18.07.2015

Petition - helfen Sie uns die illegale Jagd auf Greifvögel zu stoppen

Bereits 1977 wurde die Jagd auf Greifvögel bundesweit verboten – doch abgeschossene, vergiftete oder gequälte Greifvögel sind nach wie vor trauriger Alltag. Helfen Sie mit, die illegale Verfolgung zu stoppen und unterzeichnen Sie jetzt unsere Petition!

Seit den 1970er Jahren stehen alle Greifvogelarten in Deutschland unter strengem Schutz. Dennoch werden weiterhin jedes Jahr Hunderte Greifvögel illegal verfolgt. Vergiftungen, Fang, Abschuss und die Zerstörung von Nestern verhindern die Bestandserholung und die Wiederbesiedlung verwaister Brutgebiete. Fast 700 Fälle mit über 1.100 toten Greifvögeln von 18 verschiedenen Arten wurden von Naturschützern in den vergangenen zehn Jahren dokumentiert, die Dunkelziffer unentdeckter Taten ist wesentlich höher. Neben dem Vogel des Jahres 2015, dem Habicht, sind auch Rotmilane, Seeadler und sogar seltene Schreiadler betroffen. Viele Greifvogelarten verbleiben auf der Roten Listen der gefährdeten Tierarten.

Steinadler - Bild: www.berndtfischer.de

Der Verfolgung dieser wunderbaren Tiere muss ein Ende gesetzt werden! Daher fordern wir:

Die effektive Aufklärung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln und zu diesem Zweck die Einrichtung geschulter Einheiten und Koordinationsstellen für Umweltkriminalität bei der Polizei und den Naturschutzbehörden nach dem Beispiel von NRW.

Ein Verbot des Verkaufs von Habichtfangkörben (auf Grundlage BNatschG §54 Abs. 6).

Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Aushorsten junger Habichte.

Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss oder Fang von Greifvögeln aufgrund behaupteter allgemeiner Schäden an Niederwild und Hausgeflügel.

Die Einrichtung von Horst-Schutzzonen, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit ruhen.

Petition jetzt zeichnen

Weitere Information: Jagd - Morden mitten in Deutschland, Frankfurter Rundschau

15.07.2015

Der letzte Rehkitz-Einsatz der Saison

Am 01.07.2015 wurde die Wildtierhilfe MV zum letzten Mal in dieser Saison angefordert. Bei Niex an der schönen Warnow sollten auf 10 ha die mannshohen Wiesen ausgemäht werden. Diese Flächen stehen unter besonderem Schutz und dürfen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden, um das Überleben der dortigen Jungtiere zu ermöglichen.

Rehkitze sind im Juli meistens schon gut auf den Beinen unterwegs, aber es gibt sie noch, die "Nachzügler". Immer wieder hören wir, das auch noch im Juli sehr kleine Kitze vermäht werden. Um dies zu verhindern waren wir dort mit unseren Drohnen im Einsatz. Nur sehr schwer konnten sich die Teilnehmer mit den Videobrillen den Weg durch das hohe Gras bahnen. Ein Jungtier konnte aufgespürt und vertrieben werden. Es wurden keine Kitze vermäht.


Damit schließt sich die Saison 2015 mit insgesamt 31 geretteten Rehkitzen, 2 Igeln, einem Stockentengelege und ungezählten Feldhasen die durch uns aufgespürt und in Bewegung gebracht wurden. Die Bilanz der insgesamt von uns geretteten Kitze liegt bei 69. Ein beachtliches Ergebnis das sich sehen lassen kann.

Wenn Sie die Arbeit der Rehkitz-Retter unterstützen möchten, finden Sie hier den Spendenlink

14.07.2015

Nordrhein-Westfalen: 1,74 ha Wald in der Hellwegbörde jagdfrei!

