27.08.2011

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23.08.2011

Wölfe ins Jagdrecht? Nein Danke!

Wie heute den Medien zu entnehmen ist, hat der sächsische Umweltminister sich trotz fundierter Proteste von Umwelt-, Natur- und Tierschutzverbänden entschlossen, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Der Gesetzentwurf geht nun in die sogenannte Anhörung. Wie wir aus anderen Ländern wissen, werden die Einwände im Rahmen der Anhörung von den politischen Entscheidungsgremien meist ignoriert und die Gesetze weitgehend unverändert verabschiedet.

Offener Brief von BUND und ÖJV vom 21.03.2011:

Sehr geehrter Herr Staatsminister Kupfer,

den aktuellen Vorstoß des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, des Landesjagdverbandes Sachsen und des Deutschen Jagdschutzverbandes, den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen zu wollen, lehnen ÖJV und BUND ab.

Es ist davon auszugehen, dass die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht eine Signalwirkung entfalten würde, die den Bemühungen um den Schutz dieses bei uns äußerst seltenen Beutegreifers entgegenläuft. Wird der Wolf Bestandteil sächsischen Jagdrechts, ist es wahrscheinlich, dass sich auch andere Bundesländer dem anschließen.

Wölfe stehen unter dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes und dürfen weder gejagt, noch in anderer Weise gestört und beunruhigt werden. Der Bestand des Wolfes in Deutschland ist immer noch hochgradig gefährdet. Zudem regelt sich die Populationsdichte von Wölfen durch die ausgeprägte Territorialität von Wolfsrudeln von selbst. Eine Bestandsregulierung des Wolfes durch Jagd ist also auch in Zukunft nicht Bestandteil eines sinnvollen Wolfsmanagements.

Somit gibt es auch keinerlei Grundlage dafür, den Wolf in ein Jagdrecht aufzunehmen, welches die Regulierung jagdbarer Arten regelt. Stattdessen sollte auch in Zukunft das Artenschutzrecht hinsichtlich der Verantwortlichkeit für den Wolf über allem stehen. Sollte es tatsächlich im Ausnahmefall zu übermäßigen Konflikten mit einem einzelnen problematischen Wolf kommen, dann sieht auch das Bundesnaturschutzgesetz Möglichkeiten vor, einzugreifen.

Das Argument, eine Aufnahme ins Jagdrecht würde dem Wolfschutz durch die Verpflichtung zur Hege zugutekommen, ist leicht zu entkräften. Der Schutzstatus des Wolfes ist bereits jetzt klar geregelt, was eine eindeutige Verpflichtung auch der Jägerschaft zum Schutz der Wölfe bedeutet. Zudem haben bereits heute Jägerinnen und Jäger alle Möglichkeiten, aktiv beim Wolfsmonitoring mitzuwirken und sich für den Schutz der Wölfe einzusetzen, dafür bedarf es keiner Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht.

Wie lange wird es dauern, bis der Wolf auch bei uns so endet?


Auch im Zusammenhang mit den kürzlichen, EU-rechtlich illegalen Wolfsjagden in Schweden wäre es für die Jagdverbände in Deutschland von großer Bedeutung, sich eindeutig und klar pro Wolf zu positionieren, anstatt durch eine undurchsichtige Diskussion um die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht Verwirrung zu stiften. Damit gefährden die beteiligten Jagdverbände auch das gewachsene Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit der Behörden und Naturschutzverbände mit Landnutzern, Jägern und der übrigen Bevölkerung vor Ort in den Wolfsregionen.

Wir fordern daher das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft, den Deutschen Jagdschutzverband und den Landesjagdverband Sachsen auf, die Pläne einer Aufnahme des Wolfes ins sächsische Jagdrecht fallenzulassen.

