22.01.2016

Wie die behördlichen Helfershelfer der Jäger jagdfreie Grundstücke verhindern

Von Jürgen Heimann, rotorman.de

Theoretisch ist es so, dass es kein Grundstückseigentümer mehr dulden muss, dass auf seinem Land auf Tiere geschossen wird. Mit seinem vom 26. Juni 2012 datierenden Urteil, demzufolge die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dahingehend eine kleine Lawine losgetreten. Nachdem auch die Bundesrepublik dies im Dezember 2013 in ihrem „Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften“ umgesetzt hat, beantragen immer mehr Landbesitzer die jagdrechtliche Befriedung ihrer Ländereien. Mögen sie sich derzeit auch noch fühlen wie die aufmüpfigen Bewohner jenes kleinen, gegen die römische Übermacht kämpfenden gallischen Asterix-Dorfes, ihre Zahl wächst.

Gemessen an der bejagbaren Fläche in Deutschland, die immerhin 35 Millionen Hektar umfasst, sind die paar Enklaven, die inzwischen für Jäger zur „No-Go-Area“ erklärt worden sind, ein Mikrotröpfchen auf dem heißen Ozeanstein. Noch.
Foto: Pixabay

Und das bereitet den organisierten “Weidleuten”, die befürchten, dass ihre Reviere zu Flickenteppichen werden, natürlich Kopfzerbrechen. Sie haben aber mächtige Verbündete. Und die sitzen (auch) in den Unteren Jagdbehörden, die über entsprechende Anträge entscheiden dürfen. Deshalb werden solche Eingaben nicht selten verschleppt oder mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Der Fall einer Offenbacher Rentnerin scheint da exemplarisch zu sein.

Gudrun-S. Feser-Pfeifer hatte bereits im Februar 2014 bei der Behörde ihres Heimatkreises ein Bejagungsverbot für ihr Grundstück beantragt, daraufhin monatelang nichts mehr gehört und es dann im November desselben Jahres gewagt, sich höflich, aber bestimmt nach dem Stand der Dinge zu erkunden. Wenn es denn so ist, dass die Mühlen der Bürokratie im Land des deutschen Michels langsam mahlen, hier hatten sie den Rückwärtsgang eingelegt. Aber nicht aus Versehen.



19.01.2016

Novellierung des Jagdgesetzes in Thüringen

In Erfurt wird derzeit über die Ausrichtung eines novellierten Jagdgesetzes diskutiert. Was dabei herauskommt, kann man sich in Nordrhein-Westfalen, in Baden-Württemberg oder Hessen anschauen: Zu tiefgreifenden Änderungen fehlt der politische Willen. Am Ende werden sie hier und da ein wenig an den Jagdzeiten drehen, möglicherweise die ein oder andere Schonzeit einführen, die Verordnung über das Füttern von Wildtieren verschärfen, weitere Regelungen zur Fallenjagd definieren, vielleicht den Abschuss von Hunden und Katzen verbieten.

Wildtierschutz Deutschland hat einen Forderungskatalog erarbeitet und als Diskussionspapier bei der Landesregierung eingebracht. Wesentliche Forderungen sind:

Fuchs, Waschbär, Dachs und alle Marderartigen aus dem Jagdrecht zu entlassen und dem Naturschutzrecht zu unterstellen.  Wir halten die Jagd auf Beutegreifer für tierquälerisch, insbesondere auch deshalb, weil dadurch kontinuierlicher Reproduktionsdruck aufgebaut wird und so die von der Natur vorgegebenen Verhütungsmechanismen außer Kraft gesetzt werden. Beim Rotfuchs werden darüber hinaus die für die Aufzucht der Jungtiere erforderlichen Rüden bereits während der Ranzzeit in großer Zahl eliminiert, so dass die Welpen, die ohne männlichen Versorger aufwachsen, von vornherein wesentlich geringere Überlebenschancen haben.

Tierische Immigranten  - hier Marderhunde - werden von den Jagdverbänden verteufelt.
Bild: Luise Dittombée

 Keine Jagd auf Vögel: In der Jagd auf Vögel sehen wir grundsätzlich keinen „vernünftigen Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes. Getötete Vögel werden in den seltensten Fällen verwertet,  den wenigsten Arten werden wildbiologisch erfolgversprechende Hegemaßnahmen durch Jäger zuteil, eine nachhaltige und sinnvolle Bestandsregulierung durch die Jagd ist weder möglich, notwendig,  noch sinnvoll.

