29.09.2010

Protestaktion gegen eine Lobbyveranstaltung pro Jagd im Saarland

Sonntag, den 03.10.2010 von 9:30 bis 17.00 Uhr, Haupteingang Linslerhof zw. Differten und Überherrn
Die Tierrechtsorganisationen „WITAS e.V." (Wildtier- und Artenschutz), sowie „ Die Tierfreunde e. V. / Ortsgruppe Saarland" protestieren an diesem Tag und informieren über die wahren Hintergründe der Jagd, die wirklichen Motive der Jäger und „provozierte" Überpopulationen sowie die damit verbundenen "Wildschäden". 
Die aktuelle und dringendst notwendige Novellierung des Jagdgesetzes wird in großen Teilen von den Jägern des Saarlandes blockiert und boykottiert, Kompromisse sind nicht möglich und damit eine wirkliche Reform fast unmöglich.
Das Leid unserer Mitlebewesen – verursacht durch die Jagd und abgeschirmt von der Öffentlichkeit -  ist enorm und ein Skandal. Jägerlatein über Gefahren durch Fuchsbandwurm und Tollwut sollen die Bevölkerung verunsichern und die Jagd rechtfertigen.
Die vom saarländischen Rundfunk – in der Sendereihe SR3 – Landpartie – angebotene Lobbyveranstaltung pro Jagd bietet den Jägern eine ideale Plattform um der Öffentlichkeit, selbstverständlich auch Familien mit Kindern, ihr Hobby vorzustellen und als gesellschaftsfähig zu verkaufen.
  
Zur jährlichen „Ehemaligenjagd" der Jagdschule am Linslerhof werden viele Jäger und zahlungskräftige Jagdtouristen geladen, die in den umliegenden Wäldern ihrem Freizeitspaß nachgehen und ein Massaker unter den Tieren anrichten, unbeeindruckt von Protesten entrüsteter Bürger.
Wir laden alle Interessierten, Tierschützer, Tierrechtler oder einfach Menschen mit einem Herz für andere Lebewesen ein, uns an diesem Tag bei unserer gewaltfreien Protestaktion zu unterstützen.
Ansprechpartner: Werner Wadle, die Tierfreunde e. V., http://www.die-tierfreunde.de/, Mobil 0175/7203553, Tel. 06821/9149971, Hartmann Jenal, WITAS e.V., http://www.witas.eu/, Mobil 0172/6802741

Weitere Hintergrundinformationen zur Jagdthemen finden Sie auf dieser WebSite und beim SWR

27.09.2010

Die Jagdsaison beginnt

Aus dem aktuellen Newsletter von www.pro-iure-animalis.de:
Ende September/Anfang Oktober beginnt wieder die Jagdsaison. Allerorten werden Treib- und Drückjagden angekündigt und die Jäger sind dabei noch so dreist, in Zeitungsveröffentlichungen darauf hinzuweisen, dass es für die Bevölkerung zu Einschränkungen kommt und Gefahrensituationen entstehen können.



Eine Zeit, in der wir Tierschützer und Tierrechtler verstärkt aktiv werden müssen und den Jägern auf die Finger schauen müssen! Dazu verweisen wir erneut auf unser Infomaterial zu diesem Themenbereich, das auch bei uns in gedruckter Form bestellt werden kann:




Flyer "Drück- und Treibjagden"

Flyer "Ihr Blick auf Jagd & Jäger: Eine Checkliste"


Und pünktlich zum Beginn der Jagdsaison haben sich die Jäger dieses Jahr ein besonderes Schmankerl einfallen lassen: sie streiken! Vielerorts haben die Jäger angekündigt, an- und überfahrene Tiere im Straßenverkehr nicht mehr zu beseitigen, so lange die Jagdsteuer nicht abgeschafft wird. Es darf nun gehofft werden, dass sich die Jäger damit selbst einen "Knieschuss" verpassen, denn das Verständnis in der Bevölkerung für dieses Ansinnen scheint nicht übermäßig groß zu sein. Somit wird die Bevölkerung sich in dieser Diskussion auch über weitere Aspekte des "Naturschädling Jäger" informieren. Lesen Sie dazu auch hier

