31.03.2010

Keine Jagd auf Füchse!

Der Fuchs ist die Gesundheitspolizei des Waldes. Er ist ein Allesfresser, ernährt sich aber hauptsächlich von Mäusen und anderen Nagetieren, von kranken, verletzten oder verendenten Wildtieren.

Für Jäger fällt der Fuchs in die Kategorie "Raubwild" und muss gemeinsam mit Mardern, Wieseln, Nerzen, Bieberratten u.a. bejagt werden (... und vielen waren und sind dazu alle Mittel recht). Die Länder Sachsen und Rheinland-Pfalz haben sogar Fuchsprämien für tote Füchse ausgelobt. Als Begründung für die intensive Bejagung des Fuchses musste in der Vergangenheit die Tollwut herhalten, die durch Freund Reineke verbreitet wurde, der Fuchsbandwurm und die vom Raubwild ausgehende Gefahr für andere, insbesondere gefiederte Arten. Alles ist längst widerlegt: Tollwutfälle hat seit 2008 in D weder beim Menschen noch beim Tier gegeben. Selbst mit dem Fuchbandwurm in Berührung gekommene Waldarbeiter haben sich nicht infiziert (insgesamt gibt es in D ca. 20 Fälle p.a., bei denen sich ein Mensch angesteckt hat) und es ist nachgewiesen, dass der Fuchs für keine Tierart bestandsgefährdend ist.

Und selbst wenn von Tollwut oder Bandwurm eine erstzunehmende Gefahr ausgehen sollte, so ist diese wesentlich wirksamer durch Impfaktionen zu bekämpfen. Für die Jagd auf Füchse gibt es keinen vernünftigen Grund, weshalb sie m.E. gegen den Gedanken des Tierschutzgesetzes verstößt.

Die Jagd auf den Fuchs ist nicht nur unnötig, sie ist auch kontraproduktiv. Je mehr Füchse erlegt werden, desto stärker steigt die Fuchspopulation. Füchse habe eine sehr ausgeprägte Populationsdynamik. Werden die Sozialstrukturen der Füchse zerstört, beteiligt sich nicht mehr nur die rangälteste Füchsin der Fuchsfamilie, sondern jede reproduktionsfähige Füchsin an der Vermehrung - und das mit erhöhter Welpenzahl.

Als  - meines Wissens nach -  erstes Bundesland hat nun dass Saarland dem Fuchs eine halbjährige Schonzeit zuerkannt, was doch immerhin ein Anfang ist.

Weiterführende Information: Pressemitteilung Saarland, Fakten zur Fuchsjagd

29.03.2010

Kommentar zur Novellierung des Jagdgesetzes in Rheinland-Pfalz

Die Eckpunkte der von Ministerin Conrad (SPD - Rheinland-Pfalz) vorgestellten Gesetzesnovelle habe ich Ihnen hier am 26. März vorgestellt. Aus meiner den Wildtieren verpflichteten Sicht ergeben sich folgende kritische Anmerkungen:
  • Durch kürzere Pachtzeiten von Jagdrevieren und die Erleichterung der Erlangung von Jagdscheinen wird der Zugang zur Jagd verbessert. Wie der Landesjagdverband lehne auch ich diese Entwicklung strikt ab - sie führt zu einer Intensivierung der Jagd und das zu letztlich mehr Tierleid.
  • Verpflichtende Mitgliedschaften von Revierinhabern in Hegegemeinschaften, die de facto Jagdgemeinschaften sind, sind abzulehnen. Wer Grund und Boden besitzt muss selber entscheiden können ob dort gejagt wird oder nicht. Siehe hierzu auch http://www.zwangsbejagung-ade.de/
  • Das Verbot der Nutzung von Bleischrot bei der Jagd auf Wasservögel ist zu begrüßen. Allerdings muss als Ziel das gänzliche Verbot von Bleischrot sein. Bleischrot ist hochtoxisch und eine Gefahr für Mensch und Tier.
  • Verbot der Jagd im Umkreis von Querungshilfen für Wildtiere/Grünbrücken ist eine gute Entscheidung.
  • Die Regelungen hinsichtlich effektiver Hilfe für kranke und verletzte Tiere ist zu begüßen.
  • Hund und Katzen nur noch töten zu dürfen, wenn sie erkennbar wildern ist  - vielleicht -  gut gemeint, läuft m.E. aber ins Leere. Wer bisher Katzen geschossen hat, wird sich von dieser Richtlinie nicht davon abhalten lassen. Richtig wäre ein vollkommenes Tötungsverbot für Haustiere. Wer seinen Hunde erkennbar wildern lässt, sollte hohe Ordnungsstrafen erhalten und bei Wiederholung sollte die Eignung einen Hund halten zu können hinterfragt werden. Katzen sind keine Gefahr für den Bestand einer Art.
Lesen Sie auch die Kritik des Landesjagdverbandes und das Positionspapier des Ökologischen Jagdverbandes, der NABU, von BUND und anderen.

