13.04.2014

Jagdgesetz-Änderung in Baden-Württemberg - Mischen Sie sich ein

Von Marie-Luise Strewe, Menschen für Tierrechte, BW (gekürzte Fassung)

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Bislang wurden Jagdgesetze weitestgehend von Jägern für Jäger gemacht; für Tier- und Naturschutz war dementsprechend kaum Platz. Der von der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg (BW) initiierte Beteiligungsprozess zur Jagdrechtsnovelle, bei der erstmals auch Tier- und Naturschutzverbände mit einbezogen wurden, weckte daher große Hoffnungen. Insbesondere betraf dies die Pläne, die Jagdgesetzgebung an wissenschaftlichen Kriterien zu orientieren und Tier- wie Naturschutz endlich mehr Gewicht zu geben.

Die Ergebnisse in Form des nun vorliegenden Gesetzesentwurfs sind leider sehr halbherzig und ausgesprochen enttäuschend. Nach wissenschaftlichen Kriterien gibt es für die Bejagung der allermeisten derzeit jagdbaren Arten - etwa für alle Vogelarten oder auch für Beutegreifer wie Fuchs, Dachs und Steinmarder - keine Notwendigkeit. Sie hätten also allesamt von der Bejagung ausgenommen werden müssen. Stattdessen wurden am Katalog jagdbarer Arten lediglich kosmetische Korrekturen vorgenommen; nicht einmal die Jagdzeiten der meisten Wildtierarten wurden nennenswert verkürzt. Selbst Minimalforderungen der Natur- und Tierschutzverbände blieben unberücksichtigt, wie etwa jene, für den Rotfuchs endlich eine angemessene Schonzeit einzuführen und Rabenvögel von der Bejagung auszunehmen.

Nur kleine Verbesserungen gegenüber dem Status Quo
Begrüßenswert sind aus Tierschutzsicht lediglich einige Details an der Novelle. So wird die Möglichkeit zum Abschuss von Haustieren im Rahmen des sogenannten Jagdschutzes deutlich eingeschränkt; die tierquälerische Jagd mit Totschlagfallen sowie die Baujagd auf Fuchs und Dachs am Naturbau, bei der es oft zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen Jagdhund und Wildtier kommt, werden abgeschafft. Unverständlich ist, warum Fallenjagd und Baujagd nicht vollständig beendet werden: Für die flächendeckende Bejagung von Füchsen oder Steinmardern gibt es keinen vernünftigen Grund, und auch der Fang mit Lebendfallen oder die Baujagd am Kunstbau werden in Gutachten als tierquälerisch beurteilt.

Besonders inkonsequent erscheint die Einführung einer lediglich zweimonatigen Wildruhezeit vom 15. Februar bis zum 15. April. Um den Wildtieren in der Fortpflanzungszeit eine adäquate Erholungspause zu verschaffen und die permanente Störung durch Jagd und Jäger zeitlich einzugrenzen, wäre ein mindestens sechs-, besser neunmonatiges vollständiges Ruhen der Jagd erforderlich gewesen.

Novellierung des Jagdgesetzes in BW bringt kleine Verbesserungen für den Tierschutz


Protest der Jagdverbände unverständlich
Statt alte Zöpfe endlich abzuschneiden und die Jagdgesetzgebung konsequent zu modernisieren, hat die Landesregierung einen enttäuschenden Entwurf mit nur minimalen Verbesserungen vorgelegt. Vollkommen unverständlich ist in diesem Zusammenhang der Protest der Jagdverbände, trägt doch auch das neue Jagdgesetz unverkennbar ihre Handschrift. Selbst noch so kleine Zugeständnisse an den Tier- und Naturschutz sind offensichtlich tabu; vielmehr will man seine todbringende "Passion" auf Kosten der Wildtiere ausleben, ohne sich dabei auf Finger schauen zu lassen.

Während den Grünen zumindest zu verdanken ist, das Thema Jagdrechtsnovellierung auf die Agenda gesetzt zu haben, schlugen sich CDU und FDP in den letzten Wochen bedingungslos auf die Seite der Jägerschaft. Wer selbst minimalste Verbesserungen für Natur und Tiere als "Klientelpolitik" geißelt, zeigt damit unmissverständlich, dass er dem Natur- und Tierschutz nicht nur gleichgültig, sondern feindlich gegenübersteht.

Ihre Meinung ist gefragt
Die Landesregierung BW hat im Internet ein Beteiligungsportal eingerichtet. Bitte äußern Sie hier Ihre Meinung zur geplanten Jagdrechtsnovellierung. Hier die Links:


12.04.2014

Jagdmunition vergiftet deutsche Wälder

Die deutschen Jagdverbände stellen sich seit Jahren gegen die Verwendung von bleifreier Munition. Dabei zeigen Studien, dass das giftige Schwermetall Mensch und Tier belastet. In anderen europäischen Ländern mit einer langen Jagdtradition wie Schweden oder Großbritannien ist Bleimunition längst verboten. Nachfolgender Beitrag wird auf t-online.de/tv ausgestrahlt:

zum Filmbeitrag



10.04.2014

Immer mehr jagdfreie Grundstücke

Seit 1. April 2014 sind in bundesweit etliche Hektar Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. Bereits Anfang 2013 waren in Bayern die ersten Grundstücke durch einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jagdfrei gestellt worden. In Baden-Württemberg wurden Grundstücke vorläufig jagdrechtlich befriedet. Ein großartiger Erfolg im Sinne der Rechte von Grundstückseigentümern und des Tierschutzes!

Immer mehr Grundstückseigentümer, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen, beantragen das Ruhen der Jagd. Sie wollen nicht länger hinnehmen, dass Jäger ihre Grundstücke betreten und dort Tiere tot schießen oder Fallen aufstellen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012: Dieser hatte entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, wenn der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.


Bundesweit haben bereits einige Hundert Grundeigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt. »Da ist längst eine Lawine ins Rollen gekommen«, sagt Rechtsanwalt Dominik Storr, der über 60 ethische Jagdgegner aus ganz Deutschland vertritt.


Flyer bestellen: info@zwangsbejagung-ade.de