28.04.2012

Teil 1: Position des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) zur Fallenjagd

Anlässlich eines Fallenjagdsymposiums hat der DJV in einem Eckpunktepapier seine bisherige Einstellung zur Erfordernis der Fallenjagd in Deutschland bekräftigt. Aus Sicht der großen Naturschutzverbände, des Ökologischen Jagdverbandes und weiterer Tier- und Naturschutzorganisationen ist die Fallenjagd weder aus dem Blickwinkel des Artenschutzes noch aus dem des Tierschutzes vertretbar. In den folgenden Wochen erläutert Ihnen Wildtierschutz Deutschland hier seine Kontra-Positionen:

DJV Position 1:
Die Fangjagd sei ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Ohne sie sei eine effektive Bejagung von heimischen und eingewanderten Prädatoren (Anm. Red. = Beutegreifer, hier  = Fuchs, Dachs, Waschbär, Marder u.a.) nicht möglich.

In Deutschland werden im Rahmen der Jagdausübung jedes Jahr über eine Millionen Beutegreifer getötet, viele durch den Einsatz von Fallen. Der von Jägern immer wieder beschworene Nutzen für die Artenvielfalt ist nicht gegeben.  Selbst eine vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) als vermeintliche Argumentation für die Fallenjagd zitierte Studie von Bellebaum/Langgemach konstatiert, dass beispielsweise die Ausbreitung von Marderhund und Waschbär durch die Jagd nicht einmal ansatzweise verhindert oder verlangsamt wurde und sich selbst bei Zahlung von Abschussprämien an Jäger Fuchsbestände nicht nachhaltig reduzieren ließen. 

Allenfalls in sehr kleinen, intensiv bejagten Habitaten, die von der Zuwanderung abgeschottet sind, mag sich die Reduzierung von Fuchs und Marder auch mittels des Einsatzes von Fallen kurzfristig positiv auf Restbestände von Bodenbrütern auswirken.  

Jungfüchse direkt am Bau gefangen, Bild: Jo Kurz

Der Grund ist einleuchtend: nicht Fuchs, Marder, Waschbär und Co. sind für den Verlust geeigneter Lebensräume für Bodenbrüter und Niederwild verantwortlich, sondern Flurbereinigung und industrielle Landwirtschaft. Die Jagd, wie der DJV sie propagiert, betreibt keine Ursachen-, sondern Symptombekämpfung, die auch noch nach hinten losgeht, weil Bestandsverluste durch höhere Geburtenraten und Zuwanderung schnell kompensiert und sogar überkompensiert werden.

Dass die Jagd z.B. auf Füchse keineswegs ein Beitrag zum Artenschutz ist, belegen auch folgende Zahlen: nach Angaben des DJV sind in den vergangenen 10 Jahren über 6 Millionen Füchse getötet worden, die Anzahl der Rebhühner hat sich seitdem etwa halbiert und ist seit den 1990er Jahren sogar auf weniger als ein Viertel eingefallen.  Das Rebhuhn wird im Übrigen  - obwohl es auf den Roten Listen gefährdeter Arten steht -  nach wie vor bejagt. Ähnliches gilt für den Feldhasen: sein Bestand ist trotz der hohen Fuchsstrecke kontinuierlich rückläufig und hat  - bei nach wie vor intensiver Bejagung -  in der vergangenen Jagdsaison einen Bestandstiefstand von etwa 1,2 Millionen Tieren erreicht.

Die Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd/Schleswig- Holstein übrigens und andere ökologisch orientierte Jagdgemeinschaften lehnen, gestützt auf den gegenwärtigen fachlichen Wissensstand, den Einsatz von Fallen, der das Ziel hat, Bestände von Raubsäugern zu reduzieren, ab. Aus gutem Grund, wie ja auch aus den vom DJV zitierten Forschungsarbeiten von Langgemach und Bellebaum (1995) hervorgeht:


"Diese Schwierigkeiten auf Inseln deuten an, wie viel schwieriger es auf dem Festland bei uneingeschränkter Zuwanderung ist, Raubsäuger zu reduzieren. Die Ausbreitung und rapide Bestandszunahme von Marderhund und Waschbär wurden auch durch eine Bejagung ohne Schonzeit nicht ansatzweise verhindert, wahrscheinlich nicht einmal verlangsamt."