28.03.2010

Novellierung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz - Stellungnahme Verbände/Organisationen

ÖJV, BUND, NABU, Städtebund, Waldbesitzer u.a. begrüßen die Initiative der Landesregierung zur Neufassung des Landesjagdgesetzes.

Auszüge aus der Stellungnahme:
  • Die Jagdstrecken in Rheinland-Pfalz zeigen, dass die Wildbestände seit Jahren zugenommen haben.
  • ... die landwirtschaftliche Produktion ist gefährdet.
  • Naturnah aufgebaute Wälder und landwirtschaftliche Nutzflächen müssen vor zu hohen Wildbeständen geschützt werden.
  • Die Unterzeichner bekennen sich zur Jagd als einer nachhaltigen Nutzung wildlebender, in ihrem Bestand nicht gefährdeter Tierarten ....
Forderungen (Auszüge)
1. Das Jagdrecht des Grundeigentümers ist gegenüber dem Jagdausübungsrecht des Jägers zu stärken.
2. Flankierend zum Abbau jagdbehördlichen Handelns ist ein breit angelegtes Informations- und Beratungsangebot aufzubauen.
3. Die Hege hat zum Ansteigen der Wildbestände geführt ....Folgerichtig sollte nicht von „Hege-gemeinschaften“ sondern von „Bejagungsgemeinschaften“ gesprochen werden.
4. Es ist unter allen Umständen daran festzuhalten, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild vermieden werden.
5. Die Jungjägerausbildung und die Fortbildung der Jäger müssen verstärkt forstwirtschaftliche, ökologische und tierschützerische Inhalte berücksichtigen.

(Vollständige Stellungnahme hier)
Mein Kommentar: Für mich entsteht der Eindruck, dass die unterzeichnenden Organisationen  - wie die Landesregierung -  eine Intensivierung der Jagd gutheißen und auch ausdrücklich fordern. Es wird aber an keiner Stelle auf die Ursachen des vermeintlichen hohen Wildbestandes eingegangen. Mehr Jagd = weniger Wild kann nicht die Lösung sein. Ursachen für Wildschäden in Wald und Flur sind insbesondere zu suchen
  • in der Zufütterung des Wildes durch Jäger
  • beim hohen Jagddruck
  • in der Zerstörung von Wildtier-Sozialgefügen
  • in der Industrialisierung der Landschaft
  • im Mangel von Wildausgleichsflächen.
Den Jagddruck zu verstärken ist meines Erachtens der falsche Ansatz!

Kritik des Jagdverbandes RLP an der Jagdgesetznovelle

Der Landesjagdverband äußert u.a folgende Kritik an der Novelle des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz:
  • Ein wichtiges Anliegen der Ministerin Conrad (SPD) war der leichtere Zugang zur Jagd u.a. durch die Verringerung der Pachzeiten für Jagdreviere und die die geplante Erlaubnis, unbegrenzt Jagderlaubnisscheine für Gastjäger auszustellen (siehe unten). Dies kann nach Ansicht des Jagdverbandes zu einer weiteren Erhöhung des Jagddruckes führen. Tourismusunternehmen aus z.B. aus den Niederlanden, wo die Jagd weitgehend untersagt ist, seien an der Pacht deutscher Reviere sehr interessiert, was letztlich zum "Leerschießen" der Jagdreviere führen könnte.
  • Ferner konnte nach Angaben des Verbandes auch eine Abschussquote für Wildschweine, wie von Landwirten gefordert, abgewendet werden.
Weitere Informationen.

