09.09.2011

Deutscher Jagdschutzverband: keine Empfehlung zur Verwendung bleifreier Munition

Seit über 20 Jahren wird in Deutschland über die Verwendung bleihaltiger Munition gestritten. Während Natur-, Tier- und Umweltschützer darauf hinweisen, wie schädlich der gemäß einer EU-Studie jährliche Eintrag von etwa 1.000 Tonnen Blei in die Natur durch die Jagd ist, verweist der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) auf mögliche Sicherheitsrisiken bei der Verwendung von Alternativen des hochgradig giftigen Schwermetalls.

Blei reichert sich in der Landschaft an, vergiftet immer wieder Wildtiere und ist auch für den Menschen ein Risiko.

In einigen Bundesländern ist die Verwendung von bleihaltiger Munition an Gewässern inzwischen gesetzlich verboten. Der Grund: Viele Wasservögel hatten Bleivergiftungen, weil sie Schrotkörner gefressen hatten.

Ein beträchtlicher Teil der pro Jahr in Deutschland etwa neun Millionen (inkl. Dunkelziffer) durch die Jagd getöteten Tiere stirbt jedoch nach wie vor durch bleihaltige Munition. Vergiftungsgefährdet sind dadurch vor allem auch aasfressende Greifvögel wie Bussard, Adler, Milan oder Kornweihe. Das Schwermetall kann über den Verzehr angeschossener Beutetiere in den Verdauungstrakt der Greifvögel gelangen. Jeder dritte bis vierte der seltenen Seeadler stirbt in Deutschland deshalb an Bleivergiftung.

Auch Menschen, die viel Wild essen, sind durch Bleigeschosse gefährdet. Trifft das Projektil beim Tier nämlich einen Knochen, werden feinste Bleipartikel weit in das Gewebe gestreut. Und wird dieser Bereich nicht großzügig herausgeschnitten, nimmt der Mensch beim Verzehr das giftige Schwermetall auf. Blei kann eine chronische Vergiftung hervorrufen, die sich unter anderem in Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung und Defekten der Blutbildung, des Nervensystems und der Muskulatur zeigt. Bleivergiftungen sind besonders für Kinder und Schwangere gefährlich.

Risiko Bleivergiftung: Junger Seeadler Haliaeetus albicilla, Bild: Rainer Altenkamp


Während das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bereits 2007 vereinzelt sehr hohe Bleibelastungen in Wildschweinproben bestätigt hat und u.a. die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen empfiehlt, aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf bleihaltige Munition zu verzichten, sehen die Umwelt- der Landwirtschaftsminister sowohl des Bundes als auch der Länder bisher keinen Anlass die Jagd mit giftiger bleihaltiger Munition flächendeckend zu verbieten, wie dies bereits in den Niederlanden und in Dänemark der Fall ist.

Ein seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Auftrag gegebenes Gutachten bei der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen (DEVA) kam in diesem Frühjahr zu dem Ergebnis, dass keine stärkere Gefährlichkeit bleifreier Munition gegenüber bleihaltiger Munition nachgewiesen werden kann. Bleifreie Munition ist auch seit langem verfügbar.

Während das Stadtforstamt der Hansestadt Rostock seinen Jagdbetrieb bereits 2008 auf bleifreie Munition umgestellt hat und darin einen wesentlichen Beitrag zu einer verantwortungsvollen Jagd sieht, zieren sich der Deutsche Jagdschutzverband und seine Landesverbände nach wie vor, sich vehement für eine umwelt- und verbraucherfreundlichere Variante der Munition einzusetzen. Auf der Internet-Seite des DJV gibt es nicht einen aktuellen Hinweis zu diesem Thema.

Weitere Informationen:


04.09.2011

Zitate der Unterzeichner zur Puttrich-Petition gegen Gesetzgebungswillkür von Politikern (Teil 1)

Jagd ist Frevel an der Menschlichkeit.

Sehr gut formulierte und vernünftig begründete Petition.

Schade das Frau L. Puttrich, obwohl sie das Amt der Umweltministerin bekleidet, scheinbar nicht dazu in der Lage ist ihr Handeln fachlich kompetent und vor allem ehrlich zu begründen.