Schluss mit dem Abschuss von Hunden und Katzen

Keine Fallenjagd – keine Baujagd – keine Beizjagd – keine Jagdhundeausbildung an lebenden Tiere

Außerdem fordern wir eine Schonzeit für alle Tiere von Januar bis einschließlich September eines Jahres. Diese würde es allen Wildtieren (auch denen, die nicht dem Jagdrecht unterliegen) ermöglichen, ihren Nachwuchs weitgehend ungestört zur Welt zu bringen und aufzuziehen. Eine umfassende mehrmonatige Jagdruhe würde auch die Scheu von Wildtieren reduzieren. Die Tiere wären damit auch für die Bevölkerung (u.a. Wanderer, Spaziergänger,  Radfahrer) wieder erlebbar („Nationalpark-Effekt“).






16.01.2016

Jäger schaffen keinen Lebensraum für Wildtiere, sondern Tötungsgelegenheiten für sich

Von Carl Sonnthal, Schweiz - wildbeimwild.com

Kaum sind ein paar Exemplare Luchs oder Wolf im Land, sind die Jäger schon wieder überfordert. Lautstark fordern sie landauf landab per Revisionen deren Abschüsse.
Im Urzustand, also dort, wo der Jäger das Leben und die Biodiversität in der Natur nicht durcheinander gebracht hat, sind Wildbestände vorhanden, die sich dynamisch anpassen. Beutegreifer, harte Winter usw. sorgen dafür, dass keine Massenvermehrung eintritt.
Jäger zählen gerne die Bäume, Büsche und Hegestunden die sie — aus lauter Naturliebe und im fürsorglichen Dienst an der Allgemeinheit — pflanzen. Warum sie dafür einen Jagdschein brauchen, wissen nur sie. Wenn ihnen jedoch Bäume auf dem Hochstand (die meisten ohne Baubewilligung errichtet!) im Schussfeld stehen, sägen Jäger sie nicht selten illegal ab, um Schussschneisen anzulegen. Das ganze Propaganda-Geschrei um die Hegearbeit verhält sich umgekehrt proportional zu den Taten.
Mit ihren hunderten Tonnen Munitionabfälle verseuchen sie Boden, Gewässer und auch das Fleisch der Tiere. Daran stirbt ein erheblicher Teil von fleischfressenden Beutegreifer, insbesondere Greifvögel.
Jagd ist sportliches Schiessen auf bewegliche, lebende Ziele in tierquälerischer Gesellschaft. Nicht selten werden die gesunden Tiere nicht richtig getroffen. Ein Jäger verpasst einem Rotwildkalb einen Bauchschuss. Alle Wildtiere im selbigen Gebiet zucken wegen des Lärm zusammen, haben Angst. Der Darm tritt aus. Vor Schmerzen gepeinigt und in höchster Todesangst flieht das Jungtier. Es beginnt eine dreiviertelstündige Hetzjagd mit Hunden. Der Darm tritt weiter aus. Er wickelt sich um die Beine des Tieres. Das Tier reisst sich selbst den ganzen Darm heraus. Der Darm zerreisst in Stücke. Die Stücke säumen seinen Fluchtweg. Die Hunde beissen das Tier am ganzen Körper. Am Ende klopft sich der Jäger dafür auf die Schulter, dass er das Tier von “seinem” Leid erlöst hat. Das sind Naturerlebnisse, die Passion des Jägers.

Bild: Timo Litters

Dennoch nennen sich Jäger Tier- und Naturschützer. Ständig führen sie ihre gesetzliche Verpflichtung, durch die Hege des Wild für einen “artenreichen und gesunden Wildbestand”  zu sorgen, im Munde. Die Hälfte der jagdbaren Tierarten ist jedoch ausgestorben oder vom Aussterben bedroht (z. B. Elch, Wisent, Luchs, Wolf, Wildkatze, Auer-, Birk-, Haselhuhn, Grosstrappe, Adler, Falken, Geier), und das nach hundert Jahren waidmännischer Hege. Wenn Jäger von wildbiologischen Zusammenhängen, Nachhaltigkeit usw. reden, handelt es sich in Wirklichkeit um Jägerlatein und Müllbiologie.
Jägern behaupten: Spaziergänger, Reiter, Jogger, Fahrradfahrer, Pilze- und Beerensammler, Hundehalter, Foto- und Filmfreunde — sie alle vertreiben das Wild und gehören gemassregelt. Gemäss wissenschaftlichen Untersuchungen in Österreich waren es zu 94 % aller Fälle Jäger, welche Wildtiere zur Flucht veranlassen, 2 % Forstarbeiter und nur zu 4 % Erholungsuchende.
Es sind also die Jäger, die das Wild scheu machen. Sie versetzen das Wild in einen andauernden Kriegs- und Belagerungszustand. Reh und Rothirsch sind ursprünglich keine Waldtiere, sondern tagesaktiv in der offenen Landschaft oder am Waldrand beheimatet. Nur der Jäger wegen verstecken sie sich tagsüber im Wald, wo sie dann Blätter und Knospen von den Bäumen fressen oder Rinde abschälen und so Schaden anrichten können.
Den Sinn der fanatischen Fuchsjagd kennt auch kein Mensch, dem keine Gehirnwäsche verpasst wurde.
Ist man einmal in den Fängen einer dieser sektenartigen Jagdgesellschaften, das Herz abgestumpft und verdörrt, gibt es fast kein Entrinnen mehr. Nicht Wenigen bleibt ab soviel Unkultur nur der Griff zur Flasche.

