30.10.2010

Kormoranjagd verfehlt ihr Ziel

Eine Einwirkung der in den letzten Jahren getätigten Kormoran-abschüsse, maßgeblich der im Rahmen der Kormoran-Verordnung im Winter 2009/10 erhobenen Abschusszahlen auf den Kormoranbestand in Rheinland-Pfalz konnte nicht festgestellt werden. Die entstandenen Lücken scheinen durch den Zuzug aus anderen Gebieten umgehend wieder aufgefüllt worden zu sein. Möglicherweise sind lokale Vergrämungseffekte vorhanden, die aber aufgrund der mangelnden Datenlage nicht hinreichend nachgewiesen werden konnten.

Das Ziel der Kormoran-Verordnung, die von der Fischerei geltend gemachten fischereiwirtschaftlichen und fischökologischen Schäden durch eine kontrollierte Entwicklung des Kormoranbestandes mit Hilfe eines flächigen, unkoordinierten Abschusses wirkungsvoll zu reduzieren, ist nicht erreicht worden und kann wohl nach den Erfahrungen aus anderen Bundesländern nicht erreicht werden.

Pro Iure Animalis: "Es zeigt sich auch hier wieder, dass Frau Conrad als zuständige Ministerin mit der Gabe der falschen Entscheidung gesegnet ist. In ihrem vorauseilenden Gehorsam gegenüber der Jagd- und Fischereilobby hat sie mit der Kormoranverordnung auf's Neue bewiesen, dass Tierschutz für sie ein Fremdwort ist. Sie allein trägt die Verantwortung für den - wie sich nunmehr gezeigt hat - sinnlosen und überflüssigen Tod von mehr als 600 artengeschützen Kormoranen!

Originalbericht in Die Rheinpfalz 29.10.2010
Kritik von JagdAberFair 01.08.2010

So können Sie den Kormoranen helfen: Wenn Sie die Bildung von neuen Kormoran-Schlafplätzen oder Störungen an bestehenden Schlafplätzen beobachten, melden Sie das bitte an Thomas Dolich, T. 06236/56773, Email lundi@foni.net oder GNOR Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V., T. 06321/937456, Email gnorsued@gnor.de

29.10.2010

Treibjagden: Gefahr für Autofahrer und Wanderer – Verstoß gegen den Tierschutz

von Kurt Eicher, Initiative zur Abschaffung der Jagd

Tiere flüchten über Straßen, öffentliche Wege sind gesperrt, Schüsse dröhnen. Haustiere werden mit Wildtieren "verwechselt" und auch auf Menschen wird geschossen... Die Jagdsaison hat begonnen. Insbesondere die jetzt überall stattfindenden Treib- und Drückjagden sind eine Gefahr für Autofahrer. Doch auch für Wanderer und Erholungssuchende kann es in Wald und Flur lebensgefährlich werden.

Treib- und Drückjagden: Gefahr für Autofahrer Aufgescheucht durch 50 oder gar mehr als 100 Jäger und Treiber, gehetzt von einer Meute von Jagdhunden, rennen die Wildtiere bei Treib- und Drückjagden um ihr Leben. Dabei flüchten sie auch über Straßen und Autobahnen, wo sich dann die so genannten Wildunfälle ereignen.

Wer haftet nun für den Schaden? Wer ist für den Verkehrsunfall verantwortlich? Sind die Autofahrer selbst schuld, weil sie nicht mit der Treibjagd gerechnet haben? Oder müssten nicht vielmehr die Treibjagden verboten werden – wegen der Verkehrssicherheit ebenso wie aus Tierschutzgründen? Und: Ist eigentlich in der Öffentlichkeit bekannt, dass viele so genannte Wildunfälle durch Jäger verursacht wurden?

Treib- und Drückjagden: Gefahr für Wanderer und Erholungssuchende  Die Jagd kann für den Menschen gefährlich sein – davor warnen selbst Jäger in der Badischen Zeitung vom 23.10.2010: Vor allem die Drückjagden bringen für Wanderer und andere Freizeitaktivisten, die sich in der Natur aufhalten, Gefahren mit sich".

