26.01.2013

Tod an der Glasscheibe

"Vögel leben auf unserem Planeten seit 150 Millionen Jahren. Uns Menschen gibt es hingegen erst seit 160 000 Jahren. Seit dem Entstehen der Landwirtschaft leben wir mit den Vögeln vielerorts in enger Nachbarschaft. Im Laufe der letzten Jahrhunderte wurden immer mehr Vogelarten zu Zivilisationsfolgern. So war beispielsweise die heute allgegenwärtige Amsel vor 150 Jahren noch ein scheuer Waldvogel. Ihre Anpassung an die städtischen Lebensräume ist aber ein Spiel mit dem Feuer: Vorteilen wie günstigerem Mikroklima und einem reichen Nahrungsangebot stehen erhebliche Gefahren wie Fahrzeuge, Glasflächen und eine hohe Katzendichte gegenüber. Jene Arten hingegen, welche die Anpassung nicht geschafft haben, sind unter anderem durch die stark wachsenden Siedlungsflächen aus weiten Gebieten verdrängt worden. Daraus entsteht für uns die Verpflichtung, wenigstens jenen Arten, die sich anpassen konnten und die mitten unter uns leben, akzeptable Lebensbedingungen zu bieten. Dazu gehört, dass wir sie vor unnötigen baulichen Fallen bewahren. Wir laufen sonst auch Gefahr, mit dem Verschwinden des Vogelgesangs ein Stück Lebensqualität im Siedlungsgebiet einzubüßen." 1)

Wie viele Vögel pro Jahr durch die Kollision mit Glas umkommen, ist nicht genau bekannt. Mit der zunehmenden Verwendung von Glas in der modernen Architektur erhöht sich die Gefahr für unsere gefiederten Freunde stetig. Schätzungen gehen europaweit von täglich (!) etwa 240.000 Vogelopfern aus. Neben häufigen und weit verbreiteten Vogelarten kollidieren auch seltene und bedrohte Arten. 2)

Vogelfalle: Verglaste Bauhaus-Architektur in Dessau

Meist werden die Opfer rasch von Krähen, Füchsen, Mardern oder Katzen entsorgt. Deshalb hat man die Verluste lange Zeit unterschätzt und das Problem zu wenig ernst genommen – in der Bauindustrie, in den Baubehörden und auch in der Bevölkerung. Auch fehlte es an konkreten Strategien, um Abhilfe zu schaffen. 2)

Glasarchitektur und Vogelschutz werden wohl nie konfliktfrei zueinander stehen können. Doch es gibt Möglichkeiten, die Vogelfalle Glas zu vermeiden oder zumindest zu entschärfen. „Vogelschutzgerechtes Bauen“ ist machbar und auch nachträglich lassen sich die Risiken des Vogelschlags noch wirksam reduzieren. 2)

Quellenangabe, weitere Informationen bei: 1) Schweizerische Vogelwarte Sempach, 2) LBV, 2) NABU

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24.01.2013

Wildkatzen - liebenswerte "Waldtiger" sind vom Aussterben bedroht

von Maria Herzger (gekürzte Version)
Wildkatzen sind hübsche und äußerst scheue Waldbewohner, die großflächige zusammenhängende Waldgebiete und naturnahe Wiesenflächen zum Überleben benötigen. Die heutzutage allgemein voranschreitende Übernutzung der Natur durch die intensiv betriebene Land- und Forstwirtschaft raubt unzähligen Wildtieren ihren natürlichen Lebensraum. Dies wirkt sich spürbar nachteilig auf ihren Aktionsradius sowie die Artenvielfalt aus. Die europäische Wildkatze galt in unseren Breiten jahrzehntelang als quasi ausgestorben. Auf Grund aufwändiger Wiederansiedlungsprojekte zahlreicher Umweltschutzorganisationen sind die seltenen „Wildtiger“ seit einigen Jahren dabei sich ihr einstiges Revier langsam wieder zurückzuerobern.

Mit feinstem Equipment auf die Pirsch 
Ende August beginnt sich bei Wildkatzen das Winterfell zu entwickeln. Dieses weist fast doppelt so viele Haare auf wie ihr Sommerkleid, auch sind die länger ausgebildet. Männliche Wildkatzen, auch Kuder genannt, unterbrechen lediglich zur Paarungszeit das ansonsten ganzjährig gelebte Einzelgängerdasein. Danach trennen sich die Wege wieder, denn die Aufzucht der Jungen liegt alleine in der Obhut der Weibchen.