27.03.2010

Ungestellte Fragen an Ministerpräsident Beck, SPD RLP

JagdAberFair: Herr Ministerpräsident, seit vielen Jahren nun misst das Grundgesetz dem Tierschutz einen hohen Stellenwert zu. Ich sehe allerdings nicht, das sich dieser Gedanke in der Programmdiskussion Ihrer Partei wiederfindet. Dabei gäbe es zahlreiche Möglichkeiten, auch ohne Gesetzesänderungen  - z.B. durch Anpassung der Schonzeitenregelungen in Rheinland-Pfalz an die Erkenntnisse der Wildbiologie -  diesem Staatsziel und dem Gedanken des Tierschutzes gerecht zu werden. Warum hat dieses Thema bei Ihnen kein Gewicht?
Beck (erfunden): Was interessiert mich die stupsnäsige Fledermaus? Mit diesem Thema kann ich keine neuen Wähler mobilisieren. ... und dann immer der Ärger mit den Jagdverbänden und den Lobbyisten. (Herr Ministerpräsident Beck hätte sicherlich eine ausschweifendere und positiv formulierte Antwort gehabt, aber im Kern geht es doch darum, dass Tier- und Naturschutz eher ein notwendiges Übel als eine Überzeugung ist)

26.03.2010

Novelle des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz (Entwurf der Landesregierung)

Die Eckpunkte: (aus meiner Sicht positiv = grün, negativ = rot, unentschieden = schwarz)
Detailliertere Information bei Proplanta
  1. Die Verpachtbarkeit der Jagd wird durch kürzere Mindestpachtdauer verbessert.
  2. Die Erteilung von Jagderlaubnisscheinen wird erleichtert.
  3. Jägerinnen und Jägern wird ein verbesserter Zugang zur Jagdausübung eröffnet.
  4. An die Stelle behördlicher Abschusspläne sollen künftig grundsätzlich Abschussvereinbarungen von Verpächtern und Pächtern der Jagdreviere treten.
  5. Die revierübergreifende Hege und Bejagung von Huftierarten mit großen Lebensraumansprüchen – Rot-, Dam- und Muffelwild – wird verbessert, u.a. durch eine verpflichtende Mitgliedschaft benachbarter Revierinhaber in Hegegemeinschaften für diese Wildarten.
  6. Ein behördlicher Höchstabschussplan dient dem Schutz lokal gefährdeter Wildtierpopulationen.
  7. Die Liste der Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, wurde unter Berücksichtigung des Artenschutzes angepasst. (Hier wurde die Nilgans zusätzlich dem Jagdrecht unterstellt)
  8. Bei der Jagd auf Wasserwild wird bleihaltige Schrotmunition verboten.
  9. Im Umkreis von Grünbrücken (Querungshilfen für Wildtiere an Straßen oder Schienenwegen) wird die Jagd verboten.
  10. Die Tierseuchenbekämpfung wird als Auftrag für die Jagd verankert.
  11. Jagdnachbarn werden verpflichtet, zur Vermeidung von Schmerzen und Leiden des Wildes, Vereinbarungen zum Aufsuchen und Versorgen von krankem und verletztem Wild zu treffen.
  12. Sofern Hilfe durch den Jagdpächter, die Polizei, Gemeinde- oder Forstverwaltung nicht erlangt werden kann, dürfen Personen die verletztes oder krankes Wild auffinden, dieses versorgen d.h. z.B. aufnehmen und zum Tierarzt bringen.
  13. Hunde und Katzen dürfen nur getötet werden, soweit sie erkennbar wildern und andere Maßnahmen der Gefahrenabwehr nicht greifen.

