30.04.2010

Was Jäger verschweigen

"Was Jäger verschweigen" - ein lesenswertes Buch von F. Werner, hier zum kostenlosen Download.
Themen:
  • Die Jagd früher und heute
  • Wildbestandsregulierung durch Jagd ?
  • Durch die Jagd wird das Wild scheu gemacht
  • Regulation der Wildbestände ohne Jagd
  • Wildschäden und Seuchen
  • Folgen der Hobby-Jagd.
  • Die Hobby-Jagd und der Naturschutz
  • Tierquälerei im Zusammenhang mit der Jagd
  • Benachteiligungen der Bevölkerung durch die Jagd
  • Verfilzung der Jägerschaft mit Politik und Behörden
  • Grundstückseigentümer und ihr Jagdrecht
  • Was man als Einzelner gegen derzeitige Missstände tun kann.
  • Sind Tiere Gefühlswesen wie wir Menschen
  • Als Mensch in der Verantwortung.
Bild: www.andersfotografiert.com

25.04.2010

Waidgerechtigkeit, Schreiben an die Opposition im Landtag RLP

Jäger und Gesetz berufen sich immer auf die sogenannte "Waidgerechtigkeit". Eine juristisch einwandfreie Definition, die im Zweifelsfall herangezogen werden kann, gibt es nicht. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes bitte ich FDP und CDU den Begriff "Waidgerechtigkeit" zu hinterfragen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Begründung zum Gesetzentwurf Landesjagdgesetz sagt Frau Ministerin Conrad u.a.: Die Pflicht zur Waidgerechtigkeit und Hege sind wesentliche Elemente des Jagdrechts. Fragen Sie in der nächsten Lesung des Gesetzes die Ministerin doch bitte mal, was sie unter Waidgerechtigkeit versteht, vor allen Dingen, wo das juristisch einwandfrei definiert ist (... und warum nicht im Jagdgesetz), wer waidgerechtes Verhalten kontrolliert, welche realistischen juristischen Möglichkeiten man hat, gegen nicht waidgerechtes Verhalten vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen Lovis Kauertz http://www.jagdaberfair.blogspot.com/ www.twitter.com/jagdaberfair

Novelle Landesjagdgesetz RP - Jagdeinrichtungen

Schreiben vom 25.4.2010 an die Abgeordneten der Oppositionsparteien CDU und FDP im Landtag Rheinland-Pfalz zur Novellierung des Landesjagdgesetzes. Hier: Jagdeinrichtungen (Jagdeinrichtungen sind z.B. Hochsitze, Jagdhütten, Futterplätze):

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten im Landtag Rheinland-Pfalz,

ich würde es sehr zu schätzen wissen, wenn Sie sich zu dem ein oder anderen Punkt der Novelle des Landesjagdgesetzes kritisch gegenüber der Regierungspartei äußern würden. Gerne habe ich Ihnen bereits Ansatzpunkte zum Thema "Töten von Katzen" geliefert. Nachfolgend möchte ich auf einen weiteren Punkt, der einer Erweiterung Wert wäre, aufzeigen:

§ 30 - Jagdeinrichtungen. Hier wird zwar gefordert, Anlagen beim Wechsel der jagdausübungsberechtigten Person, falls sie nicht übernommen werden, zu entfernen. Es wird aber nicht ausgeführt, dass die Jagdeinrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten sind und dass nicht mehr gebrauchsfähige Jagdeinrichtungen unverzüglich zu entfernen sind, dass ferner eine Verpflichtung bestehen sollte, die unmittelbare Umgebung jeder Jagdeinrichtung nicht zu vermüllen. Entsprechend sollten Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden.

Wenn dieser Sachverhalt nämlich juristisch nicht sauber geklärt wird, sieht es bald überall so aus wie in Bingen-Büdesheim. Bitte nutzen Sie Ihre Möglichkeiten hier entsprechende Regelungen in das Gesetz aufzunehmen.

24.04.2010

Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz - Töten von Katzen

Vor der 2. Lesung des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Landesjagdgesetzes habe ich zum Thema "Töten von wildernden Katzen" nachfolgendes Schreiben an die Abgeordneten der Oppositionsparteien CDU und FDP im Landtag Rheinland-Pfalz geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der CDU,
ich begrüße, dass sich das Land RP der Novellierung des Landesjagdgesetzes annimmt. Frau Ministerin Conrad unterstreicht immerzu den hohen Stellenwert des Tierschutzes, der sich in der Novellierung niederschlage. Davon kann allenfalls untergeordnet die Rede sein - einem Staat, der den Tierschutz im GG verankert hat, gereicht das lange nicht zur Ehre. Im Vordergrund der Novellierung stehen allein vermeintlich wirtschaftliche Interessen und die Interessen der Jägerschaft, die in unserer Gesellschaft durch eine Minderheit vertreten ist - Tierschutz ist lästig.