So berichtete die Saarbrücker Zeitung am 28.10.2010, dass Wanderer auf einem ausgewiesenem Premium-Wanderweg mitten in eine Treibjagd gerieten: „Zwei Geländewagen, besetzt mit vier Jägern, seien in einem Wahnsinnstempo auf seine freilaufenden Hunde zugerast. Die Jäger brachen einen Streit über freilaufende Hunde vom Zaun - statt auf die Treibjagd auf Wildschweine hinzuweisen. Denn die entsetzten Wanderer stießen nach 500 Metern auf hetzende Hunde, schreiende Wildschweine und schießende Jäger.

Da verwundert es nicht, dass sich gerade bei Treibjagden immer wieder Unfälle ereignen, bei denen Menschen von den Kugeln der Jäger getroffen oder sogar erschossen werden - einmal ganz abgesehen von Haustieren wie Hunden oder Pferden auf der Weide, die immer wieder mit Wildschweinen „verwechselt" werden. Die Initiative zur Abschaffung der Jagd dokumentiert die erschreckende Zahl von Opfern von Jägern und Jägerwaffen seit Jahren im Internet.

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier.

26.10.2010

Katzenjammer - das neue Landesjagdgesetz aus Mainz

Jedes Jahr werden von Jägern in Deutschland 'zigtausende von Katzen erschossen. Sie stehen unter dem Generalverdacht des Wilderns und befinden sich meist wenige hundert Meter von den nächsten Häusern entfernt.

Die Jagdgesetze ermöglichen den Abschuss von Hauskatzen in der Regel, wenn 2 Bedingungen gegeben sind: a) die Katze wildert und b) sie befindet sich - je nach Bundesland - 200 bis 500 m von der nächsten Wohnsiedlung.

Die Neufassung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz definiert seit Juli 2010 die Mindestentfernung mit 300 m vom nächsten Haus und fügt weitere Voraussetzungen hinzu: "Hauskatzen gelten als wildernd, soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden." Eine Hauskatze, die lediglich herumstreunt oder Singvögeln auflauert, darf gemäß Gesetz durch den Jäger nicht mehr getötet werden. Ein Justitiar des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass der Jäger nur während des Vorgangs des Jagens von Wild (z.B. Kaninchen oder Federwild) eingreifen darf. Aber selbst bei der Katze, die erkennbar Wild nachstellt, darf der Finger nicht unverzüglich krumm gemacht werden. Das Recht die Hauskatze zu töten ist laut Gesetz auch nur dann gegeben, wenn sich die wildernde Katze nicht durch andere Maßnahmen davon abhalten läßt. Der Jäger könnte die Katze verscheuchen oder das Wildern durch einen Warnschuss beenden. Nur ein Verdacht die Katze könnte wieder wildern, ist als Todesurteil nicht ausreichend.

Weder aus Sicht des Jägers noch aus der des Tierfreundes ist die von der SPD in Rheinland-Pfalz vorgenommene Neuregelung des sogenannten Jagdschutz-Paragraphen zufriedenstellend. Dem Jäger ist der Quasi-Freibrief für den Abschuss von Hauskatzen genommen und er wird sich - wenn er Katzen schießt - des öfteren mit dem Vorwurf des Jagdvergehens auseinandersetzen müssen - mit größerer Beweislast als bisher. Die Beweislast ist aber auch für den Zeugen schwer, zumindest wenn dieser alleine ist.

Da wohl die meisten Jäger eine (unter Naturschutz stehende) Wildkatze von einer getigerten Hauskatze nicht unterscheiden können, werden auch diese Tiere nach wie vor in das Visier von nicht verantwortungsvollen Jägern geraten - und davon gibt es leider zu viele. Kurt Beck und seine "Jagdministerin" Conrad wären konsequent gewesen, hätten sie ein generelles Verbot des Abschießens von Katzen verfügt. Das wäre weder
ein Schaden für das Gleichgewicht der Natur noch für die Rechtssicherheit sowohl von Jägern als auch Tierfreunden gewesen. Aber da hat Herr Beck wohl keinen Mumm gehabt - seine Jagdfreunde hatten ihm ja bereits wegen anderer Kleinigkeiten den lodengrünen Aufstand in Mainz angesagt.