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06.01.2016

Hegeringe rufen zur Fuchsjagd

Wenn an den kommenden Wochenenden etliche Kleintierjäger auf beinahe zu behaglichen Wohnzimmern ausgebauten Hochsitzen auf den Fuchs warten, hat das einen guten Grund. Während der Paarungszeit sind die ansonsten sehr achtsamen Tiere eher unvorsichtig und eine leichte Beute für die Jäger der Region und ihre geladenen Jagdgäste.



Scharfe Kritik an dieser Freizeitveranstaltung übt Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland:

„Was die Hegeringe da veranstalten, ergibt keinen Sinn. Es werden Tiere getötet, um Freizeitinteressen zu bedienen. Die meisten Rotkittel werden nicht einmal verwertet und landen auf dem Müll. Zu Reineke Fuchs gibt es eine sehr umfassende wissenschaftliche Literatur, welche belegt, dass der Fuchsbestand durch die Jagd nicht nachhaltig reduziert werden kann. Deshalb sind auch nachrangig vorgebrachte Argumente wie „Schutz von Bodenbrütern“ oder „Reduzierung des Bandwurmbefalls“ nur ein Vorwand, um einer kritischer werdenden Öffentlichkeit einen Nutzen vorzugaukeln.  Dafür, dass Füchse sich nicht ins Unermessliche vermehren, sorgen in unbejagten Revieren  - wie letztlich die Praxis zeigt -  die sozialen Strukturen der Tiere.


Besonders abartig ist die Fuchsjagd zur Paarungszeit auch deshalb, weil einerseits bereits tragende Fähen abgeschossen werden und andererseits die für die Aufzucht der Jungtiere erforderlichen Rüden getötet werden. Welpen, die teilweise schon ab März ohne den Fuchsvater aufwachsen, haben wesentlich geringere Überlebenschancen als Jungfüchse, die mit männlichem Versorger aufwachsen.“

04.01.2016

Neue Schonzeiten in Hessen bringen Verbesserungen für den Tierschutz

Hessen hat am 30. Dezember 2015 seine neue Jagdverordnung bekanntgegeben. Sie tritt mit einigen Ausnahmen mit sofortiger Wirkung in Kraft, so gelten die dort geregelten neuen Jagd- und Schonzeiten ab Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2016.

Wenngleich die neue Jagdverordnung insbesondere im Hinblick auf die Fallenjagd und auf die Schonzeitenregelungen weit entfernt ist von dem, was Tier- und Naturschützer entsprechend der wissenschaftlichen Faktenlage für sinnvoll erachten, so haben wir doch einige wesentliche tierschutzrelevante Verbesserungen erreicht:

Erstmals gibt es Schonzeiten für
  • Füchse vom 1. März bis 15. August
  • Waschbären vom  1. März bis 30. Juli
  • Marderhund, Mink, Nutria  vom 1. März bis 30. August

Die Schonzeit für Dachse wurde um vier Monate verlängert
Bild: Berndt Fischer

Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel dürfen künftig überhaupt nicht mehr gejagt werden, der Steinmarder hat eine um einen Monat verkürzte Jagdzeit vom 16. Oktober bis zum 31. Januar. Die Jagdzeitenverlängerung durch die Vorgängerregierung für Dachse, gegen welche Wildtierschutz Deutschland vehement protestiert hat, ist wieder zurückgenommen worden. Der Dachs darf künftig noch vom 1. August bis zum 31. Oktober gejagt werden, zuvor vom 1. Juli bis zum 31. Januar!

Die Schonzeit für Rabenkrähen und Elstern wurde um sieben Wochen verlängert, Türkentauben, Blesshühner, Möwen und Rebhühner dürfen zunächst bis zu Beginn des Jagdjahres 2020/21 gar nicht mehr gejagt werden, bei Ringeltauben und Graugänsen gibt es Einschränkungen.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die neue Hessische Jagdverordnung mit deutlichen Einschränkungen der Jagd auf Beutegreifer und Vögel durchaus als fortschrittlich und als Erfolg für den Tier- und Naturschutz zu betrachten. Gleichwohl werden wir daraufhin arbeiten, in den nächsten Jahren jegliche Jagd auf Tiere, die keiner sinnvollen (das heißt einer von weiten Teilen der Gesellschaft akzeptierten) Verwertung zugeführt werden, abzuschaffen. Beutegreifer und Wildvögel den Freizeitinteressen einer Randgesellschaft zu opfern, ist einfach nicht mehr zeitgemäß.