Lassen Sie mich heute nur einen Punkt herausgreifen, der - vermeintlich im Sinne des Tierschutzes - novelliert wurde: §33, Absatz 7, regelt die Befugnis wildernde Hauskatzen zu töten. Dabei wird wildern näher definiert. Diese Novellierung ist in der Praxis absolut unwirksam. Diejenigen Jäger, die in der Vergangenheit Katzen getötet haben, werden auch in Zukunft - solange sie sich unbeobachtet fühlen - Katzen töten. Und zwar nicht nur Hauskatzen, auch Wildkatzen. Sie können davon ausgehen, dass die meisten Jägerinnen und Jäger gar nicht in der Lage sind, eine Hauskatze zweifelsfrei von einer Wildkatze zu unterscheiden und viele, die Katzen morden, das auch gar nicht wollen. Sie werden Katzen töten, ob sie wildern oder nicht. Wie auch soll eindeutig klar sein, ob eine Katze nun wildert oder nur auf dem Weg nach Hause ist. Für Katzen jagende Jäger ist jede Katze eine wildernde Katze. In Deutschland werden verschiedenen Quellen zu Folge ca. 300.000 Katzen pro Jahr Opfer von Jägern! Und warum? Ja, die Katze nimmt den ein oder anderen Jungvogel aus dem Nest. Das ist doch aber ganz normal, das ist die Natur. Entscheidend ist, dass die Katze für nicht eine einzige Art in Deutschland artgefährdend ist. Es gibt also überhaupt keinen vernünftigen Grund, streunende Katzen zu töten.

Dass die Katze Höllenqualen erleidet, weil ein Großteil aller jagdlichen Ziele nicht mit dem ersten Schuss erlegt wird ist die eine Sache, die andere Sache ist die, dass auf fast jede Katze ein Mensch wartet, oft ein Kind.

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass Rheinland-Pfalz (ich glaube das wäre das erste Bundesland) den Abschuss von Katzen gänzlich verbietet. Nur das wäre konsequent und im Sinne des Tierschutzes. Das Töten von Katzen ist unnötig. Keine Tierart wird durch Katzen signifikant in ihrem Bestand gefährdert.

13.04.2010

Jagd mit künstlichen Lichtquellen

Antwort des Ministeriums auf meine Anfrage zu den Themen "Fuchsprämie" und "Jagen mit künstlichen Lichtquellen" vom 21.3.2010.

Zu den Auskünften zum Thema "Jagen mit künstlichen Lichtquellen" habe ich am 10.04.2010 folgende Nachfrage formuliert:
Sehr geehrter Herr Dr. Jacob,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.03.2010. Mit diesem Schreiben und auch den nachfolgenden Ausführungen habe ich nicht die Absicht, die korrekte Vorgehensweise der Unteren Jagdbehörde anzuzweifeln. Vielmehr bin ich der Meinung, dass die Vorgaben bzw. die Jagdgesetzgebung des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Erteilung von Ausnahmeregelungen zum Nachtjagdverbot überflüssig sind, weil die Ausführung weder kontrolliert wird noch effektiv ist.

Sie führen hier u.a. aus, dass Anträge auf Erteilung von Ausnahmeregelungen vom Nachjagdverbot mit künstlichen Lichtquellen und aus dem Fahrzeug "entsprechend" geprüft werden. Was heißt "entsprechend"? Sorry, aufgrund der personellen Ausstattung der Unteren Jagdbehörde MZ-Bingen und nach Eindruck von Gesprächen mit derselben glaube ich nicht, dass man sich für jeden Antrag ein Bild von der Situation vor Ort macht, was meines Erachtens für eine sachliche Beurteilung über das Vorliegen eines "vernünftigen Grundes" für das Töten von Tieren erforderlich wäre. Vielmehr ist es so, dass Genehmigungen unverzüglich bei Beantragung erteilt werden. Ferner scheint die Ausnahmegenehmigung nicht nur die landwirtschaftlichen Flächen, von welchen Schäden gemeldet wurden zu betreffen, sondern sich auf alle landwirtschaftlichen Flächen z.B. des Typs Weinbau zu beziehen. Die Jagd bei Nacht aus dem Fahrzeug wird also auch dort geduldet, wo möglicherweise überhaupt kein aussergewöhnlicher Schaden entstanden ist.

Das Gesetz spricht vom "Einzelfall" - Was ist aus Ihrer Sicht ein Einzelfall. Wenn sich der Einzelfall immerzu wiederholt, handelt es sich doch um eine Dauergenehmigung.

