Die Jagdausübung ist in Deutschland durch das Bundesjagdgesetz und die Landesjagdgesetze geregelt. Einfluss auf die Jagd haben weitere Gesetze wie das Waffengesetz, Naturschutzgesetze und das Tierschutzgesetz. Übergeordnet ist das deutsche Grundgesetz - unsere Verfassung -, welche beispielsweise dem Schutz der Tiere oder des Eigentums entsprechend hohe Gewichtung beimisst.
Gemacht werden diese Gesetze durch den Bund bzw. die Länder, welche gemeinsam mit untergeordneten Behörden im Rahmen der so genannten "Amtsträger-Garantenstellung" eine "Wächterfunktion" zukommt. Das heißt, dass z.B. im Rahmen der Jagdausübung den Landwirtschaftsministerien und untergeordneten Jagdbehörden die Schutzpflicht obliegt, dass kein jagdrechtliches Fehlverhalten propagiert wird und die bestehenden jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Aber was ist davon zu halten, wenn die Ministerien dieser Verpflichtung nicht nur nicht nachkommen, sondern - es ist kaum zu glauben - zum Rechtsbruch gegen die eigenen Gesetze aufrufen?
Beispiel: Baden-Württemberg. In seiner 10-Punkte-Empfehlung zur Schwarzwildbejagung ruft das Landwirtschaftsministerium dazu auf Wildschweine ganzjährig, großflächig, intensiv und revierübergreifend zu bejagen. Auch Bachen seien kein Tabu.
Bild: Michael Gäbler |
Das genau das passiert, kann man sich gut vorstellen, wenn man sich die alljährlich Mitte November im Badischen bei Müllheim stattfindende Blauenjagd vor Augen führt. Diese revierübergreifende Bewegungsjagd findet über einen Zeitraum von ca. 3 Stunden mit insgesamt 180 bewaffneten Jägern und einer ungezählten Horde von Treibern statt.
Ein solches "Wildschweinmassaker" ist auch tierschutzrechtlich nicht tragbar. Diese Meinung vertreten zunehmend auch Kritiker aus den Reihen der Jäger.
Durch den Einsatz der Treiber und von Hunden flüchtet das Wild in Panik. Gezielte und tödliche Schüsse sind bei dieser Art Veranstaltung die Ausnahme. Die meisten Tiere werden dagegen zunächst nur angeschossen, rennen mit zerschossenen Gliedmaßen oder zerfetztem Unterleib um ihr Leben. Eine unverzügliche Nachsuche, wie sie das Gesetz ebenfalls fordert, ist aufgrund des Organisationsablaufs einer Bewegungsjagd oft nicht möglich und führt dazu, dass Tiere entweder nach Stunden oder Tagen leidvoll verenden oder ihr weiteres Leben als Krüppel fristen.
Aber die revierübergreifende Jagd auf Wildschweine ist nicht nur rechtswidrig, sie ist im Hinblick auf die Bestandsregulierung auch kontraproduktiv. Darauf verweisen Wissenschaftler seit Jahren. Anhand einer im renommierten "Journal of Animal Ecology" veröffentlichten Langzeitstudie (2009, S.1278-1290), die auf zahlreiche weitere universitäre Arbeiten und Untersuchungen Bezug nimmt, ist wissenschaftlich erwiesen, dass der hohe Jagddruck hauptverantwortlich für die hohe Wildschweinpopulation ist. Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, insbesondere auf erfahrene Bachen, um so stärker vermehren sie sich.
Diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen verschließen sich die zuständigen Ministerien jedoch vollends. Stattdessen beziehen sich viele Ministerien, deren für den Bereich Jagd zuständige Abteilungen meist von Jägern geleitet werden, auf unwissenschaftliche Aussagen von jagenden Wildbiologen.
Die Front gegen die Jagd wird zunehmend größer - noch sind es kleine Oppositionsparteien, Splitterparteien, Natur- und Tierschutzorganisationen und vor allen Dingen Wissenschaftler, die sich gegen den Jagdwahn wenden, der jedes Jahr nach Schätzungen der Tierschutzinitiative JagdAberFair inklusive einer Dunkelziffer etwa 10 Millionen Tieren das Leben kostet. Im Internet, auf Plattformen wie Twitter oder Facebook organisieren sich Menschen zu Solidaritätsbekundungen und zu Aktionen. Umfragen zufolge lehnt eine Mehrheit der Deutschen die Jagd oder bestimmte Jagdmethoden ab.
Siehe auch: Bayerisches Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht