02.05.2015

Neues Jagdgesetz in Nordrhein-Westfalen

Aktualisierung 4.6.2015
Steter Tropfen höhlt den Stein – schon seit Jahrzehnten gibt es begründete Kritik von Tier- und Naturschutzorganisationen an der Jagdgesetzgebung. Die hat sich nämlich seit des Bestehens der Bundesrepublik in keinem tierschutzrelevanten Punkt signifikant geändert. Letztlich ist es wohl auch ein Erfolg des Internets und der damit gegebenen größeren Transparenz für den Bürger, dass sich erstmals in diesem Jahrzehnt etwas in Sachen Tierschutz bei der Jagd tut.

Bereits 2010 wurde unter dem damaligen Grünen Umweltministerin Simone Peter im Saarland eine 6-monatige Schonzeit für Füchse eingeführt, die nach dem Regierungswechsel von SPD und CDU allerdings wieder einkassiert wurde – eine halbwegs haltbare wissenschaftliche oder wenigstens ökologische Begründung konnte man dafür nicht vorlegen. Es war ein Geschenk an die Jagdfreunde.

Nach Baden-Württemberg hat nun auch Nordrhein-Westfalen gegen den erbitterten Protest von Jägern aus ganz Deutschland und gegen die Stimmen von CDU und FDP ein „ökologisches“ Jagdgesetz eingeführt.

Hier die wichtigsten Änderungen, die seit Verkündung wirksam sind:

Verbot des Tötens von Katzen   Der Abschuss von Hunden ist nur noch in absoluten Ausnahmen möglich, wenn andere und mildere Mittel vorher nicht erfolgreich waren. Der Abschuss von Hauskatzen wird grundsätzlich untersagt.

Weitgehendes Verbot der Baujagd   Verbot der Baujagd auf Füchse oder auf Dachse im Natur- und Kunstbau, allerdings mit Ausnahmen, da wo öffentlichen Sicherheit oder Gesundheit gefährdet sind.

Aktualisierung des Kataloges jagdbarer Arten   Nicht mehr zu den jagdbaren Arten gehören Wildkatze, Luchs, Graureiher und Greifvögel. Neu aufgenommen wurde hingegen der amerikanische Nerz (Mink).

Verbot von Totschlagfallen   Damit sollen nicht jagdbare Tiere vor Fehlfängen und der damit verbundene Tötung geschützt werden.

Verbot der Jagdhundeausbildung flugunfähigen Enten und mit dem Fuchs in der Schliefanlage   Die Die Ente darf zur Hundeausbildung nicht mehr flugunfähig gemacht werden, die Arbeit in der Schliefanlage (Ausbildung von Hunden für die Arbeit im Fuchsbau) ist untersagt.

Bild: Michael Mayer

Aussetzen von Wildtieren nur als Hegemaßnahme    Für das Aussetzen von Fasanen und Stockenten ist künftig eine Genehmigung einzuholen. Voraussetzung ist der Nachweis biotopverbessernder Maßnahmen für die auszusetzende Wildart. Es soll verhindert werden, dass Tiere nur zum bloßen Schießen – und nicht als Hegemaßnahme - ausgesetzt werden.

Ab April 2016 nur noch bleifreie Büchsenmunition   Seit April 2013 darf im nordrhein-westfälischen Staatsforst nur noch mit bleifreier Munition gejagt werden. Das Land reagierte damit auf den weiterhin hohen Bleieintrag in die Umwelt und in das Wildbret. Aus Schutz vor weiteren Belastungen der Umwelt und aus Gründen des Verbraucherschutzes und den positiven Erfahren im Staatswald wird bleifreie Büchsenmunition ab dem 1. April 2016 allgemein vorgeschrieben.

Einführung eines jährlichen Schießnachweises    Aus Gründen des Tierschutzes und der Unfallverhütung wird ein Schießnachweis als Voraussetzung für die Teilnahme an Bewegungsjagden eingeführt. Dieser Schießnachweis kann auf dem Schießstand, aber auch in Schießkinos erbracht werden.


Dieses Jagdgesetz ist sicherlich nicht das, was sich viele Tierfreunde in Deutschland jetzt vorgestellt haben. Nach wie vorgibt es zahlreiche Tierarten, deren Bejagung keinen ökologischen Sinn macht, die nicht einmal sinnvoll verwertet werden. Dennoch ist dieses Gesetz und auch das aus Baden-Württemberg ein erster kleiner Sieg gegen den gesellschaftlich nicht nachvollziehbaren Widerstand der Jäger und für die Tiere. Er stellt die Weichen für die weitere Arbeit von Wildtierschutz Deutschland und vieler Verbündeter.  

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