Natürlich setzen Sie die Ausnahmegenehmigungen während der Setzzeit aus. Das ist auch einfach, denn während der Setzzeit werden keine Ausnahmen beantragt. Das längere Tageslicht ermöglicht ja eine Jagd bis in die Abendstunden. Wenn es aber Anliegen Ihres Ministerium wäre, den für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Schutz von Elterntieren jedweder Art zu gewährleisten, würden Sie Schonzeiten für z.B. Wildkaninchen, Füchse und andere Wildtierarten, die ganzjährig bejagt werden dürfen, einrichten. Das vom Gesetz vorgesehene Verbot Elterntiere während der Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere nicht zu bejagen ist vollkommen unwirksam und wird permanent missachtet - wissentlich oder unwissentlich. Es ist doch aus der Entfernung überhaupt nicht möglich ein Elterntier von einem Nicht-Elterntier zu unterscheiden - und erst recht nicht durch einen Jäger, der keine fundierte wildbiologische Ausbildung hat. Und genau das macht sich doch Ihre Klientel zu Nutzen .... wenn es zu einer Anzeige kommt, kann sich der Jäger meist damit herausreden, dass er z.B. den Fuchs als Jungfuchs angesprochen hat. Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Praktiken nicht unbekannt sind - denn sie sind jedem, der sich nur ein bisschen intensiver mit der Jagd auseinandersetzt bekannt.

Sie führen weiterhin aus, dass die Bejagung von Wildkaninchen mittels künstlicher Lichtquellen sowie aus Kaftfahrzeugen heraus ... eine effiziente Möglichkeit darstellt, den Wildkaninchenbesatz deutlich zu verringern. Ich glaube, dass Sie sich so etwas in der Praxis noch nicht wirklich angeschaut haben. Von Effizienz kann hier überhaupt keine Rede sein - allerhöchstens von der Effizienz auch noch während der Nacht den Jagddruck zu erhöhen und die Wildtiere in der ohnehin kargen Winterzeit zu stören. Oder vielleicht von der Effizienz für denjenigen, der möglichst ungestört mittels Ausnahmegenehmigung auf alles schießt, was sich bewegt. Können Sie das ausschließen? Hat das Land wirksame Kontrollen für die Jagd eingerichtet? Das ist zwar alles schön rechtlich geregelt - aber Papier ist bekanntlich sehr geduldig. Was hier seitens des Bundes und der Länder zugelassen wird ist in der Praxis ein weitgehend gesetzloser Raum.
Das Gleiche gilt für die gesetzliche Verpflichtung der unverzüglichen und fachgerechten Nachsuche. Eine unverzügliche Nachsuche findet so gut wie nie statt - sie würde ja das Jagdvergnügen unverzüglich beenden (das gilt zumindest für die Jagd auf Niederwild). Eine fachgerechte Nachsuche findet gelegentlich statt. Oft genug findet überhaupt keine Nachsuche statt, getreu dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter". Und diese Praktiken werden wissentlich (sie müssen lediglich die Augen und Ohren öffnen) von den Jagdverbänden und den Verantwortlichen in den Ministerien geduldet.

Ich finde es schade, dass ein relativ fortschrittliches und reiches Land wie Rheinland-Pfalz in dieser Beziehung nicht mehr Courage zeigt und ein Jagdgesetz - oder zumindest doch Schonzeitenregelungen - auf den Weg bringt, die ein würdigeres Miteinander von Mensch und Natur ermöglichen. Und das ist mit relativ wenig Aufwand und ohne, dass höhere Schäden and Forst- oder Landwirtschaft zu beklagen wären, machbar.
Mit freundlichen Grüßen

11.04.2010

Neue Rubrik in diesem Blog: Gesetze

In der Rubrik "Gesetze" werde ich Ihnen künftig die wichtigsten Gesetze und Regelungen im Hinblick auf Tierschutz und Jagd verlinken. Ich beginne heute mit dem deutschen Grundgesetz (GG) und dem Tierschutzgesetz.

Art 20a GG:  Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Tierschutzgesetz: § 1 Grundsatz Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Tierschutzgesetz - Grundgesetz

09.04.2010

Natur im Fadenkreuz

Am 8. April lief im SWR Fernsehen ein aufklärender Beitrag über die Jagd. Lesen Sie was ein renommierter Zoologe zur Hege sagt, dass die Argumente der Jäger meist hohl sind und welches einschneidende Erlebnis aus einem Berufsjäger einen Menschen machte, der nun sagt, wie schön es ist, etwas für die Tiere zu tun - und nicht gegen sie.
Für den Ausdruck als pdf
Mit Videobeiträgen

06.04.2010

Die Natur ist kein Müllplatz - oder doch?

