Gesetze

Jetzt neu: Alle Bundes- und Landesjagdgesetze, Schon- bzw. Jagdzeiten und viele Verordnungen auf einen Blick.

Grundgesetz Viele Regelungen der aktuellen Jagdgesetzgebung sind unseres Erachtens nicht mehr mit dem GG vereinbar, seitdem der Tierschutz zum Staatsziel erhoben worden ist.

Haussperling.....Passer domesticus
Art 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.                
Der gesamte Text des Grundgesetzes

Tierschutzgesetz: § 1 Grundsatz Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Den gesamten Text des Tierschutzgesetzes finden Sie hier.

Bundesjagdgesetz: Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist ein Rahmengesetz, welches in Deutschland das Jagdrecht regelt. Es bestimmt die jagdbaren Tiere und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Das Bundesjagdgesetz regelt, wer wann was, wo und wie jagen darf und wird ergänzt durch die Landesjagdgesetze. Gesamter Text Bundesjagdgesetz.

zu den Landesjagdgesetzen

Schonzeiten: Es begeht eine Straftat, wer im Rahmen der Jagd ein Tier außerhalb der Jagdzeit tötet oder wer während der Setz- und Brutzeiten bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere tötet.