"Für den Fuchs nehmen HEYDON & REYNOLDS (2000) an, dass die in Großbritannien üblichen Formen der Bekämpfung, die deutlich weiter gehen als die deutschen Jagdmethoden, die Dichte regional begrenzen können. Nach HEWSON (1986) dagegen konnten vergleichbare Methoden die Fuchsfamiliendichten in einem schottischen Gebiet nicht verringern."

"Auch bei Zahlung von Abschussprämien an Jäger ließen sich tollwutfreie Fuchsbestände nach der Erfahrung in verschiedenen Ländern nicht nachhaltig reduzieren (z. B. Schweiz: KAPHEGYI & BREITENMOSER 1995; Australien: ANONYMUS 2003)."

"In anderen Ländern ist mehrfach versucht worden, zumindest lokal die relevanten Prädatoren zu dezimieren, wobei die meist jagdlich motivierten Maßnahmen die Vernichtung einer möglichst großen Zahl potenzieller Nesträuber (v. a. Raubsäuger und Rabenvögel) unabhängig von deren Anteilen an Nestverlusten anstrebten, z. B. in der nordamerikanischen Prärie (SARGEANT et al. 1995; SOVADA et al. 2001) oder in England (z. B. TAPPER et al. 1996). Die meisten Maßnahmen konnten wenigstens die Bruterfolge steigern, aber nur selten die Brutbestände im darauffolgenden Frühjahr (Übersicht: CÔTÉ & SUTHERLAND 1997)."

"An der Ostseeküste Schleswig-Holsteins hat die Fuchsbejagung in Schutzgebieten die Präsenz von Füchsen nicht merklich verringert. Auf dem Graswarder blieb z. B. die Prädation auf Gelege und Jungvögel der Sturmmöwe unverändert hoch (KUBETZKI 2002). Am Bottsand wurden Erfolge nur erzielt, wenn gleichzeitig ein Elektrozaun betrieben wurde (BEHMANN 1998)."

"In Deutschland fanden Versuche zur Fuchsreduzierung bisher gewöhnlich mit Hilfe der örtlichen Jagdpächter statt. Trotz gesteigerter Abschüsse in Projektgebieten wurden aber keine oder nur kurzfristige Erfolge erzielt. Auch bei intensiver Kooperation mit den Jägern und Zahlung von Prämien über zehn Jahre in zwei Trappenschongebieten in Brandenburg ließen sich keine messbaren Veränderungen der Prädationsverluste erzielen (SCHWARZ et al. 2005)."

"Ebenso wie bei den Großtrappen im ungarischen Mosongebiet scheint die Kombination von konsequenten Lebensraumveränderungen und intensiver Beutegreiferbejagung eine Zunahme der Birkhühner ermöglicht zu haben (K.-H. KOLB in WÜBBENHORST & PRÜTER 2004). Welchen Anteil jeweils Habitatverbesserung und Raubsäugerbejagung haben, lässt sich kaum ermitteln. Erwähnenswert ist, dass im Moson-Gebiet die Niederwildjagd die einzige Art der Landnutzung ist, wodurch einerseits keine Kompromisse zur Aufrechterhaltung der Landwirtschaft notwendig sind, andererseits eine hohe Motivation bei der Beutegreiferreduktion besteht."

In Teil 2 zur Fallenjagd geht es um die Reduzierung von Waschbär, Marder und Fuchs im Siedlungsbereich

Teil 3: Position des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) zur Fallenjagd / Nutzung natürlicher Ressourcen



19.04.2012

Müssen Jäger Katzen töten?

Es gibt wenig öffentlich zugängliche Zahlen über die Anzahl der im Rahmen der Jagdausübung getöteten Katzen. Offizielle Statistiken weisen z.B. für Nordrhein-Westfalen für das Jagdjahr 2010/2011 eine Katzenstrecke von 12.249 Tieren aus, in Schleswig-Holstein wurden 6.183 Katzen als offizielle Strecke gemeldet. „Eine Hochrechnung der offiziellen Zahlen anhand der Anzahl der Jäger ergäbe für Deutschland etwa 55.000 bis 110.000 getötete Katzen, inklusive Dunkelziffer dürfte deren Anzahl aber weit über 200.000 liegen“ erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland.

Wie auch immer – einhundertausend oder zweihunderttausend bedeuten emotional gesehen tausendfaches Leid für Familien, die geliebte Familienmitglieder verlieren, und rechtlich gesehen nicht nur einen Widerspruch zu geltendem Tierschutzrecht, sondern auch einen Eingriff in das Eigentumsrecht. Der Gesetzgeber hat die entsprechende Regelung weitgehend unverändert aus dem Reichsjagdgesetz von 1934 übernommen, davor war die „Tötung revierender Hunde und Katzen“ bereits im Preußischen Jagdgesetz von 1848 geregelt.

Im Visier des "Jagdschutzes"
Bild: Wildtierschutz Deutschland

Zur Rechtfertigung des Katzenabschusses gibt es keine nennenswerte Literatur – was schon die geringe Bedeutung des Themas für den Artenschutz belegt. In einigen von Jägern zitierten Studien, wird die Auswirkung von Katzenprädation auf Singvögel allenfalls am Rande erwähnt. Es gibt aber keinerlei Belege dafür, dass Hauskatzen in Deutschland irgendeine Tierart im Bestand gefährden könnten. Selbst wenn man einräumt, dass Katzen eine besondere Gefahr gerade für Jungvögel sind, so muss man doch wissen, dass Vögel ihre Jungtierverluste von Natur aus mittels mehrerer Bruten im Jahr ausgleichen.

Die Sinnlosigkeit des Tötens von Katzen aus vermeintlichen Gründen des Artenschutzes verdeutlichen auch folgende Zahlen:

Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 6 Millionen Katzen, die als Freigänger und potentielle Vogeldiebe unterwegs sind. Durch den jagdlichen Eingriff werden weniger als 5 % dieses Bestandes getötet, was aus Sicht des vorgegaukelten Artenschutzes aber vollkommen ineffizient ist.

In einer Pressemitteilung spricht der Deutsche Jagdschutzverband davon, dass etwa 2 Millionen verwilderte Katzen jährlich 6 Millionen Singvögel erbeuten –  nach Berechnungen des Deutschen Rates für Vogelschutz kommen in Deutschland jedes Jahr über 300 Millionen Jungvögel zur Welt. Auch diese Relation macht anschaulich, dass das Töten von Katzen nicht einmal ansatzweise dem Artenschutz dient. Selbst wenn man davon ausginge, dass freigehende Katzen jedes Jahr theoretisch die Hälfte des Jungvogelbestandes erbeuten würde, wie es Vogelschützer vorrechnen - der Jagdschutz würde diese Menge lediglich um 5 % reduzieren.

Dazu Wildtierschutz Deutschland: „Der konservativen Jägerschaft ist es in den vergangenen Jahrzehnten gelungen, eine grundlegende an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierte Novellierung der Jagdgesetzgebung zu verhindern. Man könnte den Eindruck haben, ihnen das Privileg des Jagdschutzes zu nehmen, also des Tötens von Katzen und Hunden, sei für sie die Vorstufe zum Weltuntergang.“



11.04.2012

Ohne die Jagd wäre der Hasenbestand nicht gefährdet

Dieser Tage las und hörte man viel über die kontinuierlich rückläufigen Hasenbestände in Deutschland. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht von einem Restbestand von gerade mal 350.000 Hasen, eine Hochrechnung des Deutschen Jagdschutzverbandes dagegen kommt auf 4 Millionen Feldhasen. Einig ist man sich dahingehend, dass die Hasenpopulation rückläufig ist und die Hauptursache des Rückgangs in der Veränderung der Lebensräume durch die Landwirtschaft liegt.
  