03.01.2016

Offener Brief gegen tierquälerische Baujagd an Minister Remmel

In einem offenen Brief an Landesumweltminister Johannes Remmel protestiert Wildtierschutz Deutschland gegen die Unterwanderung des mit dem Ökologischen Jagdgesetz eingeführten Verbots der Baujagd in Nordrhein-Westfalen:

„Die Gebietskulisse für die Baujagd in Nordrhein-Westfalen setzt das im Rahmen des Ökologischen Jagdgesetzes verankerte Verbot der Baujagd auf einem Großteil der Landesfläche vorsätzlich außer Kraft und öffnet tierquälerischen Jagdpraktiken fernab jeder ökologischen Notwendigkeit erneut Tür und Tor. 

Einzelne Landkreise haben bereits entsprechende Genehmigungen erteilt, um eine aufschiebende Wirkung eventueller Klagen von Natur- und Tierschutzverbänden auszuhebeln.


Baujagd im Kunstbau: für etwa die Hälfte aller Landkreise in NRW werden Ausnahmeregleungen zum Verbot der Baujagd zugelassen!
Bild: Mirko Fuchs

Die in der Gebietskulisse aufgeführte Begründung für die Bejagung des Fuchses am Kunstbau ist nach Meinung von Wildtierschutz Deutschland  - gemessen an den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen -  schlichter Unfug. Eine Reduktion oder gar Regulation der Fuchsbestände ist in der Fläche mit jagdlichen Mitteln selbst dann nicht zu erreichen, wenn sämtliche legalen Jagdmethoden intensiv zum Einsatz kommen. Untersuchungen zeigen, dass selbst auf kleinen Flächen eine Reduktion des Fuchsbestands durch Freizeitjäger auch bei intensivster Bejagung der Füchse und zusätzlichen Anreizen zur Fuchsjagd in Form von Abschussprämien nahezu immer scheitert. Die Annahme, dass Zulassung oder Verbot der Jagd am Kunstbau in diesem Zusammenhang einen Unterschied macht, ist schlichtweg absurd.

Darüber hinaus zeigen zahlreiche Untersuchungen aus dem In- und Ausland, dass die Fuchsbejagung bedrohten Tierarten in aller Regel nicht hilft und bisweilen sogar einen kontraproduktiven Effekt hat. Bedenklich ist darüber hinaus, dass das von der Jägerschaft propagierte vermeintliche Allheilmittel der Prädatorenbejagung von den tatsächlichen Bedrohungsursachen von Feldhase und Bodenbrütern ablenkt und dadurch der Entwicklung wirksamer Strategien für den Artenschutz im Weg steht.

Insofern können wir die Wiedereinführung der Baujagd am Kunstbau "durch die Hintertür" nur als Kniefall vor den Abschussinteressen der nordrhein-westfälischen Jägerschaft werten, die allen ökologischen Erkenntnissen und ethischen Bedenken zum Trotz möglichst uneingeschränkt an der Jagd auf Beutegreifer - allen voran den Fuchs - festhalten will.“ 

02.01.2016

Wildbret in Bayern radioaktiv verseucht

Die Folgen von Tschernobyl, knapp 30 Jahre nach dem Reaktorunglück, sind immer noch in deutschen Wäldern nachweisbar. Bayerns Wildschweine sind stärker mit Radioaktivität verstrahlt, als es die Jägerlobby zugeben möchte.


Messdaten des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) belegen dies und sollten eigentlich nicht in die Öffentlichkeit gelangen. Doch einer packte im März dieses Jahres aus: Helmut Rummel, der die Messdaten für den BJV gesammelt und bis zum März 2015 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen entsprechende Messungen durchgeführt hatte, wollte, dass diese Messdaten öffentlich werden. „Die Leute wissen nicht, was sie essen“ – so Rummel, dem zwischenzeitlich seine Aufgabe beim BJV entzogen wurde.

Bild: Michael Mayer


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01.01.2016

Weidgerechtigkeit

"Die vielgepriesene deutsche Weidgerechtigkeit dient der Volksverdummung und der Verdeckung strafbarer Handlungen. Sie bemäntelt tierquälerische Jagdmethoden mit falsch verstandener Traditionspflege." (Rüsch, Jurist und Jäger in "Heuchler in grünen Loden")




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