07.07.2015

Bayern: Wiesengrundstück in Landshut endlich jagdfrei

Von Julia Brunke, Zwangsbejagung ade

Irmgard Bauderer freut sich, dass ihr ca. 10.000 Quadratmeter großes Wiesengrundstück im Landkreis Landshut nun offiziell jagdfrei ist, nachdem es vorher durch richterlichen Beschluss schon vorübergehend befriedet war. »Nun ist also mein Vogelbiotop endgültig jagdfrei und ich kann nur hoffen, dass sich viele Grundstücksinhaber dazu entschließen, ebenfalls Anträge zu stellen.«

Nach dem bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und dem darauffolgenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.1.2013 hatte sich das Verwaltungsgericht Regensburg der neuen Rechtssprechung angeschlossen und mit Beschluss vom 19.2.2013 in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück der ethischen Jagdgegnerin vorläufig nicht mehr gejagt werden darf.
(VG Regensburg, Beschluss v. 19.02.2013 - RN 4 E 13.183)



Im Mai 2015 ist das Grundstück vom Landratsamt endgültig für jagdfrei erklärt worden. »Ich musste zwar lange warten, aber nun ist es endlich positiv beschieden worden«, berichtet Irmgard Bauderer. »Allerdings kostete der Bescheid hier in Niederbayern über 1.000 Euro. Aber das war mir die Sache wert.«