31.03.2011

Anhörung zum Hessischen Jagdgesetz

Die hessische Landesregierung (CDU/FDP) hat den Entwurf zum Hessischen Jagdgesetz vorgelegt. Aus Sicht von Wildtierschutz Deutschland wird dem Tierschutz nicht nur keine Rechnung getragen, die Lage verschlechtert sich vielmehr für viele Tierarten. Wir haben nachfolgende Stellungnahme (gekürzt) an den Umweltausschuss des Hessischen Landtags geschickt. Der Umweltausschuss nimmt zur Gesetzesnovellierung eine schriftliche Anhörung vor:

Vorwort Das hessische Jagdrecht soll einem fairen Interessenausgleich aller betroffenen Gesellschaftsschichten dienen. Davon kann im Hinblick auf die nachfolgend genannten Aspekte derzeit keine Rede sein. Es werden im Wesentlichen Forderungen des Landesjagdverbandes Hessen umgesetzt, möglicherweise die einer nicht repräsentativen Anzahl von Landwirten, vielleicht auch von Waldbesitzern. Nachfolgend genannte Änderungen oder die Beibehaltung des Status Quo des Hessischen Jagdgesetzes berücksichtigen in keiner Weise begründete Bedenken des Tierschutzes und die diesbezüglichen Interessen einer breiten Bevölkerungs-schicht, die insbesondere die Bau- oder die Fallenjagd ablehnt und deren Wunsch nach Erholung in der freien Natur selbst an Sonn- und Feiertagen erheblich eingeschränkt wird.
Bitte bedenken Sie auch, dass das Hessische Jagdrecht in den vergangenen 60 Jahren keine signifikante Änderung im Hinblick auf Tierschutzaspekte erfahren hat und somit weder die zum positiven geänderte Einstellung unserer Gesellschaft zu Flora und Fauna berücksichtigt, noch die gesetzlichen Veränderungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes oder des Grundgesetzes nachvollzieht.
Zusammenfassung
Jagdzeit Dachs – Die Ausweitung der Jagdzeit für den Dachs von derzeit 3 auf 7 Monate ist unzureichend begründet, hält einer Überprüfung der Verhältnismäßigkeit im Sinne des Grundgesetzes nicht stand und fördert Tierquälerei. Gemessen an der durchschnittlichen Dachsstrecke ist die Dachspopulation seit etwa 10 Jahren konstant!
Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild – Nachtjagd ist mit dem Risiko einer erhöhten Anzahl von tierquälerischen Fehlschüssen verbunden. Insgesamt bedeutet es für ein bejagtes Revier eine Beunruhigung jeglichen Wildes zur Nachtzeit.
Nilgans – Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Nilgans dem Jagdrecht zu unterstellen. Die Nilgans ist eine heimische Tierart und kann auch nicht als invasive Art eingestuft werden.
Fallenjagd – Fallenjagd ist Tierquälerei: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere verletzt oder verstümmelt werden. In Gebieten, in welchen Beutegreifer nicht bejagt werden, wirken diese sich positiv in der Dynamik von Lebensgemeinschaften aus. Die Artenvielfalt steigt, gesunde Bestände pflanzen sich fort. Bitte setzen Sie sich für die Abschaffung der Fallenjagd in Hessen ein.
Baujagd – Die Baujagd ist ineffizient und häufig Tierquälerei sowohl für die Opfer (Fuchs/Dachs) als auch für die eingesetzten Hunde. Gleiches gilt für die Ausbildung von Bauhunden an lebenden Füchsen. Auch aus Sicht des Naturschutzes ist die Baujagd abzulehnen. Bitte setzen Sie sich für die Abschaffung der Baujagd ein.
Der Abschuss von Haustieren ist in Hessen legal
Haustierabschuss – Der Abschuss von Haustieren würde einer Überprüfung der Ver-hältnismäßigkeit im Sinne des Grundgesetzes heute nicht mehr standhalten. Bitte setzen Sie sich für eine ersatzlose Streichung der entsprechenden Jagdschutzregelungen ein.
Schonzeit für Füchse von Januar bis September – Wildtierschutz Deutschland fordert ein Mindestmaß an Schutz für eines der nützlichsten Tiere unserer Fauna, den Rotfuchs. Dieser Schutz vor Nachstellung insbesondere während der Aufzucht der Jungtiere ist durch den „Elternschutz-Paragraphen" § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz in der gängigen Praxis nur unzureichend gegeben. Bitte setzen Sie sich für die Einführung einer Schonzeit für Füchse von Januar bis September ein.
Nachwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Ihr Jagdgesetz ist älter als Ihre Kinder, es ist vielleicht sogar älter als Sie! Es haben sich in den letzten 60 Jahren aber viele Dinge geändert – vor allen Dingen auch die Einstellung zu den Tieren. Das spiegelt sich letztlich auch im Grundgesetz wider, welches den Schutz der Tiere zum Staatsziel erhebt.
Bitte stimmen Sie nicht im Rahmen eines Fraktionszwanges für diesen Gesetzesentwurf – entscheiden Sie mit gesundem Menschenverstand und nach Ihrem Gewissen.
Mit freundlichen Grüßen, Wildtierschutz Deutschland (e.V. i.Gr.)

30.03.2011

Saarjäger bestehen auf Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren

www.die-tierfreunde.de
Der Koalitionsvertrag im Saarland sieht eine Änderung des saarländischen Landesjagdgesetzes vor. Dort ist festgeschrieben, dass die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren als tierschutzwidrig erkannt wurde und verboten werden soll. Dies hat zu einem Sturm der Entrüstung unter den saarländischen Jägern geführt, die traditionsgemäß an dieser tierquälerischen Ausbildungsmethode festhalten wollen.