Also, warum müssen überhaupt noch Katzen durch Jäger getötet werden? Seriöse wissenschaftliche Untersuchungen haben schon lange gezeigt, dass Katzen nicht bestandsgefährdend weder in Singvogel- noch in irgendwelche Wildtierpopulationen eingreifen. Sicherlich, wenn die Katze über einen Junghasen stolpert, mag sie sich seiner annehmen. Bei schätzungsweise 800.000 Hasen, welche durch Jagd, Jagdhundeausbildung und Verkehr jedes Jahr in Deutschland dahingerafft werden sind die paar Hasen, die der Katze in die Fänge geraten, Peanuts. Ähnlich verhält es sich mit dem ein oder anderen Jungfasan oder auch Rebhuhn. Bei Rebhühnern allerdings, die seit Jahren auf der Roten Liste der gefährdeten Arten stehen, fragt sich aber, warum die Jagd nicht davon ablassen will. Damit wäre dieser Tierart bestimmt besser gedient als mit jeder durch Jägerhand getöteten Katze.


22.10.2010

Hubertusmesse im Mainzer Dom - Mahnwache von Tierfreunden

2011: am 5. November ab 16h00 am Mainzer Dom

Jedes Jahr im November finden bei uns Hubertusmessen und von der katholischen Kirche gesegnete Hubertusjagden statt. Im Mainzer Dom zelebriert die Kirche diese Messe am Samstag, den 6. November. Zeitgleich findet vor dem Dom ab ca. 16h30 eine Mahnwache der Tier- und Naturschützer von pro-iure-animalis statt, zu der alle Tier- und Naturfreunde herzlich willkommen sind.


Der Legende nach erschien dem leidenschaftlichen Jäger Hubertus während der Jagd in den Ardennen ein prächtiger Hirsch, der ein strahlendes Kruzifix zwischen seinem Geweih trug. In Gestalt des Hirsches sprach Christus zu ihm: "Hubertus, warum verfolgst Du mich?" Er wurde vor die Wahl gestellt: entweder er tötet den Hirsch - dann tötet er auch Christus, oder er läßt das Tier leben und bekennt sich zu Christus. Hubertus traf die richtige Entscheidung, er entsagte der Jagd.


Die Kirche, die sich seit jeher der Tierwelt nicht verpflichtet fühlt, missbraucht Hubertus und verkehrt die Geschichte einer Umkehr in ihr Gegenteil: in alljährlichen Hubertus-messen segnen Pfarrer und Priester die Jäger, häufig ihre Waffen (!) und die "Strecke" der getöteten Tiere. Der Hubertuslegende hätte es entsprochen ihn zum Schutzpatron der Tiere zu machen, die Kirche ernannte ihn aber zum Patron der Jäger.
Hubertus entsagt der Jagd, Marciana Library


"Die christliche Moral hat ihre Vorschriften ganz auf den Menschen beschränkt, die gesamte Tierwelt rechtlos gelassen .... Die Menschen sind die Teufel der Erde und die Tiere ihre geplagten Seelen". Seit Schopenhauer, von dem dieses Zitat stammt, hat sich im Verhältnis der Kirche zu den Tieren nichts geändert. Mit dem Hubertuskult bedient die Kirche eine Minderheit, von der sich die Mehrheit der denkenden und fühlenden Gesellschaft distanziert.

Jagd-Informationstag in Homburg / Saarland

Vor dem Hintergrund der anstehenden Jagdrechtsreform im Saarland informieren die Tierrechtsorganisationen „WITAS e.V." (Wildtier-und Artenschutz) sowie „DieTierfreunde e. V. / Ortsgruppe Saarland" über Hintergründe und Motive der Jagd. Weitere Themen des Informationsstandes sind Wildschäden, Fuchsbandwurm und Tollwut. Auf Anfrage gibt's auch einen Crash-Kurs in Jägerlatein.
Samstag, den 23.10.2010 von 10:00 bis 15:00 Uhr,
Homburg, Christian-Weber-Platz

Ansprechpartner: Werner Wadle, die Tierfreunde e. V. Mobil 0175/7203553 Tel. 06821/9149971 und Hartmann Jenal, WITAS e.V. Mobil 0172/6802741

13.10.2010

Verfassungsbeschwerde: Besitzer eines Eigenjagdreviers wollen die Jagd ruhen lassen

