14.05.2010

Der Kormoran ist kein Jagdkonkurrent für die Fischerei

Der Kormoran (Lat. Phalacrocorax carbo) ist gemäß den Artikeln 2, 5 und 6 der EG-Vogelschutzrichtlinie generell geschützt. Die Population des Kormorans darf somit durch Abschussgenehmigungen nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Ausnahmen von diesem generellen Schutz sind nur gemäß Artikel 9 der Richtlinie „zur Abwendung erheblicher Schäden an Fischereigebieten und Gewässern“ zulässig. Als regelmäßig auftretende Zugvogelart ist der Kormoran zudem in seinen Brut-, Rast- und Überwinterungsgebieten zu schützen, insbesondere in den Feuchtgebieten internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiete; Artikel 4, 2 der EG- Vogelschutzrichtlinie). (Quelle: NABU WebSite)

Fischer betrachten den Kormoran als Jagdkonkurrenten nach Edelfischen. Tatsächlich fressen Kormorane aber nur wenige Edelfische, vielmehr ernähren Sie sich von wirtschaftlich unbedeutenden "Weißfischen". Gemäß NABU wurde dies durch wissenschaftliche Untersuchungen und Analysen von Speiballen (Ausscheidungen aus dem Magen) nachgewiesen.

Wissenschaftlichen Untersuchungen in Bayern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und in der Schweiz, weisen nach, dass in natürlichen Gewässern (große Binnenseen, Flüsse, Küstengewässer), wo sich die weitaus meisten Kormorane aufhalten und Nahrung suchen, keine nennenswerten, geschweige denn erhebliche Schäden auftreten. Abgesehen von punktuellen Ausnahmesituationen an kleinen Fließgewässern gibt es auch keine wissenschaftlich belegten Nachweise darüber, wie und in welchem Umfang Kormorane das Vorkommen von Fischarten oder gar seltenen Fischarten beeinflussen. Im Gegensatz dazu wurde bei vielen der zitierten Untersuchungen ein paralleles Anwachsen von Kormoran- und Weißfischbeständen festgestellt. Rückgänge von Fischbeständen und Gefährdung einzelner Fischarten waren und sind dagegen primär auf Gewässerverschmutzung und -verbauung zurückzuführen (Quelle: NABU WebSite)