Eine Form dieser Ausbildung ist es, dass für diesen Zweck gezüchteten Enten die Flügel mit einer Manschette gebunden werden. So ist es den Enten unmöglich wegzufliegen, wenn sie in Panik versuchen schwimmend dem Jagdhund zu entkommen. Oder sie angeschossen in Pein und Qual auf dem Wasser treiben, damit der Jagdhund lernt, das Opfer zu apportieren.

Labrador mit apportierter Tafelente (c) Blaine Hansel
In vielen Presse-mitteilungen und der Stellungnahme der Vereinigung der Jäger des Saarlandes zu der die Jagd betreffenden Verein-barungen im Koalitions-vertrag weisen die Saarjäger immer wieder auf die angebliche Notwendigkeit dieser tier-quälerischen "Ausbildung" hin.

Jetzt wo von Seiten des Ökologischen Jagdverbandes Saar eine Etablierung von sog. „Saugattern" diskutiert wird, wittern die Saarjäger darin ihre Chance auch weiterhin sämtliche tierschutzwidrigen Formen der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren aufrecht erhalten zu können.

Der Landesjägermeister Andreas Schober kreierte für die mit höchster Qual und Panik der Opfertiere verbundene Ausbildungsform jetzt sogar ein neues Wort und nennt sie verharmlosend „Wesenstest".

Dass nun der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren der Deckmantel eines harmlosen „Wesenstests" übergestülpt wird, zeigt, wie weit die Jägerschaft vom Tierschutzgedanken – und damit von Moral und Ethik - entfernt ist.

Die saarländischen Tierschutzverbände lehnen nach wie vor die Ausbildung an lebenden Tieren komplett ab und unterstützen die Vorgaben des Umweltministeriums, dies als Richtlinie im neuen Jagdgesetz zu verankern.

29.03.2011

Spendenaufruf für Naturschützer

An der Ems schießen Jäger in einem Schutzgebiet bei Nacht und Nebel auf Wildgänse. Dabei sind auch Mitarbeiter der zuständigen Jagdbehörde. Eilert Voß vom Wattenrat hat etliche Verstöße fotografisch festgehalten. Die Strafverfolgungsbehörden gehen den Vorwürfen nicht nach. Eilert Voß der während seiner Aufdeckungsarbeit von Jägern als erheblicher Störfaktor erlebt wird hatte sich einer Anklage wegen "Störung der Jagd" zu verantworten - und hat in erster Instanz verloren.
Wenn Sie helfen wollen, lesen Sie bitte den Spendenaufruf des Wattenrates.

aufgrund von Schussverletzungen flugunfähige Blessgänse (c) Eilert Voß


25.03.2011

NABU fordert erneut Aufhebung der Kormoranverordnung

NABU Naturschutzbund Deutschland
Der NABU lehnt die anstehende Verlängerung der schleswig-holsteinischen Kormoranverordnung grundsätzlich ab. Die negativen Auswirkungen der bisherigen Regelung und ihre bis heute fehlende sachliche und fachliche Begründung sollten Anlass genug sein, das sinnlose und rechtswidrige Töten des ‚Vogel des Jahres 2010' endlich zu beenden. Der Nachweis von volkswirtschaftlich bedeutsamen Schäden wurde bis heute nicht erbracht. Belegt sind aber drastische Kollateralschäden für andere bedrohte Arten.

Kormoran, Bild www.naturfan.de
Auch in der Begründung zum neuen Verordnungsentwurf bleibt das Kieler Landwirtschaftsministerium MLUR den Nachweis schuldig, dass die Notwendigkeit zu Eingriffen in den schleswig-holsteinischen Kormoranbestand besteht. Fischereiwirtschaftliche Schäden werden damit weiterhin – wie schon im Begründungstext für den Verordnungsentwurf von 2005 - nur behauptet. Trotz insbesondere im Binnenland stark reduziertem Kormoran-Brutbestand sind tatsächlich sowohl die Gesamtfangmengen als auch die Fangmengen einzelner Fischarten in Binnengewässern seit 2005 zumeist gesunken. Ein Zusammenhang zwischen Kormoranen und Fischereierträgen ist damit nicht herstellbar. Untersuchungen des Ministeriums zeigten entsprechend in den vergangenen Jahren deutlich, dass sich Kormorane vor allem von wirtschaftlich uninteressanten Weißfischen ernähren, Aale und Zander kaum in der Beute vertreten sind.


Schäden für Wasservögel  Belegt sind aber mittlerweile teils drastische negative Einflüsse der mit viel Lärm verbundenen Kormoranvergrämungen auf mausernde und rastende Entenarten u.a. in den EU-Vogelschutzgebieten Großer Plöner See und Selenter See, in denen der Kormoran-Abschuss erlaubt wurde. Im Gebiet Großer Plöner See – früher bekannt für seine großen Zahl an Tauchenten wie Reiher-, Tafel- und Schellenten - sank als direkte Folge von aktiven Vergrämungsmaßnahmen der Bestand an Wasservögeln in dem international bedeutsamen, anerkannten Feuchtgebiet erstmals unter den Schwellenwert von 20.000 Vögeln. Schon diese erkennbaren Fehlentwicklungen hätten Anlass genug geboten, die Verordnung zu kippen.

Zudem musste das Ministerium per Pressemitteilung schon am 10. August 2006 erstmals – rechtlich unverbindlich - darum ‚bitten', wegen der länger als erwartet andauernder Brutzeit des Kormorans bis Ende August auf den Abschuss von Junge fütternden Altvögeln zu verzichten. Auch die positive Entscheidung des Umweltministeriums in NRW, die entsprechende Verordnung und den begleitenden Erlass in NRW zum 1. April 2010 auslaufen zu lassen, hätte Anlass sein müssen, die Kormoran-Verordnung des Landes kritisch zu evaluieren.