Wildkatzen verfügen über beachtlich ausgebildete Sinnesorgane, wie z. B. über einen stark ausgeprägten und Hunden überlegenen Geruchsinn. Die überaus hohe Intelligenz, das starke Gebiss und die kräftigen Pranken, kombiniert mit ihrer schnellen Reaktionszeit und der altbewährten Katzengeschmeidigkeit, befähigen sie als ausgesprochen erfolgreiche Jäger. 

Seltene Samtpfoten auf Rückeroberungskurs 
Früher wurden die in ganz Europa  heimischen Wildkatzen seitens der Jägerschaft regelrecht gehasst und als gefährliche Bestien abgestempelt. Die Aussetzung von Jagdprämien und ihre gnadenlose Verfolgung führten, ähnlich wie bei Wolf und Luchs, zur fast völligen Ausrottung. Lediglich vereinzelte Restbestände konnten sich der radikalen Hetzjagd widersetzen. Die intensiv betriebene Forstwirtschaft sowie die massiv zunehmende Zersiedelung zusammenhängender Wald- und Landschaftsgebiete durch den fortschreitenden Siedlungsbau und die ständige Erweiterung des Verkehrswegenetzes, führten ebenfalls dazu, dass viele Teile Deutschlands lange Zeit als völlig Wildkatzen-frei galten. In wissenschaftlichen Fachkreisen stehen Wildkatzen sozusagen als ein Indikator dafür, wie es um die Biodiversität im Wald und den angrenzenden Feldflächen bestellt ist.
Umweltschutzorganisationen arbeiten mit vereinten Kräften an der nachhaltigen Wiederansiedlung und weiteren Ausbreitung der faszinierenden Waldschönheiten, deren europäische Herkunft wissenschaftlich belegt ist. Glücklicherweise sind die scheuen nachtaktiven Jäger seit einiger Zeit dabei, wieder langsam in ihre frühere Heimat zurückzukehren. Die europaweit geschützten Wildkatzen bevorzugen naturbelassene großflächig ausgedehnte Laub- und Mischwälder mit Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten im Unterholz wie auch in Baumhöhlen, Fuchs- und Dachsbauen sowie naturnahe Wiesen, wo sie sich fernab negativer menschlicher Einflüsse ungestört entfalten können.

Zu ihren heutigen Hauptverbreitungsgebieten zählen Eifel, Hunsrück, Pfälzer Wald, Westerwald und Taunus, ebenso Teile von Ost-Deutschland wie der Thüringer Wald, Harz und Hainich. Anlass zur Euphorie besteht jedoch leider nicht, denn es ist noch ein weiter Weg bis zur Erholung der Population. Bedauerlicherweise fällt eine Vielzahl der schützenswerten Samtpfoten dem kontinuierlich zunehmenden Straßenverkehr zum Opfer.


Bei diesem Exemplar handelt es sich um eine hübsche,
dennoch gewöhnliche Hauskatze


Wildkatzenschutzzonen bringen Artenvielfalt zurück 
Wildkatzen zählen laut Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten, auf der Roten Liste der Wirbeltiere sind sie ebenfalls als gefährdet eingestuft. Zudem stehen sie unter ganzjähriger Schonzeit und dürfen deswegen nicht gejagt werden. Umso mehr bedarf es der Zusammenarbeit von Umwelt- und Naturschützern mit Politikern, Behörden und erfordert Rücksichtnahme und Sensibilisierung wie auch Kompromissbereitschaft von Landbesitzern und Jägern, um ihr zukünftiges Überleben zu sichern.

Für das ausgiebige Wanderverhalten der seltenen Waldkatzen sind zusammenhängende strukturreiche Waldgebiete und heckenumsäumte Wiesen unverzichtbar. Diese sichern neben den benötigten Versteck- und Klettermöglichkeiten auch die notwendige Lebensgrundlage ihrer Beutetiere. Die an ihre Lebensbedingungen angepasste Wiedervernetzung der Wälder durch Ankauf von Wald- und Wiesenflächen sowie Baum- und Heckenbepflanzung und die Errichtung sogenannter Grün- und Wildkorridore, wurde vom BUND initiiert. Erst durch die Ausweitung zerteilter Flächen und Schaffung neuer Lebensräume können sie nunmehr ihrem ausgeprägten Wanderschaftsdrang nachgehen. Dadurch wird der Austausch mit anderen isolierten Wildkatzenpopulationen untereinander gefördert, was Inzucht entgegenwirkt, die ansonsten durch begrenzte Flächen begünstigt wird.