07.09.2010

"Gans" unerträglich

Immer wieder werden Forderungen laut, Gänse in unseren Städten, an unseren Teichen und Seen mittels Jagd zu dezimieren. Sie koten Wiesen voll, richten Fraßschäden an und behindern den gestressten Bürger in seiner Freizeitgestaltung. Werner Hupperich (Gänsewacht - Initiative zum Schutz durch Jagd bedrohter Vogelarten) hat dazu bereits 2008 den nachfolgenden Beitrag (Ausschnitt) verfasst:

350 Kanadagänse vs. 170 000 Mülheimer
"Ich mag Tiere wirklich gerne, habe selber einen Hund, aber.. die Gänse sind eine Zumutung(I. Kammerichs, Geschäftsführerin der Mülheimer Stadtmarketing- und Tourismus GmbH in der WAZ vom 06.07.2008)

Vorab: Die Rhetorik mit welcher – ich unterstelle zu ihren Gunsten: unbewusst – die Mülheimer Geschäftsführerin hier eine ganz eigene Sorte ideologischen Marketings betreibt, lässt aufhorchen. Wenn etwas bezeichnend für das deutsche Bürgertum ist, dann ist es wohl das Phänomen, dass es nie etwas gegen jene hatte, welche es unmittelbar zum Gegenstand irgendwelcher Bekämpfungsstrategien erkoren hat. "Nichts gegen Ausländer, aber..", "Nichts gegen Schwule, aber..", "Nichts gegen Kommunisten, aber..", "Nichts gegen Sinti und Roma, aber.." und – last but not least - "Nichts gegen Juden, aber..". Da sieht man sich durchaus zu einer den Interessen der Mülheimer Tourismus GmbH konträr laufenden Reisewarnung genötigt: "Angehörige ethnischer Minderheiten werden zu ihrer eigenen Sicherheit gebeten, den Dunstkreis Frau Kammerichs möglichst weiträumig zu umfahren.. . Und: nein, der Vergleich ist keineswegs unangebracht, und es handelt sich bei solchen Formulierungen wie "Ich habe nichts gegen xxxx, aber.." eben nicht um verzeihliche "Entgleisungen" oder "Kavaliersdelikte".

Frau Kammerichs, sollten mich irgendwelche widrigen Umstände in das selbst ohne "Gänseprobleme" nach meinem Empfinden wenig attraktive Mülheim an der Ruhr verschlagen und ich dort in einen – gerade innerstädtisch gar nicht seltenen - Haufen Hundescheiße treten, so wird mir dieser Vorfall unmittelbar Ihren Namen ins Gedächtnis rufen. Merkwürdig, dass sich stets die Brandstifter zuerst zu Wort melden um dem Rest der Welt kundzutun, wo es was zu löschen gibt. Dies lediglich als Hinweis auf einen "roten Faden", auf welchen der Leser auch in den anderen angesprochenen Fällen noch öfter stoßen wird.

Das Mülheimer Tourismus-Tribunal klagt die Gänse an:
Zur Last gelegt wird – wie es sich für Ankläger mit fertigem Urteil in der Tasche gehört – in absentia der Angeklagten, bzw. der seriös-werturteilsfrei laut WAZ "Alles verdreckenden Gänse", Kinder an den "Spielwiesen" der Ruhr am "uneingeschränkten austoben" durch ihre "Hinterlassenschaften" inakzeptabel zu behindern. Schuldig gemacht haben sich die Gänse dabei nicht etwa des Hinterlassens zerdepperter Bierflaschen, benutzter Kondome oder scharfkantigen Angelzubehörs. Sie haben vielmehr schlicht den Mülheimer Kids – die sich natürlich von Spielekonsole und Glotze im häuslichen Habitat der Kinderzimmer mal ordentlich an "ihrem Ruhrufer" durch "uneingeschränktes austoben" regenerieren müssen - wortwörtlich in die Quere geschissen.

