18.07.2013

Wildtollwut gefährdeter Bezirk

Bis Anfang der 2000er Jahre gab es unter Füchsen immer noch vereinzelte Fälle von Tollwut. Seit September 2008 gilt Deutschland nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit als „frei von klassischer Tollwut“. Zuletzt wurde im Februar 2006 bei einem Fuchs im Kreis Mainz-Bingen der Tollwutvirus nachgewiesen. Durch die konsequente orale Immunisierung von Füchsen in Verbindung mit
einer freiwilligen Impfung von Haustieren (Hunde, Katzen) konnte der Erreger mittlerweile in vielen europäischen Ländern eliminiert werden (Quell: RKI).

Wenn Sie dieses Schild sehen,
wenden Sie sich an die Kreisverwaltung oder das Landratsamt.

Die Veröffentlichung eines Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit an die bayerischen Landratsämter durch die Organisation „Abschaffung der Jagd“ haben wir zum Anlass genommen, nachfolgendes Schreiben (Auszug) an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zu senden:

„Gefährdete Bezirke sind nach § 8 Abs. 2 der Tollwut-VO durch Schilder zu kennzeichnen, wobei die Gemeinde nach § 1 Abs. 5 der Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts für das Aufstellen und Entfernen der Schilder zuständig ist.

Gebietsweise noch immer vorhandene Schilder führen in der Bevölkerung z. T. zu Verunsicherung, was die Sicherheit der eigenen Person oder die von Haustieren betrifft. Wir bitten Sie deshalb um Beseitigung noch vorhandener Schilder „Wildtollwut gefährdeter Bezirk“. Eines dieser Schilder befindet sich am Ortsausgangsschild Richtung Engelstadt in der Gemeinde Nieder-Hilbersheim (Rhein-Hessen).

Bitte lassen Sie diese Schilder entfernen.“