25.11.2015

Jagd ist Tierquälerei!

Jagdverbände behaupten, Jagdausübung und Tierschutz seien keine Gegensätze. Die Ansprüche des Tierschutzes seien bereits in den allgemeinen Grundsätzen "deutscher Waidgerechtigkeit" enthalten.

Papier ist geduldig – die Praxis sieht anders aus: Schuss … und tot! Das trifft in vielen Fällen nicht zu.

Unter anderem haben Untersuchungen in Großbritannien dies gezeigt. Hier wurde die Treffsicherheit von Jägern auf sich bewegende Papiersilhouetten eines Fuchses untersucht. Anhand der Lage der Einschusslöcher und der errechneten Eindringtiefe der Geschosse wurde abgeleitet, dass unter normalen Geländebedingungen jeder zweite Fuchs durch eine Schussverletzung lediglich verwundet worden wäre. 

Tierärztliche Vereinigung: 60 % der weiblichen Tiere wiesen Bauchschüsse auf
Bild: Timo Litters

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) berichtet von Untersuchungen, wonach nach Treibjagden zwei Drittel der Wildschweine nicht sofort tödliche Schüsse aufweisen: im Rücken, im Bauch oder an den Beinen.  Bei Rehen wiesen ca. 60 % der weiblichen Tiere Bauchschüsse auf. Bei der Wasservogeljagd wird häufig mit Schrot in die Vogelschwärme geschossen. Zahlreiche Tiere werden lediglich „angebleit“ und verenden häufig unbemerkt an ihren Verletzungen.

Das sind nur einige wenige Beispiel von „waidgerechter Tierquälerei“, hier noch weitere:
die Haltung von Füchsen in nicht artgerechten Zwingern; die Ausbildung von Jagdhunden mit gefangenen Füchsen; die Baujagd, bei der scharfe Bauhunde sich für beide Seiten blutige Kämpfe mit Füchsen und Dachsen liefern; die Ausbildung von Jagdhunden auf der Hasenspur oder an der lebenden Ente; das Töten von für die Aufzucht erforderlichen Fuchsrüden während der Paarungszeit; das Hetzen von Wild durch nicht unter Kontrolle befindliche Hunde; die Beunruhigung von Wildtieren während der Wintermonate; die Fallenjagd, das Aussetzen von gezüchteten Tieren zum Zwecke der Jagd u.v.m.