02.11.2013

Baden-Württemberg plant neues Jagdgesetz

Von Marie-Luise Strewe
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in Stuttgart ist derzeit mit der Überarbeitung des Landesjagdgesetzes befasst. Tier- und Naturschutzverbände haben im Vorfeld zahlreiche Vorschläge und Forderungen zu einer stärkeren Ausrichtung der Jagd an Belangen der Ökologie und des Tierschutzes eingebracht. Die Formulierung des Gesetzentwurfs soll bis Ende 2013 abgeschlossen sein.

Ein vollständiges Jagdverbot ist dabei - trotz guter Argumente - derzeit leider weder politisch gewollt noch durchsetzbar. Dennoch haben die Ankündigungen der grün-roten Regierung, ein tierschutzgerechteres „Wildmanagementgesetz" zu schaffen, für Hoffnungen im Tier- und Naturschutz gesorgt. Bei der Jägerschaft stößt die geplante Jagdreform dagegen auf erbitterten Widerstand. Auf breiter Front macht sie massiv Druck auf die Politik, um ihre überkommenen Privilegien gegen jede Einschränkung zu verteidigen. Dass es zahllose gewichtige ökologische und ethische Argumente für eine grundlegende Umgestaltung des Jagdrechts gibt, interessiert den Landesjagdverband offensichtlich nicht.

Fuchsjagd ist kontraproduktiv: mehr Jagd - mehr Füchse

Die von Jägerseite immer wieder ins Feld geführte These einer „Notwendigkeit" der Jagd lässt sich anhand wissenschaftlicher Untersuchungen für die allermeisten derzeit bejagten Arten leicht widerlegen. Jagdfreie Regionen (z.B. Gran Paradiso-Nationalpark/Italien, Nationalpark Schweiz/Graubünden usw.) zeigen, dass es ohne die Jagd nicht zu den immer wieder heraufbeschworenen „Populationsexplosionen" jagdbarer Arten kommt.
Hinzu kommt, dass auch besonders grausame Jagdpraktiken hierzulande noch immer vollkommen legal sind. Dazu gehören beispielsweise die Baujagd auf Füchse, Dachse und Kaninchen, die Fallenjagd, die Beizjagd sowie die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren (sogenannten „Schliefenfüchsen" sowie flugunfähig gemachten Enten). Auch bei Bewegungsjagden sind tierschutzrelevante Vorfälle an der Tagesordnung. Um möglichst viele Tiere innerhalb kurzer Zeit zu töten, werden Fehlschüsse, die qualvolle Kiefer-, Bauch-, Keulen- und Laufverletzungen verursachen, einfach in Kauf genommen.
Der Schutz der Wildtiere darf nicht weiter dem Freizeitvergnügen einer kleinen Minderheit von Naturnutzern untergeordnet werden. Der Landesverband Menschen für Tierrechte appelliert daher dringend an den Gesetzgeber, bei der Formulierung der Jagdgesetznovelle das Recht der Wildtiere auf Leben, auf Schutz vor grausamer Behandlung, auf einen angemessenen Lebensraum sowie eine artgerechte Lebensweise zu berücksichtigen.