15.08.2011

Gegendarstellung zum Artikel "Umweltminister räumt Unzuverlässigkeit der Jäger ein"

Umweltministerium Sachsen

Sie behaupten, dass Umweltminister Frank Kupfer "die Unzuverlässigkeit der Jäger" sowie "dass Jäger das Gesetz in die eigene Hand nehmen" einräumt. Diese Behauptung ist falsch. Das verwendete Zitat ist aus dem Zusammenhang gerissen.  Das Zitat bedeutet nicht, "dass der Minister einräumt, dass Jäger das Gesetz in die eigene Hand nehmen". Es bedeutet viel mehr, dass er Vertrauen zu den Jägern zum Ausdruck bringt, die - obwohl sie bei der Jagd nicht permanent kontrolliert und überwacht werden - zum weitaus überwiegenden Teil die Gesetze einhalten, im konkreten Fall also den strengen Schutz des Wolfes achten. Die fortwährende Anwesenheit der Wölfe in Sachsen ist dafür der Beweis.

Weiter behaupten Sie, dass Sachsens Umweltminister Frank Kupfer "Ohren-Prämien für erlegte und überfahrene Füchse ausgeschrieben hat". Diese Behauptung ist falsch. Umweltminister Frank Kupfer hat zu keinem Zeitpunkt Ohren-Prämien für erlegte und überfahrene Füchse ausgeschrieben.

Frank Meyer, Pressesprecher, SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT
Anm. Red.: Wir haben den genannten Artikel hinsichtlich der Ohrenprämien für Füchse entsprechend angepasst.


14.08.2011

Umweltminister räumt Unzuverlässigkeit der Jäger ein

In einem Interview zum Wolf in Sachsen mit Alles-Lausitz.de räumt Sachsens Umweltminister Frank Kupfer (CDU), dessen Bundesland auch schon „Ohren-Prämien“ für erlegte und überfahrene Füchse ausgeschrieben hat, ein,  dass Jäger das Gesetz in die eigene Hand nehmen:  "Wenn die Jäger gewollt hätten, dass es den Wolf nicht gibt, dann gäbe es ihn in dieser Anzahl in Sachsen auch nicht. Denn der Jäger ist nachts allein im Wald. Und wenn er schießt, schießt er."

Die Dunkelziffer der durch Jäger begangenen Straftaten ist unermesslich .... Wildtierschutz Deutschland schätzt, dass pro Jahr mindestens 200.000 nicht verfolgte Schonzeit-Vergehen und ein Vielfaches an Ordnungswidrigkeiten durch Jäger begangen werden, gemessen an 9 Mio. getöteten Tieren (inkl. Dunkelziffer) sind das allerdings "nur" 2,2 %.

Wildtierschutz Deutschland fordert, die Jagd auf ein Minimum zu reduzieren, die Anzahl der jagdbaren Tiere von derzeit ca. 50 Arten auf zunächst eine Handvoll zu beschränken und die Jagdausübung streng zu reglementieren. Hierzu gehören nach Ansicht von Lovis Kauertz, dem Vorsitzenden von Wildtierschutz Deutschland, jährliche Nachweise über die Schießfertigkeiten der Jäger, regelmäßige Überprüfung der körperlichen und geistigen Verfassung der Waffenträger, turnusmäßige Weiterbildung und Anmeldung (z.B. online über das Internet) jeder geplanten Jagdausübung.

Spricht es offen aus: Jäger bewegen sich in einem rechtsfreien Raum


„Wenn wir die Jagd derart reglementieren und reduzieren, wird Deutschland nicht untergehen. Die meisten Tierarten regulieren ihre Bestände auf ein verträgliches Maß ohne das Zutun von lodengrünen Ersatzwölfen. Das gilt selbst für Rehe und Wildschweine, die sich hauptsächlich deshalb in den letzten Jahrzehnten stark vermehrt haben, weil Jäger zum Beispiel mit ganzjährigen Fütterungen in die Natur eingreifen“ erläutert Kauertz. Auch würden die Schäden in der Forstwirtschaft vollkommen überbewertet. Die Forst- und Holzbranche macht in Deutschland einen Umsatz von 160 Mrd. Euro pro Jahr. Daran gemessen könne man die Wildschäden maximal in Promille ausdrücken.