Ein Armutszeugnis nicht nur für Hessen.

Nehmen Sie diesen Entscheid zurück, denn wir verstehen es nicht!

Es ist erschreckend, wie der Tierschutz mit Füßen getreten wird und die Interessen einer einzigen Gruppe in der Minderheit vertreten werden.

Ich bin fassungslos, dass all diese armen Geschöpfe in einer unerträglichen Form von Rechtlosigkeit Teil dieser Schöpfung sind. Wer so beschämend mit ihnen umgeht, verletzt auch die Menschenwürde.

Mir ist das Thema wichtig, weil eine Verlängerung der Jagdzeit auf Dachse durch nichts zu rechtfertigen ist.

Geschenk an die hessischen Jäger - Puttrich verlängert die Jagdzeit


Tiere und Kinder, sie sind die schwächsten in jeder Gesellschaft und brauchen unsere absolute Unterstützung, immer und überall.
Im Tierschutz gibt es so viele Baustellen, dass es wichtig ist, so viel wie möglich öffentlich zu machen.

Schwarz-Gelb scheint über Leichen gehen zu wollen. Wir wollen eine Kultur des Lebens, nicht des Tötens, sowohl bei Menschen als auch den Tieren.

Weniger Politik-Klüngel  - mehr Basisdemokratie!

Wieder einmal ein klarer Fall, bei dem die Lobby einer kleinen Minderheit mit Hilfe inkompetenter Politiker das Recht mit Füssen tritt.

Jagd ist eine Scheußlichkeit aus dem letzten Jahrtausend.

Das ist reine Willkür!

Wir nehmen uns den egoistischen Anspruch heraus, alle Landschaften für unsere Zwecke zu nutzen und auszubeuten.

Bitte, sehr geehrte Frau Ministerin, agieren Sie doch so, wie Sie sich auch behandelt wissen wollen: "Leben und leben lassen!"

Das Bejagen von Dachsen an sich empfinde ich schon als vollkommene Fehlentscheidung.

Wenn es sich hierbei nicht um Amtsmissbrauch handelt was ist es dann?


03.09.2011

Muss der Mensch jagen?

Von Mario Natale (kommunaler Revierförster Saarlouis) – Auszug aus „Das Märchen von der Ökojagd“, August 2011

„Raubtier“ Mensch?
Jäger geben gerne vor, sie müssten die Rolle der Raubtiere übernehmen. Dabei ist umstritten, ob Raubtiere (Beutegreifer) die Populationsdichte ihrer Beutetiere wesentlich beeinflussen. Fest steht, dass die Räuberdichte vom Beutetiervorkommen abhängt und eben nicht umgekehrt. Raubtiere leisten ihren Beitrag vorrangig hinsichtlich Selektion der schwachen und kranken oder unaufmerksamen Beutetiere und verbessern damit deren genetische Substanz.

Wonach selektiert aber ein menschlicher Jäger? Tatsächlich kann er überhaupt nur eingeschränkt selektieren, denn die Gesetze verhindern dies teil- und zeitweise, wie z.B. durch Schonzeiten. Vom Hochsitz aus oder bei einer Treibjagd kommt es zudem niemals zum Kräftemessen wie bei Wildtieren. Der Jäger mit Hochleistungsoptik und komplizierten Präzisionswaffen bekommt fast Alles vor die Flinte. Und meistens schießt er es auch. Nicht unbedingt jedes einzelne Tier, aber alle Kategorien: mal ein krankes Tier, überwiegend aber kerngesunde Tiere und gelegentlich sogar kapitale Hirsche, Rehböcke oder Keiler. Wonach soll ein bewaffneter Jäger ohne Raubtierinstinkt auch selektieren? In der Evolution ist der Mensch längst nicht mehr als Jäger vorgesehen. Und durch ein Fernglas sind die Evolutionskriterien des Wildes nicht erkennbar. Der Zufall entscheidet. Eine Selektion nach den Gesetzen der Natur spielt sich im Verborgenen ohne Jäger ab.

