10.04.2014

Immer mehr jagdfreie Grundstücke

Seit 1. April 2014 sind in bundesweit etliche Hektar Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. Bereits Anfang 2013 waren in Bayern die ersten Grundstücke durch einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jagdfrei gestellt worden. In Baden-Württemberg wurden Grundstücke vorläufig jagdrechtlich befriedet. Ein großartiger Erfolg im Sinne der Rechte von Grundstückseigentümern und des Tierschutzes!

Immer mehr Grundstückseigentümer, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen, beantragen das Ruhen der Jagd. Sie wollen nicht länger hinnehmen, dass Jäger ihre Grundstücke betreten und dort Tiere tot schießen oder Fallen aufstellen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012: Dieser hatte entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, wenn der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.


Bundesweit haben bereits einige Hundert Grundeigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt. »Da ist längst eine Lawine ins Rollen gekommen«, sagt Rechtsanwalt Dominik Storr, der über 60 ethische Jagdgegner aus ganz Deutschland vertritt.


Flyer bestellen: info@zwangsbejagung-ade.de