Wie hätten auch die für ihre Weitsicht berühmten Mülheimer Stadtplaner darauf kommen sollen, dass Flussufer noch eine andere Funktion innehaben und anderen Lebewesen als Aufenthaltsort dienen könnten als "Spielwiesen ausschließlich für Kids"? Hätten die Vögel die letzten 150 Mio. Jahre nicht mit sinnfreien Sperenzchen wie Nahrungsaufnahme, Fortpflanzung, Schlaf und eben auch Koten die Zeit vertrödelt, und statt dessen ihrem Dasein einen Inhalt – wie etwa konsumieren und dabei mittels Mehrwert den "Standort" und letztlich "Arbeitsplätze" sichern, SMS versenden, oder zumindest die Sache mit dem Privateigentum kapieren – gegeben, dann wäre erst gar kein Problem entstanden.

Einfach einen Schildermast ins Ufer rammen, oben die Deutschlandfahne mit Mülheimer Stadtwappen und unten ein Text für die Gänse: "Gänse dürfen nur mit Badekappe ins Wasser und den Menschenkindern nicht vor die Füße kacken!". Tja. In Sachen bestimmungsgemäßer Verwendung von Landschaften haben die Gänse weder ein Definitions- geschweige denn ein Mitspracherecht.

Kanadagans - Branta canadensis

.. und befindet sie – erwartungsgemäß - für schuldig.
Da die "Alles verdreckenden Gänse" (WAZ) nicht einmal eine anständige Verteidigung formuliert bekommen – außer fressen, fliegen, schwimmen, schlafen, sich fortpflanzen und koten gibt's nun mal nicht viel mehr im Leben einer Gans (was dieser aber fürs Überleben bislang auszureichen schien) – da hat die Anklage leichtes Spiel. Die WAZ verkündet das Urteil und willige Vollstrecker werden in Kürze entweder mit Schrot oder Gas die "Probleme" eliminieren.

Einen Vorteil – natürlich nur für jene Sorte Menschen, die es für sich als Vorteil begreifen – hat das Ganze: Die Eltern der am austoben auf ihrer Spielwiese durch Gänse behinderten Kids können ihrem Nachwuchs gleich veranschaulichen, wie in dieser Gesellschaft eigentlich der Laden läuft. Konsequenterweise empfehle ich Frau Kammerichs – auf's Marketing kommt's schließlich an - die Hinrichtung der Gänse als "Reality Show" zu konzipieren und die Kids dem heiteren Schrotschuss (einschließlich dem elendigen Verrecken einzelner Gänse an inneren Blutungen) und / oder dem lustigen Vergasen (funktioniert bei Gänsen ohnehin nur suboptimal) beiwohnen oder aber vielleicht sogar aktiv teilhaben zu lassen. Ist ja schließlich keine Schande, und es sind ja nur Gänse. Vielleicht finden die Kinder sogar Gefallen an der Sache und möchten anschließend statt z.B. Berufswunsch "Lokführer" oder "Pilot" dann "Jäger" oder "Tierkörperbeseitiger" werden. Frau Merkel hat womöglich recht: Am Horizont glitzert gülden die Vollbeschäftigung.

05.09.2010

Politik begünstigt Tierquälerei

Im Juli befragte JagdAberFair die zuständigen Ministerien der Bundesländer, wie sie zum Jagdgesetz und der aus Sicht des Tierschutzes erforderlichen Änderung der aktuellen Jagdgesetzgebung stehen. Die Standardantwort lautete häufig "das Gesetz habe sich bewährt" (zu den Ergebnissen geht es hier)

Nun mag es sein, dass sich die Jagdgesetzgebung aus bürokratischer Sicht bewährt hat - aus Sicht des Tierschutzes hat sie sich ganz sicherlich nicht bewährt, wahrscheinlich auch weder aus ökologischer noch aus volkswirtschaftlicher Sicht.