Die Umgestaltung aufgeräumter steriler Waldflächen in sogenannte Urwaldparzellen ist die Gunst der Stunde. Denn nur naturnahe Wälder mit Rückzugsrefugien bieten die notwendige Lebensgrundlage zur Wiedergewinnung bzw. Verbesserung der biologischen Vielfalt. Die Ausweitung von Nationalparks ist ein wichtiges Instrument, um Deutschlands Wäldern wieder naturnahes und artenreiches Leben einzuhauchen. Davon profitieren neben Wildkatzen auch weitere Waldbewohner wie beispielsweise Spechte, Luchse und viele mehr. Zudem fördern natürliche Wälder mit Totholzinseln einen humusreichen Waldboden, der für die Folgegenerationen unserer heute immer noch stark kränkelnden Bäume, eine dringend benötigte Lebensgrundlage in Aussicht stellt. Das ist besonders in Hinblick auf den sich fortwährend ausweitenden Klimawandel ein erstrebenswerter zusätzlicher Nebeneffekt.

Lesen Sie auch: Wildkatzen durch die Jagd gefährdet

Quellen und weitere Information:

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19.01.2013

Zwangsbejagung - offener Brief an Bundesministerin Aigner


Das Ministerium der Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner hat als Antwort auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Zwangsbejagung einen Entwurf zur Novellierung des Jagdgesetzes vorgelegt. Sowohl aus der Sicht Betroffener als auch vieler Tier- und Naturschutzorganisationen ist dieser vollkommen unzureichend. Lesen Sie dazu nachfolgend den offenen Brief des Weinguts und Biohotels Gänz aus Hackenheim / Rheinland-Pfalz:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

bei Durchsicht der von Ihrem Ministerium entworfenen Überarbeitung des Jagdgesetzes anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 26.06.2012 müssen wir zu dem Schluss kommen, dass Sie bei Ihrer Ausarbeitung offenbar nicht die Positionen der direkt betroffenen Anspruchsgruppe gehört und eingebunden haben: nämlich jene Grundstücksbesitzer, denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ausdrücklich das Recht eingeräumt hat, dass sie die Bejagung ihrer Flächen per Gesetz nicht dulden müssen, sofern sie dies aus ethischen Gründen nicht möchten. Zu jenen Grundstücksbesitzern gehören als landwirtschaftlicher Gemischtbetrieb auch wir. Die zahlreichen Einschränkungen und Bedingungen, die in Ihrem Entwurf an eine jagdliche Befriedung der Flächen geknüpft werden, zeigen, dass hierbei nicht in erster Linie eine klare Umsetzung des Auftrags vonseiten des EGMR im Mittelpunkt stand, sondern vielmehr eine Verwässerung der EGMR-Entscheidung zugunsten der Jagd-Befürworter verfolgt wurde. Diese eindeutig einseitige Sichtweise wird in zentralen Punkten des Gesetzesentwurfes deutlich:

Unverhältnismäßige finanzielle Belastungen für Grundstückseigentümer So wird die Erfüllung eines Menschenrechts nach der Europäischen Menschenrechtskonvention an erhebliche, unverhältnismäßige finanzielle Belastungen gebunden:

Danach sollen wir Schadensersatz an den Jagdpächter bezahlen, damit unsere Grundstücke unmittelbar jagdlich befriedet werden können – und nicht erst nach Ablauf des Pachtvertrags, der in der Regel auf viele Jahre geschlossen wird. Dies kommt einem entgeltlichen Erwerb von Menschenrechten, die eigentlich bedingungsloses Recht darstellen, gleich.