Landwirtschaft und Jagd sind nicht nur Naturnutzer, sie sind auch oft genug Umweltverschmutzer. Ich habe Ihnen 2 kurze Fotostrecken zu meinen Osterspaziergängen zusammengestellt, die das veranschaulichen. Sicherlich haben auch Sie sich schon über illegale Müllentsorgung geärgert. Für die die Wildtiere kann Müll Verletzungen, Qualen, Tod bedeuten. Helfen Sie der Natur, helfen Sie den Wildtieren. Benachrichtigen Sie die für Abfall zuständige Abteilung Ihrer Kreisverwaltung oder wenden Sie sich an Ihr Ordnungsamt. Oft ist es so, dass illegal entsorgte Abfälle dann (auf Kosten der Steuerzahler) eingesammelt werden. Fotos und genaue Ortsbeschreibung sind dabei natürlich sehr hilfreich. Fotos:

05.04.2010

Themenübergreifende Tierschutz-Demo am 17.04.2010 in Hannover

"Es sind ja nur Tiere" - auch Tiere haben Gefühle wie Freude, Leid, Erregung, Trauer. Kommen Sie nach Hannover und geben Sie den Tieren eine Stimme .... weitere Informationen

04.04.2010

"Waidgerechtigkeit" und "Fangjagd"

Auf seiner Homepage nimmt der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) Stellung zum Entwurf zur Novellierung des Jagdgesetzes in Rheinland-Pfalz. Hier spricht er u.a. vom Prinzip der sogenannten "Waidgerechtigkeit" und fordert gleichzeitig die Beibehaltung der vom Jagdgesetz legitimierten tierquälerischen Fallenjaged (Fangjagd). Mit meinem Schreiben vom 4.4.2010 bitte ich um Stellungnahme an pressestelle@jagdschutzverband.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr oben zitierter Beitrag zum Entwurf der rheinland-pfälzischen Novelle zum Landesjagdgesetz spricht u.a. vom "Prinzip Waidgerechtigkeit" und führt dazu aus, es stehe der Respekt vor der lebenden Kreatur an vorderster Stelle. Dieses Prinzip sei ein Garant für tierschutzgerechte Jagd.

Könnten Sie mir in diesem Zusammenhang bitte erläutern, wie Sie wenige Zeilen weiter die Forderung nach der Erhaltung der Fangjagd stellen können? Die Fangjagd ist zwar durch die aktuelle Jagdgesetzgebung legitimiert, sie ist aber keineswegs "waidgerecht", wenn ich Ihrer Definition folge. Tiere geraten in Panik, verletzen sich, verenden qualvoll. Welchen vernünftigen Grund gibt es dafür, Tiere diesen Qualen auszusetzen? Bitte argumentieren Sie nicht mit Gründen des Naturschutzes - es ist durch wissenschaftliche Untersuchungen längst nachgewiesen, dass es aus Naturschutzsicht keinen Grund gibt, sogenanntes Raubwild zu bejagen. Eine sonstige Verwertung von Füchsen, Katzen, Dachsen, Mardern und was sich sonst - auch an geschützten Tieren - in den Fallen verfängt kommt auch nicht in Betracht. Welchen im Tierschutzgesetz geforderten vernünftigen Grund führen Sie für die Fangjagd an? Wissentlich, dass die vielfach nachgewiesene missbräuchliche Anwendung der Fangjagdverordnungen vor Ort nicht kontrolliert wird.

Ferner behaupten Sie in diesem Beitrag, dass sich Naturschutz und Jagd einig seien .... Wer steht in dieser Aussage hinter "Naturschutz"? Etwa der Deutsche Jagdschutzverband? Es ist nachgewiesen, dass der Naturschutz die Jagd für den Schutz welcher Arten auch immer nicht benötigt. Und renommierte Naturschutzorganisationen fordern genau aus diesem Grund die Abschaffung der Fangjagd!

Ich wäre Ihnen für eine nachvollziehbare Erläuterung dankbar. MfG

03.04.2010

Hochsitz-Müll

Jäger bezeichnen sich gerne als Naturschützer - sind sie nicht, sie sind Naturnutzer ... und viele von ihnen auch Umweltverschmutzer, wie nachfolgende Bilder veranschaulichen. Die Bilder wurden in einem Umkreis von ca. 200 m nördlich der Ockenheimer Chaussee in Bingen-Büdesheim gemacht. Es handelt sich um 6 zum Teil verweiste Hochsitze. Das Jagdrevier wird häufig durch diverse Jagdberechtigte frequentiert.

Kürzlich im Januar 2014 haben wir uns nochmal ein Bild von der Situation vor Ort gemacht. Trotz seinerzeitiger Meldung an Untere Jagdbehörde und an das Ordnungsamt hat sich die Situation dort nicht geändert.