Jährlich verenden in Deutschland hunderttausende von Wildtieren (insbesondere Wasser- und Greifvögel, aber auch Beutegreifer) aufgrund von Bleivergiftung - verursacht durch die Verwendung bleihaltiger Munition. Millionen (!) von Tieren quälen sich aufgrund des mangelhaften Schießvermögens eines Großteils von Jägern zu Tode. Bei Treibjagden auf Niederwild oder Bewegungsjagden auf Schalenwild werden die meisten (!) Tiere zunächst nur angeschossen. Die Erlösung durch den sogenannten Fangschuss gibt es - falls das Tier überhaupt gefunden wird - oft erst nach Stunden, häufig aber auch gar nicht. Bewegungs- oder Treibjagden werden für ein verletztes Tier nicht unterbrochen. Es gibt Untersuchungen, welche eine "Blattschussquote" (erster Treffer ist tödlich) bei Bewegungsjagden von nur 35 % feststellen. Billigend wird ferner in Kauf genommen, dass durch die Verwendung von Schrotmunition bei der Wasservogeljagd durch einen einzigen Schuss häufig drei, vier gar fünf Vögel verletzt werden. Eine weitere Jagdmethode, die gesellschaftliche Ächtung verdient, ist die Fallenjagd. Gerne berufen sich die Verantwortlichen in den Ministerien darauf, dass Totschlagfallen sofort töten. Da es aber keine Fallensysteme gibt, die selektiv z.B. nur eine Tierart fangen, werden viele Tiere oft lebensgefährlich, aber eben nicht tödlich verletzt.

Nach Meinung von JagdAberFair verstoßen sämtliche der genannten Sachverhalte gegen § 4 des Tierschutzgesetzes, der (gekürzt) wie folgt lautet: "Ist die Tötung eines Wirbeltieres ... im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd ... zulässig, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen."  "Mehr als unvermeidbare Schmerzen" aber entstehen durch die Verwendung von bleihaltiger Munition, durch die Verwendung von Schrotmunition bei der Wasservogeljagd, bei Treib- und Bewegungsjagden und durch die Fallenjagd. Ein oft unzureichendes Schießtraining und die fehlende Kontrolle der körperlichen Eignung (z.B. Sehtest) tun ein Übriges. All das sind Fakten, welche der Politik wohl bekannt sein dürften - schließlich sind die zuständigen Ministerien durchweg mit Jägern durchsetzt.

Eine Politik, welche diese Missstände duldet, ja unterstützt und fördert macht sich indirekt der Tierquälerei schuldig und verstößt gegen das Grundgesetz, welches ausdrücklich den Schutz des Tieres als Staatsziel definiert.


Dachs v. Helmut Sütsch, www.fuchsfilm.de

04.09.2010

Planungen der Länder zum Jagdgesetz

JagdAberFair befragte am 12.7.2010 die Länder zu ihren Plänen hinsichtlich der Jagdgesetzgebung - abgesehen von den Antworten aus Saarbrücken (das grüne Umweltministerium plant eine weitreichendere Novellierung des Jagdgesetzes, welches insbesondere auch Tierschutzaspekte berücksichtigen soll) und Berlin (hat bereits ein vergleichsweise fortschrittliches Jagdgesetz) und möglichen Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen (Koalitionsvertrag rot-grün: "Das Jagdrecht muss nach ökologischen und Tierschutzkriterien ausgerichtet werden. Praktiken, die mit dem Tierschutz unvereinbar sind, wollen wir künftig untersagen") ist das Ergebnis doch eher ernüchternd. Tierschutzrelevante Bedenken gibt es kaum, bisherige Gesetze hätten sich "bewährt". Weitere Jagdgesetznovellierungen planen Hessen (2013, Beratungen bereits im Gange) Sachsen-Anhalt (bereits vorgelegt), Sachsen (2012) und Schleswig-Holstein (2011). Eine Zusammenfassung der eingegangenen Antworten finden Sie hier in der Rubrik "Korrespondenz".

Lesen Sie hierzu auch Politik begünstigt Tierquälerei.