Mit großer Spannung wird der Ausgang sowohl einer Verfassungsbeschwerde der Besitzer eines Eigenjagdreviers, welche die Jagd auf ihrem Grundstück ruhen lassen wollen, erwartet als auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft. Hier zunächst die Vorabveröffentlichung eines Artikels des Magazins Freiheit für Tiere über die Verfassungsbeschwerde der Besitzer eines Eigenjagdreviers, welche die Jagd auf ihrem Grundstück ruhen lassen wollen. Zu beiden Verfahren gibt es weitere Informationen auf http://www.zwangsbejagung-ade.de/:

Darf der Staat über Gewissensentscheidungen von Bürgern, die sich auf das Grundgesetz berufen, hinweggehen, nur um die Jagd aufrechtzuerhalten?
Verfassungsbeschwerde: »Keine Jagd auf meinem Grundstück!«
Die Besitzer eines Eigenjagdreviers wollen die Jagd auf ihrem Grund und Boden ruhen lassen. Sie halten es mit ihrem Gewissen für nicht vereinbar, Tiere zu töten oder die Tötung durch Jäger in Auftrag zu geben. Nachdem der Antrag auf Ruhen der Jagd im Jahr 2006 von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde, klagten die Grundstücksbesitzer durch alle Instanzen. Im August 2010 legten sie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Der Jagdzwang auf dem eigenen Grundstücksflächen entgegen dem Gewissen des Eigentümers sei ein Verstoß gegen unveräußerliche Grundrechte: Denn das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 die Gewissens- und Glaubensfreiheit.

»Eigentum verpflichtet, auch zum Töten: nämlich von Tieren, wenn es sich bei dem Besitz um ein ausgewiesenes Eigenjagdrevier handelt. Wer über ein solches Grundstück verfügt, ist laut deutschem Recht verpflichtet, für regelmäßige Jagden darauf zu sorgen«, meldete die Deutsche Anwaltshotline am 3.9.2010.

Das Bundesverwaltungsgerichts hatte am 23.6.2010 geurteilt (Az. 3 B 89.09): Jagdgegner können sich von dieser Pflicht nicht unter Berufung auf weltanschaulich-religiöse Gründe oder ihr Gewissen freistellen lassen. Denn - so das Gericht wörtlich -: »Gleiches müsste einer unbestimmten Vielzahl anderer Grundeigentümer eingeräumt werden, die sich auf eine ernsthafte Gewissensentscheidung für den Tierschutz berufen, sodass die vom Gesetzgeber mit dem Bundesjagdgesetz bezweckte übergreifende Ordnung in Gefahr geriete«. (S.28 des Urteils)

Gegen dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde am 12.8.2010 durch Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Sailer Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Unter der Überschrift »Worum geht es?« fasst Rechtsanwalt Dr. Sailer zu Beginn der Verfassungsbeschwerde den juristischen Sachverhalt in einfachen Worten wie folgt zusammen: »Der Inhaber eines Jagdreviers will aus Gewissensgründen die Jagd ruhen lassen. Die Gerichte halten ihm entgegen: Das darfst du nicht, denn andere Grundstückseigentümer könnten auf dieselbe Idee kommen und damit eine grundstücksübergreifende Jagd unmöglich machen. Jagdruhe komme nur `bei völliger Vernichtung eines Wildbestandes in Betracht´, also, wenn es überhaupt kein Wild mehr gibt.

Ist das nur absurd oder ist es auch ein Verstoß gegen Art.4 des Grundgesetzes? Wird eine Gewissensentscheidung obsolet, weil die Gefahr besteht, dass sie überhand nimmt? Und wenn solche Friedfertigkeit tatsächlich ansteckend wäre und niemand mehr Tiere töten wollte? Soll der Staat dann über die Gewissensentscheidung sämtlicher Bürger hinweggehen, nur um die Jagd aufrechtzuerhalten?« (Verfassungsbeschwerde vom 12.8.2010)
Lesen Sie den kompletten Vorabdruck hier.

