25.01.2011

Schonzeit, worauf jeder achten kann ...

Die Jagd hat sich u.a. nach so genannten Jagdzeiten bzw. Schonzeiten zu richten. Jäger, welche außerhalb der Jagdzeit im Rahmen der Jagd ein zu schonendes Tier töten, begehen eine Straftat nach Bundesjagdgesetz, welche empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Dennoch sind Schonzeitvergehen bei der Jagd an der Tagesordnung ... in  den seltensten Fällen erfolgen allerdings Anzeigen.

Es gibt Tiere, denen in Deutschland oder in den meisten Bundesländern überhaupt keine Schonzeit eingeräumt wird. Dazu gehören der Rotfuchs, Wildkaninchen, Frischlinge oder Überläufer (1-2 jährige Wildschweine). Hier sind lediglich während der Aufzuchtzeit der Jungtiere die erforderlichen Elterntiere zu schonen, was allerdings Spielraum zu Interpretation lässt.


Der Rotfuchs hat keine bundesweite Schonzeit, (c) Malene Thyssen
Zu den Tieren, die jetzt gar nicht mehr bis in den Sommer oder gar den Herbst geschossen werden dürfen, gehören gem. Bundesjagdzeitenverordnung der Dachs, der Feldhase, alle Hühnervögel (Fasan, Rebhuhn ...), Gänse und Enten, aber auch der Rehbock (ab 1. Februar gar keine Rehe mehr, außer Rehkitze).

Sollten Sie Zeuge eines Schonzeitvergehens (Straftat) werden, machen Sie Fotos, rufen Sie die Polizei zur Aufnahme der Personalien (wenn die nicht freiwillig 'rausgerückt werden - berufen Sie sich bei der Polizei darauf, dass Sie eine Straftat zur Anzeige bringen möchten, eventuell fühlen Sie sich auch bedroht oder gefährdet) und bringen Sie das Schonzeitvergehen zur Anzeige (direkt bei der unteren Jagdbehörde, bei der Polizei oder durch einen Rechtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft).

Aktuelle Jagd- und Schonzeiten des Bundes und der Länder erfahren Sie u.a. über http://www.schonzeiten.de/. Richten Sie sich in der Regel nach den Landesbestimmungen, die sind häufig aktueller als die Bundesjagdzeitenverordnung. Darüber hinausgehend gibt es hier Gesetzestexte und Verordnungen zur Jagd.