In Schleswig-Holstein ist – wie zahlreiche Medienberichte im Zuge der Diskussion im Jahr 2005 zeigten - auch in der Bevölkerung kaum Verständnis für die sinnlose Verfolgung dieser vom NABU im Jahr 2010 zum „Vogel des Jahres" gekürten Art zu finden. Der durch Schüsse verursachte Lärm auf dem Großen Plöner See führte 2008 dagegen zu deutlich negativen Reaktionen der Presse und der Anlieger. Alles jedoch keine hinreichenden Beweggründe, sich inhaltlich mit der missratenen Verordnung auseinanderzusetzen.

Fachfremde Erwägungen  Die Vernachlässigung dieser Aspekte im aktuellen Verordnungsentwurf bestätigt damit einmal mehr, dass das MLUR offensichtlich vor allem fach- und sachfremden Erwägungen für die Beibehaltung der Kormoranverordnung den Vorrang gibt.

Das Ausschöpfen der durch die Verordnung gewährten Möglichkeiten zur Kormoran-Dezimierung hat zudem – wie bereits 2005 befürchtet – zum drastischen Bestandseinbruch der binnenländischen Brutpopulation und des ostküstennahen Brutbestands des Kormorans geführt – in einem Gebiet also, dass traditionell zum Hauptlebensraum der Art gehört. Damit verstößt die Kormoranverordnung weiterhin massiv gegen geltendes Recht der EU-Vogelschutzrichtlinie.

Neues Märchen: Schäden für Ostseefischer  In der Berichterstattung macht derzeit ein neues Märchen der Fischer die Runde: Kormorane sollen danach auch für den Rückgang des Dorsches in der Ostsee verantwortlich sein – schon wegen der fischereilichen Fangmengen eine abenteuerliche Behauptung. Nahrungsuntersuchungen zeigen, dass diese Fischart in Schleswig-Holstein insgesamt nicht in bedeutender Zahl von Kormoranen erbeutet wird. Im Frühjahr sind es vor allem Heringe und Sprotten, die auf der Ostsee die Hauptbeute der schwarmfischenden Kormorane ausmachen werden. Mit Sicherheit werden Dorsche zudem selbst von entlang der Ostseeküste zahllos vorhandenen Hobbyfischern und Anglern in weitaus größerer Zahl gefangen, als Kormorane dies je können. Die Fänge der Petrijünger tauchen aber in keiner Fangstatistik auf und werden in keiner Fangquote berücksichtigt. An der Küste wird dabei vielfach mit Stellnetzen gearbeitet, in denen immer wieder Schweinswale und allwinterlich auch tausende von Wasservögeln zu Tode kommen.

Siehe auch: Jagd auf den Kormoran in Rheinland-Pfalz

BUND und NABU Niedersachsen fordern, Gänsejagd abzuschaffen

NABU Naturschutzbund Deutschland

BUND und NABU Niedersachsen unterstreichen nochmals ihre langjährige Forderung, nordischen Wildgänsen auch künftig sichere Rastgebiete zu garantieren und fordern das Land Niedersachsen auf, im Rahmen des 'Integrierten Bewirtschaftsplans Emsästuar' (IBP Ems) die Gänsejagd in den Schutzgebieten der Region zu verbieten. Um die Anforderungen aus den Schutzvorschriften von NATURA 2000 mit den Belangen anderer Nutzer in Einklang zu bringen, hat das Niedersächsische Landeskabinett im Juli 2007 die Aufstellung Integrierter Bewirtschaftungspläne für die Flussgebiete beschlossen.

"Wer die Jagdzeiten für Arten wie Bläss-, Saat- und Ringelgänse auch und gerade in Naturschutzgebieten sowie nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora Habitat-Richtlinie eingestuften Landschaftsräumen weiterhin zulässt, handelt erstens kurzsichtig. Zweitens sind dadurch Tiere gefährdet, die nicht nur Teil unseres niedersächsischen, sondern auch europaweiten Naturerbes sind. Eine Jagd auf nordische und arktische Gänsearten darf es weder im Naturschutzgebiet Petkumer Deichvorland, im Vogelschutzgebiet Emsmarschen von Leer bis Emden, im FFH-Gebiet Unter- und Aussenems noch in anderen Rast- und Brutgebieten geben", erklärt Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen.

Blässgänse, Bild Andreas Klein
BUND und NABU Niedersachsen betonten, dass bejagte Gänse scheu werden, sie flüchten bereits auf große Distanzen, und benötigen durch häufiges Umherfliegen letztlich mehr Energie – und damit auch mehr Futter. Abgesehen davon lässt sich die Jagd auf Wildgänse nicht tierschutzgerecht durchführen: Oftmals werden die Gänse durch Schrotpartikel nur verletzt und verenden später qualvoll, Familienverbände werden auseinander gerissen und Jungvögel verlieren den für sie überlebenswichtigen Anschluss an ihre Eltern.

Die beiden niedersächsischen Umweltverbände BUND und NABU fordern daher die Jägerschaft anlässlich des zweiten Verhandlungstermins wegen angeblicher Jagdstörung gegen den Gänseschützer Eilert Voß am 29. März vor dem Amtsgericht in Emden zu einer umgehenden Rücknahme der Klage auf. Die Anstrengung einer Klage sei für einen Verband unglaubwürdig, der als Naturschutzverband anerkannt ist.

Insbesondere bei der traditionellen Jagdausübung bei Sonnenaufgang oder am späten Abend beim Einflug der Gänse können selbst Fachleute einzelne Gänse nicht sicher auseinanderhalten. Es fehle ein klares Bekenntnis gegen unwaidmännische und mit dem Jagdgesetz nicht vereinbare Jagdpraktiken, wie dies die Jagd auf fliegende Gänse insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen darstelle, betonten BUND und NABU Niedersachsen.