25.03.2010

Artenselektion in Deutschland

Dass vielen Wildtieren überhaupt keine Jagdruhe gegönnt wird, ist schon eine Art Artenselektion. Insbesondere den Beutegreifern (Fuchs, Marder, Dachs, Wiesel, Minke (Nerz), Nutria (Bieberratte - sieht ganz süß aus) wird ganzjährig ohne Schonzeit zugesetzt. Jäger betrachten sie häufig als Schädlinge, welche jagdbares Niederwild wie Fasanen, Rebhühner, Kaninchen nachstellen, und welche ihr Verständnis von natürlichem Gleichgewicht stören. Hier eine Aufstellung über die Tierarten, die ganzjährig Opfer hauptsächlich von wohlgenährten Hobbyjägern werden:
  • Baden-Württemberg - in BW gibt es überhaupt keine Schonzeit für Wildschweine (nur Frischlinge, Überläufer), Wildkaninchen, Füchse, Waschbären, Marderhunde, Nutria
  • Bayern - in BY gibt es überhaupt keine Schonzeit für Wildschweine (nur Frischlinge, Überläufer), Wildkaninchen, Füchse, Waschbären, Marderhunde, Nutria, Rabenvögel (Rabenkrähen, Elstern, Eichelhäher - ganzjährig außerhalb der Brutzeit)
  • Berlin - in Berlin gibt es überhaupt keine Schonzeit für Wildschweine (nur Frischlinge, Überläufer), Wildkaninchen, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutria
  • Brandenburg - in BB gibt es überhaupt keine Schonzeit für Wildschweine, Wildkaninchen, Füchse, Waschbären, Marderhunde, Minke
  • Bremen und Hamburg- hier gibt es überhaupt keine Schonzeit für Wildschweine (nur Frischlinge, Überläufer), Wildkaninchen, Füchse
  • Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben überhaupt keine Schonzeit für Wildschweine, Wildkaninchen, Füchse, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutria
  • Mecklenburg-Vorpommern - in MV gibt es überhaupt keine Schonzeit für Wildschweine, Wildkaninchen, Dachse, Steinmarder, Wildkaninchen, Füchse, Waschbären, Marderhunde, Minke
  • Niedersachsen - in NS gibt es überhaupt keine Schonzeit für Frischlinge, Überläufer, Babykaninchen, Babymarderhunde, Babywaschbären, Babyminke, Babynutria
  • Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben überhaupt keine Schonzeit für Frischlinge, Jungkaninchen, Jungmarderhunde, Jungwaschbären, Jungfüchse, Jungkaninchen
  • Rheinland-Pfalz - in RLP gibt es überhaupt keine Schonzeit für Wildschweine, Mauswiesel, Wildkaninchen, Füchse, Waschbären, Marderhunde
  • Im Saarland gibt es überhaupt keine Schonzeit für Frischlinge, Überläufer, Kaninchen
  • Thüringen hat überhaupt keine Schonzeit für Wildschweine (nur Frischlinge, Überläufer), Wildkaninchen, Waschbären, Füchse, Marderhunde, Minke, Nutria
Gämse, Bild: Paul Hermans
Ein nicht zu vernachlässigender Effekt der ganzjährigen Jagd auf viele Wildtiere ist, dass dadurch eben auch ganzjährig das gesamte Wild - ob Schonzeit oder nicht, ob jagdbar oder nicht - kontinuierlich gestört wird. Daraus resultiert auch die Scheu des Wildes vor dem Menschen, welche in unbejagten Gebieten gar nicht gegeben ist. In vielen Nationalparks kann man sich Wildtieren bis auf geringe Distanzen nähern, ohne dass sie flüchten.

21.03.2010

Schreiben an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen Stanislaw Rudi Tillich (CDU) zur Fuchsprämie

Seit kurzem wird von den Behörden in Sachsen eine sogenannte Fuchsprämie für jeden erlegten Fuchs gezahlt. Ein Antwortschreiben des Bürgerbüros des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (CDU), welches vom Arbeitskreis Tierschutz veröffentlicht wurde, zeugt von der großen Unkenntnis gegenüber den Erkenntnissen der Wildbiologie und des Tier- und Naturschutzes (http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Startseite/Artikel/Abschusspraemie.htm). Ich selbst wurde durch einen Newsletter von http://www.tatort-wald.de/ auf diesen Missstand aufmerksam gemacht.

Bitte werden Sie initiativ und senden Sie ein Protestschreiben per Brief oder per email an:
(Protestschreiben an Kurt Beck, MP RLP, folgt in Kürze)

An den
Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen
Herrn Stanislaw Tillich
Postfach
01095 Dresden

email: ministerpraesident@sk.sachsen.de

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

Eben erfahre ich durch einen Pressebericht, dass in Ihrem Bundesland Kopf- oder soll ich besser sagen Ohrenprämien für Füchse ausgeschrieben sind.