Ebenso sollen wir für alle sogenannten Wildschäden im gesamten zugehörigen Jagdrevier finanziell in Verantwortung genommen werden können. Dies kommt einer Bestrafung für unsere Wahrnehmung von Menschenrechten gleich, die zudem auch wissenschaftlich völlig unbegründet ist, da es keinerlei stichhaltige Beweise dafür gibt, dass eine jagdliche Befriedung unserer Flächen zu vermehrten Wildschäden auf anderen Flächen führen soll. Hinzu kommt, dass eine pauschale Einordnung der Einwirkungen der Wildtiere in ihrem Lebensraum als “Schaden” jeder wissenschaftlichen und unparteiischen Betrachtung entbehrt. Dass im Gesetzestext an dieser Stelle von “Wildschäden” gesprochen wird, zeigt deutlich, dass beim Entwurf nur eine Interessenseite ernsthaft gehört wurde: Vertreter der Land- und Forstwirtschaft, die die heimischen Wildtiere als Schädlinge betrachten und legitime Natureinwirkungen – vergleichbar mit Wettereinflüssen – entgeltet sehen möchten, sowie Vertreter der Jagdbefürworter, die sogenannte Wildschäden als Legitimation für ihr Handeln voranstellen. Dass diese Einwirkungen der heimischen Wildtiere aus wildbiologischer Sicht und von Seiten des Naturschutzes eine andere Bewertung erfahren, wird in Ihrem Entwurf völlig außer Acht gelassen. Auch wird übergangen, dass ein erhöhter Jagddruck bei verschiedenen Arten in der schlussendlichen Folge sogar die Entstehung und Vermehrung von Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturflächen zu verantworten hat. Auch hierfür können die Ökologie und Biologie hinreichende Erklärungen geben. Von einem Solidaritätsgedanken hinsichtlich der Wildschadenregulierung kann daher keine Rede sein. Vielmehr handelt es sich hier bei diesem Entwurf um einen Diskriminierungsgedanken gegenüber Grundstückseigentümern, die einer Bejagung auf ihren Grundstücken aus gutem Grund widersagen möchten.




Ungerechtfertigte Bedingungen für eine Befriedung Weiterhin wird mit den Bedingungen in Absatz (1) postuliert, dass ein Ruhen der Jagd auf Grundstücken

I. den Artenreichtum sowie einen gesunden Wildbestand gefährden könnte,
II. zu übermäßigen Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft führen könnte,
III. den Naturschutz und die Landschaftspflege gefährden könnte,
IV. Tierseuchen stimulieren könnte
und
V. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sein könnte.

Diese Szenarios werden allerdings von Ihrer Seite nicht mit belastbaren Argumenten belegt, sondern stellen vielmehr einen Vorwand dar, um das Ruhen der Jagd auf den Grundstücken von Antragstellern ablehnen zu können. Denn wissenschaftliche Erkenntnisse machen deutlich, dass keines dieser postulierten Gefahrenpotentiale ursächlich mit einem Ruhen der Jagd in Verbindung gebracht werden kann. Darüber hinaus ist eine erneute Abwägung zwischen Allgemeinwohl und unserem individuellen Menschenrecht bei der Antragstellung für das Ruhen der Jagd auf unseren Flächen ohnehin zum einen überflüssig und zum anderen unverhältnismäßig einschränkend, da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eben jene Interessen, die mit § 6a (1) berücksichtigt werden sollen, bereits in seine Entscheidung hat einfließen lassen. Das Ergebnis dieser Abwägung ist hinreichend bekannt.

Mangelhafte Zusicherung von Menschenrechten Sollten wir nach all diesen Hürden, die uns für eine schlichte Einhaltung von Menschenrechten in den Weg gestellt werden, letzten Endes ein offizielles Ruhen der Jagd auf unseren Grundstücken erreichen, können wir dennoch nicht beruhigt davon ausgehen, dass unser Menschenrecht gewahrt wird: Denn auch dann kann immer noch eine Jagdausübung angeordnet werden, für welche die Gründe von objektiver und wissenschaftlicher Warte nicht nachvollziehbar sind.

Schlussendlich fragen wir uns, wie eine erfolgreiche Zusicherung von Menschenrechten umgesetzt werden kann, wenn ein Verstoß – sollte sich dieser auch nur “aus Versehen” ereignen – für den Handelnden ohne Folgen bleibt: Denn gemäß der Änderung des Strafgesetzbuches (§ 292 StGB) bleibt es für einen Jäger ohne strafrechtliche Folgen, wenn er auf einem befriedeten Grundstück Tiere erschießt.