Die Niedersächsische Landesregierung hatte mit einer Änderung ihrer Jagdzeitenverordnung die Jagd auf rastende Wildgänse ausgeweitet. Da Gänse Grasfresser sind, kann es dort, wo sie lange und in großer Zahl rasten, zu Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen kommen. "Jagd taugt jedoch nicht zur Schadensverminderung. Leider wird schnell übersehen, dass mit einer Bejagung und Störung der Gänse letztlich das Gegenteil erreicht wird. Es ist zudem zu befürchten, dass die Tiere infolge der Klimaerwärmung große Teile ihrer bisherigen Brutgebiete verlieren werden. Umso mehr kommt es darauf an, dass sie entlang ihrer Zugwege sichere und störungsarme Gebiete vorfinden, wo sie ihren Energiebedarf ausreichend decken können", so Dr. Holger Buschmann weiter.

siehe auch Gänsejagd widerspricht dem Artenschutz 

22.03.2011

Todesdrohungen gegen Tierschützer

Hartmann Jenal, Leiter der Tierschutzorganisation WITAS, Wildtier- und Artenschutz Saarland e.V., setzt sich seit Jahrzehnten mit Herzblut gegen die Jagd auf den Fuchs ein. Den Jägern seines Bundeslandes ist er seit langem ein Dorn im Auge. Nun, da im Rahmen der Novellierung des Jagdgesetzes im Saarland auch langjährige Forderungen von WITAS umgesetzt werden, kochen die Emotionen. Das geht soweit, dass dem Tierschützer jetzt seitens anonymen Email-Schreibern, die sich als Jäger outen, mit dem Tode gedroht wird.


Vorsitzender von Witas erhält Todesdrohungen

Es wurde Strafanzeige gestellt. Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters oder der Täter führen, ist eine Belohnung von € 5.000,- ausgesetzt.
Die Drohungen gegen Hartmann Jenal können Sie hier nachlesen.

20.03.2011

Stars für alle Felle

Das Jagdmotiv "Freiheit statt Freiwild" der PETA Kampagne "Stars für alle Felle" stößt auf "Resonanz" bei den Jägern. Gemeinsam mit dem DJV (Deutscher Jagdschutzverband) ruft die Jagdzeitschrift "Wild und Hund" ihre Leser dazu auf, einen Protestbrief an die "Verantwortlichen" zu senden. Die sehen sie in dem Schauspieler Jörg Rohde und dem Verlag von TVDigital, welcher die Anzeigen veröffentlicht.

Wenn Sie ein Pro-Statement abgeben wollen, schreiben Sie an:
Chefredakteur Christian Hellmann, Axel Springer AG, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg, Fax: 040/34729629, E-Mail: leserservice@tvdigital.de
Jörg Rohde, Commitment - Agentur für Film, Fernsehen & Theater,  Postfach 620709, 10797 Berlin. Fax: 030/25938706, E-Mail: mail@commitment.de

17.03.2011

Die Schweiz mag den Wolf nicht

Von David Gerke, Präsident GWS
Die GWS (Gruppe Wolf Schweiz) bedauert die heute vom Ständerat getroffenen Entscheidungen zur Schwächung des Wolfsschutzes. Die Zurückdrängung des Wolfes – mit rund 10 Exemplaren eine in der Schweiz nach wie vor seltene und gefährdete Tierart – ist damit eine Tatsache. Zugunsten der hoch subventionierten Schafhaltung und der Jagd soll die international streng geschützte Art weichen.
Der Wolf wird in der Schweiz erneut in seinem Überleben gefährdet. Die Wolfspopulation in den Alpen gilt nach wie vor als gefährdet, in der Schweiz leben gar nur Ausläufer dieser kleinen Population. Damit kann keineswegs von einem gesicherten Bestand gesprochen werden, der reguliert werden müsste.
Wolf als Trophäe
Dass nun Wölfe auf Druck der Schaf- und Jagdlobby noch schneller abgeschossen werden sollen, ist deshalb völlig unverständlich. Denn die wildlebenden Huftiere als Beute des Wolfs und der Jäger sind in der Schweiz sehr häufig und nicht ansatzweise in ihrem Bestand gefährdet – weder durch die Jagd, noch durch den Wolf. Die Schafhaltung überlebt nur noch dank Subventionen, die schwerpunktmäßig in den urbanen Gebieten generiert werden – dort, wo der Wolf explizit begrüßt wird. Dass diese Zwangsabgaben der breiten Kreise der Wolfsbefürworter dafür verwendet werden, die Anwesenheit des Wolfes zur verhindern, ist unverständlich, falsch und wird den Stadt-Land-Konflikt noch verschärfen. Damit ist dem ländlichen Raum und auch der Schafhaltung am wenigsten geholfen.

12.03.2011

Wissenschaftler: Mehr Jagd führt zur Vermehrung der Wildschweine

Julia Brunke
Derzeit ist in der Presse wieder von einer „Wildschweinschwemme", gar von einer „Wildschwein-Plage" zu lesen. Doch obwohl in Deutschland so viele Wildschweine geschossen werden wie noch nie seit Beginn Aufzeichnungen in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, steigt die Anzahl der Wildschweine weiter. Ist die Lösung des „Wildschweinproblems", noch mehr Tiere zu schießen? Oder ist gerade die intensive Jagd auf Wildschweine das Problem? Denn so paradox es klingen mag: Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, um so stärker vermehren sie sich. Auf diesen Zusammenhang weisen immer mehr Forscher und neue wissenschaftliche Studien hin: Starke Bejagung führt zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen.

