02.11.2015

Anhörung zur Hessischen Jagdverordnung

Heute Vormittag fand im Landtag Hessen vor dem Umweltausschuss die mündliche Anhörung zu den Änderungen der Jagdverordnung statt. Diese umfasst im Wesentlichen die Regelung der Jagd- und Schonzeiten, aber nicht nur.

Repräsentanten des Jagdlagers vertraten mehrheitlich die Position, alles beim Alten zu lassen und schon aus verfassungsrechtlichen (!) Gründen das Jagdrecht und entsprechende Verordnungen nicht zu ändern. Der Ökologische Jagdverein vertrat die Position, dass eine Kürzung der Jagdzeit für Füchse und für andere Beutegreifer durchaus vertretbar sei, insofern die getöteten Tiere nicht einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden. Die ist beim ÖJV allerdings sehr viel weiter gefasst ist, als bei den Natur- und Tierschutzorganisationen.

Letztere vertreten überwiegend die Meinung, dass es weder für Vögel noch für Beutegreifer (Fuchs & Co) den vom Tierschutzgesetz geforderten „vernünftigen Grund“ für die Bejagung dieser Tierarten gibt. Ferner solle man Rote Liste-Arten wie das Rebhuhn oder den Feldhasen gar nicht jagen dürfen oder in Ausnahmefällen nach der Feststellung entsprechender Besatzdichten (Screening / Monitoring).

Jungfüchse sollen auch weiterhin am Bau bejagt werden können.
Bild: www.frecherfuchs.de

Nach wie vor ist die lodengrüne Fraktion bei den Meinungsmachern in der Überzahl. Erfreulich war allerdings, dass bei dieser Anhörung erstmals zahlreiche Repräsentanten des Tier- und Naturschutzes eingeladen und vertreten waren, die den Reformgegnern auch gutes Kontra gegeben haben.

Über die Ergebnisse der nun stattfindenden Beratungen halten wir Sie auf dem Laufenden.