In einem Schreiben vom 8.12.2011 begründet das von Lucia Puttrich geleitete Umweltministerium die Verlängerung der Jagdzeit für Dachse wie folgt (Schreiben ist hier vollständig einsehbar):
· Anzahl der Dachse sei
kontinuierlich angewachsen
Anm. Red.: Diese Aussage ist
falsch. Der Bestand der Dachse hat sich seit der signifikanten Dezimierung
durch die Begasung von Fuchs- und Dachsbauen durch Jäger in den 1970er Jahren
bis zu Beginn dieses Jahrtausends wieder erholt. In den vergangenen 10 Jahren
ist der Bestand, gemessen an der Anzahl der getöteten Tiere, jedoch weitgehend
konstant (vgl. Grafik).
Anzahl der getöteten Dachse bewegt sich in einem Korridor zwischen 3.200 und 4.300 Tieren |
Gefährdung des
Straßenverkehrs durch Dachse
Anm. Red.: Das Ministerium geht
von etwa 1.200 Dachsen aus, die p.a. bei Verkehrsunfällen mit PKWs in Hessen
ums Leben kommen. Im Verhältnis zu gemeldeten ca. 16.000 Verkehrsunfällen mit
Rehen ist die Anzahl der verkehrstoten Dachse, insbesondere aber der dadurch
entstandene Schaden eher zu vernachlässigen. Dem Ministerium liegen nach
eigener Auskunft keine Verkehrsunfallschadendaten von Versicherungen vor.
Fraßschäden in landwirtschaftlichen
Kulturen
Anm. Red.: Dem Ministerium liegen
hierzu gem. eigenen Angaben keine Schadensdaten vor.
Schäden durch Dachse
an bodenbrütenden Vogelarten / Kleinsäugern
Anm. Red.: Dem Ministerium liegen
hierzu gem. eigenen Angaben keine Daten über den Einfluss von Dachsen auf die
Population anderer Arten vor. Es gibt auch keine wissenschaftlichen Belege
darüber, dass Dachse die Bestände anderer Arten gefährden.
„Die Staatszielbestimmung Tierschutz (Anm. Red.: im Grundgesetz) enthält – wie Staatszielbestimmungen allgemein – eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Verwaltungsbehörden und Gerichten bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts zu beachten ist.“ (Quelle BMELV)
Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Verlängerung der Jagdzeit für Dachse hat durch das Ministerium offensichtlich nicht stattgefunden. Diese hätte zwangsläufig zu dem Schluss kommen müssen, dass keine nachvollziehbaren Gründe für eine Verlängerung der Jagdzeit vorliegen. Weil weder nachvollziehbare ökonomische noch ökologische Gründe vorliegen, welche eine Verhältnismäßigkeit des Beschlusses auch nur annäherungsweise belegen, wird die durch das Hessische Umweltministerium und die von CDU und FDP getragene Entscheidung den Anforderungen unseres Grundgesetzes an den Tierschutz nicht gerecht.
Das hessische Umweltministerium, geleitet von Staatsministerin Lucia Puttrich, welches in der „weidgerechten Jagdausübung“ bereits einen vernünftigen Grund gemäß Tierschutzgesetz für das Töten von Tieren sieht, kommt selbst zu dem Schluss, dass für die Jagdzeitenverlängerung „keine zwingende Notwendigkeit“ besteht.
Wildtierschutz Deutschland fühlt sich in der Einschätzung bestätigt, dass die Gesetzesänderung in Hessen willkürlich und vermutlich alleine aufgrund einer Forderung des Landesjagdverbandes vorgenommen wurde.
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