Muss der Mensch jagen?
Wer die angebliche Notwendigkeit der Jagd als Raubtierersatz hinterfragt, gelangt schnell zu Widersprüchen. Es ist doch wohl kaum eine Notwendigkeit, welche Jagdurlauber regelmäßig ins Ausland zieht, um dort auf Großtiere (sogar Raubtiere) zu jagen? Worin liegt die Notwendigkeit bei der Jagd auf sogenanntes Niederwild wie Schnepfe oder Rebhuhn, welches Großraubtieren überhaupt nicht zum Opfer fallen würde? Warum wird das einheimische Raubtier Fuchs bekämpft, wenn man dies bei Großraubtieren als Fehler der menschlichen Vergangenheit einsieht? Und warum beruft sich die Jagd vorrangig auf ein Grundrecht, das mit wildbiologischen Aspekten überhaupt nichts zu tun hat („Eigentumsrecht“)?

Unter Berücksichtigung, dass der Mensch nicht nach den Gesetzen der Natur selektieren kann, muss man wohl eingestehen, dass wildbiologische oder ökologische Argumente für die heutige Jagd nicht vorrangig sein können. Das ist auch bei angeblich „ökologischen“ Jagdverbänden nicht anders. Das Attribut „ökologisch“ soll zwar suggerieren, dass eine an der Umwelt und an Naturgesetzen orientierte Jagd erfolgt. Eine tatsächlich ökologische Jagd im Sinn der Wortbedeutung müsste allerdings den natürlichen Prozessen immer Vorrang geben. Sie müsste dann das Ziel haben sich letzten Endes selbst irgendwann überflüssig zu machen. Dieses Ziel hat zweifelsfrei kein Jagdverband, denn alle verstehen sich ausdrücklich vorrangig als Jagd-Verband, und ihre Mitglieder sich vorrangig als Jäger und nicht als Tier-, Natur- oder Umweltschützer.
Muss der Mensch jagen? Resultat einer Fuchsjagd.

„Wald vor Wild“?
Im Namen der „ökologischen“ Jagd wird von Forstleuten gerne das Motto „Wald vor Wild“ propagiert, was eine radikale Jagd auf Reh und Hirsch bedeutet. Motiv sind mögliche Fraßschäden durch Wild an Forstpflanzen, vorwiegend am natürlichen Nachwuchs junger Bäumchen. Das Wild soll möglichst keinen Einfluss auf die vorkommenden Baumarten haben. Die Logik: Wenn der Faktor Wild ausgeschlossen ist, kann der Wald ganz „natürlich“ wachsen.

Mit dem radikalen Motto grenzen sich die „Ökojäger“ (häufig Forstleute) bewusst von den konservativen Jägern ab, die gegensätzlich oft ohne Rücksicht auf die Waldsituation vorrangig um die „Hege“ hoher Wildbestände bemüht sind. „Wald vor Wild“ definiert die ausschließliche Priorität des Waldes. Das Motto ist tatsächlich wörtlich und ernst gemeint. Aus ökonomischer Sicht eines Waldeigentümers ist es nachvollziehbar. Ökologisch ist eine solch einseitige Perspektive allerdings zweifelsfrei genauso wenig wie das Gegenteil, eine zuchtartige Wildbewirtschaftung im Gehege Wald. Das sogenannte Schalenwild ist Bestandteil unseres Ökosystems. Wenn Wechselbeziehungen zur Vegetation einfach unterbunden werden, indem der Faktor Wild ausgeschaltet werden soll, kann von einer Lehre über diese Beziehungen (=Ökologie) wohl keine Rede mehr sein.

Das Motto „Wald vor Wild“ erscheint demnach nicht ökologisch im Wortsinn. Ziel einer „ökologischen“ Jagd darf nicht sein, den vorhandenen Lebensraum für bestimmte Tierarten zu sperren. Ziel müsste vielmehr sein, ein Gleichgewicht zu fördern, das der jagende Mensch aufgrund eigener Befangenheit nicht herstellen kann. Denn alle Jäger jagen ausnahmslos einfach zu gerne selbst.

