Julia Brunke
Familie Karcher besitzt ein malerisches Grundstück im schleswig-holsteinischen Eutin: Eine natürliche Wiese mit Streuobst, Erlenbruch und einem Teich. Ab 1.4.2015 sind die 1,6 Hektar offiziell jagdfrei.
»Wir haben schon lange versucht, unser Grundstück jagdfrei zu bekommen«, erzählt Adolf Karcher, ein pensionierter Richter. Das Grundstück hat vier Eigentümer: Ihn, seine Frau Ute und den Sohn mit Schwiegertochter. Vor über 15 Jahren hatte die Familie eine Wiese mit einem Erlenbruch erworben, um einen Lebensraum für verschiedene Tiere zu schaffen.
Ein Biotop für Hasen, Fasane, Reiher, Wasservögel, Rehe...
»Wir haben ein Biotop geschaffen, das eine große Attraktivität für viele Tiere hat: Entlang eines Wasserlaufs haben wir zehn Kopfweiden gepflanzt und eine Streuobstwiese angelegt«, berichtet der Naturfreund. »Auf unserem Grundstück beobachten wir Hasen, Fasane, Adler und Reiher. Wir haben einem Teich mit verschiedenen Uferzonen angelegt, der die Tiere anzieht: nicht nur die verschiedensten Wasservögel, auch Rehe und Wildschweine kommen zum Trinken. Die Jäger hatten direkt vor unserem Teich einen Jagdsitz errichtet. Und das wollten wir nicht. Wir wollten nicht, dass die Jäger die Tiere schießen, für die wir ein Biotop geschaffen haben.«
Jäger hatten direkt vor dem Teich einen Ansitz gebaut. Bild: Christina Galitzki |
Gleich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 haben die Karchers einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks gestellt. Denn das höchste europäische Gericht hatte entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.
»Leider wurde das Urteil aus unserer Sicht in Deutschland nicht so umgesetzt, wie es der Europäische Gerichtshof vorgegeben hatte - und ich kenne mich aus, schließlich war ich Richter und auch mein Sohn ist Jurist«, erklärt Adolf Karcher. »Das Urteil war ganz eindeutig: Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihrem Grundstück aus ethischen Gründen ablehnen, müssen diese nicht länger dulden. Und zwar ohne jegliche Einschränkungen, Auflagen oder eine Gewissensprüfung.«
Mit der Jagdrechtsänderung befasste Politiker hatten sogar zugegeben, mit der gesetzlichen Regelung Grundeigentümern den Austritt aus der Jagdgenossenschaft möglichst erschweren zu wollen.
»Unser Beispiel soll anderen Grundstückseigentümern Mut machen«
Zwei Jahre musste Familie Karcher auf den Bescheid über ihren Antrag warten. Im Juni 2014 kam dann das Schreiben von der Behörde: Das Grundstück ist zum Ablauf des aktuellen Jagdjahres ab 1.4.2015 offiziell jagdfrei. Die Kosten: 100,- Euro. Jeder der vier Eigentümer musste 25 Euro bezahlen.
»Wir hoffen, dass unser Beispiel auch anderen Grundstückseigentümern Mut macht«, so Adolf Karcher.
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