31.08.2014

Neues Jagdrecht in NRW.

Seit über zwei Jahren beschäftigt sich die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen mit der Novellierung des Jagdgesetzes. Der erste Gesetzentwurf soll noch im Laufe des September veröffentlicht werden.

Fast übereinstimmend fordern Tier- und Naturschutzverbände die Jagd künftig nach Aspekten des Tier- und Naturschutzes auszurichten. Das nicht mehr zeitgemäße Jagdgesetz, welches zum Teil fast unveränderte Bestandteile aus dem Jahr 1848 (!) beinhaltet, soll grundlegend geändert werden. Zu den Forderungen gehören u.a.:
  • ein Verbot des Haustierabschusses,
  • Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren,
  • Verbot des Aussetzens von Enten und Fasanen zu Jagdzwecken,
  • die deutliche Reduzierung der jagdbaren Tierarten. So sollen nur noch Wildtiere gejagt werden dürfen, die als Nahrungsmittel verwertet werden.
  • Die Verkürzung und Harmonisierung der bisher über das gesamte Jahr gestreckten Jagdzeit auf die Monate September bis Dezember.  
Wildgänse im Abendlicht
Bild: Eilert Voß

Der BUND hat gemeinsam mit weiteren Organisationen eine Resolution an die Landesregierung formuliert. Sie haben die Möglichkeit die hier einzusehen und zu unterschreiben.