Studie: Stärkere Vermehrung durch die Jagd  Durch die Jagd vermehren sich Wildtiere stärker als unter natürlichen Umständen, meint Prof. Dr. Josef H. Reichholf, der die Abteilung Wirbeltiere der Zoologischen Staatssammlung München leitet. Würden in einem Gebiet durch die Jagd, die ja vor allem im Herbst und Winter statt findet, viele Tiere getötet, hätten die Verbliebenen ein besseres Futterangebot. „Tiere, die gestärkt überleben, pflanzen sich im Frühjahr zeitiger und zahlenmäßig stärker fort", sagte Reichholf gegenüber der Süddeutschen Zeitung (28.01.2009).

Eine französische Langzeitstudie, die im renommierten „Journal of Animal Ecology" veröffentlicht wurde, kommt zu dem Ergebnis: Starke Bejagung führt zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen. Die Wissenschaftler um Sabrina Servanty verglichen in einem Zeitraum von 22 Jahren die Vermehrung von Wildschweinen in einem Waldgebiet im Departement Haute Marne, in dem sehr intensiv gejagt wird, mit einem wenig bejagten Gebiet in den Pyrenäen. Das: Wenn hoher Jagddruck herrscht, ist die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen wesentlich höher als in Gebieten, in denen kaum gejagt wird. Weiterhin tritt bei intensiver Bejagung die Geschlechtsreife deutlich früher – vor Ende des ersten Lebensjahres – ein, so dass bereits Frischlingsbachen trächtig werden. Auch das Durchschnittsgewicht der erstmalig fruchtbaren Wildschweine ist bei hohem Jagddruck geringer. In Gebieten, in denen wenig Jäger unterwegs sind, ist die Vermehrung der Wildschweine deutlich geringer, die Geschlechtsreife bei den Bachen tritt später und erst bei einem höheren Durchschnittsgewicht ein. (vgl. Servanty et alii, Journal of Animal Ecology, 2009)

Zerstörung der Sozialstruktur  Wildschweine haben eine sehr empfindliche Sozialstruktur: Eine Leitbache, die einmal im Jahr fruchtbar (rauschig) ist, führt die Rotte an. Die so genannte Rauschsynchronität sorgt dafür, dass die anderen Bachen in der Gruppe gleichzeitig fruchtbar sind. Auch hält sie die älteren Jungtiere, die „Überläufer" in Zaum und verhindert damit größere Flurschäden. Wird die Leitbache erschossen, zersprengt dies die Rotte, die führungslosen Tiere brechen in die Felder ein, alle Bachen werden mehrmals im Jahr rauschig und vermehren sich völlig unkontrolliert.
Bild: Andreas Klein

Norbert Happ, der bekannteste deutsche Wildschweinkenner – selber Jäger – prangert an: „Die Nachwuchsschwemme ist hausgemacht". Für die explosionsartige Vermehrung der Wildschweine seien die Jäger selbst verantwortlich: „Ungeordnete Sozialverhältnisse im Schwarzwildbestand mit unkoordiniertem Frischen und Rauschen und unkontrollierbarer Kindervermehrung sind ausschließlich der Jagdausübung anzulasten", so Happ in der Jägerzeitung "Wild und Hund" (23/2002). Das bedeutet: Jagd löst keine ökologischen Probleme, sondern schafft sie erst.

Legale und illegale Zufütterung  Natürlich hängt die Vermehrung Wildtieren auch vom Nahrungsangebot ab. So wird immer wieder darauf hingewiesen, dass der verstärkte Maisanbau zur Vermehrung der Wildschweine beitrage. Doch wie lange im Jahr stehen den Wildschweinen denn reife Maisfelder zur Verfügung? Sicher nicht länger als ein Monat im Jahr – Ende September wird der Mais geerntet.

Dagegen sorgen Jäger ganzjährig durch legale oder illegale Zufütterungen und so genannte „Kirrungen" für ein unnatürlich hohes Nahrungsangebot – und tragen damit wiederum zur Vermehrung bei. So hat die Wildforschungsstelle Aulendorf errechnet, dass allein in Baden-Württemberg jährlich 4.000 Tonnen Mais allein als „Kirrung" (also als Lockfütterung, um die Tiere besser schießen zu können) ausgebracht werden – das sind pro erlegtem Wildschwein im Schnitt etwa 100 Kilo (!) Mais. Gerade Mais fördert nachweislich die Fruchtbarkeit von Wildschweinen. Zu den Mais-Kirrungen hinzu kommt die Fütterung mit Kraftfutter im Winter, die noch mal in ähnlicher Größenordnung liegen dürfte – und die vielen illegalen Fütterungen, die Naturschützer und Jagdgegner immer wieder aufdecken und zur Anzeige bringen.

Doch Jäger argumentieren lieber, dass die hohe Zahl der Eicheln und Bucheckern in den Wäldern verantwortlich für die Wildschweinschwemme sei. Darüber kann man eigentlich nur den Kopf schütteln: Den Tieren standen im Herbst schon immer Bucheckern und Eicheln zur Verfügung - früher eventuell sogar noch mehr, da der Wald gesünder war.

Kann die Natur sich selbst regulieren?  Die Natur hatte eigentlich alles hervorragend geregelt: Erfahrene weibliche Wildschweine - die Leitbachen - sorgen für die Ordnung in der Rotte und für Geburtenkontrolle. Die Hormone der Leitbachen bestimmen die Empfängnisbereitschaft aller Weibchen der Gruppe und verhindern, dass zu junge Tiere befruchtet werden.