Von Julia Brunke, Zwangsbejagung ade

Ein schöner Auenwald in der Aheaue bei Schmerlecke inmitten ausgeräumter Ackerflur der Hellwegbörde als wichtiges Rückzuggebiet für Wildtiere – und ab 2016 auch Schutz vor den tödlichen Schüssen der Jäger.
Dr. Karl-Heinz Loske hat auf seinen hausnahen Grundstücken in Geseke in der mittelwestfälischen Hellwegbörde auf einer ehemals ausgeräumten Ackerfläche ein Biotop für Wildtiere geschaffen: Eigenhändig legte er Hecken, Wälder, Streuobstwiesen und Teiche an. 
Zweimal im Jahr musste die Familie machtlos mit ansehen, wie Jäger bei Treibjagden hier die letzten Hasen und Fasane sowie Rehe und Ringeltauben abknallten. Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2012 stellte der Biologe und Ökologe einen Antrag auf Befriedung seiner Grundstücke und legte ausführlich seine ethischen Gründe für die Ablehnung der Jagd dar: Er kann das Töten von Tieren, die auf seinen Grundstücken Schutz suchen, nicht mit seinem Gewissen vereinbaren.
Zum 1.4.2014 wurde eine 2,2 Hektar große Streuobstwiese durch die Jagdbehörde befriedet und zwei weitere Grundstücke, davon ach ein Waldgrundstück, zum 1.4.2016.  

Bach-Erlen-Eschenauwald in der Aheniederung inmitten der ausgeräumten Hellwegbörde 

Noch im Dezember 2014 hatten Jäger das Waldgrundstück in Schmerlecke trotz der Proteste des Biologen und seines persönlichen Einschreitens vor Ort bejagt – obwohl der Befriedungsantrag bekannt war. 
Die Jagdgenossenschaft lehnte die Befriedung grundsätzlich ab und bestand im Rahmen der Anhörung mit abstrusen Argumenten wie z.B. der „Durchbrechung des Solidarprinzips im ländlichen Raum“ und „übermäßigen Schäden durch Schwarzwild“ darauf, die Flächen erst nach Ablauf des Jagdpachtvertrages im Jahre 2025 zu befrieden. Besonders abwegig war dabei das Argument des Kreisjagdberaters Schulze-Derne, die „Ablehnung der Bejagung fernab von Wohnbebauung sei unglaubwürdig“. Im Umkehrschluß würde dies dann bedeuten, dass einen das Töten von Tieren nur stören kann, wenn man es sieht. Nach Auskunft eines Sachbearbeiters des Kreises Soest, sei diesem bei positivem Befriedungsbescheid mit Klage gedroht worden. 
Nach ausführlicher Prüfung stimmte der Kreis Soest aber dem Antrag von Dr. Loske auf Befriedung seiner Grundstücke aus ethischen Gründen zu. So heißt es in der Begründung im Bescheid vom 26.6.: »Eine ernsthafte und echte Gewissensbelastung bzw. ein innerlicher Gewissenskonflikt muss bei Ihnen im Falle des Tötens von Tieren im Rahmen der Jagdausübung auf Ihrem Grundstück angenommen werden«. Und weiter: »In einem von Ihnen herausgegebenen Sachbuch, das sich kritisch mit der Jagd auseinandersetzt, wird Ihre negative persönliche Einstellung zur Jagd hinlänglich und umfassend dokumentiert. Von daher ist Ihre Erklärung, dass Sie die Ausübung der Jagd auf Ihren Grundstücken aus ethischen Gründen ablehnen und nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, durchaus glaubwürdig
Für Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, Ihre Grundstücke jagdrechtlich befrieden zu lassen, ist die Begründung sehr aufschlussreich und sollte ermutigen. Unabhängig von der europarechtlichen Konformität der deutschen Jagdgesetzgebung in Bezug auf die Genehmigung von Befriedungsanträgen, lassen die Behörden offensichtliches Jägerlatein („übermäßige Wildschäden“, „lange Jagdpachten“, „drohende Seuchen“) oft nicht mehr gelten, sondern nehmen die Gewissenskonflikte für ethisch motivierte Jagdgegner ernst.
Wer eine Befriedung seiner Grundstücke in Erwägung zieht, dem erteilt Herr Dr. Loske gern unter folgender e-mail Adresse Auskunft: k-h.loske@t-online.de. Unter dieser Adresse kann auch auch sein Buch „Von der Jagd und den Jägern – Bruder Tier und sein Recht zu leben“ bestellt werden.

