15.12.2011

Ministerium: Für Gesetzesänderung bestand keine zwingende Notwendigkeit

In einem Schreiben vom 8.12.2011 begründet das von Lucia Puttrich geleitete Umweltministerium die Verlängerung der Jagdzeit für Dachse wie folgt (Schreiben ist hier vollständig einsehbar):

·         Anzahl der Dachse sei kontinuierlich angewachsen
Anm. Red.: Diese Aussage ist falsch. Der Bestand der Dachse hat sich seit der signifikanten Dezimierung durch die Begasung von Fuchs- und Dachsbauen durch Jäger in den 1970er Jahren bis zu Beginn dieses Jahrtausends wieder erholt. In den vergangenen 10 Jahren ist der Bestand, gemessen an der Anzahl der getöteten Tiere, jedoch weitgehend konstant (vgl. Grafik).

Anzahl der getöteten Dachse bewegt sich in
einem Korridor zwischen 3.200 und 4.300 Tieren

Gefährdung des Straßenverkehrs durch Dachse
Anm. Red.: Das Ministerium geht von etwa 1.200 Dachsen aus, die p.a. bei Verkehrsunfällen mit PKWs in Hessen ums Leben kommen. Im Verhältnis zu gemeldeten ca. 16.000 Verkehrsunfällen mit Rehen ist die Anzahl der verkehrstoten Dachse, insbesondere aber der dadurch entstandene Schaden eher zu vernachlässigen. Dem Ministerium liegen nach eigener Auskunft keine Verkehrsunfallschadendaten von Versicherungen vor.

Fraßschäden in landwirtschaftlichen Kulturen
Anm. Red.: Dem Ministerium liegen hierzu gem. eigenen Angaben keine Schadensdaten vor.

Schäden durch Dachse an bodenbrütenden Vogelarten / Kleinsäugern
Anm. Red.: Dem Ministerium liegen hierzu gem. eigenen Angaben keine Daten über den Einfluss von Dachsen auf die Population anderer Arten vor. Es gibt auch keine wissenschaftlichen Belege darüber, dass Dachse die Bestände anderer Arten gefährden.

„Die Staatszielbestimmung Tierschutz (Anm. Red.: im Grundgesetz) enthält – wie Staatszielbestimmungen allgemein – eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Verwaltungsbehörden und Gerichten bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts zu beachten ist.“ (Quelle BMELV)

Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Verlängerung der Jagdzeit für Dachse hat durch das Ministerium offensichtlich nicht stattgefunden. Diese hätte zwangsläufig zu dem Schluss kommen müssen, dass keine nachvollziehbaren Gründe für eine Verlängerung der Jagdzeit vorliegen. Weil weder nachvollziehbare ökonomische noch ökologische Gründe vorliegen, welche eine Verhältnismäßigkeit des Beschlusses auch nur annäherungsweise belegen, wird die durch das Hessische Umweltministerium und die von CDU und FDP getragene Entscheidung den Anforderungen unseres Grundgesetzes an den Tierschutz nicht gerecht.

Das hessische Umweltministerium, geleitet von Staatsministerin Lucia Puttrich, welches in der „weidgerechten Jagdausübung“ bereits einen vernünftigen Grund gemäß Tierschutzgesetz für das Töten von Tieren sieht, kommt selbst zu dem Schluss, dass für die Jagdzeitenverlängerung „keine zwingende Notwendigkeit“ besteht.

Wildtierschutz Deutschland fühlt sich in der Einschätzung bestätigt, dass die Gesetzesänderung in Hessen willkürlich und vermutlich alleine aufgrund einer Forderung des Landesjagdverbandes vorgenommen wurde.


Unterstützen auch Sie unsere Öffentlichkeitsarbeit!
Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67