Wildtierschutz Deutschland hat nun die Hasenbestände anhand von Jagdstrecken, Sommer- und Wintersterblichkeit und der Junghasenmortalität ermittelt und kommt zu einem aktuellen Bestand von etwa 1,2 Millionen Langohren in Deutschland.  Das sei die niedrigste Bestandszahl im Betrachtungszeitraum der 2000er Jahre; noch in 2003 und 2004 gab es etwa 1,9 Millionen Tiere. Bei den sehr niedrigen BUND-Zahlen wäre die Hasenpopulation in Deutschland nicht länger überlebensfähig; die Jäger-Zahlen dagegen seien weit überzogen: bei 4 Millionen Hasen und einer in dieser Relation geringen Abschussquote von ca. 10 % würde die Populationsdynamik für einen Anstieg der Bestände sorgen. Das Gegenteil ist der Fall, wie auch die WILD-Studie des Deutschen Jagdschutzverbandes bestätigt.

„In der aktuellen Situation halten wir eine weitere Bejagung des Feldhasen im Hinblick auf die Bestandserhaltung für unverantwortlich", sagt Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland.  Anhand der offiziellen Streckenstatistiken ist ersichtlich, dass in den letzten 10 Jahren mindestens 5.186.304 Hasen durch die Jagd umgekommen sind. „Wäre der Hase in dieser Zeit nicht bejagt worden, hätten wir heute etwa fünf bis sechsmal so viele Hasen", erläutert Kauertz weiter.  Die Vollschonung des Feldhasen sei die einzige Stellschraube, die ein zügiges Einlenken zum Erhalt der Hasenbestände ermögliche.

Sein Bestand ist durch die Landwirtschaft und die Jagd nachhaltig gefährdet. Bild: Eilert Voß


Wildtierschutz Deutschland beruft sich im Wesentlichen auf ein Rechenmodell des Wildbiologen M. Pegel. Der Verein geht dabei von 4 – 12 Jungtieren pro Häsin pro Jahr aus, arbeitet mit Mortalitätsraten von 84 - 92 % des Junghasenbestandes eines Jahrgangs, 30 % des Sommerbestandes der Althasen und weiteren 14 % des Herbstbestandes. 

Wildtierschutz Deutschland plädiert dafür aus Artenschutzgründen die Hasenjagd für mindestens 5 bis 10 Jahre vollkommen einzustellen und alle Bemühungen auf die Schaffung geeigneter Lebensräume für den Feldhasen zu richten. Aus Gründen des Tierschutzes wird die Hasenjagd vom Verein grundsätzlich abgelehnt.

Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67

10.04.2012

Jagdfreier Kanton Genf hat internationale Bedeutung für den Vogelschutz

Durch die Abschaffung der Jagd im Schweizer Kanton Genf 1974 bekam das Gebiet des Genfer Sees und des Flusses Rhône internationale Bedeutung für den Vogelschutz. Dies belegt eine aktuelle Studie des Schweizer Vogelschutzes SVS-BirdLife.

Demnach ist dieser für den Vogelschutz zuvor wenig bedeutsame Gewässerabschnitt heute ein bedeutsames Biotop für überwinternde Tafel- und Reiherenten, Hauben- und Zwergtaucher, Pfeif-, Schnatter-, Krick- und Stockenten. Auch für den Gänsesäger sind die Gewässer im Kanton Genf ist es ein wichtiges Brut- und Überwinterungsgebiet.

Paradies ohne Jäger - Bild: Eilert Voß

Besonders der gestaute Bereich bei Peney und oberhalb Verbois sowie die Rade de Genève sind wichtige Ruhegebiete für Wasservögel, wogegen die Nahrungsgebiete auch im fließenden Abschnitt liegen. Teilgebiete sind Limikolenrastplätze, die als besonders wertvoll (Vasières de Peney, Rade de Genève) oder als wichtiges Gebiet (lac de Verbois) eingestuft sind.