Foto Helmut Sütsch www.fuchsfilm.de
In der rot-roten Regierungskoalition unter Klaus Wowereit (SPD) ist das Jagdrecht dem Senat für Stadt-entwicklung zugeordnet, welches von der Senatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) geleitet wird. Die Gesetzgebungsmöglichkeit der Länder hat Berlin zuletzt in 2006 für die Änderung des Jagdgesetzes genutzt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt es einige vorbildliche Regelungen:
- Das Füttern von Wildtieren ist - ausser in Notzeiten - untersagt.
- Der Einsatz von Fallen ist verboten.
- Im Rahmen der Jagdscheinverlängerung muss der Antragsteller alle 3 Jahre einen Schießnachweis vorlegen.
- Die Jagdzeit ist für die meisten jagdbaren Arten auf die Monate Oktober bis Januar reduziert. Für Altfüchse von November bis Januar, für Kaninchen von September bis Mitte Februar.
- Bleihaltige Munition darf nicht an und über Gewässern bei der Jagd auf Wasserfederwild eingesetzt werden.
- Jagd in Naturschutzgebieten ist nur vorgesehen, wenn es der Schutzzweck erfordert.
Leider dürfen Jungfüchse bereits ab Mai gejagt werden, was dazu führen dürfte, dass auch - obwohl verboten - Altfüchse geschossen werden. Das wiederum hat Konsequenzen für den Nachwuchs, der ohne den einen oder anderen Elternteil keine oder nur geringe Überlebenschancen hat. Die Möglichkeit einige Arten bereits vor der Hauptjagdzeit ab Oktober bzw. Wildschweine - sofern es sich nicht um eine führende Bachen handelt - ganzjährig jagen zu können, konterkariert natürlich die ansonsten herrschende Jagdruhe zwischen Februar und September.
JagdAberFair beurteilt die Jagdregelungen für das Land Berlin unter der Regierungskoalition aus SPD und Linken als insgesamt positiv, insbesondere im Vergleich zu anderen Ländern, nicht nur den Flächenländern.