nach Deutschland zu verhindern, startet das Bundeslandwirtschaftsministerium am Montag eine Aufklärungskampagne. An Autobahnraststätten, Parkplätzen und auf Autohöfen sollen Warnplakate über die Seuche informieren. Reisende werden aufgefordert, Speisereste nicht achtlos zu entsorgen, sondern nur in verschlossene Müllbehälter zu werfen. Der Erreger ist hochinfektiös und wesentlich aggressiver als die klassische Schweinepest. Für Menschen ist er ungefährlich, für Haus- und Wildschweine tödlich. 

Till Backhaus, SPD-Landwirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern, will darüber hinaus die Jagd in seinem Bundesland intensivieren. Dazu Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland:

„Wir halten die jagdlichen Pläne des Landwirtschaftsministers in Mecklenburg-Vorpommern für reinen Aktionismus, der das mögliche Seuchenproblem allenfalls verschlimmert. Auf der Jahresversammlung seines  Landesjagdverbandes fordert er von den Jägern einerseits eine noch intensivere Jagd auf Rehe, Hirsche und Wildschweine. Andererseits stellt Backhaus die Jagd auf Fuchs, Dachs und Waschbär in den Schutzgebieten des Landes und auf bisher nicht bejagte Rabenvögel in Aussicht. 

Forderungen, welche zwar den Kleintierjägern des Landes entgegenkommen dürften, aber im Hinblick auf eine Seuchenprävention wahrscheinlich nicht nur vollkommen nutzlos, sondern möglicherweise sogar kontraproduktiv sind.

Mehr Nachwuchs, mehr Elend durch die Freigabe der Fuchsjagd
in den Nationalparks von Mecklenburg-Vorpommern
Bild: Jo Kurz

Gerade in den Nationalparks Mecklenburg-Vorpommerns hat sich der Fuchsbestand durch die Jagdruhe in den letzten Jahren stabilisiert. Eine erneute Bejagung wird zur Zerstörung stabiler Sozialstrukturen führen, mit der Folge rasant steigender Nachwuchszahlen und  - aus Sicht der Seuchenprävention ein besonders nachteiliger Aspekt -  zur  vermehrten Wanderung unter den Füchsen.

Auch bei den Rabenvögeln, die außerdem durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt sind, erreicht Backhaus durch die Freigabe der Jagd nicht mehr als eine Vergrämung aus den bisher angestammten Revieren. Jäger werden Tausende von Vögeln töten, aber der viel größere Rest wird sich in die jagdfreien städtischen Gebiete zurückziehen.

Mögliche Probleme, sollten diese überhaupt von den genannten Tierarten ausgehen, werden durch die Jagd also nicht gelöst, sondern lediglich vergrößert und verlagert. Nichts zu hören war unterdessen von einem Verbot der Luderauslage, bei welcher Jäger tote Wildtiere auslegen, um beispielsweise den Fuchs zu ködern.“