Wald ohne Jagd
Dass ein Wald ohne Jagd auskommen kann, zeigen verschiedene Nationalparks, z.B. der italienische Nationalpark Gran Paradiso, wo seit 1922 nicht gejagt wird. Handfeste ökologische Gründe, weshalb in deutschen Nationalparks kein generelles Jagdverbot besteht, gibt es nicht. Die Jägerschaft konnte sich bisher jagdpolitisch durchsetzen, wie es sich auch aktuell in einigen Punkten der saarländischen Jagdgesetznovellierung abzeichnet. Solange sich die Jägerlobby jagdpolitisch sogar überwiegend in Nationalparks durchsetzen kann, können Tier- oder Naturschützer mit ihrer Forderung nach einer generellen Abschaffung der Jagd nur ins Leere laufen. Dabei wären Erkenntnisse aus verschiedenen einheimischen Nationalparks über mehrere Wildtiergenerationen hinweg eine wichtige Diskussionsgrundlage.

Die These der Notwendigkeit der Jagd ist in Wirklichkeit nämlich bloß ein von Jagdscheininhabern aufgestelltes Postulat (Behauptung). Wir haben keine Erfahrungen darüber, wie sich Deutschland über mehrere Waldgenerationen (Jahrhunderte) ohne Jagd entwickeln würde. Die fachliche Kompetenz für Szenarien wird bisher ausschließlich jagdlich befangenen Jagd- und Forstleuten zuerkannt.

01.09.2011

Eigentum verpflichtet - Jagdsteuer

Landauf, landab werden Kommunen seitens der Jagdverbände unter Druck gesetzt, die Jagdsteuern zu senken, wenn nicht gar abzuschaffen. Als ein Argument wird häufig die Beseitigung von durch Unfällen getöteten Tieren durch die Jäger genannt.  Ein Unbekannter Leserbriefschreiber bringt die sich aus der Jagd und dem Jagdgesetz ergebende Verpflichtung zur Entsorgung des sogenannten Fallwildes mit nachfolgendem Beitrag auf den Punkt:

Ein Wildtier gehört niemandem - bis es tot ist. Dann geht es in das Eigentum des Jagdpächters über. Der es verwerten und hierdurch seinen Nutzen aus dem Kadaver ziehen kann. I.d.R. wird also das Eigentum durch Tötung begründet. Dieses Vorrecht ist gesetzlich geschützt. Wer ein angefahrenes Tier in den Kofferraum schmeißt, macht sich strafbar. Wilderei. Mit einer Strafandrohung bis zu 3 Jahren Haft! Welches Eigentum in Deutschland wird sonst noch so geschützt?


Wird ein solches Tier jedoch angefahren, ist es oft für den Jäger nicht mehr zu "gebrauchen". Also verliert so mancher das Interesse an seinem Eigentum. Auch wenn hiervon eine Gefahr für weitere Verkehrsteilnehmer ausgeht! Selbst wenn der verursachende Kraftfahrer das Tier zur Seite räumt (mitnehmen darf er es ja nicht), besteht weiter die Gefahr, dass z.B. ein Fuchs sich an dem Aas sättigen will. Der nächste Unfall ist absehbar. Wenn ein Jagdpächter sich ergo seiner angeblich "freiwilligen Verpflichtung", das tote Tier zu entsorgen, bzw. das sterbende Tier zu erlösen (und dann zu entsorgen) entziehen will, sollte er von der Gemeinde bzw. dem Waldbesitzer als "Zustandsstörer" auf Ersatz der entstehenden Kosten verklagt werden!

Eigentum verpflichtet, auch wenn man keinen geldwerten Vorteil daraus ziehen kann! Sollte ein Jäger dann seine Lust an seinem Hobby verlieren, so wäre das der erste Schritt, dass sich die Populationen endlich wieder selbst regeln könnte!

Schnell ist ein Wildunfall geschehen - Jäger setzen Kommunen
mit fadenscheinigen Argumenten unter Druck
© Winsmann / djv
Zum kommentierten Artikel: Jagdsteuer für Jäger eine Strafe