23.08.2011

Wölfe ins Jagdrecht? Nein Danke!

Wie heute den Medien zu entnehmen ist, hat der sächsische Umweltminister sich trotz fundierter Proteste von Umwelt-, Natur- und Tierschutzverbänden entschlossen, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Der Gesetzentwurf geht nun in die sogenannte Anhörung. Wie wir aus anderen Ländern wissen, werden die Einwände im Rahmen der Anhörung von den politischen Entscheidungsgremien meist ignoriert und die Gesetze weitgehend unverändert verabschiedet.

Offener Brief von BUND und ÖJV vom 21.03.2011:

Sehr geehrter Herr Staatsminister Kupfer,

den aktuellen Vorstoß des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, des Landesjagdverbandes Sachsen und des Deutschen Jagdschutzverbandes, den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen zu wollen, lehnen ÖJV und BUND ab.

Es ist davon auszugehen, dass die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht eine Signalwirkung entfalten würde, die den Bemühungen um den Schutz dieses bei uns äußerst seltenen Beutegreifers entgegenläuft. Wird der Wolf Bestandteil sächsischen Jagdrechts, ist es wahrscheinlich, dass sich auch andere Bundesländer dem anschließen.

Wölfe stehen unter dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes und dürfen weder gejagt, noch in anderer Weise gestört und beunruhigt werden. Der Bestand des Wolfes in Deutschland ist immer noch hochgradig gefährdet. Zudem regelt sich die Populationsdichte von Wölfen durch die ausgeprägte Territorialität von Wolfsrudeln von selbst. Eine Bestandsregulierung des Wolfes durch Jagd ist also auch in Zukunft nicht Bestandteil eines sinnvollen Wolfsmanagements.

Somit gibt es auch keinerlei Grundlage dafür, den Wolf in ein Jagdrecht aufzunehmen, welches die Regulierung jagdbarer Arten regelt. Stattdessen sollte auch in Zukunft das Artenschutzrecht hinsichtlich der Verantwortlichkeit für den Wolf über allem stehen. Sollte es tatsächlich im Ausnahmefall zu übermäßigen Konflikten mit einem einzelnen problematischen Wolf kommen, dann sieht auch das Bundesnaturschutzgesetz Möglichkeiten vor, einzugreifen.

Das Argument, eine Aufnahme ins Jagdrecht würde dem Wolfschutz durch die Verpflichtung zur Hege zugutekommen, ist leicht zu entkräften. Der Schutzstatus des Wolfes ist bereits jetzt klar geregelt, was eine eindeutige Verpflichtung auch der Jägerschaft zum Schutz der Wölfe bedeutet. Zudem haben bereits heute Jägerinnen und Jäger alle Möglichkeiten, aktiv beim Wolfsmonitoring mitzuwirken und sich für den Schutz der Wölfe einzusetzen, dafür bedarf es keiner Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht.

Wie lange wird es dauern, bis der Wolf auch bei uns so endet?


Auch im Zusammenhang mit den kürzlichen, EU-rechtlich illegalen Wolfsjagden in Schweden wäre es für die Jagdverbände in Deutschland von großer Bedeutung, sich eindeutig und klar pro Wolf zu positionieren, anstatt durch eine undurchsichtige Diskussion um die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht Verwirrung zu stiften. Damit gefährden die beteiligten Jagdverbände auch das gewachsene Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit der Behörden und Naturschutzverbände mit Landnutzern, Jägern und der übrigen Bevölkerung vor Ort in den Wolfsregionen.

Wir fordern daher das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft, den Deutschen Jagdschutzverband und den Landesjagdverband Sachsen auf, die Pläne einer Aufnahme des Wolfes ins sächsische Jagdrecht fallenzulassen.