11.08.2011

Aufstand: Die Willkür der Umweltministerin Puttrich

Direkt zur "Puttrich-Petition"

Unter der Führung der Umweltstaatsministerin Lucia Puttrich hat der hessische Gesetzgeber vor der Sommerpause mit den Stimmen von CDU und FDP die Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes beschlossen. Auf Bitten des Landesjagdverbandes wurde auch die Jagdzeit auf Dachse von bisher 3 Monaten auf nunmehr 7 Monate verlängert. Während der Anhörung zum Gesetzentwurf vorgebrachte Bedenken des Tierschutzbeirats und diverser Natur- und Tierschutzorganisationen wurden von der Ministerin ignoriert. Begründet wird die Verlängerung der Jagdzeit lapidar mit dem Hinweis „Im Juli sind die Dachse sehr aktiv und können gut bejagt werden. …. Einer Verlängerung der Jagdzeit steht wildbiologisch nichts entgegen.“

Eine Begründung, die für Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland e.V., mangelhafter nicht hätte ausfallen können. „Was sich die Staatsministerin Puttrich hier herausnimmt, ist reine Gesetzgebungswillkür.“ Die Regelung trete das Grundgesetz hinsichtlich des Schutzes der Tiere mit Füßen und die Begründung mache nicht einmal den Versuch, den gemäß Tierschutzgesetz geforderten „vernünftigen Grund“ auch nur ansatzweise darzulegen.

Kennt Hessens Umweltministerin das Grundgesetz nicht
- oder ist es ihr nur egal? (Bild: Heibel)


Von Willkür spricht Kauertz auch deshalb, weil es in Hessen weder die Möglichkeit der Popularklage noch ein Verbandsklagerecht in Tierschutzsachen gebe. Nicht zuletzt deshalb macht Wildtierschutz Deutschland mittels Öffentlichkeitsarbeit auf diesen Missstand aufmerksam und mobilisiert über Facebook und Twitter den Aufstand.



08.08.2011

Guantánamo für Füchse in Frankenberg / Hessen

Die Petition ist beendet - jetzt brauchen wir Ihre Hilfe für Tiere in den Auffangstationen.

Ein beschaulicher Ort im Norden Hessens, ein Wildpark mit heimischen oder heimisch gewordenen Tieren. Ein Jagdterrier-Club. Guantánamo!

Der Eindruck trügt: Schon vor geraumer Zeit machte der Kreisverband Waldeck-Frankenberg des BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Politik und Öffentlichkeit auf diverse Missstände in Frankenbergs Wildpark aufmerksam. Im Hinblick auf einen Zwinger, in welchem freiheitsliebende Füchse Verhaltensstörungen zeigen, bisher ohne Erfolg. Eine Mitarbeiterin des Vereins bezeichnete diese Haltung treffend als Guantánamo für Füchse. 

Auf dem Gelände des Wildparks Frankenberg betreibt der örtliche Jagdterrier-Club eine so genannte Schliefanlage. Schliefanlagen dienen der Ausbildung von Erdhunden zur Baujagd auf Füchse und Dachse. Bei dieser Art der Jagd werden kleine, aggressive Jagdhunde in den Fuchsbau geschickt, um dort verharrende Füchse heraus zu jagen. An den Ausgängen warten währenddessen die Schützen darauf, zum Schuss zu kommen. Mutige Füchse lassen es bisweilen auf einen Kampf mit dem Hund ankommen, der im schlimmsten Fall für beide Beteiligten tödlich enden kann, meist aber zumindest zu gravierenden Verletzungen führt. In Internet-Foren zur Jagd finden sich zahlreiche Bilder übel zugerichteter Jagdhunde, mit denen Jäger die "Raubwildschärfe" ihrer Hunde beweisen.