10.07.2015

Über die kriminelle Energie von Jägern und anderen Naturnutzern

Im deutschen Bermudadreieck verschwinden nicht nur Wolf, Luchs und Habicht

Es sind nicht nur Einzelfälle. Immer wieder werden Wölfe, Luchse und Greifvögel geschossen, in Fallen gefangen oder vergiftet. 
Einige Bundesländer dokumentieren die Fälle, aber nur in Nordrhein-Westfallen werden die Straftaten systematisch von einer Stabsstelle Umweltkriminalität im Umweltministerium verfolgt. 

Um den Bestand von Fasanen zu erhöhen sterben nicht nur viele hunderttausend Füchse und andere Beutegreifer, auch Bussard, Milan und Habicht werden illegal gejagt
Es sind mutmaßlich meistens Jäger und Landwirte, die in Greifvögeln eine Konkurrenz für ihr Niederwild, also für Hasen, Rebhühner und Fasane, sehen. Landesämter sprechen von "krimineller Energie, die bedenklich hoch ist" und von "einem systematischen Vorgehen".
Die Folge: Der Bestand des Habichts in Deutschland sinkt, die Zahl der Luchse im Bayerischen Wald stagniert bei 15, obwohl jedes Jahr acht bis zwölf Jungluchse geboren werden. In der Ausgabe 167 von Nationalpark gibt der Journalist Stephan Börnecke einen Überblick über die Verfolgung.

07.07.2015

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Bayern: Wiesengrundstück in Landshut endlich jagdfrei

Von Julia Brunke, Zwangsbejagung ade

Irmgard Bauderer freut sich, dass ihr ca. 10.000 Quadratmeter großes Wiesengrundstück im Landkreis Landshut nun offiziell jagdfrei ist, nachdem es vorher durch richterlichen Beschluss schon vorübergehend befriedet war. »Nun ist also mein Vogelbiotop endgültig jagdfrei und ich kann nur hoffen, dass sich viele Grundstücksinhaber dazu entschließen, ebenfalls Anträge zu stellen.«

Nach dem bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und dem darauffolgenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.1.2013 hatte sich das Verwaltungsgericht Regensburg der neuen Rechtssprechung angeschlossen und mit Beschluss vom 19.2.2013 in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück der ethischen Jagdgegnerin vorläufig nicht mehr gejagt werden darf.
(VG Regensburg, Beschluss v. 19.02.2013 - RN 4 E 13.183)



Im Mai 2015 ist das Grundstück vom Landratsamt endgültig für jagdfrei erklärt worden. »Ich musste zwar lange warten, aber nun ist es endlich positiv beschieden worden«, berichtet Irmgard Bauderer. »Allerdings kostete der Bescheid hier in Niederbayern über 1.000 Euro. Aber das war mir die Sache wert.«

05.07.2015

Halbjahresbilanz: mindestens 12 Tote durch Jäger oder Jagdwaffen

Jedes Jahr sterben in Deutschland im Mittel 30 bis 40 Menschen durch Jäger oder durch Jagdwaffen. Seit 2001 dokumentiert die Initiative zur Abschaffung der Jagd anhand von Pressemeldungen die Opfer von Jagdunfällen und Straftaten mit Jagdwaffen.

Von Januar bis Juni 2015 gab es bislang mindestens 12 Tote und viele verletzte Personen durch Jäger oder Jagdwaffen. Die Meldungen berichten insbesondere von Beziehungstaten (»Jäger erschießt Ehefrau«) und bewaffneten Auseinandersetzungen (»Jäger erschießt Nachbarn«). Die klassischen Jagdunfälle (»Jäger verwechselt Jagdkollegen mit Wildschwein«) kommen meist im Herbst dazu, wenn Jäger in Mannschaftsgröße mit ihren Hunden ausziehen, Felder umstellen oder Wälder durchkämmen, um flüchtende Wildschweine und Rehe zu töten. Opfer sind dann der Jagdkollege, der Treiber, aber auch Radfahrer, Spaziergänger, Reiter oder spielende Kinder.

Tödliche Beziehungsdramen mit Jagdwaffen (Jäger erschießt Nachbarn) sind keine Jagdunfälle, sondern Straftaten, die mit Jagdwaffen begangen werden. Offiziell gibt es dazu keine zentralen Statistiken, auch nicht vom Statistischen Bundesamt. Jäger zählen nur die „Strecke“ der getöteten Tiere, nicht aber die menschlichen Opfer ihres blutigen Hobbys.

