Am vergangenen Wochenende meldete sich beim Bund für Tier- und Naturschutz Ostwestfalen e.V. und der Tierschutz-Initiative WIR FÜCHSE ein junges Paar aus Bielefeld, das bei einem Spaziergang am Haller Wald auf eine verborgen liegende Zwingeranlage gestoßen war, in der zu ihrer Überraschung zwei Füchse (ein Rotfuchs und ein Silberfuchs) gehalten werden.
Die jungen Leute, denen die beiden Füchse hinter den Eisengittern in der tristen Betonanlage leid taten, wandten sich an die Organisationen, in der Annahme, dass eine solche Haltung von Wildtieren ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sei. Die Tierschützer Marc Buchtmann und Britta Gorsler sahen sich die Anlage daraufhin an und stellten fest, dass es sich um eine sogenannte Schliefanlage handelt.
Silberfuchs in einer Schliefanlage |
Schliefanlagen werden von Jägern betrieben und dienen der Ausbildung von Jagdhunden, um diese an lebenden Füchsen u.a. für die Baujagd scharf zu machen. Die Baujagd ist eine besonders grausame Form der Jagdausübung: Bei dieser Art der Jagd werden sogenannte raubwildscharfe Hunde in den Fuchsbau geschickt, um dort verharrende Füchse heraus zu jagen. An den Ausgängen warten währenddessen die Jäger darauf, zum Schuss zu kommen. Mutige Füchse lassen es bisweilen auf einen Kampf mit dem Hund ankommen, der im schlimmsten Fall für beide Beteiligten tödlich enden kann, meist aber zumindest zu gravierenden Verletzungen führt. Diese blutigen Kämpfe können manchmal stundenlang dauern und es kommt vor, dass die Tiere sich so ineinander verbeißen, dass die Jäger sie mit dem Spaten ausgraben müssen.
Schliefanlagen, in welchen Hunde für die Baujagd ausgebildet werden, bestehen aus einem System von Betonröhren, durch das der abzurichtende Hund den Fuchs jagt. Um die Tötung des Übungsfuchses in frühen Phasen der Ausbildung durch den Jagdhund zu vermeiden, sind einzelne Abschnitte der Anlage durch Schieber abtrennbar. Trotzdem erleiden die eingesetzten Füchse bei jedem Einsatz Stress und Angst. Die Tiere, meistens der freien Wildbahn entnommen, werden zwischen den Ausbildungszeiten in trostlosen Käfigen oder viel zu kleinen unzureichend ausgestatteten Zwingern gehalten.
Obwohl es nach § 3 Nr.7 und 8 des Tierschutzgesetzes in Deutschland verboten ist Tiere aufeinander zu hetzen, sind Schliefanlagen mit behördlicher Genehmigung noch immer erlaubt. Die von der NRW- Landesregierung geplante Reform des Jagdgesetzes sieht nun allerdings vor, sowohl die tierquälerische Baujagd als auch den Einsatz lebender Füchse in Schliefanlagen zu verbieten.
„Indem die Jäger Baujagden einschließlich Schliefanlagen beíbehalten wollen, beanspruchen sie wieder einmal Sonderrechte für ihre Zunft“ ärgert sich Tierschützer Marc Buchtmann. Britta Gorsler fügt hinzu: „Wir hoffen, dass die Novellierung des Jagdgesetzes tatsächlich das Ende für Baujagd und Schliefanlagen bedeutet.
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