09.10.2010

Jäger fordern einheitliches Jagdrecht und Beibehaltung der Fallenjagd

Ja, dem Deutschen Jagdschutzverband (DJV) schwimmen wohl die Felle davon. Anlässlich der Argarministerkonferenz vom 8. Oktober 2010 fordert der DJV ein einheitliches Jagdrecht. Seit der Föderalismusreform haben die Bundesländer die Möglichkeit Ihr Landesjagdgesetz abweichend vom Bundesjagdgesetz zu gestalten. Und davon machen sie Gebrauch. In Ländern, in welchen Bündnis90 / Die Grünen Regierungsverantwortung haben oder hatten, sind oder werden die Landesjagdgesetze unter Gesichtspunkten des Tierschutzes unter die Lupe genommen und geändert (siehe Berlin, Saarland, Nordrhein-Westfalen). Und das ist auch erforderlich, denn die Jagd, wie sie heute noch durch den DJV propagiert wird, ist weitgehend eine Spass- und eine Trophäenjagd, die unendliches Tierleid bereitet.

Nicht nur Natur- und Tierschützer, auch der Ökologische Jagdverband (OEJV) kritisiert, dass nach wie vor Tiere gejagt werden, für deren Tod es  - wie im Tierschutzgesetz gefordert -  keinen vernünftigen Grund gibt. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass der Fuchs keine Gefahr für den Artenreichtum ist - lokal mag es Ausnahmen geben. Eine Gefahr für Bodenbrüter ist vielmehr unsere industrialisierte Landwirtschaft und die Jagd selbst! Der Dachs war durch die Jagd fast ausgerottet, das Rebhuhn, welches auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere steht, wird nach wie vor bejagt, ebenso der Feldhase, der sich lokal hier und da hinsichtlich des Bestandes etwas erholt hat.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass vor dem Hintergrund der Trophäenjagd Reh- und Rotwildbestände durch die sogenannte "Überhege" künstlich hochgehalten werden - mit entsprechend negativen Konsequenzen für den Wald. Wenn der DJV sich damit brüstet, Wildschäden in Wald und Feld verhindern zu wollen, ist das angesichts dessen, dass seine Jägerschaft genau diese Schäden durch das Mästen und Medikamentieren von Schalenwild über Jahrzehnte herbeigeführt hat, ein trauriger Witz.

Auch am Aufkommen und an der Verbreitung der Schweinepest hat die Jagd eine nicht unwesentliche Mitschuld. Die in den letzten Jahren subjektiv wahrzunehmende "Wildschwein-Schwemme" ist ein durch Jäger und Jagd verursachtes Problem - wie selbst Deutschlands führende Jagdzeitschrift "Wild und Hund" 2008 titelt. Auch hier wurde Jahr für Jahr tonnenweise Mastfutter ausgebracht. Sozialgefüge innerhalb der Rotten wurden zerschossen, die ansonsten funktionierende Bestandsregulierung durch die Jagd ausgesetzt. Es gibt Jagdkritiker, welche sagen, dass die Jägerschaft für die ihnen übertragene Aufgabe der Wildbestandsregulierung nicht nur völlig ungeeignet, sondern auch nicht vertrauenswürdig sind.

Waschbär (Welpe), lat. Procyon lotor
Und selbstver-ständlich setzt sich DJV Präsident Borchert auch für den weiteren Einsatz von Fallen ein. Die Nachtaktiven  - Waschbär, Marderhund und Mink -  sind Wildtiere, die es ursprünglich in Deutschland nicht gab ... und es sind Beutekonkurrenten für den Jäger! Wissenschaftlich unabhängige und fundierte Untersuchungen, wonach diese Arten in Deutschland bestandsgefährend für heimische Arten sind, liegen nicht vor. Die Fallenjagd (auch als Fangjagd bezeichnet), von welcher die wenigsten Bürger wissen, dass es sie noch gibt, führt gerade bei Waschbären immer wieder zu ärgsten Verstümmelungen und größtem Tierleid. Tier- und Naturschutzverbände fordern seit Jahren die Abschaffung dieser tierquälerischen Jagdmethode.

Es ist gut, dass durch die Föderalismusreform die Verantwortung für das Jagdgesetz auf die Länder übertragen wurde. Dadurch kommt wenigstens etwas grüne Farbe in das schwarz-gelb-rote Dickicht. Warum sollte es in Bayern nicht andere gesetzesrelevante Aspekte geben als in Schleswig-Holstein? Etwa damit der Bremer in Rheinland-Pfalz die gleichen Jagdgesetze vorfindet wie im Saarland? Oder sich der Niederländer (in den Niederlanden ist die Jagd weitgehend eingeschränkt) im Sauerland genauso jagdlich orientieren kann wie in der Pfalz? Warum müssen Bremer oder Niederländer nach Bingen reisen, um dort zu jagen?

