05.09.2010

Politik begünstigt Tierquälerei

Im Juli befragte JagdAberFair die zuständigen Ministerien der Bundesländer, wie sie zum Jagdgesetz und der aus Sicht des Tierschutzes erforderlichen Änderung der aktuellen Jagdgesetzgebung stehen. Die Standardantwort lautete häufig "das Gesetz habe sich bewährt" (zu den Ergebnissen geht es hier)

Nun mag es sein, dass sich die Jagdgesetzgebung aus bürokratischer Sicht bewährt hat - aus Sicht des Tierschutzes hat sie sich ganz sicherlich nicht bewährt, wahrscheinlich auch weder aus ökologischer noch aus volkswirtschaftlicher Sicht.

Jährlich verenden in Deutschland hunderttausende von Wildtieren (insbesondere Wasser- und Greifvögel, aber auch Beutegreifer) aufgrund von Bleivergiftung - verursacht durch die Verwendung bleihaltiger Munition. Millionen (!) von Tieren quälen sich aufgrund des mangelhaften Schießvermögens eines Großteils von Jägern zu Tode. Bei Treibjagden auf Niederwild oder Bewegungsjagden auf Schalenwild werden die meisten (!) Tiere zunächst nur angeschossen. Die Erlösung durch den sogenannten Fangschuss gibt es - falls das Tier überhaupt gefunden wird - oft erst nach Stunden, häufig aber auch gar nicht. Bewegungs- oder Treibjagden werden für ein verletztes Tier nicht unterbrochen. Es gibt Untersuchungen, welche eine "Blattschussquote" (erster Treffer ist tödlich) bei Bewegungsjagden von nur 35 % feststellen. Billigend wird ferner in Kauf genommen, dass durch die Verwendung von Schrotmunition bei der Wasservogeljagd durch einen einzigen Schuss häufig drei, vier gar fünf Vögel verletzt werden. Eine weitere Jagdmethode, die gesellschaftliche Ächtung verdient, ist die Fallenjagd. Gerne berufen sich die Verantwortlichen in den Ministerien darauf, dass Totschlagfallen sofort töten. Da es aber keine Fallensysteme gibt, die selektiv z.B. nur eine Tierart fangen, werden viele Tiere oft lebensgefährlich, aber eben nicht tödlich verletzt.

Nach Meinung von JagdAberFair verstoßen sämtliche der genannten Sachverhalte gegen § 4 des Tierschutzgesetzes, der (gekürzt) wie folgt lautet: "Ist die Tötung eines Wirbeltieres ... im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd ... zulässig, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen."  "Mehr als unvermeidbare Schmerzen" aber entstehen durch die Verwendung von bleihaltiger Munition, durch die Verwendung von Schrotmunition bei der Wasservogeljagd, bei Treib- und Bewegungsjagden und durch die Fallenjagd. Ein oft unzureichendes Schießtraining und die fehlende Kontrolle der körperlichen Eignung (z.B. Sehtest) tun ein Übriges. All das sind Fakten, welche der Politik wohl bekannt sein dürften - schließlich sind die zuständigen Ministerien durchweg mit Jägern durchsetzt.

Eine Politik, welche diese Missstände duldet, ja unterstützt und fördert macht sich indirekt der Tierquälerei schuldig und verstößt gegen das Grundgesetz, welches ausdrücklich den Schutz des Tieres als Staatsziel definiert.


Dachs v. Helmut Sütsch, www.fuchsfilm.de