26.01.2014

Grober Schnitzer im Jagdgesetz Saarland

Der Obersten Jagdbehörde des Saarlands ist beim Entwurf zur Novelle des Jagdgesetzes möglicherweise ein grober Schnitzer unterlaufen. Darauf verweist auch der Vorsitzende des NABU Saarland in einem Foren-Beitrag beim Ornithologischen Beobachterring Saar.

Die harmlos aussehende Eintragung der Jagdzeit für "Übrige Wildenten 01.10. - 15.01.“ eröffne Jägern die Möglichkeit selbst geschützte und seltene Arten im Rahmen der Jagdausübung ungestraft zu töten. Von der Ringschnabelente,  der Knäkente, der Bergente bis hin zu seltenen Wintergästen wie Eisente oder Samtente könne alles legitim abgeschossen werden. Nach dieser Regelung dürften auch die beiden einzigen zur Zeit anwesenden wilden Graugänse im Kiesweihergebiet Nennig geschossen werden.

Die Jagdzeitenverordnung sei eine Bankrotterklärung der saarländischen Umweltpolitik und ein Versagen der zuständigen Dienststellen im Umweltministerium. Der Verdacht liegt nahe, durch diese Lari-Fari-Regelung den Jägern bei Fehlabschüssen von Enten, die eigentlich der Schonung unterliegen, Straffreiheit ermöglichen zu wollen. Wasservögel werden nicht selten bei schlechten Sichtbedingungen gejagt. Eine Unterscheidung von jagdbaren und nicht jagdbaren Tieren ist dann selbst für ein geschultes Auge nicht möglich.

Männliche Eisente
Bild: Wolfgang Wander

„Es ist nicht auszuschließen, dass auch Naturschutzrecht durch diese Jagdzeitenverordnung unterlaufen werde“, so Lovis Kauertz, Vorsitzender Wildtierschutz Deutschland e.V.. „Ferner ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum so seltene Arten wie Rebhühner oder Waldschnepfen im Saarland weiterhin gejagt werden dürfen.“