Alleine diese Punkte muten äußerst seltsam an, wenn man davon ausgeht, dass die Novellierung des Jagdgesetzes und die damit verbundenen Vorschriften eigentlich im Interesse und für Grundstückseigentümer wie uns, denen eine Befriedung ihrer Flächen aus ethischen Gründen vom EGMR zugesichert wurde, formuliert sein sollten. Unsere Interessen sehen wir hier mehr als nur unzureichend umgesetzt.

Fragwürdiger politischer Entscheidungsprozess Im Sinne eines demokratischen, pluralistischen Entscheidungsprozesses vermissen wir außerdem, dass Sie Ihren Kollegen im Bundestag keine ausreichenden wissenschaftlichen Begründungen mit diesem Gesetzesentwurf zu Verfügung stellen, um in eigener Abwägung zu einer angemessenen Entscheidung hinsichtlich dieser notwendigen Änderung des Bundesjagdgesetzes zu kommen. Vielmehr erweckt dieser Entwurf bei Unbeteiligten, die mit den Hintergründen nicht vertraut sind, den Eindruck als sei das Ruhen der Jagd eine Gefährdung für Natur und Gesellschaft – was de facto nicht der Fall ist, sondern vielmehr das Gegenteil.

In diesem Sinne möchten wir Sie auf diesem Wege dazu anregen, die wesentlichen Punkte Ihres Entwurfes noch einmal aus den notwendigen anderen Perspektiven zu überprüfen und Ihren Kollegen im Bundestag für die 2. und 3. Lesung im Bundestag objektive Hintergrundinformationen darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen,

17.01.2013

Jägerverein an der Saar ignoriert seriöse Informationsstandards

Zitat aus einer PM der ÖJiS (Ökologisch Jagen im Saarland): "Wir als Jagdverband nehmen mit großer Sorge die unqualifizierten Äußerungen und Forderungen der VJS Verbandsspitze zur Kenntnis, da diese der Jagd und den Jägern nachhaltig schaden und die Bevölkerung durch Äußerungen zur Gefährlichkeit der Fuchsräude für dumm erklärt."

Im Saarland gibt es seit 2010 eine sechsmonatige Schonzeit für Füchse. Der lokale Jagdverein scheint mit allen Mitteln zu versuchen, die neue Landesregierung hinsichtlich der Abschaffung der Schonzeit zu beeinflussen. Lesen Sie nachfolgend die Reaktion von Rolf Borkenhagen, Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Saar, auf eine Pressemitteilung der Jäger:

Der Inhalt einer Stellungnahme des Jagdvereins VJS aus dem Saarland ist nicht geeignet, die diesseitige Pressemitteilung vom 15.01.2013 zu relativieren. Die Informationen, mit denen dieser Hobbyverband einen de-facto-Zustand herbeizureden gedenkt, sind nach wie vor unüberprüfbar, von offiziellen Stellen unbestätigt und vergeblich nach Glaubwürdigkeit ringend.

Zuständig ist im Saarland das saarländische Landesveterinäramt. Von dort wurden die Jägerangaben nicht bestätigt.

Die jetzigen VJS-Angaben, "ein Amtstierarzt" oder das "veterinärmedizinische Institut der Universität Wien" hätte "die Räude im Saarland bestätigt", sind absolute Luftnummern. Wer genau hat wo und wann genau welche Räudeform (Hund, Fuchs, Papagei) ermittelt? Konkrete Fakten bleiben erneut außen vor.

Fuchsräude flackerte in der Vergangenheit immer mal wieder lokal auf und verschwand von selbst wieder. Insbesondere dort, wo die Fuchsräude besonders intensiv aufgetreten ist, scheint die Fuchspopulation eine zunehmende Resistenz gegen Neuinfektionen zu entwickeln. Diese Angaben bestätigt die TU München. Diese hat durch eine Telemetrie-Studie festgestellt, dass Füchse die Krankheit ausheilen können.

Ob ein Fuchs an Räude erkrankt, wird u.a. durch seinen Immunstatus beeinflusst. Stress lässt die Immunabwehr absinken. Jagd führt zu erhöhtem Stress. Das wissen auch die Jäger. Wie viele Rehe werden beispielsweise nach einer für die Tiere extrem stressigen Jagd nicht mehr gerne gegessen, weil das Fleisch der Tiere durch den hohen Adrenalinspiegel nicht mehr schmackhaft ist?