Bild: Berndt Fischer

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Die Meldungen, die Sie im Folgenden lesen, wurden aufgrund von vorliegenden Presseberichten erstellt. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist vermutlich nur die Spitze des Eisbergs:

30.6.15: Jäger erschießt Nachbarn und sich (2 Tote)  „Zwei Tote nach Streit unter Nachbarn“, titelte BILD am 30.6.2015. Demnach soll ein 74-jähriger Jäger und Sportschütze seinen 77-jährigen Nachbarn vor dessen Haus in Meisdorf/Harz erschossen haben. Im Anschluss erschoss sich der Jäger selbst. Vorangegangen war immer wieder ein Nachbarschaftsstreit. Der Todesschütze hatte laut Polizei eine Waffenberechtigung.

17.5.15: Schusswechsel zwischen Jäger und Polizei (1 Toter)  Tödlicher Schusswechsel zwischen einem Jäger und der Polizei: Ein 74-jähriger Jäger aus Hessen widersetzte sich der Einweisung in eine Klinik - offenbar mit der Jagdwaffe in der Hand. Vorher hatte der Jäger eine Eskalation der Situation angedroht, berichtete t-online.de am 17.5.2015. "Nach ersten Ermittlungen des LKA hatte der 74-Jährige zuerst auf die Polizeibeamten geschossen. Mehrere Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) schossen daraufhin auf den Mann und verletzten ihn tödlich."

13.5.15: Jäger erschießt Frau und sich selbst (2 Tote)  "Jäger erschießt seine schlafende Frau und sich selbst", titelte FOCUS am 13.5.15. Demnach hat ein 71-jähriger Jäger im Kreis Böblingen seine 66-jährige schlafende Ehefrau und anschließend sich selbst erschossen. BILD meldete am 14.5.2015: "Im Haushalt befanden sich mehrere Schusswaffen – legal und amtlich registriert."

25.4.15: Hobby-Jägerin erschoss offenbar ihre beiden Nachbarn (2 Tote)  „Doppelmord in Wermelskirchen: Hat Jägerin (45) ihre Nachbarn erschossen?“, titelte BILD am 25.4.2015. Demnach sind ein 62-jähriger Mann und eine 47-jährige Frau in ihrer Wohnung erschossen worden. Anwohner hörten die Schüsse und alarmierten die Polizei. „Eine dringend tatverdächtige Frau (45) wurde festgenommen“, so BILD. „Die 45-Jährige ist als Jägerin im Besitz von Lang- und Kurzwaffen.“

14.4.15: 74-Jähriger erschießt Freundin und sich (2 Tote)  „Mann tötet Freundin und sich selbst“, titelte der Remscheider Generalanzeiger am 14.4.2015. Demnach hat ein 74-Jähriger erst seine 71-jährige Freundin und dann sich selbst erschossen. Die Polizei gehe von einer Beziehungstat aus, so die Zeitung. Für die Tatwaffe, eine Pistole, besaß der Mann keine Erlaubnis, für ein Gewehr hatte er eine Waffenbesitzkarte, so der Remscheider Generalanzeiger zwei Tage später.

13.1.15: Jäger stirbt bei Jagdunfall (1 Toter) in 50-jähriger Jäger wurde bei einem Jagdunfall im Unterallgäu tödlich verletzt. Dies berichtete die Augsburger Allgemeine am 13.1.2015Der Jäger wollte die Leiter seines Hochsitzes herabsteigen. Dabei löste sich ein Schuss, der den Jäger traf und ihn tödlich verletzte.