Es wird Zeit, dass sich die Politik beim Tierschutz nicht von Jagdlobbyisten und Wirtschaftsinteressen leiten lässt - sondern vom Gedanken des Grundgesetzes, welches seit 2002 den Schutz des Tieres vorsieht.

Hier die Pressemeldung des DJV

06.10.2010

Herbstzeit ist Jagdzeit

Während in den Sommermonaten viele - leider nicht alle - Wildtiere noch Schonzeit haben, dürfen Jäger im Herbst auch wieder Feldhase, Fasan und Rebhuhn töten. Und damit sind wir auch schon beim Thema: die Treibjagd ist eine Form der Gesellschaftsjagd, bei der Treiber das Wild aufscheuchen und die flüchtigen Tiere vor die Flinten (meist, aber nicht nur) von Männern treiben, deren Freizeitbeschäftigung das Töten von Tieren ist. Gerne sind das auch mal Gruppen von Jägern aus den benachbarten Niederlanden (wo die Jagd weitgehend eingeschränkt ist), die hier gegen entsprechendes Entgelt an den Jagdpächter unsere auf roten Listen der gefährdenten Tierarten stehenden Feldhasen oder Rebhühner schießen.

Rebhuhn, lat. Perdix perdix, Foto: Marek Szczepanek

Im Jagdjahr 2008/09 sind in Deutschland (nach der offiziellen Statistik) noch 8.595 Rebhühner geschossen worden. Vor 20 Jahren waren das fast viermal soviele. Nun sollte man nicht glauben, dass der Rückgang der "Jagdstrecke" auf jagdliche Zurückhaltung zurückzuführen ist, sondern vielmehr darauf, dass der Bestand dieser Tierart signifikant zurückgegangen ist. Hauptursache dafür, dass es kaum noch Rebhühner und relativ geringe Feldhasenbestände gibt, ist die Industrialisierung der Landwirtschaft - Artenfeind Nr. 1. Spritzmittel, die Bearbeitung der Felder mit immer größerem und schnellerem Gerät, in kürzeren Abständen und mit höherer Intensität raubt vielen Tieren die Lebensgrundlagen. Verkehr und Jagd tun ein Übriges.

Aus Sicht des Tierschutzes wird neben dem negativen Einfluß der Treibjagd auf gefährdete Bestände insbesondere kritisiert, dass die Treffsicherheit bei Treibjagden ausgesprochen gering ist. Die Tiere sind hoch flüchtig und werden nur selten mit dem ersten Schuss getötet, was dann zu erheblichen Todesqualen führt. Oft kommt hinzu, dass das jagdliche Handwerk so miserabel ausgeführt wird, dass nur ein geringer Teil der getöteten Wildtiere überhaupt verwertet werden kann. Beides gilt übrigens nicht nur für Treibjagden auf Niederwild -bei Bewegungsjagden auf Rotwild oder anderes Schalenwild beträgt Untersuchungen zufolge die "Blattschuss-Quote" (erster Treffer tödlich) gerade einmal 35 %. Eine "unverzügliche" Nachsuche von verletzten Tieren, wie sie auch von den Jagdgesetzen gefordert wird, findet in der Regel nicht statt. Der Ablauf der Treib- oder Drückjagd würde erheblich gestört werden.

Dennoch werden diese und andere Tierquälereien im Rahmen der Jagd so gut wie nicht geahndet - der Nachweis ist für einen Aussenstehenden einfach schwer zu führen. Und selbst wenn er ihn führen kann, stößt er bei der Staatsgewalt nicht selten auf pro Jagd eingestellte Richter. Eine behördliche Genehmigung oder gar Aufsicht von Gesellschaftsjagden ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Man überlässt die Jagd und die Jäger sich selbst - mit der Konsequenz, dass es hier nicht nur unendliches Tierleid gibt sondern Jahr für Jahr auch etwa 1.000 - 2.000 Personen durch Schusswaffen verletzt und 20 - 40 Menschen getötet werden.