Solche Massaker sind auch aufgrund des aktuellen
Wissenstandes nicht mehr zu rechtfertigen
Jagd ist keineswegs das geeignete Mittel, Tierkrankheiten einzudämmen. So wie im Falle der Tollwut, die sich durch die Jagd weiter und schneller ausbreitete als je zuvor. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass das Töten von Füchsen nun ausgerechnet im Falle der Fuchsräude ein geeignetes Mittel darstellen soll. Beispiele liefern die Bundesländer, die keine Fuchsschonzeiten haben und in denen massenhafte jährliche Fuchstötungen stattfinden. Trotzdem sind auch diese Gebiete von Fuchsräude nicht verschont. Die neuerliche Angabe der Saarjäger, es existiere im Saarland eine sehr hohe Fuchspopulation, ist ebenso haltlos wie unbewiesen.

Die Argumente der Jäger haben begrenzte Überzeugungskraft, weil Eigeninteresse den Leitgedanken prägt. Wenn allerdings real existierende Sachverhalte derart durch Utopien und Halbwahrheiten verbogen werden sollen, gleiten die Zustände unweigerlich einem despotischen Charakter entgegen.

Das Maß geht verloren und dabei wird, wie im vorliegenden Fall, das Töten von freilebenden Füchsen zu einer vermeintlichen Wohltat für die Tiere verklärt, die dann angeblich nicht mehr leiden müssten.

Mehr über Füchse erfahren Sie hier
Wie Sie mit Ihrem Online-Einkauf Wildtierschutz unterstützen, gibt’s hier.

14.01.2013

IGNORO 2012 geht an die Gemeinde Klingenmünster


Der alljährlich von pro-iure-animalis verliehene IGNORO, eine Auszeichnung, die naturgemäß vom Preisträger selten geschätzt wird, ging in diesem Jahr an die beschauliche Pfalzgemeinde Klingenmünster. Die Auszeichnung prangert tierschutzwidriges Verhalten an und wird einem breiten Publikum zur Kenntnis gebracht.

Gemäß des preisverleihenden Gremiums haben Gemeinderat und Bürgermeister der Gemeinde in der Südpfalz die Vernichtung einer kleinen Nutriapopulation am Dorfbach zu verantworten. Dabei sei man nicht zimperlich vorgegangen: die Zugänge zu den Bauen ließ man mit Steinen verschließen, wohl wissend, dass die Tiere keine Fluchtmöglichkeiten hatten. Die Tiere sind vermutlich erstickt oder verdurstet und verhungert – grausam.



Die pro iure "Laudatio" zu diesem Tierschutzskandal lesen Sie hier.
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Nutria (Bieberratte), Bild: Petar Milošević

11.01.2013

Baujagd ist Tierquälerei

Bei der Baujagd werden kleine, aggressive Jagdhunde in den Fuchsbau geschickt, um dort verharrende Füchse herauszujagen. An den Ausgängen warten währenddessen die Schützen darauf, zum Schuss zu kommen. Mutige Füchse lassen es bisweilen auf einen Kampf mit dem Hund ankommen, der im schlimmsten Fall für beide Beteiligten tödlich enden kann, meist aber zumindest zu gravierenden Verletzungen führt. Im Folgenden Auszüge dazu aus dem Jägerforum ‚Jagd erleben - Landlive“:

Ich war mit meiner Foxhündin an der Erlegung von 50 (Red: 50 Füchsen) beteiligt. Kommt aber dadurch, dass dieses Jahr außergewöhnlich viele Gehecke gefunden wurden. Von meinen 50 sind etwa 40 Jungfüchse.
Dann wurde sie (Red: die Hündin) leider kurz nach Weihnachten vom Fuchs relativ schwer gebissen... Nasenrücken durch und oberhalb der Nase n langer Riss...Deswegen wurde jetzt erstmal ne Krankheitspause eingelegt!

Neben den üblichen Löchern auch ein 3cm Riss unterm Auge, den ich dann doch nähen lassen musste.
Ich hab vor mehr als 30 Jahren, der Jagdschein war noch druckfrisch, bei einer Baujagd auf angebliche Jungfüchse meinen Hund verloren.

