12.11.2014

Antwort von Reinhold Pix, Die Grünen Baden-Württemberg

Auf unser Schreiben vom 8.11. an die Abgeordneten des Landtages Baden-Württemberg antworten die Büros von Herrn Pix und weiteren Abgeordneten wie folgt:

Sehr geehrter Herr Kauertz,

im Morgenweb des 4.11. wurden die Abgeordneten Manfred Kern und Reinhold Pix mit der Aussage „Wegen des Drucks des Landesjagdverbandes soll die Jagd des Fuchses im Jagdgesetz weiterhin möglich sein“ zitiert.  Diese Aussage wurde so nicht getroffen und bedarf einer Richtigstellung.

Wir setzen uns im heute vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedeten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) für eine nachhaltige, arten- und tierschutzgerechte Regulation des Wildtierbestands ein.

Zukünftig wird z.B. die Jagd am Naturbau verboten sein, weil es bei Begegnungen des jagenden Hundes mit einem Dachs immer wieder zu Kämpfen und erheblichen Verletzungen kommt. Das Verbot bedeutet eine deutliche Einschränkung der Baujagd, womit nun Gefährdung, Tod und Leiden hier verhindert wird. Die Jagd mit Totschlagfallen wird künftig nicht mehr erlaubt sein – auch hier gegen das Votum der traditionellen Jägerschaft!

Wir sehen aber gleichzeitig die Notwendigkeit, Fuchspopulationen auch weiterhin zu regulieren: 
•             In Naturschutzgebieten brauchen wir angesichts des massiven Rückgangs von Bodenbrütern den Schutz von Niederwild zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts
•             Wir betreiben Artenschutz für mehr Biodiversität (Auerhuhn, Raufußhuhn)
•             Wir benötigen Schutz vor vom Fuchs auf andere Tier oder den Menschen übertragbare Krankheiten wie dem Fuchsbandwurm
•             Füchse in Siedlungsräumen müssen bei Überhandnahme reguliert werden können.

Je nach Entwicklung der Fuchspopulation kann künftig durchaus in manchen Regionen auf eine Bestandsregulierung verzichtet werden. Dies ermöglicht das nun eingeführte Wildtiermanagement, eine der tragenden Säulen des neuen Gesetzes. Wenn alle drei Jahre ein Wildtierbericht die Entwicklungen der Tierbestände und ihrer Lebensräume darstellt, kann eine Tierart in eine andere Managementstufe überführt werden. Mit diesem differenzierten Vorgehen können Tiere aus der Nutzung (Bejagung) herausgenommen und z.B. unter ganzjährigen Schutz gestellt werden.

Das Gesetz ist entstanden in einem 2-jährigen Abwägungsprozess mit allen beteiligten Gruppierungen. Wir haben darin sehr viel Tier-, Arten- und Naturschutz verankert. Mit der zukünftigen Möglichkeit, flexibel auf die Bedürfnisse von Wildtier, Natur- und Kulturraum sowie auch den Menschen einzugehen, legen wir den Grundstein für bestmöglichen Tier- und Artenschutz. So bescheinigte uns in diesen Tagen der NABU die besten Chancen auf  Platz Eins im Bundesvergleich der Jagdgesetze.

Reinhold Pix, tierschutzpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion mit Zuständigkeit auch für Wald- und Wildpolitik, wird dafür eintreten, dass auch der Elterntierschutz bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere im Sinne Ihres Anliegens präzisiert wird. Der Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist aus unserer Sicht ein ausgewogener Entwurf, der die unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen und Anforderungen an ein modernes Jagdrecht bestmöglich in Einklang bringt.“



Wildtierschutz Deutschland hat daraufhin insbesondere die vermeintlichen Argumente für die Fuchsjagd aufgegriffen: 

„In Naturschutzgebieten brauchen wir angesichts des massiven Rückgangs von Bodenbrütern den Schutz von Niederwild zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts“

Im Kanton Genf – dort werden seit Jahrzehnten keine Beutegreifer bejagt – hat seit dem Jagdverbot die Diversität gerade der Bodenbrüter signifikant zugenommen. In den Forschungsarbeiten von Bellebaum/Langgemach wird konstatiert, dass die Bejagung von Beutegreifern mit dem Ziel des Artenschutzes ins Leere läuft. Die Jagd ist weder zum Erhalt bzw. der Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts noch zur Erhöhung der Biodiversität ein geeignetes oder auch nur unterstützendes Instrument.

 „Wir betreiben Artenschutz für mehr Biodiversität (Auerhuhn, Raufußhuhn).“

In den vergangenen Jahren sind viele Tausend Füchse und andere Beutegreifer diesen Aktivitäten geopfert worden – es gibt immer noch keine in sich stabile Population der  geschützten Vogelarten.

„ Wir benötigen Schutz vor vom Fuchs auf andere Tier oder den Menschen übertragbare Krankheiten wie dem Fuchsbandwurm.“

Vom Fuchs geht keine signifikante Gefahr für Tier und Mensch aus. Haustiere können gegen Staupe und Milben geimpft werden. Gem. Robert-Koch-Institut erkranken bundesweit gerade  einmal 20-23 Menschen jährlich über den Fuchsbandwurm. Belege dafür,  dass die Jagd zur Reduzierung des Fuchsbandwurmbefalls beiträgt gibt es nicht! Vielmehr besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Jagd zur Verbreitung des Befalls beiträgt. Dadurch nämlich, dass es durch Revierverlust in den Fuchsbeständen zu erhöhter Wanderung in freie Reviere kommt. Wäre es Ihnen ernst damit, potentielle Gefahrenherde zu beseitigen, so würden Sie entsprechend  erfolgreiche Impfprogramme durchführen.

„Füchse in Siedlungsräumen müssen bei Überhandnahme reguliert werden können."


Zum einen ist eine nachhaltige Reduktion von Fuchsbeständen durch die Jagd nicht möglich. Forschungsarbeiten bestätigen, dass unbejagte Fuchsbestände selbst bei einem übermäßigen Nahrungsangebot nicht überhand nehmen. In wissenschaftlichen Dokumentationen des Bayerischen Nationalparks ist nachzulesen, dass Füchsinnen in den unbejagten Revieren im Durchschnitt 1,7 Welpen zur Welt bringen. In bejagten Revieren dagegen ist der Nachwuchs 3-4mal so hoch. Im Übrigen ist in Siedlungsräumen die Jagd mit der Waffe untersagt, aber das wissen Sie ja selbst. Oder wollen Sie damit sagen, dass Sie für eine intensivere Fallenjagd in Siedlungsräumen plädieren?