In Deutschland werden Jahr für Jahr etwa vier Millionen Vögel im Rahmen der Jagdausübung getötet. Diese Zahl weist Wildtierschutz Deutschland e.V. für das Jagdjahr 2010/2011 aus. Tauben, Rabenvögel und Enten machen dabei den weitaus größten Anteil aus.
Während eine vom Deutschen Jagdschutzverband veröffentlichte Jagdstrecke lediglich gemeldete Abschüsse von Fasanen, Enten, Gänsen und Tauben, darüber hinaus selten gewordenen Rebhühnern und Waldschnepfen ausweist (insgesamt 1.516.446 Vögel), umfassen die Zahlen von Wildtierschutz Deutschland auch die hohe Dunkelziffer verendeter und nicht gemeldeter Tiere sowie nicht zentral erfasste Rabenkrähen, Elstern, Eichelhäher und geschützte Arten wie Dohle und Saatkrähe, darüber hinaus Kormoran, Reiher, Schwäne und andere.
Nach Untersuchungen in Skandinavien muss man annehmen, dass auf je zwei erlegte Wildgänse eine weitere entfällt, die ebenfalls von Schroten getroffen, aber nicht sofort getötet wurde. Dänische Biologen nehmen nach Auswertung umfangreichen Untersuchungsmaterials an, dass die Zahl der mit Schrot beschossenen und verletzten Vögel die Zahl der erlegten sogar übertrifft. Sehr viele Greifvögel verenden aufgrund einer Bleivergiftung, weil sie zuvor entsprechend kontaminiertes Wildfleisch zu sich genommen haben.
Der bundesweit tätige Verein geht von jährlich etwa 924.000 getöteten Rabenvögeln aus – nach offiziellen Angaben der zuständigen Ministerien werden zur Streckenstatistik allein aus Nordrhein-Westfalen 160.000 und aus Niedersachsen 150.000 dieser intelligenten und anmutigen Tiere gemeldet. Rabenvögel sind eigentlich gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. Die Länder haben wohl auf entsprechenden Druck aus Reihen der Agrar- und der Jagdlobby Ausnahmen erlassen. Man geht davon aus, dass durch diese Vögel u.a. erhebliche Schäden in der hoch subventionierten Landwirtschaft verursacht werden – diese werden allerdings nirgendwo zentral erfasst.
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Obwohl es schon lange Belege dafür gibt, dass der Kormoran einerseits nicht Ursache für den Rückgang bestimmter Fischbestände ist und andererseits die Bejagung dieses ebenfalls durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Zugvogels sogar kontraproduktiv ist, setzen viele Bundesländer weiterhin auf seine Verfolgung – z.B. in Rheinland-Pfalz mit dem Ergebnis, dass nach einer Jagdsaison mehr Tiere gezählt wurden, als zuvor. Freigewordene Reviere sind durch Zuzug unverzüglich neu besetzt worden und ganze Kolonien haben sich neue bisher ungestörte Plätze an kleineren Flüssen gesucht.
Wildtierschutz Deutschland plädiert für eine vollständige Einstellung der Jagd auf Federwild, Zug- und Singvögel und andere Vogelarten. Sie ist ökologisch überflüssig, ökonomisch unbedeutend und aus der Sicht des Tierschutzes häufig nicht vertretbar. Ein weiterer tierschutzrechtlicher Aspekt wäre, dass sich die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Enten erübrigen würde.
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