10.02.2016

Jagd in NRW - ein reines Trauerspiel

Am 28. Mai 2015 ist mit Unterstützung zahlreicher Tier- und Naturschutzorganisationen und gegen den Protest der Jagdverbände das neue Ökologische Jagdgesetz für Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.

Tierschutzrelevante Änderungen sind insbesondere das Verbot des Tötens von Katzen und Hunden (letztere nur in absoluten Ausnahmefällen), das weitgehende Verbot der Baujagd auf Dachse und Füchse, das Verbot des Einsatzes von Totschlagfallen, der mit Auflagen verbundene Einsatz von Lebendfallen, das Verbot der Hundeausbildung an der flugunfähigen Enten und am Fuchs in der Schliefenanlage und die Reduzierung der jagdbaren Arten von über 100 auf 29. Rebhuhn und Waldschnepfe dürfen zunächst bis Ende 2020 in NRW nicht gejagt werden.

Jäger haben in den letzten 10 Jahren in NRW 850.000 Füchse, Dachse, Marder und Katzen getötet - der Bestand der Feldhasen ist dennoch eingebrochen ... und er wird weiterhin bejagt!

Eigentlich  - so sollte man denken -  sind diese Minimaländerungen angesichts der Forderungen von Tier- und Naturschutzorganisationen aus jagdlicher Sicht weitgehend unerheblich. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums sind im Jagdjahr 2013/2014 etwa 956.000 Tiere durch Jäger in NRW getötet worden. Man geht davon aus, dass die Jahresjagdstrecke durch die Reduzierung der jagdbaren Arten um etwa 1.000 Tiere (1 %) sinken wird. Der Anteil der im Rahmen der Baujagd getöteten Füchse dürfte bei ebenfalls etwa 1-2 Prozent der Gesamtstrecke von über 52.000 Tieren in 2014/15 liegen. Die Auswirkung des Verbotes von Totschlagfallen dürfte zahlenmäßig vollkommen unbedeutend sein.

Insgesamt wird sich also aufgrund der moderaten Änderungen seitens der rot-grünen Landesregierung für den Großteil der über 82.000 Jäger in Nordrhein-Westfalen nur marginal etwas ändern. Der Präsident des Landesjagdverbandes, Ralph Müller-Schallenberg, geht dennoch auf die Barrikaden. Der Jurist, der bereits mit dem Vorhaben seinen Jagdverein als Tierschutzorganisation und damit für das Verbandsklagerecht anerkennen zu lassen, gescheitert ist, will allen Ernstes eine Volksinitiative auf die Beine stellen. Ziel ist es dabei, den Landtag in Düsseldorf zu zwingen, sich erneut mit dem rot-grünen Jagdgesetz zu befassen.

Jagdfunktionäre wie Müller-Schallenberg wollen der Öffentlichkeit weismachen, dass aufgrund minimaler Einschränkungen bei der Jagdausübung in NRW die Artenvielfalt gefährdet sei. Die Kleintierjäger in NRW erlebten derzeit ein „reines Trauerspiel“. 

Dabei sollten sie es besser wissen. In NRW wurden in den vergangenen 10 Jahren etwa 850.000 Füchse, Dachse, Marder, Hauskatzen und andere Beutegreifer getötet, dennoch gingen im gleichen Zeitraum die Bestände von Fasanen, Rebhühnern und Feldhasen um etwa 50 bis 70 % zurück. Im Hinblick auf den Erhalt gefährdeter (jagdbarer) Arten in der Fläche ist der Eingriff durch die Jagd also vollkommen nutzlos, wenn nicht gar kontraproduktiv.

Das zeigte auch ein Großversuch im Saarland. Vom Jagdjahr 1990/91 bis März 1996 wurde im etwa 700 Hektar großen Revier im nördlichen Saarland unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Paul Müller, damals Universität des Saarlandes, der Totalabschuss von Beutegreifern versucht, um die Reaktion des Niederwildes und einiger Singvogelarten zu testen. Der Massenabschuss ergab weder eine Zunahme beim Feldhasen, noch beim Fasan. Es gelang auch nicht, eine Zunahme von Singvögeln nachzuweisen. Das Projekt war gescheitert.

Im Kanton Genf dagegen sprechen Ornithologen und Wissenschaftler von einer nie gekannten Artenvielfalt – dort wird seit mehr als 40 Jahren nicht mehr gejagt!

Die Öffentlichkeit in jagdlichen Dingen wohl wissentlich zu täuschen, ist das eigentliche Trauerspiel. Es wird inszeniert von den Jagdverbänden, unterstützt von einer in tier- und naturschutzrelevanten Themen weitgehend desinteressierten Politik und verbreitet durch eine häufig unkritische oder gar tendenziöse Presse.

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