Dies wissen eigentlich auch die Jäger. So weist Berufsjäger Helmut Hilpisch darauf hin: „Wildschweine regulieren ihren Bestand selbst – zumindest dann, wenn sie in intakten Familienverbänden unterwegs sind. Dann sorgt ihr Sozialverhalten dafür, dass nur einzelne weibliche Tiere rauschig werden: Lediglich die älteren Bachen werden dann befruchtet. Fehlen diese älteren Bachen, werden auch jüngere weibliche Tiere schnell trächtig". (Siegener Zeitung, 18.10.2008)

Wozu dann jagen?  Der Zoologe Ragnar Kinzelbach von der Universität Rostock ist überzeugt: „Letztlich dient die Jagd nur dem Spaß und der Befriedigung der Mordlust der Jäger. Die Jagd ist überflüssig. Wenn man sie einstellt, regulieren sich die Bestände von allein." (Süddeutsche Zeitung, 28.01.2009)

Die Jagd ist heute ein Hobby, ein Freizeitvergnügen – und in ihren Jagdzeitschriften geben die Jäger ihre „Lust am Töten", die „Freude am Beutemachen" und den „Kick" beim Schuss inzwischen offen zu. Ein Jäger hat über dieses Thema sogar seine Doktorarbeit geschrieben - und diese wurde in der Jagdpresse unter der Überschrift „Keine Angst vor der Lust" (WILD UND HUND 24/2003) entsprechend gefeiert. In der Dissertation heißt es ganz offen: „Weltweit wird die Wildjagd unserer Zeit selten noch aus rein praktischen Motiven (z.B. Nahrungsjagd), sondern um eines starken emotionalen Erfolges Willen (der Kick beim Töten des Tieres, Freude, Glück, Zerstreuung, Entspannung, Abenteuer) oft mit großer Leidenschaft und Hingabe betrieben." (Günter Reinhold Kühnle: Die Jagd als Mechanismus der biotischen und kulturellen Evolution des Menschen, 2003)

Dieses Hobby-Töten kann die überwiegende Mehrheit der Menschen heute nicht mehr gutheißen. Repräsentative Umfragen der letzten Jahre zeigen übereinstimmend: 70-80% der Deutschen stehen der Jagd kritisch gegenüber oder fordern sogar die Abschaffung der Jagd. (Quellen: GEWIS-Institut 1996; GEWIS-Institut 2002; EMNID-Institut 2003, EMNID-Institut 2004)

Presseecho: 

08.03.2011

Gänsejagd widerspricht dem Artenschutz

NABU Niedersachsen
Der NABU Niedersachsen unterstreicht nochmals seine langjährige Forderung, nordischen Wildgänsen auch künftig sichere Rastgebiete zu garantieren und fordert das niedersächsische Landwirtschafts-ministerium auf, die Gänsejagd landesweit abzuschaffen. "Wer die Jagdzeiten für Arten wie Bläss-, Saat- und Ringelgänse auch und gerade in Naturschutzgebieten sowie nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora Habitat-Richtlinie eingestuften Landschaftsräumen weiterhin zulässt, handelt nicht nur kurzsichtig, sondern gefährdet Tiere, die nicht nur Teil unseres niedersächsischen, sondern auch europaweiten Naturerbes sind. Eine Jagd auf nordische und arktische Gänsearten darf weder im Naturschutzgebiet Petkumer Deichvorland, im Vogelschutzgebiet Emsmarschen von Leer bis Emden und im FFH-Gebiet Unter- und Aussenems wie auch in anderen Rast- und Brutgebieten nicht geben", erklärte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen.


Start einer Blässgans in die Abendsonne (c) Werner Hupperich
 Die Niedersächsische Landesregierung hatte mit einer Änderung ihrer Jagdzeitenverordnung die Jagd auf rastende Wildgänse ausgeweitet. Da Gänse Grasfresser sind, kann es, wo sie lange und in großer Zahl rasten, zu Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen kommen. "Jagd taugt nicht zur Schadensverminderung. Doch leider wird schnell übersehen, dass mit einer Bejagung und Störung der Gänse letztlich das Gegenteil erreicht wird. Es ist zudem zu befürchten, dass sie infolge der Klimaerwärmung große Teile ihrer bisherigen Brutgebiete verlieren werden. Umso mehr kommt es darauf an, dass sie entlang ihrer Zugwege sichere und störungsarme Gebiete vorfinden, wo sie ihren Energiebedarf ausreichend decken können", so Buschmann weiter.

Bejagte Gänse werden scheu, flüchten bereits auf große Distanzen, und benötigen durch häufiges Umherfliegen letztlich mehr Energie - und damit auch mehr Futter. Abgesehen davon lässt sich die Jagd auf Wildgänse nicht tierschutzgerecht durchführen: Oftmals werden die Gänse durch Schrotpartikel nur verletzt und verenden später qualvoll, Familienverbände werden auseinander gerissen und Jungvögel verlieren den für sie überlebenswichtigen Anschluss an ihre Eltern.

Ein erhebliches Problem stellt die Verwechslungsgefahr zwischen den einzelnen Arten dar. Obwohl das Jagdgesetz klar die Artenkenntnis als Grundbedingung voraussetzt, sind viele Jäger nicht in der Lage, die geschützte Nonnengans zu erkennen. Die hoch bedrohte Zwerggans ist ohne spezielle Optik ohnehin nicht von der Blässgans zu unterscheiden.

"Insbesondere bei der traditionellen Jagdausübung bei Sonnenaufgang oder am späten Abend beim Einflug der Gänse können selbst Fachleute einzelne Gänse nicht sicher auseinanderhalten." Der NABU ist entsetzt, dass bei der Jagd auf fliegende Wildgänse durch die breit streuende Schrotmunition immer neben den angezielten Gänsen auch die sogenannten 'byflyer' verletzt werden. "Eine Jagdausübung während Nebelwetterlagen widerspricht zudem dem Jagdgesetz", unterstrich Buschmann.