Die Politik ist hinsichtlich einer Kontrolle der Jagd und der Umsetzung ihrer eigenen Gesetze weitgehend untätig. Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel im Rahmen der Verfassungsänderung von 2002 hat bisher kaum zu Änderungen der aktuellen Jagdgesetzgebung geführt. Das Tierschutzgesetz scheint, wenn es um die Jagd geht, immer noch reine Makulatur zu sein. Kein Wunder, denn die führende Vertretung der Jäger in Deutschland, der Deutsche Jagdschutzverband (DJV), ist bestens vernetzt. Sein Präsident ist der ehemalige Landwirtschaftsminister Borchert, nicht wenige Politiker sind passionierte Freizeitjäger, die für die Jagdgesetzgebung zuständigen Abteilungen in den Ministerien sind - wie zum Beispiel in Rheinland-Pfalz - mit Jägern besetzt oder werden von Jägern geleitet.

Eine Umfrage von http://www.jagdaberfair.de/ bei den zuständigen Ministerien ließ immerhin einen Streifen am Horizont erhaschen. Im Saarland und in Nordrhein-Westfalen  - hier sind jeweils die Grünen an der Regierung beteiligt -  will man das Jagdrecht stärker nach Tierschutzaspekten ausrichten. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

03.10.2010

Noch einmal: Bundeswehreinsatz gegen Wildschweine

Sie erinnern sich, ein südpfälzer Bauernpräsident, auch CDU Mitglied und MdB, meinte auf sich aufmerksam machen zu müssen, indem er Amtshilfe seitens der Bundeswehr für die Bekämpfung von Wildschweinen anforderte. Der Aufmerksamkeitswert hat sicherlich gestimmt, viele Medien haben diesen Spaß aufgegriffen. Das Image dieses politischen Hinterbänklers als ernstzunehmender Politiker sollte allerdings gelitten haben. Aber vielleicht ist das ja der Humor der Pfalzbauern - wer weiß?
Sehr geehrter Bauernpräsident Südpfalz (ich habe Ihren Namen schon wieder vergessen), das nächste Mal machen Sie Ihre Späße bitte nicht auf Kosten der Wildschweine - die können nämlich nichts dazu, dass sie von Jägern und Bauern, oft in Personalunion, derart gemästet werden, dass sich ihre Bestände explosionsartig erhöhen. Oder dass aus Unwissenheit oder Übereifer erfahrene Leitsauen, die ansonsten wesentlich zur Bestandsregulierung des Schwarzwildes beitragen, von Ihren Freunden geschossen werden.
Wenn ich noch zu Ihrer politischen Bildung beitragen darf (aus einem Schreiben von Oberst i.G. Jaksik, Bundesverteidigungsministerium, auf meine Anfrage an Herrn Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg):
"Gemäß Artikel 35 Absätze 2 und 3 Grundgesetz kann die Bundeswehr bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen Hilfeleistungen erbringen. Dabei können Unterstützungsleistungen nur auf Anforderung der zuständigen Katastrophenschutzbehörden des Landes im Rahmen geeigneter, verfügbarer Ressourcen und Fähigkeiten gewährt werden, wenn und soweit die Kräfte und Mittel der zuständigen Landes- und Kommunalbehörden - ggf. auch länderübergreifend - zur Bewältigung der Lage nicht ausreichen.

Im übrigen gilt auch für die Bundeswehr die allgemeine Vorschrift des Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz, nach der alle Behörden des Bundes und der Länder einander Amtshilfe leisten. Eine amtshilfliche Unterstützung in Form der eigenen Jagdausübung im Rahmen des Landesrechts überschreitet die Grenzen der Amtshilfe deutlich.

In Würdigung dieser Aspekte erscheint nach hiesiger Einschätzung eine Beteiligung der Bundeswehr an der Bekämpfung einer Wildschweinplage in Rheinland-Pfalz weder zweckmäßig noch möglich, zumal weder die Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten noch die Bewaffnung der Bundeswehr die nötigen Voraussetzungen erfüllen, um als Jagdberechtigte tätig werden zu können. Selbst im Bereich der eigenen Liegenschaften greift die Bundeswehr auf zivile Jäger zurück."