17.12.2013

2.000 Euro Verwaltungsgebühren für jagdfreies Grundstück

Quelle: Bürgeranwalt Dominik Storr

Die Länder planen entsprechend eines Informanten aus der niedersächsischen Landesregierung weitere Hürden für Menschen, die die Jagd auf ihrem Grundstück nicht mehr dulden wollen. So soll die Bearbeitung des Antrags für den Ausstieg mit Gebühren zwischen 1.000 und 2.000 Euro berechnet werden. Pionier sei das grün-rote Niedersachsen – andere Länder sollen folgen!

Diese Vorgehensweise der Länder würde eine weitere unverhältnismäßige Belastung für austrittswillige Bürger bedeuten. Dominik Storr, der zahlreiche Mandanten bei der Durchsetzung ihres Antrags auf Befriedung des Grundstücks unterstützt hat, geht davon aus, dass in diesem Fall erneut die Gerichte angerufen würden - notfalls auch wieder der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).


Es sei völlig offensichtlich, dass der neue § 6 a BJagdG, insbesondere das dort vorgesehene aufwändige Verwaltungsverfahren, sowie die vorgesehenen Verwaltungskosten Grundstückseigentümer in Deutschland davon abhalten sollen, ihr vom EGMR zugesprochenes Menschenrecht auf Eigentum wahrzunehmen und einen entsprechenden Antrag bei der Behörde zu stellen. Im „Paket“ mit weiteren nicht nur finanziellen Schikanen stelle sich die Frage inwieweit Deutschland beim Thema Jagdzwang überhaupt noch ein Rechtsstaat sei.