Für den Hessischen Verwaltungsgerichtshof keine Tierquälerei - "Übungsfuchs" für die Baujagd


Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass Wildtiere Rückzugsgebiete und Ruhezonen brauchen, in denen Eingriffe und Störungen vermieden werden sollten. Für die vielen Jägern verhassten Füchse scheint dies nicht zu gelten: Bei der Baujagd werden sie an genau jenem Ort bekämpft, an dem sie Schutz suchen, an den sich zurückziehen, wo sie ihre Jungen zur Welt bringen und während der ersten Wochen großziehen. Ihr letzter Rückzugsort wird so zur Falle, an dem sie in Panik versetzt und getötet werden.

In der Schliefanlage werden Jagdhunde an lebenden Füchsen zur Baujagd abgerichtet. Die betreffenden Füchse werden oft zu Beginn der „Ausbildungssaison" gefangen, zwischen den Ausbildungsabschnitten in Käfigen wie dem im Frankenberger Wildpark gehalten, und am Ende der Saison von Hund oder Jäger getötet. Die Schliefanlage selber besteht aus einem System von Betonröhren, durch das der abzurichtende Hund den Fuchs jagt. Um die Tötung des Übungsfuchses in frühen Phasen der Ausbildung durch den Jagdhund zu vermeiden, sind einzelne Abschnitte der Anlage durch Schieber abtrennbar.

Dennoch kommt es Augenzeugenberichten zufolge immer wieder zu schweren, nicht selten tödlichen Verletzungen auf Seiten des Fuchses. Aus jagdlicher Sicht ist dies bisweilen durchaus nicht unerwünscht, da nur so "der Fuchs (...) in seiner unmittelbaren Wehrhaftigkeit (...) kennengelernt wird", wie Jagdautor Dirk Neumann schreibt. Unabhängig davon bedeutet das wiederholte Gejagtwerden für den Fuchs extremen Stress und Todesangst; er ist ohne Fluchtmöglichkeiten seinen Feinden Mensch und Jagdhund ausgeliefert, was bis hin zum Tod durch Herzinfarkt führen kann.

Im Auftrag des Schweizer Tierschutzes STS kam 2009 eine Studie, durchgeführt von Dr. Sandra Gloor und Dr. Fabio Bontadina von SWILD, zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von lebenden Füchsen bei Bauprüfungen und Übungen am Kunstbau aus verhaltensbiologischer Sicht als Tierquälerei bezeichnet werden muss. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof war hierzu 2002 jedoch anderer Meinung, es sah keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.



01.08.2011

Fallenjagd in Deutschland - Tödliche Gefahr

ZDFzoom

Diesen Familienspaziergang wird Familie Weber nie vergessen. Hund Benno schnuppert am Waldrand entlang und jault auf einmal laut auf - sein Kopf steckt in einer Bärenfalle. Der Hund überlebt schwer verletzt. Für die Kinder der Familie wird das Erlebnis zum Trauma. Den Anblick des gequälten Tieres und sein Wimmern werden sie nie vergessen, erzählen sie.

Der Hund war in eine Tierfalle geraten. Eine so genannte Totschlagfalle. Diese Fallen sind in Deutschland legal, wenn sie von Jägern ordnungsgemäß ausgelegt werden. Köder sollen eigentlich Füchse, Marder oder Waschbären anlocken. Blitzschnell schnappen die Eisenbügel mit ungeheurer Wucht zu. Immer wieder geraten aber Hunde und Katzen in solche Fallen, meist endet dies tödlich für die Tiere. Schlimmer noch: Auch Kinder und Erwachsene werden immer wieder schwer verletzt. Denn die Gefahr lauert ganz unerwartet am Wegesrand, im Unterholz oder auf der Wiese. In fast allen Bundesländern ist das Jagen mit solchen Fallen erlaubt.
Bild: W.Pröhl

"ZDFzoom"-Autor Manfred Karremann ging der Frage nach, warum diese gefährlichen Fallen nicht verboten sind. Er muss feststellen, dass jeder solche Fallen ganz einfach kaufen kann. Er trifft außerdem Menschen, die durch solche Fallen verletzt wurden. Schließlich konfrontiert er die Jägerlobby mit der Frage, warum sie sich so massiv gegen ein Verbot der gefährlichen Fallen stellt.