01.02.2016

Österreich: Jagdgegner vor Verfassungsgerichtshof

Zwangbejagung-ade.de
In Österreich haben Grundeigentümer bisher keine Möglichkeit, die Jagd auf ihren Flächen zu verbieten. Ein Waldbesitzer aus Kärnten reichte deswegen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. „Damit könnte das Kärntner Jagdgesetz aufgehoben werden“, meldete der ORF am 19.01.2016.

Der Tierschützer und Veganer hatte bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal einen Antrag auf Jagdfreistellung gestellt, weil er die Jagd aus ethischen Gründen grundsätzlich ablehne. Die Behörden lehnten den Antrag ab, weil das Jagdgesetz die Jagdfreistellung aus ethischen Gründen nicht vorsehe. Nachdem der Waldbesitzer beim Landesverwaltungsgericht keinen Erfolg hatte, legte er Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.


An Gewässern, an denen keine Jagd stattfindet, steigt die Artenvielfalt
Bild: Michael Mayer

Der Verfassungsgerichtshof prüft nun, ob das Jagdgesetz verfassungskonform ist: Der Waldbesitzer ist bisher verpflichtet, eine Aktivität auf seinem Grundstück dulden zu müssen, die er aus ethischen ablehnt. Der Eingriff in das Eigentumsrecht scheine „eine besondere Intensität aufzuweisen“, so die Verfassungsrichter im Prüfbeschluss.

Der Waldbesitzer beruft sich aus die inzwischen gefestigte Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Das höchste Europäische Gericht hatte am 26.06.2012 in einem Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn ein Grundeigentümer die Jagd auf seinen Flächen hinnehmen muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Vorangegangen waren ähnliche Urteile 2007 gegen Luxemburg und 1999 gegen Frankreich.

Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern: Grundeigentümer können seit 2013 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen stellen.