11.08.2011

Aufstand: Die Willkür der Umweltministerin Puttrich

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Unter der Führung der Umweltstaatsministerin Lucia Puttrich hat der hessische Gesetzgeber vor der Sommerpause mit den Stimmen von CDU und FDP die Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes beschlossen. Auf Bitten des Landesjagdverbandes wurde auch die Jagdzeit auf Dachse von bisher 3 Monaten auf nunmehr 7 Monate verlängert. Während der Anhörung zum Gesetzentwurf vorgebrachte Bedenken des Tierschutzbeirats und diverser Natur- und Tierschutzorganisationen wurden von der Ministerin ignoriert. Begründet wird die Verlängerung der Jagdzeit lapidar mit dem Hinweis „Im Juli sind die Dachse sehr aktiv und können gut bejagt werden. …. Einer Verlängerung der Jagdzeit steht wildbiologisch nichts entgegen.“

Eine Begründung, die für Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland e.V., mangelhafter nicht hätte ausfallen können. „Was sich die Staatsministerin Puttrich hier herausnimmt, ist reine Gesetzgebungswillkür.“ Die Regelung trete das Grundgesetz hinsichtlich des Schutzes der Tiere mit Füßen und die Begründung mache nicht einmal den Versuch, den gemäß Tierschutzgesetz geforderten „vernünftigen Grund“ auch nur ansatzweise darzulegen.

Kennt Hessens Umweltministerin das Grundgesetz nicht
- oder ist es ihr nur egal? (Bild: Heibel)


Von Willkür spricht Kauertz auch deshalb, weil es in Hessen weder die Möglichkeit der Popularklage noch ein Verbandsklagerecht in Tierschutzsachen gebe. Nicht zuletzt deshalb macht Wildtierschutz Deutschland mittels Öffentlichkeitsarbeit auf diesen Missstand aufmerksam und mobilisiert über Facebook und Twitter den Aufstand.