2.1.15: 78-Jähriger erschießt Frau und sich selbst (2 Tote)  Ein 78-jähriger Mann hat in der Sivesternacht erst seine Frau mit zwei Schüssen in den Bauch getötet und anschließend sich selbst erschossen. Vorangegangen war ein jahrelanger Scheidungskrieg. In der gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Essen und der Polizei Essen heißt es: „Nach ersten Ermittlungen gehen die Beamten der Mordkommission davon aus, dass der 78-jährige Mann zunächst seine Frau und dann sich selbst erschossen hat. Eine Verwandte fand die leblose Seniorin (79) mit Schussverletzungen im Keller des Hauses. Ihr getrennt lebender Ehemann wurde anschließend in seiner Wohnung im gleichen Haus tot aufgefunden. Neben ihm lag die vermutlich zur Tat verwendete Schusswaffe.“ Ob der Mann Jäger oder Schütze war, ist nicht bekannt. BILD berichtete am 3.1.2015, dass er oft zum Fischen fuhr.

Bild: Sperbereule, von Berndt Fischer

Spaziergänger und Erholungssuchende angeschossen:

23.1.15: Spaziergänger im Wald angeschossen  "Mordanschlag oder Jagdunfall? - Spaziergänger im Wald angeschossen", titelte BILD am 23.1.2015. Demnach wurde im Landkreis Oberhavel wurde ein 54-jähriger Spaziergänger auf dem „Wiesenweg“ durch einen Schuss in den Bauch lebensgefährlich verletzt.
         
22.1.15: Jogger angeschossen  In einem Waldstück bei Detmold wurde ein Jogger angeschossen. Dies berichtete das WDR Fernsehen am 22.1.2015: „Der 46-jährige aus Lage war am Dienstag (20.1.2015) in dem Wald unterwegs und hatte bereits 350 Meter zurückgelegt, als ihn eine Kugel am Bein traf.“ Der angeschossene Mann sei schwer verletzt selbst zum Klinikum Lippe gefahren. Die Polizei vermute einen Jagdunfall.

Beim Nachbarschaftsstreit geschossen

25.4.15: Nachbarschaftsstreit eskaliert  „Nachbarschaftsstreit eskaliert: Schenkenzeller Waffennarr schießt durch Eingangstüre“, titelte NRWZ am 25.4.2015. Demnach hatte ein 71-Jähriger durch eine geschlossene Eingangstür der Nachbarswohnung geschossen. Neben der Tatwaffe beschlagnahmte die Polizei noch weitere 18 Schusswaffen, bei denen es sich zum größten Teil um Jagdwaffen handelt. Gegen den 71-Jährigen seien strafrechtliche Ermittlungen wegen versuchter, gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden.

Auf Häuser geschossen, Fenster von Kugeln durchschlagen

20.3.15: Jagdkugel schlägt in Haus ein „Verirrtes Projektil fliegt in Wohnung“, titelte die Allgemeine Zeitung am 20.3.2015 und berichtete, dass im rheinhessischen Eicher mehrere Kugeln in ein Haus einschlugen: Eine Kugel durchschlug die Scheibe eines Fensters, ein Projektil durchschlug zwei Türen und blieb schließlich in der Außenwand stecken. "Elf Meter ist die Kugel durch die Wohnung geflogen", zitiert die Zeitung den Hausbewohner. "Meine Frau ist vielleicht 20 Sekunden vorher genau durch die Schusslinie gelaufen. Sie hat ein Riesenglück gehabt, wir feiern jetzt ihren Geburtstag zwei Mal."
Wie sich herausstellte, hatte ein Jäger auf dem Feld geschossen.

20.1.15: Jagdprojektil durchschlägt Fenster  „Geschoss bei Treibjagd fehlgeleitet“, meldete die Polizei Wolfsburg am 20.1.2015. In Papenrode hatte ein Jagdprojektil das Fenster eines durchschlagen. Die Ermittler gehen davon aus, dass das fehlgeleitete Geschoss aus dem Gewehr eines Jägers stammt, der an der einer Jagd im angrenzenden Meinkoter Revier beteiligt war. Der Jäger hatte bei einer Nachsuche ein Wildschwein verfehlt. Stattdessen wurde das Wohnhaus getroffen, das Projektil sei auf dem Fußboden gelandet.

8.1.15: Jäger trifft versehentlich Kinderbett  "Säugling hat Glück: Jäger trifft versehentlich Kinderbett", titelte die Neue Osnabrücker Zeitung NOZ am 8.1.2015. Demnach durchschlug die Gewehrkugel eines Jägers den Rollladen und den Fensterrahmen des Schlafzimmers eines Hauses im pfälzischen Rockenhausen. In dem Schlafzimmer hatten sich die Eltern am späten Abend mit ihrer sieben Monate alten Tochter hingelegt. Laut Polizei sei die Kugel neben dem Kopf des Babys liegen geblieben, habe den Säugling aber nicht verletzt. "Als Urheber ermittelte die Polizei einen Jäger", so die NOZ.

13.1.15: Wenn Schrotkugeln aufs Dach prasseln  Die Kreiszeitung Diepholz berichtete am 13.1.2015 über die Beschwerden von Anwohnern über eine Treibjagd in unmittelbarer Nähe der Häuser. Demnach hätten Anwohner Munition auf ihren Grundstücken gefunden.
         
6.1.15: Treibjagd - Geschoss durchschlägt Scheibe "Treibjagd: Geschoss durchschlägt Scheibe", titelte die Westdeutsche Allgemeine Zeitung am 6.1.2015. Demnach hat eine Gewehrkugel am Samstagnachmittag ein doppelt verglastes Wohnzimmerfenster durchschlagen und dort ein sauberes Loch hinterlassen, während die zweite Scheibe zersplittert sei. Danach habe die Kugel den Parkettboden gestreift und sei schließlich neben dem Sofa liegen geblieben - und zwar während der Hausbesitzer auf einem Sessel im Wohnzimmer saß und auch der Sohn im Zimmer war. „Der Hausbesitzer hatte Glück, dass er von dem Geschoss nicht getroffen wurde“, zitiert die WAZ einen Polizeisprecher. Die Polizei vermutet, dass das Geschoss aus einer Jagdwaffe stammt, denn im Wald fand zu dem Zeitpunkt eine Treibjagd mit 25 Jägern statt.

Schüsse auf fahrende Autos

20.3.15: Schüsse auf vorbeifahrende Autos  Mit einem Jagdgewehr hat ein Mann am Morgen des 19.3.2015 zwischen 5.15 Uhr und 5.30 Uhr zwischen Gresaubach und Steinbach auf vorbeifahrende Fahrzeuge geschossen. Dies berichteten sr-online am 19.3.2015 und salue.de am 20.3.2015. Laut Polizei wurden sechs Pkw beschädigt und eine Person verletzt. Gegen den Schützen wurde am 20.3.2015 Haftbefehl erlassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen 13-fachen versuchten Mordes.

Jäger trifft Jäger:

19.5.15: Schuss ging nach hinten los  "Nordhessen: Schuss ging nach hinten los", meldete nh24.de am 19.5.2015. Ein Jäger wollte einen Waschbären erschießen - und traf sich selbst mit einem Projektil den Bauch. Schwer verletzt musste er mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden.

17.6.15: Jäger schießt sich in die Hand und in eine Autoscheibe  Ein 65-jähriger Jäger aus Thüringen hatte gegen Mitternacht ein Wildschwein geschossen und befand sich auf dem Heimweg. Das Gewehr trug er geladen über der Schulter, eine Hand am Lauf. Ein Schuss löste sich und verletzte den Jäger schwer. "Der Gewehrschuss muss außerdem eine Autoscheibe zerschlagen haben, denn auch am Mittwoch befanden sich noch zahlreiche Glassplitter auf dem Feldweg mit den Betonplatten", so die Thüringer Allgemeine am 17.6.2015.

3.3.15: Jäger trifft Jäger - Schwer verletzt  "Jäger in Ostsachsen angeschossen und schwer verletzt", titelte DIE WELT am 3.3.2015. Demnach hat ein 53-jähriger Jäger bei einer Jagd auf Wildschweine ein 27-Jährigen in den Oberschenkel getroffen. Er musste schwer verletzt mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden. Die Kriminalpolizei habe die weiteren Ermittlungen übernommen.

04.07.2015

Jägerlatein Nr. 143: "Jagd ist angewandter Naturschutz"

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Lesen Sie auch: Jagd und Naturschutz - ein Zielkonflikt 

Bisher bereits erschienen:
Jägerlatein Nr. 186   "Schuss - und tot!"
Jägerlatein Nr. 222   "Grünes Abitur"
Jägerlatein Nr. 234   "Artenschutz"