Der bayerische Landwirtschaftsminister Brunner bezeichnet die Wildschweinzunahme als „dramatisch" und plädiert für "mehr revierübergreifende Jagden, bei denen auch Hunde und Treiber zum Einsatz kommen sollen" (ddp, 23.11.2009).
Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt
Doch sind im Freistaat revierübergreifende Jagden überhaupt zulässig? Nein, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage in Bayern sind sie das nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Reviersystem, d.h. die Bejagung wird innerhalb eines Reviers vorgenommen. Für revierübergreifende Jagden gibt es keine Gesetzesgrundlage. Folgerichtig hat z.B. der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz sein Jagdgesetz geändert und darin ausdrücklich aufgenommen, dass Hegegemeinschaften auch "jagdbezirksübergreifende Bejagungen" durchführen können. Zwar gibt es in Bayern auch Hegegemeinschaften, doch sieht das bayerische Jagdrecht noch vor, dass diese nur Hegemaßnahmen durchführen dürfen. Da das deutsche Jagdrecht zwischen Hege und Jagdausübung unterscheidet, bedarf die Durchführung von revierübergreifenden Treib- und Drückjagden – so wie in Rheinland-Pfalz geschehen – einer Änderung des Landesjagdgesetzes. Doch dies ist in Bayern noch nicht geschehen. Die revierübergreifenden Jagden, für die der Landwirtschaftsminister plädiert, sind somit – völlig eindeutig – rechtswidrig.
Wildschwein, lat. Sus Scrofa |
Schreiben von RA Dominik Storr an Staatsminister Brunner, München
siehe auch Landwirtschaftsministerien von Köberle, Brunner, Puttrich & Co. rufen zum Rechtsbruch auf