21.01.2017

Der böse Wolf als Spanner: Nach „Bruno“ und „Kurti“ geht es jetzt „Pumpak“ an den Kragen

Von Jürgen Heimann
Nach Paragraf 201 a des Strafgesetzbuches können Spanner und Voyeure mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren belegt werden. In Sachsen werden sie gleich erschossen. Selbst wenn sie keine Fotos von ihren Opfern gemacht haben, was Strafvorrausetzung ist.

In Rietschen im Kreis Görlitz, also ganz ganz tief im Osten, hat ein Bursche namens „Pumpak" wiederholt durch Fenster in diverse Wohnhäuser gelugt – und dabei auch das Rotkäppchen fürchterlich erschreckt. Was ihm als Verhaltensauffälligkeit ausgelegt wird. Die Landesregierung hält die Todesstrafe für angemessen. 

Nach dem Willen sächsischer Politiker soll Pumpak dran glauben
Bild: andersfotografiert.com

Gut, „Pumpak" ist ein polnischer Migrant – und ein Wolf. Im Gegensatz zu Seinesgleichen zeigt dieser Isegrim weniger Vorbehalte gegenüber Menschen, weil er als Welpe von eben solchen angefüttert worden war. Aber genau deshalb gilt er als gemeingefährlich und soll exekutiert werden. Er wäre der zweite seiner Art, der auf staatliches Geheiß über den Jordan schwimmt und in die ewigen Jagdgründe eingeht. „Kurti", ein entfernter Verwandter, war im Frühjahr 2016 in Niedersachsen abgeknallt worden, weil auch er als sozial nicht integrierbar galt. Was „Bruno" (* 2004 †2006), der berühmte Extrem-Petz aus Bayern, nicht geschafft hat, könnte der Bestie aus der Oberlausitz post mortem gelingen. Der Begriff „Problembär" hatte es 2006 (nur) bis auf Platz 7 der deutschen Vokabel-Charts geschafft. „Problem-Wolf" hätte als neues „Wort des Jahres" gute Chancen.