Um den Nahrungsbedarf der Vögel zu sichern, gleichzeitig aber auch Schäden für die Landwirtschaft zu minimieren, plädierte der NABU für eine flexible Handhabung von Ausgleichszahlungen an betroffene Landwirte. Zum Schutz der Gänse dürfe es keine Alternative geben.

Wie Bestandszählungen zeigen, haben Bläss-, Saat- und Ringelgänse in ihren arktischen Brutgebieten keineswegs zugenommen, sondern lediglich einen Teil ihrer Zugwege verlagert. "Die nordischen Gänse sind hilfsbedürftiger denn je. Hinsichtlich der Schadensproblematik macht uns die Nonnengans die meisten Sorgen. Denn diese ist nach europäischem Recht streng geschützt und darf sowieso nicht gejagt werden", mahnte der NABU-Landesvorsitzende.

06.03.2011

Hessisches Jagdgesetz - CDU und FDP missachten Wissenschaft und Grundgesetz

Der von CDU und FDP eingebrachte Vorschlag zur Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes widerspricht in eklatanter Weise sowohl dem Tierschutzgedanken als auch dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Eine Antwort des Bürgerservices der CDU Hessen vom 4.3.2011 auf einen Protest von Bürgern aus ganz Deutschland zur Ausweitung der Jagdzeit für den Dachs lässt darauf schließen, dass weder tierschutzrechtliches noch wissenschaftliches Know How zur Beurteilung der Situation in ausreichendem Maße vorhanden ist. Auch lässt das politische Handwerk insofern zu wünschen übrig, da keine Abwägung der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf Grundrechte wie einerseits des Eigentums und andererseits des Schutzes der Tiere stattfindet.

1. fairer Interessenausgleich - CDU Hessen: "Das hessische Jagdrecht dient dem fairen Interessenausgleich und berücksichtigt Forderungen von Jägern, Waldeigentümern und Tierschützern in ausgewogenem Maß." 
Von einem "fairen" Interessenausgleich kann nicht die Rede sein. Die Landesregierung folgt im Hinblick auf die Ausweitung der Jagdzeit des Dachses im Wesentlichen einer Forderung des Landesjagdverbandes Hessen. Weder sind die Interessen einer breiten Bevölkerungsschicht, welche die Jagd und insbesondere Jagdmethoden wie die Bau- oder die Fallenjagd ablehnt, berücksichtigt, noch die Interessen des Tierschutzes.
  
2. Jagdgesetz fördert die Tierqual - CDU Hessen: "Ihre Vorwürfe, das Jagdgesetz befördere die „Tierqual", ist nicht nachvollziehbar"  
Eine Ausweitung der Jagdzeit auf den Dachs fördert die Tierqual aus folgenden Gründen:
a) Wenn Dachse bereits im Juli erschossen werden, zu einer Zeit in welcher noch viele Jungtiere gesäugt werden, hat das zur Folge, dass unweigerlich Jungtiere verenden. Das Gleiche gilt für viele Jungtiere, die nur wenig später ihre Eltern verlieren. Durch die Ausweitung der Jagdzeit auf die zur Aufzucht der Jungtiere erforderlichen Zeit untergräbt das Landwirtschaftsministerium § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes und verursacht erhebliches Leid unter den Tieren.
b) Der Dachs wird auch mittels Bau- und Fallenjagd bejagt. Selbst der "Blase" (Die Jägerprüfung), ein Standardwerk der jagdlichen Praxis und Ausbildung, spricht davon, dass die Baujagd auf den Dachs weder natur- noch tierschutzverträglich ist. In Hessen wird nach wie vor auch auf den Dachs die Baujagd ausgeübt. Ebenso die Fallenjagd, die tierschutzrechtlich zumindest umstritten ist.

3. Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen - CDU Hessen: "Auf Grund steigender Dachspopulationen in Hessen und damit verbundener Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen ist eine intensivere und auch zeitlich längere Bejagung dieser Gattung für einen Interessenausgleich unerlässlich.
Dachse sind Allesfresser, ernähren sich aber vorwiegend vegetarisch. Deshalb ist es nicht auszuschließen, dass Dachse lokale Ernteverluste durch Fraßschäden verursachen. Es ist allerdings zu bezweifeln, dass dem Ministerium selbst für lokale Fraßschäden der Nachweis fehlt, dass diese durch Dachse verursacht wurden. Selbst wenn dem so sein sollte ist der landwirtschaftiche Gesamtschaden auf jeden Fall vernachlässigbar. Aus diesem Grunde hält auch eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die im Grundgesetz verankerten Rechte auf Eigentum einerseits und dem Schutz der Tiere andererseits einer Überprüfung im Hinblick auf eine Verlängerung der Jagdzeit für Dachse nicht stand. Mit der Ausweitung der Jagdzeit auf Dachse missachtet die Landesregierung das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Lediglich lokale Ernteverluste, so diese tatsächlich auf den Dachs zurückzuführen sein sollten, sind zur Begründung eines "vernünftigen Grundes" gemäß Tierschutzgesetz nicht ausreichend.

Bedenklich wäre eine solch willkürliche Verlängerung der Jagdzeit auf den Dachs insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Bürger keinerlei rechtliche Möglichkeiten hat, gegen eine solche Entscheidung des hessischen Parlaments vorzugehen. Der Hessische Landtag hat zuletzt 2009 ein Tierschutz-Verbandsklagerecht abgelehnt.