Entdeckergeist, Bild: Bianka und Sandro Pelli 

Ich hatte auch eine Terrierhündin, welche eher selten Schmisse davon trug, aber auch sie bekam jede Saison ein paar ab... Die war aber auch nicht scharf genug, einen kranken Fuchs abzutun...

Mit üblich mein ich NICHT, dass jede Baujagd mit Schmissen ausgeht, stellt sich aber der Fuchs, kommt‘s halt in der Regel dazu...
Spaß bei Seite, der Terrier eines Freundes hatte den Kehlbiss sowas von raus, dass es zum Schluss wirklich keinen Spaß mehr gemacht hat, den zum Baujagen einzusetzen, weil wenn der Fuchs nicht sofort gesprungen ist, dann wurde er vom Hund abgewürgt und rausgezerrt...

Lesen Sie auch: Guantánamo für Füchse

05.01.2013

Online einkaufen, automatisch spenden - ohne Mehrkosten

Seit diesem Jahr unterstützt die Einkaufsplattform boost-project auch Wildtierschutz Deutschland. Wer über diesen Link online bei einem von über 400 Shops einkauft, löst automatisch eine Spende von durchschnittlich 5 % des Einkaufwertes aus.  

Auf boost-project finden sich große Shops wie Amazon, Zalando oder Otto, Mode und Kosmetik sind vertreten, Banken, Versicherungen, selbst die Post. Man findet Reiseveranstalter und das Hotelreservierungsportal HRS, Immobilienanbieter, den Strom zur Wohnung und das Futter für Hund und Katz‘.

Jeder Einkauf eine Spende

Mitmachen ist total einfach: 
Über diesen Link: https://www.boost-project.com/de/shops?charity_id=1122&tag=blbspt wählen Sie Ihren Shop und kaufen ganz einfach wie gewohnt ein. Am besten speichern Sie den Link gleich als Lesezeichen. Einen Spendenbonus gibt’s übrigens, wenn anschließend auch noch über Facebook gepostet wird. Als Alternative mit noch mehr Shops können Sie auch über www.clicks4charity.net/wildtierschutz-deutschland shoppen.

Viel Spaß beim Online-Einkauf!


02.01.2013

Wildkatzen durch die Jagd gefährdet

In Deutschland gibt es nur noch etwa 3.000 bis 5.000 Wildkatzen. Hauptlebensräume sind die geschlossenen Waldgebiete von Eifel, Hunsrück, Pfälzer Wald und Taunus, das Hessische Bergland, Spessart und Harz. Nach Schätzungen von Wildtierschutz Deutschland kommen jährlich bis zu zehn Prozent der geschützten Tiere durch die Jagd um.

Möglich macht das der Jagdschutzparagraf im deutschen Jagdrecht. Dieser ermöglicht den Abschuss von Katzen, wenn diese nur wenige hundert Meter von bewohntem Gebiet entfernt sind. Jedes Jahr werden in Deutschland vermutlich weit über 200.000 Katzen durch Jäger getötet.  Wir gehen davon aus, dass darunter auch einige Hundert Wildkatzen sind. Wildkatzen sind augenscheinlich von gewöhnlichen Hauskatzen nicht zu unterscheiden.

Wildtierschutz Deutschland plädiert für eine ersatzlose Streichung des Jagdschutzparagrafen: Auch aus der Sicht des Artenschutzes macht es nicht annähernd Sinn, Katzen zu töten.  Selbst wenn man einräumt, dass die etwa zwei bis sechs Millionen Freigänger-Katzen eine besondere Gefahr gerade für Jungvögel sind, so muss man doch wissen, dass Vögel ihre Jungtierverluste von Natur aus mittels mehrerer Bruten im Jahr ausgleichen.

Die Wildkatze ist von der Hauskatze kaum zu unterscheiden.
Bild: Luise Dittombée

Zur Rechtfertigung des Katzenabschusses gibt es auch keine nennenswerte Literatur – was schon die geringe Bedeutung des Themas für den Artenschutz belegt. In einigen von Jägern zitierten Studien wird die Auswirkung von Katzen auf Singvögel allenfalls am Rande erwähnt. Es gibt aber keinerlei Belege dafür, dass Hauskatzen in Deutschland irgendeine Tierart im Bestand gefährden könnten.