Auf unser Schreiben vom 8.11. an die Abgeordneten des Landtages Baden-Württemberg antworten die Büros von Herrn Pix und weiteren Abgeordneten wie folgt:
„Sehr geehrter Herr Kauertz,
im Morgenweb des 4.11. wurden die Abgeordneten Manfred Kern und Reinhold Pix mit der Aussage „Wegen des Drucks des Landesjagdverbandes soll die Jagd des Fuchses im Jagdgesetz weiterhin möglich sein“ zitiert. Diese Aussage wurde so nicht getroffen und bedarf einer Richtigstellung.
Wir setzen uns im heute vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedeten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) für eine nachhaltige, arten- und tierschutzgerechte Regulation des Wildtierbestands ein.
Zukünftig wird z.B. die Jagd am Naturbau verboten sein, weil es bei Begegnungen des jagenden Hundes mit einem Dachs immer wieder zu Kämpfen und erheblichen Verletzungen kommt. Das Verbot bedeutet eine deutliche Einschränkung der Baujagd, womit nun Gefährdung, Tod und Leiden hier verhindert wird. Die Jagd mit Totschlagfallen wird künftig nicht mehr erlaubt sein – auch hier gegen das Votum der traditionellen Jägerschaft!
Wir sehen aber gleichzeitig die Notwendigkeit, Fuchspopulationen auch weiterhin zu regulieren:
• In Naturschutzgebieten brauchen wir angesichts des massiven Rückgangs von Bodenbrütern den Schutz von Niederwild zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts
• Wir betreiben Artenschutz für mehr Biodiversität (Auerhuhn, Raufußhuhn)
• Wir benötigen Schutz vor vom Fuchs auf andere Tier oder den Menschen übertragbare Krankheiten wie dem Fuchsbandwurm
• Füchse in Siedlungsräumen müssen bei Überhandnahme reguliert werden können.
Je nach Entwicklung der Fuchspopulation kann künftig durchaus in manchen Regionen auf eine Bestandsregulierung verzichtet werden. Dies ermöglicht das nun eingeführte Wildtiermanagement, eine der tragenden Säulen des neuen Gesetzes. Wenn alle drei Jahre ein Wildtierbericht die Entwicklungen der Tierbestände und ihrer Lebensräume darstellt, kann eine Tierart in eine andere Managementstufe überführt werden. Mit diesem differenzierten Vorgehen können Tiere aus der Nutzung (Bejagung) herausgenommen und z.B. unter ganzjährigen Schutz gestellt werden.
Das Gesetz ist entstanden in einem 2-jährigen Abwägungsprozess mit allen beteiligten Gruppierungen. Wir haben darin sehr viel Tier-, Arten- und Naturschutz verankert. Mit der zukünftigen Möglichkeit, flexibel auf die Bedürfnisse von Wildtier, Natur- und Kulturraum sowie auch den Menschen einzugehen, legen wir den Grundstein für bestmöglichen Tier- und Artenschutz. So bescheinigte uns in diesen Tagen der NABU die besten Chancen auf Platz Eins im Bundesvergleich der Jagdgesetze.
Reinhold Pix, tierschutzpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion mit Zuständigkeit auch für Wald- und Wildpolitik, wird dafür eintreten, dass auch der Elterntierschutz bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere im Sinne Ihres Anliegens präzisiert wird. Der Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist aus unserer Sicht ein ausgewogener Entwurf, der die unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen und Anforderungen an ein modernes Jagdrecht bestmöglich in Einklang bringt.“
Wildtierschutz Deutschland hat daraufhin insbesondere die vermeintlichen Argumente für die Fuchsjagd aufgegriffen:
„In
Naturschutzgebieten brauchen wir angesichts des massiven Rückgangs von Bodenbrütern
den Schutz von Niederwild zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung des
ökologischen Gleichgewichts“
Im Kanton Genf – dort werden seit
Jahrzehnten keine Beutegreifer bejagt – hat seit dem Jagdverbot die Diversität
gerade der Bodenbrüter signifikant zugenommen. In den Forschungsarbeiten von
Bellebaum/Langgemach wird konstatiert, dass die Bejagung von Beutegreifern mit
dem Ziel des Artenschutzes ins Leere läuft. Die Jagd ist weder zum Erhalt bzw.
der Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts noch zur Erhöhung der
Biodiversität ein geeignetes oder auch nur unterstützendes Instrument.
„Wir betreiben Artenschutz für mehr
Biodiversität (Auerhuhn, Raufußhuhn).“
In den vergangenen Jahren sind
viele Tausend Füchse und andere Beutegreifer diesen Aktivitäten geopfert worden
– es gibt immer noch keine in sich stabile Population der geschützten Vogelarten.
„ Wir benötigen Schutz
vor vom Fuchs auf andere Tier oder den Menschen übertragbare Krankheiten wie
dem Fuchsbandwurm.“
Vom Fuchs geht keine signifikante
Gefahr für Tier und Mensch aus. Haustiere können gegen Staupe und Milben geimpft werden. Gem.
Robert-Koch-Institut erkranken bundesweit gerade einmal 20-23 Menschen jährlich über den
Fuchsbandwurm. Belege dafür, dass die
Jagd zur Reduzierung des Fuchsbandwurmbefalls beiträgt gibt es nicht! Vielmehr
besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Jagd zur Verbreitung des Befalls beiträgt.
Dadurch nämlich, dass es durch Revierverlust in den Fuchsbeständen zu erhöhter Wanderung in
freie Reviere kommt. Wäre es Ihnen ernst damit, potentielle Gefahrenherde zu
beseitigen, so würden Sie entsprechend erfolgreiche
Impfprogramme durchführen.
„Füchse in
Siedlungsräumen müssen bei Überhandnahme reguliert werden können."
Zum einen ist eine nachhaltige
Reduktion von Fuchsbeständen durch die Jagd nicht möglich. Forschungsarbeiten bestätigen, dass
unbejagte Fuchsbestände selbst bei einem übermäßigen Nahrungsangebot
nicht überhand nehmen. In wissenschaftlichen Dokumentationen des Bayerischen Nationalparks ist nachzulesen, dass Füchsinnen in den
unbejagten Revieren im Durchschnitt 1,7 Welpen zur Welt bringen. In bejagten Revieren dagegen
ist der Nachwuchs 3-4mal so hoch. Im Übrigen ist in Siedlungsräumen die Jagd
mit der Waffe untersagt, aber das wissen Sie ja selbst. Oder wollen Sie damit
sagen, dass Sie für eine intensivere Fallenjagd in Siedlungsräumen plädieren?