Begründung sei die Gefahr der Übertragung des Fuchsbandwurmes auf den Menschen (1). Ferner beruft sich der Leiter Ihres Bürgerbüros, Herr Dr. Walter Siegemund, in einem öffentlich gemachten Standardschreibens darauf, dass zum einen eine Abschussprämie für Füchse Tradition (2) habe, ferner diese auch in anderen Bundesländern, z.B. Rheinland-Pfalz, ausgelobt sei. Darüber hinaus wird als Begründung angegeben, der Jäger habe ansonsten keinen Anreiz, Füchse oder “Raubzeug” zu schießen (3). Ferner behauptet Herr Dr. Siegmund, Jäger haben die Aufgabe, den Wildbestand zu regulieren (4), der Fuchsbestand könne sich aufgrund fehlender natürlicher Feinde nicht selbst regulieren (5), der Fuchs würde den Bestand von Hasen und Dachsen und anderem Niederwild schädigen (6) und er müsse aus Tierschutzgründen und um des biologischen Gleichgewichts Willen (7) gezielt bejagt werden. Weitere haltlose in dem Schreiben aufgeführte Begründungen will ich nun hier aus Platzgründen nicht ausführen. Das vollständige Schreiben finden Sie hier: http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Startseite/Artikel/Abschusspraemie.htm

Dass in Sachsen - wie in vielen anderen Ländern - für Füchse und andere ausgesuchte Arten überhaupt keine Schonzeiten bestehen ist an sich schon verwerflich und wird weder dem Tierschutzgedanken noch dem Grundgesetz gerecht. Dass aber Prämien für erlegte Füchse ausgelobt werden, und der Nachweis über abgeschnittene Ohren geführt wird ist nicht nur verwerflich, es ist ethisch nicht vertretbar in einer Zeit, in welcher moderne Maßstäbe von Natur- und Tierschutz gelten sollten.

Zu den mangelhaften Begründungen Ihres leitenden Mitarbeiters möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

(1) Wie viele Fälle von Übertragung des Fuchsbandwurmes auf den Menschen hat es in Sachsen (in Deutschland) in den letzten Jahren gegeben? Welche wissenschaftliche Begründung gibt es dafür, wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr des Menschen massiv Füchse zu jagen? Wie hoch ist der Fuchsbestand in Sachsen?

Es gibt unabhängige Studien der Universitäten Ulm und Stuttgart, welche zeigen, dass selbst Risikopersonen (Waldarbeiter, Förster etc) nicht am Fuchsbandwurm erkranken, obwohl sie bereits Kontakt mit diesem Parasiten hatten (Quelle: Kurt Eicher, Biologe). Diese Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen beweisen, dass eine ernstzunehmende Gefahr für den Menschen vom Fuchsbandwurm nicht ausgeht. Sollten Sie dennoch der Überzeugung sein, dass etwas gegen den Fuchsbandwurm unternommen werden muss, so gibt es die Alternative über Köder Impfstoffe auszubringen. Die Jagd auf Füchse zur Vermeidung der Ansteckung des Menschen mit dem Fuchsbandwurm verstößt gegen den Gedanken des Tierschutzgesetzes, denn es gibt keinen vernünftigen Grund dem Fuchs deshalb nachzustellen.

(2) Dass bereits in der DDR oder aktuell auch in Rheinland-Pfalz Fuchsprämien ausgelobt wurden und auch schon im Mittelalter den Füchsen nachgestellt wurde, ist doch bitte keine Rechtfertigung für eine keiner Ethik gerecht werdenden Herangehensweise Ihres Bundeslandes.

(3/4/5) Die Jäger benötigen keinen weiteren Anreiz, Füchse zu erlegen. Ein Großteil der Jäger - sicherlich nicht alle - sind reine Lust-Töter, es wird geschossen, was vor die Flinte kommt. Lesen Sie die einschlägigen Jagdzeitungen, hören Sie was auf Treib- oder Drückjagden oder am Stammtisch gesprochen wird - als einigermaßen sensibler Mensch kann man da nur entsetzt sein! Eine Ursache der angeblichen Überpopulation von Füchsen in Sachsen ist die Jagd selbst. Durch die Jagd werden die Sozialgefüge der ansonsten monogam lebenden Tiere geradewegs zerschossen. Das führt dazu, dass Füchse immer wieder das Revier wechseln und dort neue Partnerinnen befruchten. Damit wird nicht nur die ansonsten funktionierende Bestandsregulation unter Füchsen signifikant zerstört, auch führt es z.B. durch häufigere Sexualkontakte zu einer stärkeren Verbreitung von Krankheiten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich selbst mit drastischen Maßnahmen die Fuchspopulation nicht reduzieren lässt. Niemand kann die Bestanddichte besser regulieren als die Füchse selbst. Stellen Sie die Jagd auf Füchse ein, denn was Sie da machen, hat weder Hand noch Fuß - es dient allein der Mordlust einer Minderheit von Jägern.