Dachs,  lat. Meles meles (c) Helmut Sütsch
4. Tollwutgefahr - CDU Hessen: "Auch zur Eindämmung der Tollwut-Gefahr muss die Dachspopulation auf ein natürliches und mit der Natur verträgliches Maß reguliert werden."
Die Behauptung Dachse müssten zum Eindämmung der Tollwut-Gefahr bejagt werden ist wissenschaftlich überhaupt nicht haltbar. Sicherlich können Dachse die Tollwut übertragen, doch ist hierfür Voraussetzung, dass sie an der Tollwut erkrankt sind. Wie mittlerweile gemeinhin bekannt sein dürfte, ist die terrestrische Tollwut seit Jahren auf bundesdeutschem Gebiet erloschen. Da der letzte Fall der sylvatischen Tollwut im Frühjahr 2006 in Rheinhessen dokumentiert wurde, hat die Weltgesundheitsorganisation WHO der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2008 den Status als kontrolliert frei von terrestrischer Tollwut verliehen. Die nächsten Fälle von sylvatischer Tollwut sind erst weit in Osteuropa zu finden, so dass eine Rückwanderung in den bundesdeutschen Wildtierzyklus in absehbarer Zeit als ausgeschlossen gilt. Möglich wurde diese Tollwutfreiheit allerdings nicht durch die Aktivitäten der Jäger, sondern durch die großflächige Auslage von Impfködern per Flugzeug.


Wie unabhängige Studien des Friedrich-Löffler-Instituts für Viruskrankheiten der Tiere und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung ergeben haben, ist es durch jagdliche Mittel nicht möglich, die sylvatische Tollwut zu beeinflussen.


5. Fallenjagd - Ausschlaggebend ist, dass die Fallenjagd in Hessen erlaubt ist und diese auch auf den Dachs angewendet wird. Totschlagfallen sollen das Tier, welches den Köder annimmt, durch den Schlag eines Metallbügels auf Hals oder Brustkorb töten. Wenn ein Tier die Falle jedoch mit der Pfote auslöst, führt dies zu Quetschungen und blutigen Verletzungen bis hin zur Verstümmelung. Da Totschlagfallen ferner nicht selektiv fangen, kann selbst bei sachgerecht aufgestellten Fallen nicht ausgeschlossen werden, dass statt eines Fuchses oder eines Dachses eine Hauskatze in der Falle stirbt.

Nilgans und teilweise Aufhebung des Nachtjagdverbotes waren nicht Bestandteil des Protestes an die Hessische Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich, sollen aber an dieser Stelle kurz in Frage gestellt werden:
Nilgans
Es gibt keinen Grund, die Nilgans in das Jagdrecht aufzunehmen. Die Nilgans ist gemäß §10, Abs.2 BnatSchG, eine heimische Tierart. Weder gibt es eine "Überpopulation" von Nilgänsen noch wissenschaftliche Nachweise darüber, dass sie andere Arten verdrängt oder einen signifikanten Schaden in der Landwirtschaft verursacht.
Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild
Unter bestimmten Voraussetzungen soll das Nachtjagdverbot für Rotwild aufgehoben werde. Schon bei Tageslicht wird ein Großteil des Wildes während der Jagd lediglich angeschossen. Sogenannten Äser- (der Kiefer wird zerschossen) oder Gebrechschüsse (Maul) sind für das Wild das schlimmste. Sie leben damit häufig noch tage- und wochenlang, bis sie verhungert sind. Auch Keulenschüsse, Verletzungen der Wirbelsäule oder der Bauchdecke stehen auf der jagdlichen Tagesordnung. Dadurch, dass das Nachtjagdverbot nach und nach verwässert wird, ist nicht nur größeres Tierleid durch häufigere Fehlschüsse vorprogrammiert sondern auch dadurch, dass das Wild nicht einmal mehr in der Nacht Ruhe vor Nachstellung findet.
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01.03.2011

Ignoranz und Unwissen bestimmen Änderungen des Hessischen Jagdgesetzes

Im Hessischen Jagdgesetz heißt es unter anderem: "Die Jagd ist so auszuüben, dass dem Wild keine vermeidbaren Schmerzen oder Leid zugeführt werden". Die zuständige Ministerin Puttrich setzt sich in ihrem eigenen Entwurf zur Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes jedoch genau darüber hinweg, wenn Sie zum einen die Jagdzeit des Dachses von derzeit 3 auf 7 Monate verlängert und zum anderen eine Jagd auf Rotwild während der Nachtzeit ermöglicht.


Schon bei Tageslicht wird ein Großteil des Wildes während der Jagd lediglich angeschossen. Sogenannten Äser- (der Kiefer wird zerschossen) oder Gebrechschüsse (Maul) sind für das Wild das schlimmste. Sie leben damit häufig noch tage- und wochenlang, bis sie verhungert sind. Auch Keulenschüsse, Verletzungen der Wirbelsäule oder der Bauchdecke stehen auf der jagdlichen Tagesordnung. Dadurch, dass das Nachtjagdverbot nach und nach verwässert wird, ist nicht nur größeres Tierleid durch häufigere Fehlschüsse vorprogrammiert sondern auch dadurch, dass das Wild nicht einmal mehr in der Nacht Ruhe vor Nachstellung findet.

Nicht einmal während der Nacht soll er Ruhe haben (c) Andreas Klein
Für die Verlängerung der Jagdzeit auf den Dachs gibt es keinen nachvollziehbaren und mit der Gesetzgebung konformen Grund. Dem Ministerium liegen weder gesicherte Erkenntnisse über den Dachsbestand noch belastbare Daten über vermeintliche Schäden durch den Dachs in der Landwirtschaft vor (angeblich in Maisfeldern). Die Verlängerung der Jagdzeit auf den Dachs dient einzig und alleine der Gütigstimmung des Landesjagdverbandes.

"Der CDU/FDP Entwurf des Landesjagdgesetzes, welcher in dieser Woche in die erste Lesung geht, ist Resultat politischer Ignoranz und einer Klientelpolitik, welche Tierschutzbelange weitgehend außen vor lässt" urteilt Lovis Kauertz von der Wildtierschutzinitiative JagdAberFair.de.

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