(6/7) Der Fuchs ist keine Gefahr für den Bestand des Niederwilds. Dass er Bestands gefährdend für den Dachs ist, ist lächerlich. Dann bitte zeigen Sie mir einen Fuchs, der einen gesunden Hasen stellt. Der Fuchs ist ein Allesfresser, seine fleischliche Nahrung bezieht er im Wesentlichen durch das Bejagen von Mäusen und krankem Niederwild. Auch Kaninchen stehen auf seiner Speisekarte. Aber in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet war der Fuchs nie die Ursache für die Gefährdung einer Tierart. Daher ist auch die von Herrn Dr. Siegemund angeführte Behauptung, der Fuchs müsse aus Tierschutzgründen bejagt werden, an den Haaren herbei gezogen. Das biologische Gleichgewicht erreichen Sie nicht durch die Bejagung des Fuchses, vielmehr würde das Pflanzen von Hecken und die Pflege von natürlichen Ausgleichsflächen dieses Ziel unterstützen.

Bitte setzen Sie sich mit dieser Argumentation auseinander, befragen Sie nicht nur die Jäger und der Jagd zugetane Experten … und lassen Sie sich nicht zu sehr von der mächtigen Jagdlobby beeinflussen.
 
Mit freundlichen Grüßen

20.03.2010

Wie sich der Jagddruck auf Wild und Natur auswirkt

  • Rehe sind von Natur aus Bewohner von Wiesen und Waldrändern. Erst durch den hohen Jagddruck werden die Rehe in den Wald hineingetrieben, wo sie außer Jungpflanzen nichts zu fressen finden.
  • Jagddruck provoziert vielfach Wild- und Verbissschäden statt sie einzudämmen.
  • Der Nahrungsbedarf der Tiere wird durch die Jagd deutlich erhöht.
  • Jagd stört das soziale Zusammenleben intensiv bejagter Arten.
  • Jagddruck führt bis hin zum völligen Zusammenbruch natürlicher Verhaltensweisen.
  • Jagd zerstört Familienstrukturen und Sozialverbände.
  • Jagddruck drängt Wildtiere zur Nutzung von Bauen und Verstecken.
  • Jagddruck führt zum Wechsel von Tag- zur Nachtaktivität.
  • Jagddruck führt zur Abwanderung in nicht bejagte Siedlungsgebiete.
  • Durch die rücksichtslose Verfolgung von “Jagdkonkurrenz” wie Fuchs, Marder und Iltis wird das ökologische Gleichgewicht zerstört.
  • Tiere werden unnatürlich scheu, was zu einer großen Fluchtdistanz vor dem Menschen führt.

15.03.2010

Wahlprüfsteine Landtagswahl Nordrhein-Westfalen
Zu welchen Tierschutzthemen soll die Albert-Schweitzer-Stiftung die Parteien anlässlich der kommenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen befragen? Ihre Meinung ist hier gefragt.

13.03.2010

Links "Aktionsbündnis Natur ohne Jagd"


Initiative zur Abschaffung der Jagd
http://www.abschaffung-der-jagd.de/

Verein Natur ohne Jagd
http://www.natur-ohne-jagd.de/

PETA
http://www.peta.de/

Allianz für Tierrechte
http://www.allianz-fuer-tierrechte.de/

Vogelschutz-Komitee e.V.
www.vogelschutz-komitee.de

Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa - PAKT e.V.
www.paktev.de

AKTE - Arbeitskreis Tierrechte und Ethik
www.tierrechteportal.de

European Federation Against Hunting
www.efah.net

Bürgerinitiative »Zwangsbejagung ade!«
www.zwangsbejagung-ade.de

Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
www.arbeitskreis-tierschutz.de

Initiative jagdgefährdeter Haustiere
www.ijh.de

Unabhängige Tierschutzunion Deutschlands
www.tierschutz-union.de

Initiative für Haus- und Wildtierschutz
www.tatort-wald.de

Heimat für Tiere e.V.
www.heimat-fuer-tiere.de

Magazin "Freiheit für Tiere"
www.freiheit-fuer-tiere.de

Das Brennglas - gemeinnützige Körperschaft für Tierschutz
www.brennglas.com